Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (33 und 63/NR der Beilagen).
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Anlage 1:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 20. Februar 2009
GZ: BMeiA-SK.8.33.02/0001-I.2a/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 10. Februar 2009 (Pkt. 28 des Beschl.Prot. Nr. 6) der Herr Bundespräsident am 13. Februar 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-SK.4.36.05/0002-IV.1/2009
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der
Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung
des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der
Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit ist am 13. Februar 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten (BGBI. III Nr. 72/2005).
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