Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf daher gleich zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein. Erster Redner ist Herr Bundesrat Gruber.
15.54
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle zum Informationssicherheitsgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, Ressortabkommen im international üblichen Umfang abzuschließen.
Da die derzeitige gesetzliche Grundlage nicht ausreicht, soll der gegenständliche Gesetzentwurf als Grundlage dienen, den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen zu garantieren. Solche Abkommen sind insbesondere im Interesse von Unternehmen des Hochtechnologiebereiches, stärken aber auch die Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Österreich im internationalen Vergleich. Daher werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung geben.
Meine Damen und Herren! Mit dem am 30. April 2004 publizierten Legislativpaket der EU wird das gemeinschaftliche Vergaberecht auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die beiden Richtlinien werden das bisherige Regelwerk ablösen. Die Umsetzungsfrist läuft mit 31. Jänner 2006 ab. Damit ist natürlich auch verbunden, dass das Bundesvergabegesetz aus 2002 – mittlerweile erst vier Jahre alt – novelliert werden muss.
Dass es sich beim Bundesvergabegesetz um eine äußerst umfangreiche, schwierige und diffizile Gesetzesmaterie handelt, ist aus dem Bericht des Verfassungsausschusses des Nationalrates erkennbar. Schwierig auch deshalb, weil ein Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern, zwischen Anbietern und Ausschreibern, in Wirklichkeit eigentlich zwischen allen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, notwendig ist – ein Ausgleich, der deshalb so schwierig ist, da er natürlich von jeder Seite anders gesehen wird.
Es ist daher sehr erfreulich, dass in den entscheidenden Verhandlungen ein Konsens erzielt werden konnte. Immerhin werden in Österreich fast 38 Milliarden € über dieses Gesetz an öffentlichen Aufträgen abgewickelt.
Für uns Sozialdemokraten bringt dieses Gesetz mehr Umweltgerechtigkeit, eine demonstrative Aufzählung der Kriterien des Bestbieterprinzips, eine Verstärkung der Zuverlässigkeitsprüfungen, eine Überbindung der Zuverlässigkeitsprüfungen auf Subunternehmen. Wir legen natürlich auch großen Wert darauf, dass bei der Durchführung im Vergabeverfahren vor allem auch ökologische Leitlinien sowie sozialpolitische Belange zu prüfen sind.
Wir begrüßen auch Verfahrenserleichterungen im Unterschwellenbereich sowie die Anhebung der Schwellenwerte aus der Sicht der Gemeinden.
Wir hoffen allerdings auch auf die Einhaltung dieses neuen Bundesvergabegesetzes durch alle Institutionen und werden diesem Gesetz daher unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.57
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