Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und weitere Gesetze geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.
15.41
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf enthält im Punkt A neben dem durchaus erfreulichen Gehaltsabschluss für die Bundes-, Landes- und Gemeindebediensteten unter anderem folgende Punkte:
Erstens: Die Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von im Bundesinteresse gelegenen Karenzurlauben – da geht es zum Beispiel um die Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei internationalen Organisationen – werden zur Steigerung eben der Inanspruchnahme solcher Karenzurlaube verbessert.
Zweitens: Dienstausweise sollen so beschaffen sein, dass sie mit einer Bürgerkartenfunktion ausgestattet werden können. – Auf diesen Punkt werde ich in der Folge noch kurz eingehen.
Drittens: Die Pflegefreistellung soll auch stundenweise in Anspruch genommen werden können.
Punkt vier betrifft die Sterbebegleitung. Diese soll auch für Wahl- und Pflegeeltern in Anspruch genommen werden können, sowie auch die Möglichkeit der Betreuung schwerstkranker Kinder auf insgesamt neun Monate verlängert werden soll.
Fünftens geht es um diverse Anpassungen im Dienst- und Pensionsrecht an bereits erfolgte Änderungen im ASVG.
Der Punkt B beinhaltet zahlreiche Änderungen im Lehrerbereich, auf die ich aber heute nicht näher eingehe.
Sehr geehrte Damen und Herren! In Summe ist diese Novelle betreffend Familienhospizkarenzfreistellung, die Karenzregelung, die Pflegefreistellung und einige Verbesserungen bei der Exekutive eine durchaus gute Novelle, der wir heute auch unsere Zustimmung geben werden.
Ein Punkt ist für uns allerdings äußerst fragwürdig, nämlich der Punkt, dass Dienstausweise auch mit der Funktion einer Eignung als Bürgerkarte ausgestattet werden müssen, ohne dass gleichzeitig entsprechende Vorkehrungen gegen einen etwaigen Missbrauch beziehungsweise für einen ausreichenden Datenschutz getroffen werden. Theoretisch kann damit jeder Schritt eines öffentlich Bediensteten nachvollzogen werden.
Es gibt zwar einen Vorschlag, aber ob dieser Vorschlag, nämlich dass es im freiwilligen Ermessen der Bediensteten liegt, diese Bürgerkartenfunktion auch zu nutzen, ausreicht, um den Datenschutz zu gewährleisten, das darf durchaus bezweifelt werden, denn die Realität wird sicher anders ausschauen.
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