BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 57

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Erlauben Sie mir hierzu eine Bemerkung als junge Abgeordnete, die noch gar nicht lange in diesem Haus tätig sein darf: Diese permanenten Wahlkämpfe, womöglich auch noch „Dirty Campaigning“, sind nicht das, was sich die Menschen von der Politik erwarten, schon gar nicht die jungen Menschen. Daher bitte ich um Ihr klares Ja zu diesem Demokratiepaket. (Beifall bei der ÖVP.)

11.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Erwin Preiner. – Bitte. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

 


11.38.25

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Herr Kollege Schennach, darf ich kurz unterbrechen? – Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! (Bundes­rat Schennach: Ich war über diesen Selbstkritikansatz der ÖVP verblüfft!)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist Herr Preiner!

 


Bundesrat Erwin Preiner (fortsetzend): Ein herzliches Willkommen meinerseits auch an die Jugendlichen hier im Hohen Hause!

Ich möchte eingangs betonen, dass ich mich an einen Entschließungsantrag erinnere, den ich mir erlauben darf anzusprechen, den ich im vorigen Jahr eingebracht habe betreffend Wählen mit 16. Ich erinnere mich daran, dass er nur von zwei Parteien, von zwei Fraktionen hier im Hause mitgetragen wurde, nämlich der grünen Fraktion und der SPÖ-Fraktion. So viel zu den vorangegangenen Ausführungen, was die Einführung von Wählen mit 16 betrifft.

Ich möchte weiters die Aussagen der Frau Kollegin Mühlwerth betreffend die Lehrer­schaft insgesamt auf das Schärfste zurückweisen! Auf Grund meiner 20-jährigen Dienstzeit in diesem einschlägigen Bereich steht mir das, glaube ich, auch zu.

Als wesentlichste Änderung im Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 erachte ich daher die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und des passiven Wahlrechts auf das 18. Lebensjahr.

Das Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel Staats- und Verwaltungsreform unter dem Punkt Wahlrecht die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre dezidiert vor, weiters die bereits angesprochene Briefwahl und die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre.

Es ist auch sinnvoll, das wurde von Professor Konecny auch schon angesprochen, dass der Entschließung des Bundesrates vom 10. Mai dieses Jahres insofern Rech­nung getragen wird, als Staatsbürger, die vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland einen Wohnsitz im Land hatten, für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes, bis maximal zehn Jahre, zum Landtag wahlberechtigt sind.

Weiters möchte ich darauf verweisen, dass sich der Bundesrat, wie bereits von mir angedeutet, ebenfalls mit der Senkung des Wahlalters auf das vollendete 16. Lebens­jahr beschäftigt hat, zuletzt bei der Einbringung des von mir vorhin angesprochenen Entschließungsantrages am 21. April des Vorjahres – gerichtet an die damalige Bundesregierung.

Es freut mich daher besonders, dass die Kollegen von ÖVP und BZÖ diesbezüglich in relativ kurzer Zeit einen Sinneswandel vorgenommen haben und wir sie anscheinend von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Wählens ab 16 überzeugen konnten.

Geschätzte Kollegen! Das Wahlrecht an und für sich ist ein politisches Mitbestim­mungsrecht und soll daher möglichst vielen Bevölkerungsgruppen offen stehen. Die Gruppe der Jugendlichen wird im Verhältnis zu jener der über 60-Jährigen immer


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