BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 135

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fend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.07.5118. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindes­entführung (49 d.B. sowie 8089/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.

 


17.08.08

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung liegt Ihnen schriftlich vor; ich verzichte daher auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein


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