BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 114

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Parteien-Regelung, weshalb ich auch nicht verstehe, dass die Freiheitliche Partei hier nicht mitstimmen kann.

Das Vier-Säulen-Modell hat Kollege Kraml schon ausführlich dargelegt. Ich möchte zum vierten Punkt noch kurz anführen, dass dann der Staat in Vorlage tritt und, ähnlich wie bei der Einlagensicherung, den Schadensfall bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 € besichert.

Ein paar Sätze noch zum Frühwarnsystem, weil das, ähnlich wie bei der Einlagen­sicherung bei den Banken, eingeführt werden soll. Es gibt hier doch noch ein paar Problemfelder – das wurde auch im Ausschuss vor zwei Tagen bei der Anlegerent­schädigung diskutiert –, ob nämlich mit den vorhandenen Mitteln, mit den Beiträgen, eine Versicherungsdeckung im vorgesehenen Ausmaß erzielbar ist. Das ist noch eine Unbekannte. Das Zweite ist, dass es bei der Anlegerentschädigung auch Bedenken gibt, was das Frühwarnsystem anlangt, denn aufgrund der Konzessionsgestaltung der Wertpapierfirmen kann ein Schaden eigentlich nur bei kriminellen Machenschaften eintreten. Diesbezüglich sind wir in der Zwischenzeit ja einiges gewohnt, wenn man nur an die Situation denkt, die Bernard Madoff „geschaffen“ hat – unter Anführungs­zeichen –, ein amerikanischer Finanzhai, der 50 Milliarden Dollar verspekuliert hat, inzwischen natürlich verhaftet wurde beziehungsweise unter Hausarrest steht. 50 Mil­liarden Dollar – eine unvorstellbare Summe, die durch Spekulation vernichtet worden ist. Es liegt deshalb natürlich auch in der Natur der Sache, dass es schwierig ist, für derart kriminelle Handlungen ein entsprechendes Frühwarnsystem zu installieren.

Weitere Stichworte sind schon angesprochen worden; etwa die Meinl Bank, European Land oder die Sammelklage, die sich derzeit gegen AWD konstituiert und die vom VKI geführt wird. Dabei geht es um viele Tausende österreichische Anleger, die betroffen sind.

Das sind nur einige Beispiele, die ich jetzt erwähnt habe; europaweit, weltweit sind es Tausende, sie würden ganze Bücher füllen.

Ich gebe auch Kollegem Kraml recht, der gesagt hat, hier braucht es ein internationales Regulativ. Wir müssen im Bereich der EU Vorreiter sein, um dann von der EU aus alle anderen EU-Staaten dazu zu bringen, eine gemeinsame Regelung zu finden, dass es auch Produkte auf dem Markt gibt, die durchschaubar sind, die für jedermann verständlich sind, dass es nicht so ist, dass das nur noch die obersten Manager verstehen und jene Leute, die das Produkt anbieten, quasi nicht wissen, mit welchen Informationen sie die Leute, die das abschließen wollen, dann füttern sollen, weil es einfach unverständlich ist. Ich denke, wir müssen dem Missbrauch der kriminellen Energien im Bereich der Anleger endgültig einen Riegel vorschieben.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Finanzminister und beim Staatssekretär für die gute Gesetzesvorlage zum Schutz der österreichischen Anleger. Wir werden gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


15.48.53

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe KollegInnen! Was bleibt noch anzumerken?, das meiste wurde bereits gesagt. Kollege Edgar Mayer hat ebenfalls schon sehr vieles von dem, was ich sagen wollte, angeführt (Bundesrat Mayer: Entschuldigung!), deshalb werde ich mich wie immer ganz kurz halten.

 


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