Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 158

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Als Erste ist Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen.

 


18.18.02

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Somit stehe ich hier vorne und muss begründen, war­um wir diesem Antrag, dem Antrag, der noch nicht gestellt ist, zustimmen, warum wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, obwohl wir im Nationalrat nicht zugestimmt haben.

Es verhält sich folgendermaßen: Wenn wir heute unsere Hand heben, dann ist das so eine Art Notoperation, denn es ist letztendlich so, dass bereits ein EU-Vertragsverlet­zungsverfahren läuft und die nächsten möglicherweise oder höchstwahrscheinlich auf uns zukommen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass sich da in der Vergabepraxis sofort etwas ändert. Das ist der Grund dafür, dass wir zustimmen.

Unter Notoperation verstehe ich jetzt aber eher die Verarztung einer blutenden Wunde als eine Schönheitsoperation. Ich hoffe, die Schönheitsoperation wird noch folgen, denn spätestens mit dem In-Kraft-Treten der neuen EU-Nahverkehrsverordnung, von der Sie ja sagen, dass sie in der EU-Präsidentschaft Österreichs entscheidend voran­gebracht wird, wird eine echte Novelle unumgänglich sein. Es ist nämlich auch die vorliegende Gesetzesnovelle wieder EU-rechtlich fragwürdig und inhaltlich nicht ganz aufrechtzuerhalten bei der Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlich und gemein­wirtschaftlich.

Es gibt aber auch noch einige andere Punkte, warum wir diese Novelle im Nationalrat abgelehnt haben.

Im Gesamten ist sie kein besonderes Ruhmesblatt für die Bundesregierung, zumal erst gehandelt wird, nachdem es ein Vertragsverletzungsverfahren gegeben hat, nachdem es Höchstgerichtserkenntnisse gegeben hat und nachdem es vernichtende Rech­nungshofkritiken zu diesem Thema gegeben hat.

Die Umsetzung wird trotz all dieser Kritiken nur halbherzig und unvollständig vorge­nommen.

Im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage von Transparenz zu reden, ist gewagt. Es sei dahingestellt, wie weit daran irgendetwas transparent ist. Es gibt nämlich sehr wohl viele undurchsichtige Lücken in diesem Gesetz, und die sollte man auch nicht verschweigen.

Es fehlt ein Konzessionskataster, der ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen, und es gibt auch keine andere Alternative wie zum Beispiel ein Veröffentlichungsgebot. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof erst in einem Erkenntnis im September die geltende Praxis der Nicht-Beauskunftung von Konzessionswerbern für rechtswidrig erklärt. Das BMVIT hat nämlich tatsächlich behauptet, dass man einem Interessenten nicht mittei­len kann, wann eine Konzession abläuft, denn das würde zu einer Wettbewerbsverzer­rung führen. – Da frage ich mich wirklich, was Sie unter Wettbewerb verstehen. Die ÖVP verteidigt ja immer den freien Wettbewerb, insbesondere Herr Kollege Himmer verteidigt ihn gegen die Angriffe der kommunistischen Planwirtschaft. Mich würde in­teressieren, wie Sie uns erklären, dass das BMVIT meint, man dürfe keine Auskunft darüber geben, wann eine Konzession abläuft, damit sich auch ein anderer bewerben kann.

Ein weiterer Punkt zu den Konzessionen: Laut § 3 kann sich das Unternehmen aussu­chen, in welchem Bundesland es bei innerösterreichischen Mehrländerlinien die Kon­zession beantragen möchte. – Wie auch immer, es sei dahingestellt, ob es sinnvoll ist, dass man für eine Linie Burgenland – Wien, die hauptsächlich durch Niederösterreich


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