BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez.)

17.21


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Bock zu Wort. – Bitte.

 


17.21.22

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hause! Österreich ist ein sehr schönes Land, und Österreich ist auch ein sehr reiches Land. Es gibt kaum ein Land, in dem eigenes Eigentum so sehr geschätzt wird, wie bei uns in Österreich. Selbst Staaten wie die Schweiz, Deutschland oder auch die USA können mit Österreich in puncto Eigenheime und Eigentumswohnungen nicht mithalten; beim Anteil der Eigentumsbesitzerinnen und -besitzer sind die Österreicherinnen und Österreicher also weltweit führend.

Gerade im ländlichen Raum ist das Besitzen von Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen sehr ausgeprägt. Das System der unterstützten Finanzierung durch die staatlichen Pflichtbeitragsleistungen der Wohnbauförderung hat sich, wie mein Vor­redner schon gesagt hat, sehr bewährt. Sowohl für das Eigentum als auch für Mietobjekte und deren Wohnungen und Bewohner werden aus diesem Titel fast 2 Milliarden € ausgeschüttet.

Die Verteilung auf die Bundesländer erfolgt über eine 15a-Vereinbarung beziehungs­weise über den Finanzausgleich, der derzeit von 2008 bis 2013 gültig ist. Damit können in den Bundesländern, je nach demographischer Entwicklung, Schwerpunkte gesetzt werden: Die nach Einwohnern wachsenden Bundesländer forcieren die Schaf­fung von neuen Wohnungen, jene, die stagnieren, investieren mehr in die Sanierung von Altbauten.

Der Bedarf an pro Kopf gerechnetem Wohnraum ist aufgrund unseres Wohlstandes und auch wegen des Umstandes, dass es wesentlich mehr Single-Haushalte gibt, sehr stark angestiegen, und damit natürlich auch die entsprechenden Miet- und Betriebs­kosten.

Die Europäische Union und die österreichische Bundesregierung verlangen als Beitrag zur Erfüllung der Kyoto-Ziele einen sparsameren Umgang mit Heizmaterial. Die verpflichtende Erstellung eines Energieausweises für jedes Gebäude wird vorge­schrieben, und die Wohnbauförderung hat auch auf die Erreichung der Kyoto-Ziele entsprechend einzuwirken.

Die heute zu beschließenden Gesetzesänderungen betreffen hauptsächlich die 350 000 Mietwohnungen in Österreich. Mit einer klaren Regelung, was die Mietkaution, die Vorlage eines Energieausweises und die Heizkostenabrechnung anlangt, können einige Unklarheiten bereinigt werden.

Die Änderung der Inflationsanpassung beim Richtwertmietzins kommt den Mieterinnen und Mietern zugute; die Miete inklusive der Betriebskosten macht bei vielen Öster­reicherinnen und Österreichern bereits 50 Prozent ihres Einkommens aus! Durch diese Änderung erspart sich – nach den Berechnungen der Arbeiterkammer – ein Mieter mit einer Monatsmiete von 700 € pro Monat bis zu 200 € jährlich.

Die Änderung der Mietrechtsnovelle ist ein wichtiger Schritt, es gibt aber noch andere wesentliche Bereiche wie die Kostentragung für Wartungs- und Erhaltungsarbeiten, die Begrenzung der Kaution und der Maklergebühren, die Verzinsung der Eigenmittel­einsätze durch die Wohnbaugesellschaften sowie die Novellierung des Heizkosten­abrech­nungsgesetzes.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite