BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 184

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Sache. Diese Reisekosten gehören im Rahmen einer Gesamtnovellierung neu auf­gestellt.

Herr Staatssekretär! Ich denke, dass da einiges kommen wird. Bei dieser Reparatur, die in unseren Augen keine Reparatur ist, machen wir nicht mit. Sie werden es ver­schmerzen. Ich werde mir bei Reinhard Todt den gewonnenen Wetteinsatz spätestens in zwei Jahren dann abholen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


19.46.00

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schennach, ganz so schlimm wird es wohl nicht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage ist klar, es handelt sich um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Es geht um Reisekostenregelungen und deren steuerliche Behandlung. Das Ergebnis vorweggenommen: Die Steuerfreiheit der Reisekosten bleibt jetzt einmal gesichert. Das ist im Ergebnis eine wichtige Sache, die sowohl den Arbeiternehmerinnen und den Arbeitnehmern dient – nicht nur den Mon­teuren –, aber im Wesentlichen auch der Wirtschaft. Insofern ist es eine zweckmäßige Lösung.

Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit ergreifen – sie hat sich kurzfristig ergeben, da Kollege Schennach für eine Gesamtlösung des Einkommensteuerrechtes plädiert – und hier dafür eintreten, bei dieser Gesamtlösung auch eine Regelung zu treffen, die unseres Erachtens noch nicht ganz zufriedenstellend gelöst wurde.

Ich möchte das wie folgt kurz skizzieren: Die Aufwendungen und Fahrtkosten für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeitstätte – und zwar nicht nur für Monteure – sind ja klassische Werbungskosten. Der derzeitige Gesetzgeber aner­kennt dies auch mit der Pendlerpauschale und ähnlichen Bereichen. Aber sie sind eben nicht kostendeckend.

In diesem Zusammenhang wäre es aus unserer Sicht zweckmäßig, diese nicht kosten­deckenden Aufwendungen einer vernünftigen steuerlichen Gesamtlösung zuzuführen. Wenn wir die Grünen für diese Gesamtlösung gewinnen könnten, wäre das natürlich eine schöne Sache.

Würden wir dies auf neue Beine stellen, kämen wir zu folgendem Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Kollege Schennach, ja, wenn dies zumutbar ist; wenn dies eben nicht zumutbar ist, dann gibt es dafür einen Fahrtkostenersatz in der Höhe des Kilometergeldes als Werbungskosten, und zwar unabhängig davon, ob jemand Monteur ist oder nicht.

Insofern würden wir bei einer Gesamtlösung auch für die Lösung dieses Detail­problems plädieren. Für den Fall, das die Grünen Bedenken hätten, dass wir damit steuerlich den Individualverkehr fördern: Ich glaube, dass es realistisch eingeschätzt so ist, dass der Druck auf die Zurverfügungstellung von öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich erhöht werden würde, wenn es zu einer Verpflichtung für die Arbeitgeber auf Basis des Kilometergeldes kommen würde, und wir hätten im Ergebnis eine vernünftige Gesamtlösung.

Unsere Fraktion wird der derzeitigen neuen Regelung selbstverständlich gerne die Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

 


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