Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 83

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4. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen.

Auch hier liegt der Bericht vor, und ich beschränke mich auf die Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.23.46

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir schaffen heute ein Rechtsmittel für den Europarat betreffend das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption.

In den Jahren 1998 und 1999 wurden die Strafrechtskonvention und die Zivilrechts­kon­vention in einem Rahmenabkommen zur Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen. Alle Mitgliedstaaten – derzeit sind es 40 Mitgliedstaaten – müssen nun bestimmte Mindeststandards bei den Regeln bezüglich Korruption aufweisen.

Österreich und Italien sind die letzten beiden EU-Mitgliedstaaten, die diese Resolution noch nicht umgesetzt haben – in Wirklichkeit ist das seit 1999 doch schon etwas spät; aber nun kommt es ja vielleicht doch dazu.

Im vorliegenden Übereinkommen wird Korruption definiert und werden klare Richtlinien im Zusammenhang mit Schadenersatz geschaffen. Eine eigens eingerichtete Staaten­gruppe gegen Korruption – kurz: GRECO – wird die Einhaltung der aus dem Übereinkommen resultierenden Verpflichtungen überwachen.

Leider müssen wir mit ansehen, dass sich in einigen Mitgliedstaaten des Europarates die Korruption nicht verringert, sondern eklatant ansteigt. Das bedeutet eine besondere Bedrohung für die Demokratien, für die Rechtsstaatlichkeit und zuletzt auch für die Menschenrechte. Anvertraute Macht wird dabei zum eigenen Vorteil missbraucht. Gegensteuern kann man meiner Meinung nach mit Transparenz und Offenlegung.

Die Weltbank spricht davon, dass jeder Mensch durchschnittlich 7 Prozent seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringt. Österreich befindet sich – Sie hören richtig! – unter den 159 untersuchten Staaten der Welt auf Platz 10. Das bedeutet, dass auch in unserem Land, in Österreich, Korruption vorhanden ist. Der immaterielle Schaden führt zu großem Vertrauensverlust der Menschen in diesen Ländern. Der materielle Schaden ist letztendlich von den Steuerzahlern zu zahlen.

Ich durfte heuer in diesem Haus ein Gespräch mit dem bulgarischen Justizminister führen und habe dabei das Problem mit den minderjährigen Kindern angesprochen, die mit Bussen nach Österreich gekarrt und hier auf Diebestouren geschickt werden. Ihm war das Problem natürlich bekannt. Er sagte, dass es sich dabei hauptsächlich um Roma-Kinder handelt, und er sprach auch davon, dass Rumänien und Bulgarien große Anstrengungen unternehmen und bei der Bekämpfung von Korruption große Fortschritte erzielen. Es wird zum Beispiel die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten gestärkt, was natürlich auch auf den Druck der Europäischen Union zurückzuführen ist.

 


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