BundesratStenographisches Protokoll762. Sitzung / Seite 61

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dann aber die Grundbedürfnisse der Menschen Spekulationen sozusagen zum Opfer fallen beziehungsweise nicht mehr abgedeckt werden können.

Das Konjunkturpaket, das heute hier beschlossen werden soll, ist wahrscheinlich nicht das einzige und das letzte, das wir hier beschließen werden. Es werden auch noch Konjunkturpakete der Länder folgen, es wird ein Konjunkturpaket der EU geben. Ich glaube, dass wir damit in der Lage sind, die Krise zu meistern, zu beherrschen – sicher nicht alleine, aber global gesehen und durch die Europäische Union. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Konjunkturbelebungsgesetz 2008.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Ok­tober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 und das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Oktober 2008 betreffend 2. Abgabenänderungsgesetz 2008.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg er­folgen.

 


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