BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 64

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Und noch ein weiterer Punkt betreffend die Briefwahl: Gerade für ältere Menschen bringt die Briefwahl wesentliche Erleichterungen. Wie war es bisher? – Viele konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gelangen. Wer die Praxis der „fliegen­den Wahlkommissionen“ und das Wählen in den Altenheimen und Kranken­häusern kennt, kann, glaube ich, den Fortschritt, der mit der Briefwahl kommt, gar nicht hoch genug einschätzen.

Wie schon der Herr Minister ausgeführt hat: Der nächste Postkasten wird zum Wahllokal werden. Die Einführung der Briefwahl ist daher eine Entscheidung zuguns­ten der Wähler und Wählerinnen, und wir hoffen alle, dass sie von vielen genützt wird.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl vor allem bei bundesweit abzuhaltenden Wahlen ermöglicht. Mit der Einführung der Briefwahl wird bewirkt, dass keine Wählergruppe mehr von vornherein wegen ihrer Abwesenheit am Wahltag von der Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Mit der im Gesetz vorgesehenen eidesstattlichen Erklärung wird auch sichergestellt, dass das Wahlrecht tatsächlich persönlich und geheim ausgeübt wird.

Es ist zu hoffen, dass die Neuerungen auf eine breite Zustimmung der Wähler stoßen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.07


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


12.08.00

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde in der Debatte verschiedentlich Kritik an kurzen Begutachtungsfristen geübt. – Solche Kritik äußere ich selbst gelegentlich auch, im konkreten Fall halte ich sie allerdings für unzutreffend.

Dass das Wahlalter herabgesetzt wird, die Briefwahl eingeführt wird und dergleichen mehr, war jedem bekannt, der das Regierungsprogramm gelesen hatte – die Band­breite, das umzusetzen, ist technisch gesehen relativ schmal. Und in den anderen Fragen ist ja bekannt, dass das Innenministerium in kontinuierlichem Erfahrungs­aus­tausch mit den Landesregierungen und auch mit den Organisationen der Städte und Gemeinden steht, man weiß also, welche Probleme in der Gesetzeshandhabung bisher aufgetreten sind, welche saniert werden könnten beziehungsweise welche zu erwarten wären. Der Regelungsbedarf und der Regelungsinhalt sind also nicht, wie in anderen Fällen, vom Himmel gefallen, sondern es gab einen durchaus längeren Vorlauf, in dem eine Meinungsbildung und auch ein vorgängiger Erfahrungsaustausch zwischen den damit befassten Behörden möglich war.

Kollege Schennach hat Schelte dafür geerntet, dass er im deutschen Wahlmodell Vorteile gesehen hat. – Ganz abgesehen davon, dass es aus verschiedenen Parteien immer wieder Wortmeldungen dieser Art gegeben hat, muss man natürlich noch hinzufügen, dass das deutsche Wahlmodell sehr vielschichtig ist. Wir haben in der Regel das Bundestags-Wahlmodell im Auge, das für manche Österreicher auch seine guten Seiten hätte. Es gibt aber darüber hinaus – vor allem auf der kommunalen Ebene und auch in einzelnen Ländern – tatsächlich die Möglichkeit des parteiüber­greifenden Wählens, das unter dem Begriff „panaschieren“ bekannt ist. In der Schweiz ist dieses System überhaupt ganz allgemein gebräuchlich, sogar bei der National­ratswahl.

Es geht natürlich von einem ganz anderen Denkansatz aus: Wir sind gewohnt, in Listenwahlen zu denken. Da sitzt jemand in einer gesetzgebenden Körperschaft oder


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