BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 52

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Weil ich gerade Seniorenvertreter sehe: Es ist oft so, dass Ausflüge gemacht werden, und daher ist es wichtig, dass man den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gibt, sehr umkompliziert vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, und das ermöglicht letztlich die Briefwahl.

Aber wir müssen auch in die Zukunft blicken. Und die technologischen Möglichkeiten sind natürlich in besonderem Maße gegeben, dass künftig auch Wählen über das Internet möglich gemacht wird. Deshalb werden wir unsere Experten darum ersuchen, diesbezüglich Erfahrungswerte einzuholen. Es gibt in Estland bereits die Möglichkeit des e-Votings, des Wählens via Internet. Und die Experten werden uns im Innen­ministerium Informationen geben, wie das funktioniert.

Eines ist schon interessant: Wenn man bedenkt, dass die Schweiz ja nicht immer ganz vorne ist, gerade was das Wahlrecht betrifft – so wurde erst im Jahre 1990 im Kanton Appenzell das Frauenwahlrecht eingeführt, was für uns eigentlich überhaupt nicht vorstellbar ist –, so ist es aber andererseits doch erstaunlich, dass es in der Schweiz einige Kantone gibt, wo Volksabstimmungen und dergleichen mit e-Voting gemacht werden. Und ich muss sagen: Auch ich halte es für gut, wenn man jetzt die Grundlagen dafür erarbeitet, wenn man überlegt, ob das nicht auch eine gute Variante für die Zukunft wäre, nämlich dass Wählen per Internet ermöglicht wird. Aber das gehört nicht zur heutigen Beschlussfassung, das ist eine Vision. Es geht darum, schon jetzt gute Grundlagen dafür zu erarbeiten.

Es ist heute das Wahlrecht für Migranten angesprochen worden. Hierzu auch ein klares Wort: Ich sehe das Wahlrecht als ein Staatsbürgerrecht. Und deshalb kann ich mir definitiv nicht vorstellen, dass auch Migranten eingeladen werden, bei uns zu wählen. Das soll letztlich ein Privileg der Österreicherinnen und Österreicher sein.

In diesem Sinne möchte ich abschließend sagen: Ich freue mich, dass ich einen großen Konsens zwischen den Parteien feststellen kann, was zeigt, dass das ein gutes Demokratiepaket ist. Und ich würde mich freuen, wenn wir auch hier im Bundesrat Einstimmigkeit darüber erzielen könnten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


11.20.15

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Was wir dazu beitragen kön­nen, dass dieser Beschluss heute einstimmig gefasst wird – damit meine ich Siegi Kampl und mich –, werden wir leisten, wenn wir auch meinen, dass es bei dieser Wahlrechtsreform doch einige Dinge gibt, die darin noch nicht enthalten sind. Aber da jene Dinge, die darin enthalten sind, nicht unseren Intentionen entgegenstehen, wer­den wir natürlich diesem Wahlrechtspaket zustimmen beziehungsweise dieses Gesetz nicht beeinspruchen.

Was die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre anlangt, hat Kärnten schon jahrelange Erfahrung. Wir waren fast Vorreiter in dieser Causa, denn wir haben auf der Ebene der Kommunalwahlen das Wahlalter auf 16 Jahre bereits herabgesetzt. Und ich kann sagen: Wir haben positive Erfahrungen damit gemacht!

Was natürlich nicht passieren darf – und da ist natürlich für die politisch Verantwort­lichen die Versuchung sehr, sehr groß –, ist, dass letztlich dann auch in den Schulen aktive Wahlwerbung betrieben wird. Deshalb hat die Fraktion des BZÖ im Nationalrat einen Antrag eingebracht, in welchem die Bundesministerin aufgefordert wird, Maß­nahmen zu setzen, die sicherstellen, dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische Propaganda verhindert wird. Ich glaube, diesem Antrag ist nichts hinzuzufügen.

 


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