BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 105

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Leistung versteuern muss. 500 € sind also 500 €: für den Dienstnehmer und für den Dienstgeber, der sie ja als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Das freut mich – und ich meine, das sollte länger als bis zu einem Kindesalter von zehn Jahren gehen, da das doch einiges an Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für den Dienstgeber als auch für den Dienstnehmer beinhaltet.

Mit dieser Steuerreform wird aber auch die Ungleichbehandlung von Einkommen- und Lohnsteuer aufgehoben. Während Arbeitnehmer – über die Steuerbegünstigung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld – de facto einem Spitzensteuersatz von rund 43,7 Pro­zent unterliegen, waren es bei den Selbständigen bisher 50 Prozent. Die neue Freibetragsregelung bringt nun eine steuerliche Angleichung der Selbständigen an die unselbständig Beschäftigten.

Von einem „Steuergeschenk“, wie man es jetzt mancherorts hört, kann aber überhaupt keine Rede sein, vielmehr trägt das zur steuerlichen Gerechtigkeit und zur verstärkten Schaffung von Eigenkapital bei den Unternehmern bei. Insbesondere die EPUs, also die Einpersonenunternehmen, profitieren vom sogenannten Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von 30 000 €. Bei diesen wird der Freibetrag bei der Steuererklärung automatisch in Abzug gebracht und ist nicht mehr an Investitionen gebunden. Der Kleinunternehmer erfährt mit der Steuererklärung eine sofortige Entlastung.

Jener Gewinnanteil, der über 30 000 € hinausgeht, ist – wie bei der alten Regelung in Bezug auf den Unternehmerfreibetrag – an Investitionen geknüpft. Allerdings gibt es auch da eine Verbesserung, da ja, wie beim Grundfreibetrag, nun 13 Prozent des Gewinnes als Freibetrag – vormals 10 Prozent – geltend gemacht werden können. Das bringt dem Unternehmer auch bis zu 1 670 € im Jahr.

Mit dieser Steuerreform wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöht – und diese Steuer­reform führt letztlich auch zu mehr Konsum.

Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute mit einer Steuerentlastung enormen Ausmaßes genau das Richtige: Wir entlasten Familien, wir entlasten Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer und die Unternehmen.

Daher: Reden wir diese Steuerreform nicht schlecht oder klein, sondern beschließen wir sie gemeinsam. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


15.13.37

Bundesrat Wolfgang Schimböck, MSc (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war heute eigentlich ein bisschen verwundert über die Ausführungen des Kollegen Dönmez, der meinte, das alles sei nicht sozial genug – und als Sozialarbeiter habe er hiezu eine ganz andere Erwartungshaltung. – Kollege Dönmez, ich glaube, da bist du im Kalender irgendwie hinten nach, denn wenn du die Entlastungspolitik dieser Regie­rung aufmerksam verfolgt hättest, dann hättest du auch gesehen, dass man für jene, die es am meisten brauchen – so zum Beispiel die Pensionisten, die Ausgleichs­zulagen beziehen –, diese Reform bereits vorweggenommen hat. Rückwirkend mit November 2008 wurden für jene, die es am dringendsten brauchen, bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Erinnern möchte ich auch daran – Kollege Dönmez, als Sozialarbeiter wirst du davon betroffen sein; ich weiß allerdings nicht, wie weit du da noch aktiv bist –, dass die exorbitant steigenden Energiekosten bereits im November 2008, und zwar mit 210 €, abgegolten wurden und dass es zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 150 € für


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