BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 155

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18.17.32

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Sicher wird auch der Gurker Dom eine Rolle in Zukunft spielen, aber heute haben wir andere Probleme zur Diskussion. Die Aufgabe der Menschheit ist es, die nationale und die internationale Kultur zu erhalten. Für diese hohe Aufgabe der Zusammenarbeit hat die UNESCO mit Beschlussfassung vom Jahre 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes ein Übereinkommen getroffen. Die Ziele des Übereinkommens sind: Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, Bewusstseinsbildung und gegenseitige Wert­schätzung zu fördern, der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung volle Möglichkeiten zu geben.

Das immaterielle Erbe ist der Ausdruck für Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen, Fertigkeiten, notwendige Instrumente, kulturelle Räume und so weiter bezie­hungsweise Traditionen, Ausdrucksformen, darstellende Künste, Praktiken, Rituale und Feste, Natur und Universum, traditionelle Handwerkstechniken.

Der Ausschuss ist derzeit weltweit mit 18 Mitgliedern besetzt. In Zukunft sollen es 24 Mitglieder sein. Jeder Vertragsstaat hat die Aufgabe, im eigenen Hoheitsgebiet sicherzustellen, dass die immateriellen Kulturgüter erhalten bleiben. Ziele für die inter­nationale Zusammenarbeit sind zu fördern. Gegenseitige internationale Unterstützung ist notwendig.

Die Vertragsstaaten zahlen nach einem bestimmten Schlüssel jährlich ihren Mitglieds­beitrag. Österreich zahlt derzeit 20 000 € – was meiner Meinung nach sehr bescheiden ist. Wir sollten daher da unsere Zustimmung geben.

Österreich ist ein Land mit hoher Kultur und wird von den Staaten international mit großer Anerkennung bedacht. Es ist abgesehen davon als Kultur- und Erholungsland hoch angesehen und genießt eine große Wertschätzung.

Unser Heimatland Österreich hat große immaterielle und materielle Kulturgüter. Es wird an uns liegen, ob wir die großen Kulturgüter von der Vergangenheit in die Zukunft hinüberbringen. Auch sollte die Aktivierung von Kulturgütern für die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes eine verantwortungsvolle Aufgabe für die Zukunft sein. – Das war der erste Teil.

Meine Damen und Herren! Nun komme ich zum zweiten Teil, zur österreichisch-tschechischen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports. Für Europa ist jede Form der Zusammenarbeit von großer Bedeutung und kommt letztendlich jedem Staate zugute. Vor allem die Jugend Europas soll auf eine Zusammengehörigkeit mit viel Vertrauen aufbauen können.

Nach dem Ersten Weltkrieg ist Europa in vielen demokratischen Einzelstaaten neu entstanden. Die Überwindung vieler Stufen für eine Zusammenarbeit mit gegen­seitigem Vertrauen für einen Neubeginn war notwendig. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam eine neue Möglichkeit der Zusammenarbeit. 27 Staaten konnten sich bis heute für ein gemeinsames Europa zusammenfinden. Der Marshall-Plan war zu überwinden. Vor allem der Glaube an das gemeinsame Europa der 27 Staaten hat eine große Chance. Dafür sollten wir heute noch immer den Gründungsvätern dieses gemeinsamen Euro­pas danken.

Die Zusammenarbeit mit Tschechien ist voll zu unterstützen. Voraussetzung ist das Vertrauen, aber das Vertrauen gegenüber Tschechien leidet. Der Melker Vertrag wird nicht eingehalten. Die Beneš-Dekrete sind nicht abgeschafft. Die Heimatvertriebenen aus dem Sudetenland haben das Recht, dass diese Unrechtsdekrete, die Beneš-Dekrete ein für alle Mal beseitigt werden.

 


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