BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 143

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Ich denke, bei der Zweckmäßigkeit der Verwendung von Steuermitteln müssen wir auch immer die andere Seite der Medaille betrachten, dass wir nicht überhaupt das Gesamtvorhaben des öffentlichen Bauens überfordern.

Ich meine, unsere Professionisten und Gewerbebetriebe können es nicht sein, die in erster Linie die Preise diktieren, denn da sind die Ausschreibungsmodalitäten beinhart, und es wird der Bestbieter genommen, ganz ohne Wenn und Aber. Daher sollten wir immer im Auge behalten, dass diese Gesetze auch andere, nämlich negative Auswir­kungen haben könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.15


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: ... wieder spiegelverkehrt ...? Bundesrat Breiner auf dem Weg zum Rednerpult : Wie sehen Sie sich im Spiegel, Herr Kollege?)

 


17.15.42

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich kann mich dem Prinzip nur anschließen, Herr Kollege Perhab. Wir Grünen sind dafür, dieses Gesetz mit zu bestimmen. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Oh! Toll! Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Sie sehen, wie schnell Ihre Kritik wirkt.

Nichtsdestotrotz schließe ich mich meiner Vorrednerin an: Das Gesetz selbst gehört überarbeitet, der Anlass war aber vermutlich zu nichtig. Föderalismus ist ja etwas Schönes, aber nicht bei allem. – Wir stimmen zu. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

17.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestim­mung enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bun­desrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr stimmen wir über den Antrag ab, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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