BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 189

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27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Re­publik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (64 d.B. und 126 d.B. sowie 7709/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


20.03.07

Berichterstatter Reinhard Todt: Hohes Haus! Ich bringe beide Berichte des Finanz­ausschusses. Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Ich bringe zuerst den Antrag zum Übereinkommen mit Albanien:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Zweites stelle ich den Antrag betreffend Doppelbesteuerungsabkommen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. – Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik und weiterer Republiken zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll.

Der gegenständliche Beschuss regelt, wie erwähnt, Angelegenheiten des selbstän­digen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf somit der Zustimmung des Bundes­rates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

 


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