Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für die Slowakei, der Fortentwicklung des Rechtsbestands der Europäischen Union in der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern und zu ergänzen.
Mit dem Vertrag zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert.
Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 14. Oktober 2008 (sh. Pkt. 6 des Beschl.Prot. Nr. 67) wurde bereits eine entsprechende Verhandlungsvollmacht eingeholt. Aufgrund personeller Änderungen ist nun die Einholung einer neuerlichen Verhandlungsvollmacht erforderlich.
Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.
Der geplante Vertrag wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt haben und der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandten Dr. Gerhard Deiss und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Anton Kozusnik und im Falle von dessen Verhinderung Gesandten Dr. Helmut Koller zur Leitung der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit zu bevollmächtigen.
Wien, am 30. Jänner 2009
SPINDELEGGER m.p.“
*****
Anlage 2:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite