BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 35

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Das Kinderbetreuungsgeld gehört meiner Ansicht nach eben für die Betreuung des Kindes. Manche Frauen entscheiden sich dafür, dieses Betreuungsgeld sozusagen für sich selbst zu verdienen. Sie bleiben zu Hause beim Kind, und das ist legitim und das muss auch respektiert werden. Aber genauso muss es auch respektiert werden, wenn Frauen sagen: Ich bin jetzt gerade in einer sehr erfolgreichen Phase, verdiene gut, bekomme jetzt mein Baby und gebe dieses Betreuungsgeld vielleicht einer Tages­mutter, einer Leihoma, wem auch immer, weiter. Ich denke, das wäre meiner Ansicht nach die beste Möglichkeit.

Aber bei allen finanziellen Unterstützungen, die sicher ganz wichtig sind und die ich begrüße und über die ich mich freue, denke ich doch, dass wir nicht immer nur darüber sprechen sollten, welche großen Sorgen vor allem auch finanzieller Natur Kinder bereiten, sondern ich sehe es schon auch als Aufgabe von uns Politikern, einfach den jungen Frauen und Männern mehr Mut und Lust auf Kinder zu machen. Ich denke nämlich, bei allen Sorgen überwiegen doch auch – und ich hoffe, da geben Sie mir alle recht – die Freuden, die Kinder bereiten. Ich bin selbst dreifache Mutter und war auch zu der Zeit, als diese ganze finanzielle Unterstützung nicht so hoch war, eigentlich eine glückliche Mutter. Daher, glaube ich, darf auch die Frage nicht immer lauten: Kann ich mir ein Kind leisten?, sondern: Will ich mir ein Kind leisten? (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


10.38.42

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Kinderbetreuungsgeld einzuführen war seinerzeit eine durchaus richtige und wichtige Entscheidung der blau-schwarzen Koalition. Das war völlig in Ordnung, nur war es dazu gedacht, dass die Mütter die Möglichkeit haben sollen, länger bei ihren Kindern bleiben zu können. Diese ursprüng­liche Intention ist aber leider mit dieser Novelle verloren gegangen, denn auch wenn die Flexibilisierung jetzt sehr hoch gepriesen wird, sie zielt wieder darauf ab, die Frauen wieder möglichst schnell an den Arbeitsplatz zurückkehren lassen zu können. Die echte Wahlfreiheit ist damit nicht mehr gegeben.

Es ist also aus meiner Sicht keine Glanzleistung, und nach den monatelangen öffentlichen Diskussionen muss man am Ende feststellen, dass ein Elefant gekreißt hat, aber ein Mäuslein geboren worden ist. Denn die Verbesserungen, die ange­sprochen worden sind, sind eher formalrechtlicher Natur. Die Kurzleistungen sind nämlich in Wahrheit keine Erhöhung, keine Verbesserung, die Kurzleistungen sind gegenüber der alten Regelung ein Verlustgeschäft.

Nimmt man die Einser-Variante der 455 Tage, wo man die 26,60 € pro Tag bekommt, bedeutet das immerhin einen Verlust von 1 133 €, bei der zweiten Variante sind es immerhin noch 590,43 €, und wenn man den Bezug von Wochengeld noch dazu­rechnet, dann erhöht sich der Verlust auch dementsprechend.

Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenze klingt bestechend, das hört sich gut an. Es ist aber in Wirklichkeit nicht einmal die Abgeltung der Inflation seit 2002 und auch nicht der Preissteigerung, und in der Zwischenzeit, seit 2002, sind alle möglichen Dinge teurer geworden. Wien war da besonders betroffen: mit Abwassergebühren, Müll­abfuhr, Strom und Gas sind teurer geworden, die Mehrwertsteuer darauf ist teurer geworden, die Durchleitung ist teurer geworden. Es ist für die Familien vieles teurer geworden, ohne dass das Kinderbetreuungsgeld seit dem Jahr 2002 angehoben worden ist.

 


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