BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 44

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Ein weiterer Schritt ist in dieser Koalition mit der Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14 600 € auf jetzt 16 200 € gesetzt worden. Mit dieser Maßnahme ist die bisherige Obergrenze angehoben worden.

Die Übergangsregelung ist sicherlich auch ein erwähnenswerter Punkt. Es fallen auch Eltern von Kindern, die vor dem 1. Jänner 2008 geboren sind, unter die neue Bezugs­regelung. Also auch Eltern von Kindern, die im Jahr 2007 geboren sind, haben die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld nach der neuen Regelung in Anspruch zu nehmen.

Ein Novum ist die Einschleifregelung. Ich glaube, da sind Schritte gesetzt worden, wo man sieht, dass man aus der Vergangenheit gelernt hat. Es ist nämlich nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, der eine Überschreitung der Zuverdienstgrenze darstellt. Das gewährleistet, dass da keine Zwei-Klassen-Politik betrieben wird.

Die Frage der Kinder ist eine Frage der Zukunft und der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Ich glaube, das müssen sich alle einmal vor Augen halten. Bei manchen meiner Vorredner ist das nicht klar zum Ausdruck gekommen.

Ich möchte auch hervorheben, dass eine Benachteiligung von Alleinerzieherinnen oder Alleinerziehern nicht gegeben ist, weil das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebens­monat des Kindes auch für alleinerziehende Elternteile beziehbar ist.

Die drei Themenschwerpunkte beim Kinderbetreuungsgeld sind: die Vereinbarung von Familie und Beruf; Setzung von Maßnahmen, um die Väter für die Kinderbetreuung zu gewinnen und zu animieren – das ist sicherlich ein ganz wichtiger Punkt dieser Novellierung –; die Schaffung von Möglichkeiten für Mütter und Väter, beim Aufwachs­en der Kinder dabei zu sein, bei den Kindern selbst die Erziehung zu übernehmen, etwas, was meiner Meinung nach bei den meisten Familien das Beste für das Kind ist.

Kinder sind ein Segen für uns und für die Gesellschaft. Daher ist es unsere Aufgabe, alles zu tun, um ihnen ein glückliches Aufwachsen zu ermöglichen. Sie werden es uns sicher danken.

Danken will ich auch unserer Frau Ministerin Kdolsky, die es gewesen ist, die, obwohl sie bei den Koalitionsverhandlungen nicht mit dabei war, an diesem Gesetz maß­geblich mitgewirkt und diese Verbesserungen herbeigeführt hat.

Ich möchte Ihnen, Frau Bundesministerin, noch einmal ganz herzlich danken. Wir sind sehr erfreut und stimmen dieser Novellierung begeistert zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky das Wort. – Bitte.

 


11.18.37

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem heutigen Beschluss zur Novelle des Kinder­betreuungsgeldgesetzes sorgen wir dafür, dass wir das Erfolgsmodell Kinderbetreu­ungs­geld – und es ist ein Erfolgsmodell! – weiter verbessern können. Es ist ein erster Schritt, und es ist ein Teil eines Paketes, das zu schaffen ist. Ich möchte allerdings eingangs eines klarstellen, und das ist mir als Bundesministerin von Österreich schon wichtig:

Auf der einen Seite habe ich als österreichische Bundesministerin österreichische Gesetze ernst zu nehmen und sie als solche auch anzunehmen und dafür zu sorgen, dass sie auch umgesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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