BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 92

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13.58.4017. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (386/A und 82 d.B. so­wie 8052/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.

 


13.58.55

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


14.00.01

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein paar Worte zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz beinhaltet einen zinsenlosen Überbrückungskredit, eine Art zinsenloses Darlehen. Harte Bedingungen stellen jedoch die Begleitmaßnah­men dar – dieses Geld sollte vor allem alleinstehenden Elternteilen quasi für die Start­phase zur Verfügung stehen, und ihnen soll so geholfen werden –, denn Ehepaare müssen sich verpflichten, die Rückzahlung gemeinsam zu übernehmen. Die Rückzah­lung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, soll aber in Hinkunft mit dem 7. Lebensjahr des Kindes abgeschlossen sein.

Zwei Entschließungsanträge wurden dazu im Nationalrat eingebracht; einer von der BZÖ-Fraktion. Diese Anträge fanden jedoch leider keine Mehrheit.

Der Entschließungsantrag der BZÖ-Nationalratsfraktion enthält zwei Verbesserungs­maßnahmen: die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung sowie die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses.

Wir können diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.01


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


14.01.43

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der rechtliche Anspruch auf Zuschuss sieht im Kinderbetreuungsgeldgesetz derzeit folgendermaßen aus: Eltern mit nur geringem Einkommen, das heißt einkommensschwache und alleinerziehende Elternteile sowie verheiratete beziehungsweise in Lebensgemeinschaft lebende Mütter


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