BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 62

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die seitens der Richter und Richterinnen angeführten Begründungen dafür liegen meis­tens darin, dass sie dem Opfer Leid ersparen wollten. Tatsache ist aber, dass sich ge­rade in solchen Fällen Opfer und Täter wieder unmittelbar gegenüberstehen.

Mir erscheint allerdings eine andere Begründung weitaus logischer, und zwar jene, dass ein Opfer ein Verfahren zum Scheitern bringen könnte und deswegen das Verfah­ren neu aufgerollt werden müsste. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist die Vorgangsweise aus der Sicht der Richter und Richterinnen sicher zu verstehen, für die Opfer allerdings nicht einzusehen.

Zu hoffen ist, dass die im vorliegenden Gesetz vorgesehene Möglichkeit einer Be­schwerde in künftigen Ermittlungsverfahren – leider fehlt eine adäquate Bestimmung für den Bereich der Hauptverhandlung – eine Verbesserung bringen wird. Was Haupt­verhandlungen anlangt, fehlt, wie gesagt, diese Bestimmung nach wie vor.

Der Gesetzesänderung ist aus unserer Sicht jedenfalls die Zustimmung zu geben. Dank an Sie, Frau Bundesministerin, dass Sie seit sieben Jahren die Erste sind, die sich dieser Situation tatsächlich angenommen hat und es so weit gebracht hat, dass es zu einer gesetzlichen Änderung dahin gehend kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


12.21.03

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Kemperle, hat ja bereits sehr viel an Details ausge­führt, sodass ich mich sehr kurz dazu äußere und nur mehr auf ein paar Punkte einge­hen möchte, die mir besonders wichtig erscheinen.

Zweifelsohne ist es so, dass, was das Ermittlungsverfahren anlangt, Vereinheitlichun­gen stattfinden, wobei man aber fairerweise dazusagen muss, dass bereits in der No­velle aus dem Jahre 2004 sehr vieles auf den Weg gebracht wurde und man jetzt klei­ne Änderungen bei Dingen vornimmt, die unter Umständen vom theoretischen Ansatz her gut ausschauen, sich aber in der Praxis nicht unbedingt bewährt haben.

Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass in Hinkunft das „Lügen“ vor einer Behör­de, um es salopp zu formulieren, nicht mehr unterschiedlich behandelt wird zu jenem vor Gericht, sondern dass das jetzt einheitlich als falsche Zeugenaussage geahndet wird, damit sich jeder dessen bewusst ist: Wenn ich eine Äußerung von mir gebe, dann hat diese wahr zu sein – und darf nicht, aus welchen Gründen auch immer, abgeändert werden. – Das ist das eine.

Das Zweite, auf das ich noch eingehen möchte, ist, dass nun klargestellt wird, und zwar im § 166 der Strafprozessordnung, dass unter Folter zustande gekommene oder sonst durch unerlaubte Einwirkungen gewonnene Erkenntnisse/Aussagen nichtig sind, also bei der Beweisaufnahme nicht berücksichtigt werden dürfen. – Das scheint mir ganz besonders wichtig zu sein.

Das Thema Besserstellung der Opfer wurde ja bereits angesprochen. – Nur dazu, dass Kollege Kampl sagte, dass, so die Richtervereinigung, nun verschiedene Verzögerun­gen im Verfahren eintreten könnten: In dem Moment, wo auch die Privatbeteiligten unter Umständen gleich im Strafprozess die Möglichkeit erhalten, und zwar über Scha­denersatzansprüche, das dort gleich abzusprechen und eine Verweisung auf den Zivil­rechtsweg nicht mehr erfolgt, müsste eigentlich, zumindest mit der Zeit, eine Beschleu­nigung eintreten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite