BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 133

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Ein wichtiger Punkt sind natürlich auch Änderungen im Verfahrensrecht, die die Rechtsstellung des Opfers im Zivilverfahren ausbauen. Besonders erwähnenswert erscheinen mir aber die Neuerungen im Bereich der Bekämpfung der Kinderporno­grafie. Sie wissen, dass mir das ein besonderes Anliegen ist. Und zwar soll jetzt, wie gesagt, nach § 207a Strafgesetzbuch auch der wissentliche Zugriff auf kinderporno­grafische Darstellungen im Internet strafbar sein.

Ein aktueller Fall, nämlich in jüngster Vergangenheit, belegt, dass diese Ausdehnung der strafbaren Tatbestände ein Gebot der Stunde ist, kann doch – so, wie es jetzt ist – im Zusammenhang mit dem Auffliegen eines Kinderpornoringes nur eine relativ geringe Anzahl der Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden. Das wird sich ändern. Übrigens sieht ein diesbezügliches Europaratsabkommen das ebenso vor. Österreich nimmt eine Vorreiterstellung ein, und darauf können wir mit Fug und Recht stolz sein.

Abschließend noch ein Wort zum Thema Sachverständige – auch das hat etwas für Aufregung gesorgt – sowie zum Thema Gerichtsmedizin. Für ein funktionierendes Sachverständigenwesen, nämlich bei Obduktionen, bedarf es klarer Strukturen und geeigneter Gerichtsmediziner. Die Strukturen müssen sicherstellen, dass stets Sach­verständige zur Verfügung stehen, dass Nachwuchs ausgebildet wird und dass Forschung stattfindet. Die beabsichtigte Lösung in der Strafprozessordnung soll dazu beitragen und hält gleichzeitig die tragenden Grundsätze des Wesens des Sachver­ständigenbeweises aufrecht. Es ist nämlich so, dass der Richter und der Staatsanwalt sich nach wie vor die Person, die das Gutachten erstellen soll, aussuchen kann.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen: Ich bin sicher, dass das Zweite Gewaltschutzpaket ein maßvolles, aber wirksames Paket darstellt, gerade in Zeiten der Finanzkrise, wo der Gedanke des maßvollen Haus­haltens allerorten betont wird. Wir machen das Notwendige und nehmen zugleich auf eine verantwortungsvolle öffentliche Gebarung Rücksicht. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

17.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Zweites Gewaltschutzgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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