BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 82

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.40.148. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (915/A sowie 8016/BR d.B. und 8020/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. – Ich bitte um den Bericht.

 


13.40.30

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird. (Präsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.41.16

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Fürs Protokoll: Kerschbaum, die Grünen, Niederösterreich. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte, der Rednerin Auf­merksamkeit zu schenken!

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (fortsetzend): Wir haben schon 2007 dieser Reisekosten-Novelle nicht zugestimmt. Durch diese Änderung, die jetzt vorliegt, wird die Reisekosten-Novelle unserer Meinung nach verfassungsrechtlich auch nicht weniger bedenklich.

Die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Reisekosten waren dahin gehend, dass das Gesetz auf andere Lohn gestaltende Vorschriften wie Betriebs­vereinbarungen oder Kollektivverträge Bezug genommen hat und dieser Bezug eine Ungleichbehandlung darstellt, was an und für sich meiner Meinung nach eine nachvollziehbare Bewertung des Verfassungsgerichtshofes ist. Der Verfassungs­gerichtshof wollte deshalb, dass die Reisekosten einheitlich im Gesetz geregelt werden.

Wie gesagt: Durch die Novelle, die jetzt vorliegt, passiert das wieder nicht. Und deshalb gibt es für uns keinen Grund, dieser Änderung zuzustimmen, noch dazu, wo die Befristung bis 2009, die beim Beschluss im Vorjahr noch enthalten war, durch die jetzige Änderung wegfällt. Das heißt, es fällt möglicherweise auch der Wille weg, einmal eine endgültige und vernünftige Lösung für alle Sparten zu finden, anstatt regelmäßig an diesem Gesetz herumzuzimmern.

Wir fänden es nicht richtig, wenn man einen verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzestext hier im Bundesrat beschließt. Wir sind dafür nicht zu haben, und es würde mich freuen, wenn andere das auch so sehen. Immerhin ist es ja so, dass, wenn es dann doch wieder zu einer Aufhebung dieses Gesetzes käme, nicht nur die Gerichte


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite