Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 131

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Mir ist schon klar, dass der ORF für die jeweiligen Regierungsparteien eine sehr be­liebte Spielwiese ist, ich frage mich nur: Wo bleibt der Gebührenzahler? Und wo bleibt der öffentlich-rechtliche Auftrag, den ich heute in den ORF-Programmen nicht mehr erkennen kann?

Ich könnte mir vorstellen, einem Antrag die Zustimmung zu erteilen, wenn ein solcher in dieser Form käme, den ORF wirklich in die Ziehung zu nehmen, seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrzunehmen, für alle Segmente, die es in der breiten Seher­öffentlichkeit gibt, ein qualitätvolles Programm zur Verfügung zu stellen, also etwa für Schüler wieder im Bereich Nachhilfe zu wirken. Unzählige Millionen Euro fließen in die Nachhilfe. Der ORF könnte also hier ein wertvolles Angebot machen. Er könnte für den Bereich Senioren, die die zahlenmäßig stärkste Gruppe der Bevölkerung sind, eine eigene interessante Leiste aufmachen, er könnte für Kinder eine Leiste aufmachen, er könnte für Kulturinteressierte, für Minderheiten genau den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen, der eigentlich damals, bei der Beschlussfassung des Gesetzes, die Intention war.

Ich möchte meine heutige Nichtzustimmung als Signal gegen die Gebührenhoheit des ORF und für eine freie Medienzukunft verstanden wissen. Wenn sich am ORF und sei­nem Angebot – Herr Bundesrat Schennach hat das fehlende Sendekonzept erwähnt – nichts ändert, wird dieser öffentlich-rechtliche Auftrag auch nicht aufrechtzuerhalten sein. Daran kann ein Antrag, wo man noch ein bisschen Sport hineinreklamiert, mit Si­cherheit nichts ändern. – Danke sehr.

16.32


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Morak, Sie haben das Wort.

 


16.32.44

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz, nicht wirklich lange, aber ein paar Sätze sollte ich schon dazu sagen.

Es ist das ein Initiativantrag, damit das einmal klar ist; dieser wurde im Nationalrat ab­gestimmt und hat auch mehrheitlich die Zustimmung bekommen.

Erster Punkt: Wenn ich das Gesetz lese, dann bin ich der Meinung, dass man ver­sucht, mit den vorgeschlagenen Regelungen auch rechtliche Fragen anzugehen und zu berücksichtigen, wobei die Sichtweise der Europäischen Kommission in dieser De­tailfrage nicht wirklich vorhergesehen werden kann. Ich sage: Das ist ein Problem. Kol­lege Schennach hat das angesprochen.

Zweiter Punkt: Das mit der Werbung, Herr Kollege Schennach, stimmt so nicht ganz. Wenn Sie das Gesetz lesen – das ist § 9a (5) –, sehen ist, dass hier die Rede von 1 Minute und 45 Sekunden pro Stunde ist, also je nachdem, wie viel Sportprogramm der ORF sendet. In diesem Rahmen bewegen sich also die Werbeeinschaltungen.

Noch dazu – das möchte ich dem ORF schon einmal bewertend sagen – finde ich es einen guten Ansatz, wenn wir gerade auf die Sportverbände in Österreich zugehen und ihnen sagen, dass man ihnen eine Fläche bietet, da sie normalerweise nicht in dieser Breite gesehen werden können. Ich finde auch – ich gehe jetzt einmal ganz unvorein­genommen an dieses Thema heran –, dass der Behindertensport in diesem Bereich gezeigt werden soll. Es muss ja nicht immer gerade die Behindertenolympiade sein, sondern einfach auch das, was auf diesem Sektor passiert. Ich meine also, dass der Ansatz des Parlaments durchaus der war, dem ORF zu helfen, eine Zielgruppe in einem Bereich zu finden, der möglicherweise in der öffentlichen Wahrnehmung unter­repräsentiert ist.

 


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