BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 192

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Wir sparen zurzeit 3 Millionen Tonnen CO2 ein. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 auf immerhin 6 Millionen Tonnen CO2 zu kommen. Und auch, was den Ökostromanteil betrifft, hat die Regierung hier ein sehr, sehr ehrgeiziges Ziel, nämlich ausgehend von 8 Prozent beinahe eine Verdoppelung auf 15 Prozent zu erreichen.

Wie gesagt, das, was aber heute zur Beschlussfassung vorliegt, war eine notwendige Hilfsaktion für die Biogas- und Biomasseanlagen, eben in dieser Größenordnung von 20 Millionen €, die als Sonderunterstützung zur Verfügung gestellt werden. Ich be­danke mich schon jetzt dafür, wenn es hier zu einer Zustimmung kommt.

Was das Ökologisierungsgesetz betrifft, ist ja von den Debattenrednern in der Sache ohnehin schon sehr viel gesagt worden. Wir haben auch schon in den letzten Jahren eine Reihe von Schritten zur Ökologisierung des Abgabensystems gesetzt. Hier folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt. Hinsichtlich der Anreizsysteme kann man natürlich dis­kutieren, ob sie ausreichend sind, aber die Geldbeträge, die zur Verfügung gestellt werden, sind schon solche, die vom Einzelnen dann auch bemerkt werden. Wenn man bei alternativen Antriebsarten immerhin einen Bonus von bis zu 500 € lukrieren kann und im anderen Bereich, wie schon gesagt worden ist, ein Bonus von bis zu 300 € möglich ist, dann sind das spürbare Geldbeträge.

Es ist auch wichtig, dass diese Ökologisierung in die verschiedensten Bereiche hinein­geht, dass es etwa auch beim Mineralölsteuergesetz zu den entsprechenden Anreizen kommt, damit eben dann umweltfreundliche und als schwefelarm gekennzeichnete Gase, Öle und Heizstoffe zum Einsatz kommen.

Es geht also hier, zusammenfassend – und ich darf meine Ausführungen damit schließen –, um klare Signale, um Impulse auch an die Forschung und Entwicklung in Österreich und natürlich auch um eine Steuerung des Konsumverhaltens in Richtung Ökologisierung, also „Steuern durch Steuern“. Ein Schritt wird damit gesetzt. Dass weitere folgen müssen, darüber sind wir uns alle einig. (Beifall bei der ÖVP.)

21.42


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen somit zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Ökologisierungsgesetz 2007.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz (Öko­stromgesetz-Novelle 2008) und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Da dieser Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

 


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