BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 72

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fung mit unseren Prüm-Partnern sehr erfolgreich, wenn es um den DNA-Daten­austausch geht. Das heißt, im Hinblick auf die Kriminellen und ihre Netzwerke DNA-Daten auszutauschen halte ich für absolut gerechtfertigt. Wir haben derzeit keinen DNA-Datenaustausch mit den Amerikanern.

Im Drogenbereich würde ich mir das wünschen, dass wir zu einem Datenaustausch kommen oder etwa auch bei der Kinderpornographie. Dazu gibt es derzeit keine Über­einkommen, da haben wir noch Handlungsbedarf. Bei der Kriminalitätsbekämpfung halte ich es für gerechtfertigt, Daten auszutauschen. Es ist nicht gerechtfertigt, pole­mische Zeitungsartikel dazu zu verwenden, die Kriminalitätsbekämpfung zu behindern.

Ich werde mich aber nicht beirren lassen. Ich halte es für gerechtfertigt, zur Krimi­nalitätsbekämpfung auch mit den USA einen Datenaustausch zu pflegen. Was den Datenaustausch im Rahmen des Visa Waiver Programs betrifft, geht es darum, den Amerikanern unsere hohen Datenschutzstandards klarzumachen, und dafür war die Sitzung vorgestern geeignet. Dafür ist sie auch verwendet worden, und Polemik ist in dieser Causa nicht angebracht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Schennach, Dönmez, Kerschbaum, Ing. Kampl und Mitterer.)

13.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.04.375. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bun­des-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (464/A und 96 und Zu 96 d.B. sowie 8071/BR d.B. und 8081/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 5. Punkt der Tages­ordnung betreffend ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. Ich bitte um den Bericht.

 


13.04.49

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Hohes Präsidium! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


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