3. Oktober 2006
beschlossene Demission der Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat und
die Bundesregierung und die Staatssekretäre gemäß
Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes vom Amte enthoben
hat.
Gleichzeitig
hat der Herr Bundespräsident mich und die übrigen Mitglieder der
Bundesregierung gemäß Artikel 71 des
Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung mit der
Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen
Bundesregierung betraut.
Ferner
hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß
Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2
des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung
die Staatssekretäre Franz MORAK, Mag. Karl SCHWElTZER, Dr. Hans WINKLER,
Dr. Alfred FINZ, Sigisbert DOLlNSCHEK, Mag. Helmut KUKACKA und
Mag. Eduard MAINONI mit der weiteren Wahrnehmung ihrer Funktionen betraut.
Mit
besten Grüßen“
*****
Eingelangt sind der Grüne Bericht 2006 der Bundesregierung und der Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992, die dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Ebenso eingelangt ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2005), der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie der Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 und der Außenpolitische Bericht 2005 der Bundesregierung.
Ebenso bildet die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das erste Halbjahr 2007 einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Gottfried Kneifel: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltung. – Einstimmige Annahme.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
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