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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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798. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Donnerstag, 30. Juni 2011

 

 


Stenographisches Protokoll

798. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 30. Juni 2011

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 30. Juni 2011: 9.03 – 17.09 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: 5. Österreichischer Familienbericht 1999–2009

2. Punkt: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Öster­reich 2010

3. Punkt: Bericht des Österreich-Konvents

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstim­mungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsänderungs­ge­setz 2011)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird

6. Punkt: Sicherheitsbericht 2009

7. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011; Achtzehn­monatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes

8. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes

*****

Inhalt

Bundesrat

Schlussansprache des Präsidenten Gottfried Kneifel ............................................... 7

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Umnominierung eines stell­vertre­tenden Mitgliedes im Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz .......................... 32


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 2

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 7

Aktuelle Stunde (8.)

„Kinderbetreuung in Österreich: Aktuelle Situation und weiterer Ausbau“ ....... 10

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bettina Rausch .............................................................................................. ..... 10

Inge Posch-Gruska ................................................................................................. ..... 14

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 17

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ........................................................  20, 31

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 23

Dr. Magnus Brunner, LL.M .................................................................................... ..... 25

Ana Blatnik .............................................................................................................. ..... 27

Gerd Krusche .......................................................................................................... ..... 29

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 33

Wahlen in Institutionen

8. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ........................................................................................... 125

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 126

Dr. Jennifer Kickert ................................................................................................ ... 127

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 127

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 128

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 32

Verhandlungen

1. Punkt: 5. Österreichischer Familienbericht 1999–2009, vorgelegt vom Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-406-BR/2010 d.B. sowie 8517/BR d.B.) ................................... 33

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .............................................................................. 33

Redner/Rednerinnen:

Cornelia Michalke ................................................................................................... ..... 34

Mag. Bettina Rausch .............................................................................................. ..... 36

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 39

Inge Posch-Gruska ................................................................................................. ..... 41

Stefan Zangerl ......................................................................................................... ..... 43

Elisabeth Greiderer ................................................................................................ ..... 46

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ..... 48

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-406-BR/2010 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................... 51

2. Punkt: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2010 (III-438-BR/2011 d.B. sowie 8516/BR d.B.) ................................................................................ 51


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 3

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .............................................................................. 52

Redner/Rednerinnen:

Josef Steinkogler .................................................................................................... ..... 52

Michael Lampel ....................................................................................................... ..... 53

Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 55

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 58

Anneliese Junker .................................................................................................... ..... 59

Klaus Konrad .......................................................................................................... ..... 61

Mag. Reinhard Pisec .............................................................................................. ..... 63

Franz Perhab ........................................................................................................... ..... 66

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ..... 67

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-438-BR/2011 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................... 70

3. Punkt: Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-276-BR/2005 d.B. sowie 8513/BR d.B.) ................................................................................................................. 70

Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 70

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ..... 71

Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 73

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 76

Dr. Jennifer Kickert ................................................................................................ ..... 78

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 80

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 84

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 86

Franz Pirolt .............................................................................................................. ..... 89

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-276-BR/2005 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................... 90

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlord­nung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volks­abstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegeh­rengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahl­rechtsänderungsgesetz 2011) (1527/A, 914/A, 1001/A, 1002/A, 1098/A und 1257 d.B. sowie 8514/BR d.B.) ..................................................... 90

Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 91

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird (1258 d.B. sowie 8515/BR d.B.) ..................... 91

Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 91

Redner/Rednerinnen:

Hermann Brückl ...................................................................................................... ..... 91

Manfred Gruber ...................................................................................................... ..... 94

Josef Saller .............................................................................................................. ..... 95

Dr. Jennifer Kickert ................................................................................................ ..... 96

Elisabeth Grimling .................................................................................................. ..... 98


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 4

Kurt Strohmayer-Dangl ......................................................................................... ..... 99

Walter Temmel ........................................................................................................ ..... 99

Staatssekretär Sebastian Kurz .............................................................................. ... 100

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 101

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 101

6. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-416-BR/2010 d.B. sowie 8518/BR d.B.) ...................................................................... 101

Berichterstatter: Günther Köberl ................................................................................ 102

Redner/Rednerinnen:

Johann Ertl .............................................................................................................. ... 102

Franz Perhab ........................................................................................................... ... 105

Ewald Lindinger ...................................................................................................... ... 106

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 108

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 110

Wolfgang Beer ........................................................................................................ ... 113

Christian Füller ....................................................................................................... ... 115

Staatssekretär Sebastian Kurz .............................................................................. ... 116

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-416-BR/2010 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................. 117

7. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parla­ment; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsit­zes (III-424-BR/2011 d.B. sowie 8519/BR d.B.) .........              117

Berichterstatter: Günther Köberl ................................................................................ 118

Redner/Rednerinnen:

Johann Ertl .............................................................................................................. ... 118

Stefan Schennach ................................................................................................... ... 119

Franz Wenger .......................................................................................................... ... 122

Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 123

Staatssekretär Sebastian Kurz .............................................................................. ... 124

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-424-BR/2011 d.B. zur Kenntnis zu nehmen        ............................................................................................................................. 125

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend inkohärente Menschenrechts­politik des Außenministeriums in Bezug auf Unterstützung von PRIDE-Veranstaltungen am Beispiel Bratislava und Tallinn (2830/J-BR/2011)

Franz Wenger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Schulreform, die Klagseinbringung Salzburgs gegen den Bund und die Fortschritte der Neuen Mittelschule in Salzburg (2831/J-BR/2011)


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 5

Ferdinand Tiefnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Allgemeinmediziner/innen: notwendige Verbesserungen für Haus- und Land­ärzte (2832/J-BR/2011)

Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „BSE-Sperrgebiete für Zuchtrinderexporte in die Türkei“ (2833/J-BR/2011)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planung der Endlagerung von Atommüll in Tschechien (2603/AB-BR/2011 zu 2811/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Bun­desräte Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbe­hand­lungen von eingetragenen PartnerInnen und EhegattInnen (2604/AB-BR/2011 zu 2817/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlungen von eingetra­genen PartnerInnen und EhegattInnen (2605/AB-BR/2011 zu 2813/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlungen von EP zum Eherecht (2606/AB-BR/2011 zu 2814/J-BR/2011)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bun­desräte Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehand­lungen von eingetragenen PartnerInnen und EhegattInnen (2607/AB-BR/2011 zu 2812/J-BR/2011)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Bun­desräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Atomhaftpflicht und Wettbewerbsverzerrung (2608/AB-BR/2011 zu 2820/J-BR/2011)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Atomhaftpflicht und Wettbewerbsverzerrung (2609/AB-BR/2011 zu 2819/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Jennifer Kickert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlungen von EP zum Eherecht (2610/AB-BR/2011 zu 2816/J-BR/2011)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integration von in Österreich lebenden Türken (2611/AB-BR/2011 zu 2824/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlegung der Soldatengrabstätte Walter Nowotny (2612/AB-BR/2011 zu 2823/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integration von in Österreich lebenden Türken (2613/AB-BR/2011 zu 2825/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Atomhaftpflicht Berichte laut Atomhaftungs­gesetz 1999 (2614/AB-BR/2011 zu 2818/J-BR/2011)


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 6

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Georg Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesamtver­kehrskonzept für Westösterreich (2615/AB-BR/2011 zu 2821/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Stefan Zangerl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Brenner-Basistunnel (2616/AB-BR/2011 zu 2822/J-BR/2011)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kahlschlag im ÖBB-Schienen-Güterverkehr (2617/AB-BR/2011 zu 2826/J-BR/2011)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Elisabeth Greiderer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Brustkrebs-Screening – Pläne des Gesundheitsministers (2618/AB-BR/2011 zu 2827/J-BR/2011)


 


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 7

09.03.00Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich eröffne die 798. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 797. Sitzung des Bundesrates vom 1. Juni 2011 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Efgani Dönmez, Hans-Jörg Jenewein, Friedrich Reisinger und Sonja Zwazl.

09.03.32Schlussansprache des Präsidenten

 


9.03.35

Präsident Gottfried Kneifel: Meine sehr geschätzten Damen und Herren aller Frak­tionen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Allzu schnell sind die letzten sechs Monate vergangen, und es ist guter Brauch in diesem Hause, in der Länderkammer, darüber auch kurz Bilanz zu legen, so wie es jeder ordentliche Betrieb und jedes Unternehmen macht.

Es gilt, die Frage zu beantworten, was von diesen sechs Monaten übrig bleibt. Ist es uns gelungen, unsere Ziele halbwegs zu erreichen? Wenn man sich Ziele setzt, dann kann man am Ende einer sechsmonatigen Periode Bilanz ziehen und fragen, inwieweit man diese Ziele auch erreicht hat.

Ich bin in einer etwas besseren Situation, weil es meine zweite Präsidentschaft war. Da geht man schon etwas vorbereitet hinein, und ich habe mich immer eng mit den Landtagspräsidenten und mit meinem Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer abge­stimmt und klare Ziele präsentiert, nämlich folgende:

Ein Ziel war, einige weitere bescheidene Schritte in der Verwaltungs- und Staatsreform zu setzen, die Wiederaufnahme der Konventberatungen. – Im Österreich-Konvent hat es ein Bündel von guten Vorschlägen gegeben. Das ist eine Fundgrube für jeden Politiker, der bestrebt ist, die Verwaltung zu verschlanken und die Effizienz in unserem Staat zu fördern.

Ich habe mir zu Beginn meiner Amtszeit die Liste der unerledigten Verhandlungs­gegenstände vorlegen lassen, und da ist zuoberst der Bericht des Österreich-Konvents von Präsident Fiedler gelegen. Es ist natürlich schwierig, diesen alten Bericht wiederzubeleben, aber ich glaube, er war nicht vergebens, und es standen in diesem Bericht nicht nur Unsinnigkeiten, sondern es ist sehr wohl noch viel Verwertbares dabei.

Der Bundesrat ist natürlich in einer besseren Position als der Nationalrat. Am Ende einer Gesetzgebungsperiode des Nationalrates sind alle unerledigten Verhandlungs­gegenstände vom Tisch – so wie man einen Schreibtisch mit einer Handbewegung abräumt. Der Bundesrat, die Länderkammer tagt hingegen in Permanenz. Und da geht nichts verloren, da bleibt alles auf der Liste der unerledigten Verhandlungsge­gen­stände. Und das hat uns geholfen, weil wir in der heutigen Sitzung auch dieses Thema aufgreifen können.

Es war auch ein Ziel für mich, dem Bundesrat und der Länderkammer mehr Öffent­lichkeit zu verschaffen. Es hat keinen Sinn, die Diskussion um den Bundesrat zu leugnen, sondern wir müssen die Diskussion aufnehmen – aber nicht im Sinne einer Nabelschau, indem wir uns immer mit unseren vermeintlich wenigen Rechten be­schäftigen, sondern im Aufgreifen von Themen, die die Leute berühren. Das, glaube ich, wäre der richtige Weg. Ich habe versucht, das ansatzweise auch entsprechend zu begleiten.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 8

Die Erreichung von mehr Öffentlichkeit ist uns auch durch die Übertragung der Plenarsitzungen des Bundesrates durch den Informationssender TW1 gelungen, der auch heute wieder überträgt und dessen Zuseherinnen und Zuseher ich herzlich will­kommen heiße.

Mehr Öffentlichkeit wird der Bundesrat auch in Zukunft haben, wenn dieser Sender in ORF III übergeht und als Dokumentations- und Informationssender seine Funktion auch weiterhin ausüben wird. Ich bedanke mich schon im Voraus sehr herzlich dafür.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diese sechs Monate ist rein zufällig auch das 150-Jahr-Jubiläum des Februarpatents gefallen – Februar 1861, Februar 2011. In fast allen Bundesländern fanden 150-Jahr-Feiern der Landtage statt. Ich habe mich bemüht, fast alle auch entsprechend zu besuchen und die Länderkammer bei diesen Angelegenheiten und festlichen Anlässen zu vertreten. Ich habe dazu auf der Tillysburg auch ein Expertengespräch mit Fachleuten aus allen Bereichen durch­geführt, um die Zukunft unserer Verfassung auszuleuchten und dem Föderalismus ein neues und besseres Fundament und eine neue Begründung zu verschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei ist zutage getreten, dass die Bun­desländer keine Reformblockierer, keine Betonierer sind. Es geht vielmehr darum, dass Bund und Länder sich auf Augenhöhe bemühen, die Probleme für die Bür­gerinnen und Bürger zu lösen, egal, auf welcher Ebene. Das ist ein Gebot der Stunde, das uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Mir ist es auch darum gegangen, den Blick etwas über unsere Grenzen hinaus zu lenken. Deshalb habe ich vor wenigen Tagen den regierenden Fürsten von Liechten­stein Hans-Adam II. zu einem Vortrag über sein Buch „Der Staat im dritten Jahr­tausend“ eingeladen. Man muss nicht allen seinen Thesen zustimmen, aber ich denke, die beste Idee ist für die Weiterentwicklung unserer Demokratie gerade gut genug. Da brauchen wir nur zu fragen: Ist sie gut? Sollen wir sie verwirklichen? Ist sie schlecht, werden wir sie verwerfen. Aber zur weiteren Diskussion hat das, so meine ich, einen guten Beitrag geleistet.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt meines Vor­sitzes, der auch mit dem Kalender der Europäischen Union übereingestimmt hat, war der Beginn und die Beschlussfassung der EU-Donauraumstrategie durch die unga­rische Präsidentschaft. Sie wissen aufgrund meiner längeren Zugehörigkeit zu diesem Haus, dass ich seit mehr als 13 Jahren ehrenamtlicher Aufsichtsratsvorsitzender eines Donauhafens bin, und ich habe versucht, möglichst viel dieser Kompetenz auch in diese neue Strategie der Europäischen Union mit einzubringen.

Wir haben gleich zu Beginn meiner Präsidentschaft ein Dreiländertreffen mit Vertretern aller Fraktionen und mit Abgeordneten aus den drei Ländern Österreich, Deutschland und Tschechien durchgeführt und uns im Zuge dessen einen ganzen Tag lang über­legt, wie man diese Makroregion Europaregion Donau-Moldau für die Bürger nützlich implantieren und errichten kann.

Wir sind aber nicht im kleinen Kämmerlein im verschlossenen Raum sitzen geblieben, sondern alle Abgeordneten sind am nächsten Tag auf einen öffentlichen Platz, nämlich auf den Marktplatz der Gemeinde Schwarzenberg im Bezirk Rohrbach, gegangen und haben der Bevölkerung darüber berichtet, was unsere Ziele sind, wie es weitergehen soll, wie unsere Perspektiven sind. Darum geht es: Europa für die Menschen angreif­bar und anfassbar zu machen, immer wieder den Nutzen unserer Tätigkeit hervor­zustreichen, auch in dem Bestreben, Europa als großes Friedensprojekt zu festigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Vision, dass der Bundesrat als starker Partner der Regionen fungiert, als starker Partner der Regionen Österreichs.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 9

Das, glaube ich, ist eine Marktlücke, eine Nische, wo wir uns entfalten können und wo wir uns auch bei der Bevölkerung einen Nutzen und einen entsprechenden Vorteil erhoffen, den wir auch darstellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Donauraumstrategie genannt. Es gibt viele Papiere in der Europäischen Union, die Papiere bleiben. Mir geht es darum, dort zumindest einige konkrete Punkte zu verwirklichen, damit das Papier belebt wird und dort auch eine Chance Platz greift.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang habe ich mich auch bemüht, in meinem Wirkungskreis, in Enns die Wasserstraße Donau auch als Wirtschaftsfaktor darzustellen, und habe dazu gemeinsam mit dem Pädagogischen Institut des Landes Oberösterreich ein dreitägiges Seminar für HBLA-Lehrer zu diesem Thema durchgeführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns in diesen sechs Monaten in der Präsidiale auch geeinigt, einen eigenen Leistungsbericht des Bundesrates zu legen, um die Position der zweiten Kammer völlig getrennt von den Aktivitäten des Nationalrates gesondert darzustellen. Wir sind auch bemüht, entsprechende mediale und ausstellungstechnische Überlegungen anzustellen. Dazu wird dann auch meine Nachfolgerin, Frau Präsidentin Neuwirth, noch tätig sein und das zu einem sicheren Erfolg führen.

Es sind in den letzten sechs Monaten über meine Einladung mehr als 2 000 Personen ins Parlament gekommen. Sehr befriedigend war für mich die Arbeit im Jugend­parlament, in der Demokratiewerkstatt und zu anderen Anlässen, bei denen es insbe­sondere darum gegangen ist, junge Menschen mit dem Parlamentarismus und mit dem Bundesrat vertraut zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Höhepunkt war sicher auch, dass es uns gelungen ist, einen eigenen Gesetzesantrag des Bundesrates durchzubringen. Ich war selbst überrascht von der positiven Resonanz der Medien und der Öffentlichkeit, wo wir doch nichts anderes getan haben als unsere Arbeit zu machen und unsere Pflicht zu erfüllen, nach Möglichkeit entsprechende Initiativen zu ergreifen. Ich sage es hier ganz offen: Nicht nur die Regierung hat Verantwortung für Österreich, sondern jeder ein­zelne Mandatar trägt Verantwortung dafür, dass in dieser Republik etwas weitergeht. Es ist nach der Verfassung durchaus möglich, dass auch Abgeordnete die Initiative ergreifen, und das haben wir getan.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben nicht zu meiner höheren Ehre, sondern zur größeren Leistungsstärke und Publizität dieses Hauses. (Allgemeiner Beifall.)

Es geht darum, durch diese konkrete Initiative zu zeigen, dass der Bundesrat keine Kammer ist, wo einfach nur abgenickt wird, sondern dass wir die Wende von der Einspruchskammer zur Initiativkammer schaffen können. Ich glaube, dass es viele Themen gibt, die an der Schnittstelle zwischen Bund und Ländern, zwischen Ländern und Gemeinden liegen, wo wir uns als starker Partner der Region und als Partner der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in Szene setzen können und unsere Leistung auch auf die Straße bringen können.

Darum geht es, und dafür bedanke ich mich herzlich, und zwar bei allen Fraktionen, insbesondere auch bei meinem Partner in der SPÖ-Fraktion, Kollegen Mag. Gerald Klug, bei Frau Monika Mühlwerth und auch bei meinen Vertretern in den Ausschüssen und den Obleuten in den verschiedenen Gremien.

Ein besonderes Dankeschön auch der Bundesratsdirektion, die mich fachlich exzellent begleitet hat. Ich bedanke mich bei Frau Bundesratsdirektorin Susanne Bachmann an


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 10

der Spitze, bei Frau Doris Fritz, bei Frau Tina Steinbauer, meiner Chauffeurin, die mit mir in den letzten Monaten mehr als 45 000 Kilometer gefahren ist, sowie beim gesamten Team der Bundesratsdirektion. Ein herzliches Dankeschön!

Ich denke, es gibt auch für die Nachfolgerinnen und Nachfolger in diesem Haus noch genug zu tun. Ich wünsche meiner Nachfolgerin, Frau Mag. Susanne Neuwirth, jetzt schon alles Gute und eine erfolgreiche Präsidentschaft in der Länderkammer. (Allge­meiner Beifall.)

9.17

09.17.36Aktuelle Stunde

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Kinderbetreuung in Österreich: Aktuelle Situation und weiterer Ausbau“

Ich darf dazu den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Mitterlehner herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Der Ablauf gestaltet sich im Sinne der in der Präsidialkonferenz getroffenen Verein­barung.

Zunächst kommt je ein Redner pro Fraktion zu Wort, dessen Redezeit jeweils 10 Minu­ten beträgt. Dann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Sodann folgt ein Redner der Bundesräte ohne Fraktion und dann je ein Redner der Fraktionen mit jeweils einer fünfminütigen Rede­zeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit ebenfalls 5 Minuten nicht überschreiten soll.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

9.18.40

 


Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich):Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich unterwegs bin, unter anderem bei diversen Veranstaltungen, derer es in den nächsten Monaten wieder sehr viele geben wird, dann rede ich viel mit jungen Menschen, mit Leuten in meinem Alter. Das sind genau jene Leute, um die es heute hier geht, nämlich Men­schen, die gerade Kinder bekommen haben oder die überlegen, ob und wann sie Kinder wollen.

Wenn wir von Kinderbetreuung reden, dann reden wir natürlich auch darüber, wie wir Mut zum Kind, zum Kinderkriegen machen können, wie wir jungen Leuten die Sicherheit geben können, die sie brauchen, um sich für ein Kind zu entscheiden, und wie wir jungen Leuten gleichzeitig die Freiheit ermöglichen, die Kinderbetreuung so zu gestalten, wie sie es für richtig halten. Wir reden auch darüber, wie wir einen Kin­derwunsch und die verschiedensten individuellen Lebenskonzepte und persönlichen Ideen für die Lebensgestaltung in Einklang bringen können.

Der Maßstab dafür ist aus meiner Sicht nicht, was für meine Eltern richtig war oder was für Sie hier, so Sie Kinder haben, richtig war. Der Maßstab ist vielmehr, was für die jungen Leute richtig ist, die sich heute, in fünf oder zehn Jahren für oder gegen Kinder entscheiden werden. Der Maßstab ist, was für diese Menschen notwendig ist.

Daher sollten wir, finde ich, an das Thema Kinderbetreuung ohne ideologische Scheuklappen herangehen und vielmehr ganz pragmatisch schauen, was unsere Ziele sind und wie wir diese bestmöglich erreichen können.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 11

Ich glaube nämlich, dass wir uns, was die Ziele betrifft, ziemlich einig sind, was sich in vielen Gesprächen auch in diesem Haus zeigte. Für mich sind das drei wesentliche Ziele – ich darf zusammenfassen –: erstens: jungen Menschen das Ja zum Kind so leicht wie möglich zu machen; zweitens: Eltern bei der Betreuung, bei der Erziehung und der Bildung ihrer Kinder bestmöglich zu unterstützen; und drittens: allen Kindern in Österreich die Chance auf ein erfülltes Leben zu geben.

Wenn es dann um die Frage geht, wie wir diese Ziele erreichen können, dann gibt es natürlich mehrere Wege und unterschiedliche Herangehensweisen, und nicht jeder oder jede von uns hält dieselben für richtig. Das wird von Partei zu Partei und wahr­scheinlich sogar von Mandatar zu Mandatar, von Mandatarin zu Mandatarin sehr unterschiedlich sein.

Ich habe da auch meine persönlichen Idealvorstellungen, wie ich meine Kinder einmal beim Aufwachsen begleiten möchte. Was ich aber heute noch nicht weiß, ist, ob es dann auch wirklich so gehen wird, wie ich es mir wünsche, denn Idealvorstellungen – Sie kennen das –, egal, ob persönliche oder ideologische, scheitern oft an der Realität.

Schon gar nicht – und das ist mir auch noch wichtig, zu Beginn zu erwähnen – würde ich sagen, dass das, was für mich oder für Einzelne von uns richtig ist, für andere genauso richtig sein muss. Aus meiner Sicht ist daher unser Job in der Gesetzgebung nicht, den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihr Leben führen sollen oder wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Genau das meine ich, wenn ich für einen pragmatischen Zugang plädiere. Wir müssen akzeptieren und respektieren, dass es verschiedene Lebenskonzepte gibt, verschiedene persönliche Idealvorstellungen. Wir sollten daher vielmehr die Eigenverantwortung der Menschen stärken und sie in ihren eigenverantwortlichen Entscheidungen auch für ihre Familie und Kinder unterstützen.

Was ich höre, wenn ich unterwegs bin und mit jungen Menschen spreche, deckt sich auch mit dem, was uns wissenschaftliche Studien im Jugend- und Familienbereich immer wieder zeigen. Der Kinderwunsch ist grundsätzlich da – bei fast allen jungen Menschen. Ob er Realität wird oder ob er in der Dimension, wie der Wunsch da ist, Realität wird, das ist hingegen viel weniger klar.

Es sind, glaube ich, drei wesentliche Aspekte, die immer wieder Thema sind, wenn es vom Kinderwunsch zum konkreten Umsetzen geht:

Natürlich geht es um das Geld. Technisch gesprochen sind das die monetären Leis­tungen des Staates. Da gehören wir zu den Spitzenreitern in Europa, ja auf der ganzen Welt. Aber so wichtig diese monetären Leistungen sind, so klar ist auch, dass sie nicht alles sind und nicht alles sein können.

Der zweite Punkt sind daher die Angebote in der Kinderbetreuung, von Kinderkrippen und Tagesmüttern über den Kindergarten bis hin zur schulischen Nachmittags­betreu­ung.

Der dritte Punkt – das wurde auch in den letzten Tagen angesprochen – ist das gesell­schaftliche Klima an sich, etwas, das wir mit Gesetzen nur sehr wenig beeinflussen können, das aber unglaublich wichtig ist, wenn es darum geht, ob Familien und Kinder willkommen sind. Es geht nämlich darum, dass Kinder in unserer Gesellschaft willkommen sind, sich wohlfühlen, dass wir sie als Bereicherung erleben und nicht als Störenfriede, dass wir uns über spielende und oft auch laute Kinder überall dort, wo sie mit Erwachsenen zusammentreffen, freuen und sie nicht als Belästigung empfinden, denn ich bin überzeugt: Kinderlärm ist Zukunftsmusik.

Ich denke einerseits, dass da in den letzten Jahren in allen drei Bereichen sehr viel gelungen ist. Andererseits liegt für mich auf der Hand, wo wir uns noch weiter­entwickeln müssen und wo die Weichen dafür auch schon gestellt sind.


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Was ist geschehen? – Zum einen haben wir mit den verschiedensten Varianten des Kindergelds die Wahlfreiheit erhöht. Wir haben die Sorge der Eltern vor zu großem Einkommensverlust gemildert, und wir haben den Betreuungsanteil der Väter erhöht. Was die Beteiligung der Väter betrifft – auch das ist bekannt –, sind wir natürlich noch lange nicht am Ziel, aber der Weg und die Richtung stimmen.

Bei der institutionellen Kinderbetreuung ist uns allen aber auch wohl bewusst, dass wir bei den unter Dreijährigen immer noch Bedarf haben. Zuständig dafür sind natürlich – und wir sind ja die Ländervertreterinnen und Ländervertreter – die Länder, aber der Bund ist bereit, tatkräftig zu unterstützen. Daher stellt der Bund heuer 10 Millionen € und in den nächsten Jahren dann je 15 Millionen € zur Verfügung, um die Betreu­ungsangebote für die unter Dreijährigen weiter auszubauen. Auch Angebote gemein­nütziger Einrichtungen, darunter auch betriebliche Kindergartenangebote, die ich für sehr wichtig halte, um gerade diese Vereinbarkeit noch besser zu ermöglichen, werden vom Bund unterstützt, und zwar mit 700 000 € pro Jahr.

Ein echter Meilenstein – und das, so meine ich, ist ein großartiger Erfolg – war und ist das verpflichtende Kindergartenjahr, das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige. Ich möchte auch das mit Zahlen untermauern: Noch vor zehn Jahren lag die Betreu­ungsquote bei den Fünfjährigen unter 90 Prozent, im Oktober 2008 waren es 96,3 Pro­zent, und aktuell – also in diesem Kindergartenjahr mit Stichtag Oktober 2010 – liegen wir schon bei sage und schreibe 98,3 Prozent.

Ich habe vorher gesagt, dass mir die Wahlfreiheit der Eltern ein wichtiges Anliegen ist. Mindestens genauso wichtig wie diese Wahlfreiheit – wahrscheinlich noch wichtiger – sind die Chancen auf ein erfülltes Leben für alle Kinder in Österreich. Die Grundlage dafür – und ich denke, auch da sind wir uns einig – ist die bestmögliche Bildung. Inzwischen ist es ja selbstverständlich – und das ist richtig so –, dass Bildung nicht erst in der Schule, ab der Einschulung beginnt, sondern schon im Kindergarten stattfindet.

Ich möchte auch festhalten, dass natürlich die Eltern einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Kinder zu erziehen, und auch zur Bildung der Kinder viel beitragen. Je höher, je besser dieser Beitrag ist, umso lieber ist es mir persönlich. Allerdings – das halte ich für entscheidend, und das muss auch ausgesprochen werden – dürfen die Zukunftschancen eines Kindes nicht davon abhängen, ob die Eltern das, was wir uns wünschen, auch tatsächlich tun und in der Lage sind, das zu tun. Da ist es notwendig und richtig, dass das Kindergartenjahr für Fünfjährige nicht nur gratis, sondern auch verpflichtend ist.

Der Kindergarten allgemein und das letzte Kindergartenjahr im Besonderen ist inzwischen ganz klar eine Bildungseinrichtung. Das Unterrichtsministerium hat daher auch einen Bildungsplan für die Drei- bis Sechsjährigen erstellt, selbstverständlich auch gemeinsam mit dem Familienministerium und den Ländern als Zuständige für die Kinderbetreuung in den Kindergärten.

Für die Fünfjährigen wurde ein Spezialmodul entwickelt, das ihre grundlegenden Kompetenzen stärkt und sie auch schon fit für den Übertritt in die Volksschule macht. Dabei geht es um vier große Kompetenzfelder, die für Kinder in diesem Alter wichtig sind. Ich möchte diese hier nennen:

Die Selbstkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil. Das bedeutet, die Entwicklung des Kindes dahin gehend zu unterstützen, dass es ein positives Selbstwertgefühl haben kann, dass es auf seine eigenen Kompetenzen vertrauen kann und die Motivation bekommt, etwas zu leisten und selbst Probleme zu lösen.

Das zweite Feld ist die Sozialkompetenz. Sie baut auf den bisherigen Erfahrungen des Kindes auf, in sozialen Strukturen, Familie, Freundeskreis, soll aber die Fähigkeit zur


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Kooperation noch weiter stärken und ermöglichen, dass sich Kinder schon in diesem Alter sehr konstruktiv und dem Alter angemessen mit Regeln auseinandersetzen.

Der dritte Bereich ist die Sachkompetenz. Sie betrifft den Umgang des Kindes mit Objekten und Materialien. Es geht hier auch um das sprachliche, um das sprachlich-begriffliche Erfassen von Merkmalen und Zusammenhängen.

Abschließend wird auch die lernmethodische Kompetenz geschult. Bei der geht es darum, dass das Kind sich eigene Lernprozesse aneignen kann, sich dieser bewusst wird, schon in diesem Alter erkennt – das wird man sich wahrscheinlich nicht bewusst machen, das wird auch sehr intuitiv funktionieren –, mit welchen Lernstrategien es Erfolg hat, und auch lernt, diese in sich selbst für die Zukunft zu institutionalisieren.

Selbstverständlich ist die Beherrschung der deutschen Sprache – dies wurde sehr oft im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr gebracht – eine Grund­voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn – es ist wichtig, dass man der Unterrichtssprache folgen kann – und letztlich auch die Voraussetzung für ein erfülltes Berufsleben. Mir ist aber schon auch wichtig, darzustellen, dass der Anspruch des letzten Kindergartenjahres, was die Bildung betrifft, weit über die deutsche Sprache hinausgeht.

Lassen Sie mich dazu abschließend sagen, dass die Einführung des verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahres natürlich auch Kosten verursacht hat, die aus meiner Sicht jedoch äußerst sinnvolle und wichtige Investitionen in die Zukunft sind – in die Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft insgesamt.

Obwohl die Kindergärten auch in die Landeskompetenz fallen, hat der Bund zielge­richtet unterstützt, damit das Gratis-Kindergartenjahr möglich wird – aus meiner Sicht ein Musterbeispiel an Kooperation zwischen Bund und Ländern. 20 Millionen € wurden für den Ausbau der Kindergärten und der sprachlichen Frühförderung bereitgestellt. Ganze 70 Millionen € jährlich stellt der Bund zur Verfügung, um die entfallenden Länderbeiträge für das Gratis-Kindergartenjahr zu ersetzen.

Noch ein Aspekt, der an den Kindergarten anschließt, und zwar die schulische Nach­mittagsbetreuung. Ich denke, auch da sind wir in den letzten Jahren einen großen Schritt vorwärts gekommen. Ich halte die schulische Nachmittagsbetreuung für ein ganz wichtiges Angebot für Eltern, insbesondere für Alleinerzieher und Alleinerziehe­rinnen oder auch dann, wenn beide Elternteile berufstätig sein wollen oder müssen. Es ist aber auch ein wichtiges Angebot für die Kinder, für die Schülerinnen und Schüler, weil dadurch sowohl ihre schulischen als auch ihre sozialen Kompetenzen in geeig­neter Form unterstützt werden.

Ich glaube auch, dass es in der schulischen Nachmittagsbetreuung noch eine ganz große Chance gibt, nämlich Vereine einzubinden, um das Kind auch vor Ort in soziale Strukturen zu integrieren. Gerade im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, die in Österreich ja beispielgebend ist, will ich auf diese Chance auch besonders hinweisen.

Der Bund stellt den Schulerhaltern – auch das sei gesagt –, vor allem den Gemeinden, eine Anschubfinanzierung für Betreuungspersonal und für infrastrukturelle Maßnahmen zur Verfügung. Das sind heuer auch ganze 70 Millionen €.

Wir sehen also – ich komme damit zum Schluss –, dass im Bereich der Kinderbe­treuung in den letzten Jahren viel weitergegangen ist und dass auch aktuell sehr viel an neuen Angeboten gearbeitet wird. Wir als öffentliche Hand nehmen dafür Geld in die Hand – und ich finde, zu Recht –, weil sich diese Investitionen mehrfach für die Gesellschaft und für die einzelnen Menschen rentieren werden. Wir müssen diesen eingeschlagenen Erfolgsweg jetzt konsequent weitergehen, im Besonderen beim


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Ausbau der Angebote für die unter Dreijährigen, wie schon erwähnt, und bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung der schulischen Nachmittagsbetreuung.

Ich bin mir sicher, wir können das schaffen, wir als Bundesrat, der wir Schnittstelle zwischen Ländern und Bund sind – und das ist so eine Schnittstellenmaterie –, gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden, mit dem Unterrichtsministerium, mit dem Familienministerium und vor allem mit dir, sehr geehrter Herr Bundesminister. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

9.30


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich erteile ihr dieses.

 


9.31.20

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde hat den Titel „Aktuelle Situation und weiterer Ausbau der Kinderbetreuung“. Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir gerade bei der Kinderbetreuung eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben.

Ich denke, das könnte Beispiel – auch Kollegin Rausch hat das schon gesagt – für sehr Vieles sein. Wenn wir davon ausgehen, dass 70 Millionen €, beginnend mit dem Schul­jahr 2009/2010 bis zum bis zum Schuljahr 2012/2013, vom Bund zur Verfügung gestellt werden und als Anschlussfinanzierung noch einmal 15 Millionen €, so glaube ich, dass wir hier auf einem sehr, sehr guten Weg sind. Die Kinderbetreuung soll endlich nicht mehr nur als Abschiebeposten gesehen werden. Auch Mütter, die berufstätig sind, sind keine sogenannten Rabenmütter, die ihre Kinder dorthin abschieben, sondern der Kindergarten ist schlussendlich wirklich eine qualitative Bildungseinrichtung.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, vor allem hier in der Länderkammer, 70 Pro­zent aller Kindergärten, die wir in Österreich haben, werden von den Gemeinden erhalten. Die Gemeinden sind Träger dieser Bildungseinrichtung, sind diejenigen, die auch die sehr hohen Kosten übernehmen.

Die Elternbeiträge in diesen Kindergärten sind sehr wohl unterschiedlich. Wir haben von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Gemeinde zu Gemeinde unter­schiedliche Elternbeiträge, die eingehoben werden. Teilweise sind diese Elternbeiträge sogar sozial gestaffelt, sodass wir einen Durchschnitt eines Elternbeitrags von 70 € ausrechnen können, der monatlich zirka elfmal im Jahr eingehoben wird, um diesen Kinderbetreuungsplatz auch zu finanzieren.

Daneben sind aber die Gemeinden sehr gefordert, denn Sie haben Folgekosten, sie stellen das Personal, sie zahlen die Betriebskosten, sie leisten die Investitionen in die Kindergärten und sind jetzt teilweise auch damit konfrontiert, einen Ausbau der Kinder­betreuungseinrichtungen vorzunehmen, da seitens des Gesetzes nun die Möglichkeit besteht, auch schon Zweieinhalbjährige im Kindergarten aufzunehmen.

Das ist eine sehr gute Bilanz. Das sind auch sehr, sehr große Anforderungen, die, wie gesagt, Gemeinden, Länder und Bund gemeinsam haben und auch da finanziell zusammenspielen. Daher glaube ich, dass wir sehr gute Ergebnisse erzielt haben. In dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist auch mit enthalten, dass es eine Evaluierung geben wird.

Meine Frage wäre jetzt konkret: In welchem Zeitraum sollte diese Evaluierung statt­finden? Wird bei dieser Evaluierung auch dabei sein, wie die Verteilung der Gelder vorgenommen wird? Der Bund gibt dieses Geld an die Länder weiter, die Länder geben es an die Gemeinden weiter – ist das auch in der Evaluierung drinnen? – Viel­


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leicht könnten Sie, Herr Bundesminister, mir das sagen. Das würde mich persönlich sehr interessieren.

Das Positive an dieser Finanzierung seitens des Bundes ist auf alle Fälle, dass wir viele zusätzliche Arbeitsplätze für Pädagogen und Pädagoginnen geschaffen haben.

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Kinderbetreuung ist natürlich auch der schon sehr, sehr lange geforderte Papamonat. Ich komme von den „Kinderfreunden“. Wir fordern diesen Papamonat, ich glaube, seit mittlerweile sieben oder acht Jahren.

Die Gemeinde Wien wird heute im Landtag beschließen, dass der Papamonat in der Gemeinde Wien eingeführt wird. In meinem Bundesland, im Burgenland ist das Gesetz gerade in Begutachtung. Wir werden im Herbst 2011 beschließen, dass die öffentlich Bediensteten den Papamonat in Anspruch nehmen können.

Ich glaube, dass der Papamonat eine sehr wichtige Hilfestellung für junge Familien ist. Sobald ein Kind auf die Welt kommt, organisiert sich das ganze Familienleben neu. Alles ist umgeworfen, alles hat einen neuen Anspruch, alles muss neu geregelt werden. Es ist sehr wichtig, diese Zeit zu nutzen, dass auch Frau und Mann gemein­sam mit dem Kind diese Zeit nutzen und das Familienleben gemeinsam organisieren können. Mit diesem Papamonat könnten wir sehr vielen jungen Familien wirklich hel­fen.

Ein bezahlter Papamonat mit einem Rechtsanspruch ist jetzt im Bundesdienst schon möglich. Unsere Bundesministerin Gabi Heinisch-Hosek hat das bereits umgesetzt. Seit 1. Jänner 2011 haben wir den Papamonat im Bundesdienst; in der Arbeiter­kammer und im ÖGB gibt es die Möglichkeit, bis zu vier Wochen einen Sonderurlaub zu beantragen und den Papamonat in Anspruch zu nehmen.

Jetzt geht natürlich die Forderung, den Papamonat umzusetzen auch an die Privat­wirtschaft, auch in der Privatwirtschaft Anreize zu schaffen, dass der Papamonat für die Familien eingeführt werden kann, er vor allem von den Vätern in Anspruch genom­men wird und sie nicht belächelt werden. Manche sind sogar von Kündigungen bedroht, weil sie glauben, sie könnten in Krankenstand gehen und diese Väterkarenz in Anspruch nehmen. Das Männerbild ist in unserer Gesellschaft leider noch immer so, dass man sehr oft belächelt wird, wenn man sich selbst um die Kinder kümmert.

Es sind schon erste Schritte da. Es wird schon ein bisschen etwas getan, aber wir haben da noch sehr viel zu tun. Ich denke, dass der Papamonat auch ein erster Schritt ist, wiederum die Väterkarenz mehr in Anspruch zu nehmen, die Väterkarenz wirklich auch erhobenen Hauptes in Anspruch nehmen zu können und nicht belächelt zu werden. Auch da gab es seitens der Frauenministerin schon einen ersten Schritt, der den Männern Mut machen soll, in Karenz zu gehen.

Ich freue mich sehr, dass auch von Ihnen, Herr Minister Mitterlehner, eine Strategie­gruppe ins Leben gerufen wurde, um in der Wirtschaft dafür zu sorgen, der Familien­freundlichkeit eine größere Bedeutung und Wertschätzung zu geben, dass die Unternehmenskultur Änderungen notwendig hat. Auch Herr Mazal vom Institut für Familienforschung hat gesagt, dass es für Betriebe sehr wichtig ist, diesbezüglich etwas zu tun.

Ich möchte ganz kurz noch Folgendes ansprechen: Studien haben schon bewiesen, wie ich gesagt habe, wir müssen den Menschen Mut machen, dass sie die gemein­same Kinderbetreuung auch in Angriff nehmen. Diese Anschlussfinanzierung – ich habe es am Anfang schon gesagt – hat uns seit dem Jahr 2007 24 000 neue Kinder­betreuungsplätze gebracht. 24 000 neue Plätze ist, denke ich, ein sehr großer Erfolg, ist ein sehr wichtiger Schritt gewesen.


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Zirka 9 000 Personen haben durch diese Anschlussfinanzierung eine Arbeit bekom­men. Das sind 9 000 Personen, die als Pädagogen, Pädagoginnen arbeiten können; ein sehr wichtiger Schritt. Die Betreuungsquote bei den Unter-Dreijährigen haben wir in den letzten Jahren um 50 Prozent erhöhen können. Wir sind jetzt fast bei 20 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen haben wir das Barcelona-Ziel schon erreicht; bei den Unter-Dreijährigen wird es hoffentlich mit dieser Anschlussfinanzierung, wenn es so weitergeht, auch so sein, dass wir das erreichen können.

Eine Investition in die Bildung, eine Investition in eine bessere Bildung für unsere Kinder, eine Investition in die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines der wichtigsten Dinge, die wir als Politiker und Politikerinnen machen können. Meine Kolle­gin hat es vorhin schon gesagt: Ich meine, wir sind als Politiker und Politikerinnen gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass die Eltern nach ihren Wünschen, nach ihren Möglichkeiten ihr Familienleben gestalten können. Es muss die Möglichkeit für alle Väter und Mütter geben, so leben zu können, Beruf und Familie so zu vereinbaren, dass es daneben auch ein glückliches Familienleben gibt.

Ich bin der Ansicht, dass der Begriff „Rabenmutter“ wirklich der Vergangenheit ange­hören sollte. Die sehr, sehr konservativen Parteien predigen einen bestimmten Familien­begriff und wollen uns vorgaukeln, dass die Frau doch wieder an den Herd zurückkehren sollte – und das teilweise mit Argumenten, die sehr hinterlistig sind. Das ist in einer fortschrittlichen Gesellschaft nicht mehr notwendig. So, wie es jetzt auch vorgelebt wurde, ist es sehr positiv, dass wir das geschafft haben und diese Finan­zierung seitens des Bundes gegeben ist.

Als Burgenländerin bin ich natürlich in der glücklichen Situation, dass ich heute sagen kann, dass mein Bundesland Spitzenreiter in der Kinderbetreuung ist. Ich habe mir die neue Kindertagesheimstatistik angesehen, wir haben sogar bei den Vierjährigen eine Quote von 100,4 Prozent. Ich nehme an, das sind Kinder, die aus anderen Bundes­länder zu uns gekommen sind, aber in der Statistik war es so drinnen. Ich freue mich darüber sehr, weil, wie gesagt, es meiner Meinung nach ein sehr großes Anliegen ist, wirklich qualitätsvolle Kinderbetreuung anzubieten.

Wichtig und notwendig wäre es auch, mehr Männer davon zu überzeugen, als Päda­gogen zu arbeiten, Männer dazu bringen, Kinderbetreuung ab dem Kindergarten auch für sich als Berufswunsch zu haben, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass es für die Kinder sehr wohl ein Vorbild, aber auch notwendig und wichtig wäre, Männer als Pädagogen zu sehen.

Ich möchte anhängen, man müsste da vielleicht die Entschädigung der Kindergarten­pädagogInnen erhöhen, damit auch Männer mehr Anreiz finden, diesen Beruf auszuüben. Ich glaube, dass wir hier daran arbeiten sollten und dass uns das auch gelingen wird.

Die Hartnäckigkeit unserer Bundesministerin Gabi Heinisch-Hosek hat uns dieses Paket beschert, die Umsetzung von Minister Mitterlehner hat uns geholfen. Es gibt diese Strategiegruppe, die jetzt eingerichtet wurde, wovon ich mir sehr, sehr viel erhoffe.

Das Einzige, was ich noch auf den Weg mitgeben möchte, ist die Frage der Sonntags­öffnung. Sie, Herr Minister, haben kürzlich gesagt, dass ein bundesweites Gesetz anzu­denken wäre. Ich möchte Folgendes anhängen: Wenn Sie bei einer Sonntags­öffnung darüber nachdenken, dass der Handel an manchen Sonntagen die Geschäfte öffnen sollte, was ja wirklich nicht notwendig ist, dann meine ich, sollte man aber auch über die Kinderbetreuung nachdenken. Was machen die Alleinerzieherinnen mit ihren Kindern am Sonntag, wenn die Geschäfte offen haben und sie arbeiten gehen müs­sen?


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Ich denke, das kann man nicht entkoppeln: Sonntagsöffnung ja, Kinderbetreuung nicht – wenn wir jetzt schon auf so einem guten Weg sind, wo Bund, Länder und Gemeinden in einem sehr guten Verhältnis zusammenarbeiten und sehr viel für die österreichischen Familien geschafft haben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.42


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


9.42.29

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders, liebe Kollegin Posch-Gruska! Ich verstehe nicht, warum es in einer fortschrittlichen Gesell­schaft im Rahmen der Wahlfreiheit nicht möglich sein kann, sich auch dafür zu entscheiden, ganz zu Hause zu bleiben oder teilweise zu Hause zu bleiben, ohne dass man dann sofort wieder das Stigma hat, man wolle zurück an den Herd. Das verstehe ich nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Posch-Gruska: ...! In Folge dessen muss man das sagen! ... sehr gute Rahmenbedingungen ...!) – Aber es kann ja gleich­berechtigt nebeneinander gehen. (Bundesrätin Posch-Gruska: Könnte!)

Eine Befragung von 800 Jugendlichen zwischen 14 und 24 Jahren – ein Ergebnis, das von Minister Mitterlehner erst jüngst präsentiert worden ist – hat ergeben, dass die Forderungen von Rot und Grün, teilweise leider auch von Schwarz, nach immer mehr Kinderbetreuungsplätzen für immer jüngere Kinder die Jugendlichen wenig beeindrucken. 77 Prozent der Befragten sagen: Kleine Kinder unter drei Jahren werden am besten in der Familie betreut. 85 Prozent der Mädchen beziehungsweise der jungen Frauen haben kein Problem mit einer Teilzeitbeschäftigung, wenn ihre Kinder noch klein sind. 47 Prozent möchten das bis zum Eintritt der Kinder in den Kindergarten selber tun, immerhin noch 35 Prozent bis zum Eintritt der Kinder in die Schule und 18 Prozent – immerhin! – darüber hinaus.

55 Prozent der weiblichen Befragten und immerhin 34 Prozent der männlichen Befrag­ten können sich vorstellen, als Hausfrau beziehungsweise als Hausmann zu­hause bei ihren Kindern zu bleiben, wenn der Partner genug verdient – und das ist immer die Grundvoraussetzung. Eine bedauernswerte Tatsache ist, dass sich viele Menschen diesen Wunsch gar nicht erfüllen können – in den wenigsten Fällen zumindest –, weil kaum noch ein Einzelner so viel verdient, dass er eine Familie alleine erhalten kann.

Die Betreuung im Kindergarten ist ja noch in Ordnung, das sagen auch wir. Das ist auch notwendig, auch dann, wenn in einer Familie mehrere Kinder sind, weil eine Gruppensituation im Kindergarten eine andere ist als im familiären Bereich. (Bundesrat Mag. Klug: Eine bessere!) Die außerhäusliche Betreuung aber, nämlich die Kinder­krippe ist kritisch zu sehen, selbst dann, wenn man meint, es muss auch sie geben, weil es immer Menschen geben wird, die sie in Anspruch nehmen wollen oder auch müssen, aber jüngste Studien haben ergeben, so super-optimal, wie sie immer dar­gestellt wird, ist sie nicht.

Manchmal – das muss ich auch hier an dieser Stelle sagen – hat man ja, wenn man sich manche Kommentare anhört, den Eindruck, der schlechteste Platz für Kinder sei die Familie – und Bildung könne nur in einer außerhäuslichen Betreuungseinrichtung stattfinden. Tatsache ist aber, dass die Bildung zuerst einmal in der Familie beginnt und dann in den institutionellen Einrichtungen weiterbegleitet, ausgebaut werden kann, aber man darf und soll die Rolle der Familie bitte nicht unterschätzen und so tun, als ob sie überhaupt nicht nötig wäre.


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Eine Studie aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die seit 1991 läuft, die soge­nannte NICHD-Studie, ist im Jahr 2007 noch einmal angeschaut worden. Einige Dinge haben sich verschoben, einige Dinge sind aber immer gleich geblieben, und zwar seit 1991.

Das steht in einem Anschlussbericht, der in der Zeitschrift „Child Development“ im März/April 2007 veröffentlicht worden ist. Dieser bezieht sich auf Fremdbetreuung sowohl durch Verwandte, Kindermädchen im Hause des Kindes, Pflegefamilien wie auch – wie es in den USA heißt – „day care centers“, welche weitestgehend unseren Kinderkrippen entsprechen. Und das bringt schon einiges Brisantes zutage.

Diese Studie besagt:

„Kinder, welche sich in Kinderkrippen aufhielten, zeigen in der Schule bis zur jetzt ein­bezogenen 6. Klasse, d. h. bis zum Alter von 12 Jahren, schwieriges Verhalten.“

Weiters heißt es:

„Die Werte beziehen sich auf solchen Kinder, welche sich mindestens 10 Stunden pro Woche in Kinderkrippen aufhielten. Je länger an Jahren sie Krippenkind waren, desto stärkere Verhaltensauffälligkeiten zeigten sie nach Auskunft ihrer Lehrer. Das proble­matische Verhalten bezieht sich auf vermehrte Aggressionen, Eintritt in viele Kämpfe, viel reden, Ungehorsam in der Schule.

Wichtig ist, dass erhöhte Werte an Aggressivität und Störungen im Unterricht statis­tisch relevant nun nur noch bei Krippenkindern festgestellt wurden, nicht mehr bei anderer Fremdbetreuung etwa durch Verwandte, Kindermädchen oder Tagesmütter. Weiterhin ist bemerkenswert, dass sie unabhängig vom Geschlecht, dem Familien­einkommen, dem elterlichen Verhalten und der Qualität der Kinderkrippe auftraten, also auch bei guten Einrichtungen registriert wurden.“

Wir wissen, dass es auch da natürlich Qualitätsunterschiede gibt. Es ist jetzt nicht so, dass das klinisch ist; diese Verhaltensauffälligkeiten bewegen sich auch laut der Studie noch durchaus im normalen Bereich, aber sie müssen einem zu denken geben. Wenn man immer wieder sagt, ohne Scheuklappen, ohne Denkverbot, dann muss man einfach beachten und auch zur Kenntnis nehmen, dass es solche Erkenntnisse gibt und die nötigen Schlüsse daraus ziehen.

Das sagen auch die Entwicklungspsychologen. Vor allem die Psychoanalyse sagt, dass die emotionale Seite in den ersten Lebensjahren eines Menschen von erstran­giger Bedeutung ist und einer persönlichen, kontinuierlichen und umfassenden Zuwen­dung bedarf. Ich weiß schon, das müssen nicht immer nur die leiblichen Eltern sein, das kann die Tagesmutter sein, das kann ein Kindermädchen sein, das kann die Oma oder irgendjemand anderer in der Familie sein. (Bundesrätin Posch-Gruska: Aber keine Kindergartenpädagoginnen?! ...!)

Aber bei den Krippenplätzen gibt es gewisse Auffälligkeiten. Es ist ja wirklich inter­essant: Sie picken sich auch nur das heraus, was Ihrer Meinung entspricht und sagen, das stimmt alles nicht. Sie wischen alles vom Tisch und sagen: Gibt es über­haupt nicht, findet nicht statt! (Bundesrätin Blatnik: Nein!)

Wir geben für die Krippenplätze nicht gerade wenig Geld aus. Ein Krippenplatz kostet pro Kind mehr als 12 000 € im Jahr, wobei die privaten Einrichtungen ein wenig billiger sind.

Dabei ist interessant, dass zum Beispiel in meinem Heimatland Wien längst nicht alle Krippenplätze nur von berufstätigen Müttern in Anspruch genommen werden. Laut Statistik Austria waren 2009 47,6 % der Mütter von Krippenkindern nicht berufstätig. (Bundesrat Todt: Vielleicht haben sich die Leute das leisten können!) 1972 war es


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noch anders: Da waren fast 90 Prozent berufstätig. Und da darf man dann schon nach dem Sinn dieser Krippenplätze, nach der Vergabe dieser Krippenplätze fragen. Und man fragt sich auch, warum kein Nachweis nötig ist, dass man den Krippenplatz auch tatsächlich braucht. (Bundesrätin Blatnik: Nein, bitte nicht!) Das ist nicht im Sinne des Erfinders, dass ich zu Hause bin und mein Kind in der Kinderkrippe abgebe, damit ich am Vormittag meine Ruhe habe, und dann hole ich es wieder. (Zwischenrufe.)

Noch einmal: Wir wissen, dass es Mütter gibt, die diese Einrichtungen brauchen. Wir wissen auch, dass es solche gibt, die es wollen. Und das ist ja auch in Ordnung so.

Da komme ich jetzt zu den Gruppengrößen bei den Krippen, wo ja auch der Berufsverband der KindergartenpädagogInnen immer wieder darüber klagt, dass die Gruppen einfach zu groß sind. Auch in Deutschland hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gesagt, maximal zwölf Kinder unter drei Jahren und innerhalb dieser Gruppe zwischen neun und zwölf Monaten eine Betreuerin für zwei Kinder; zwischen 12 und 24 Monaten eine Betreuerin für maximal drei Kinder. Und von 24 bis 36 Monate seien eine Betreuerin oder auch ein Betreuer – aber Männer gibt es da ja kaum – für maximal vier Kinder wichtig. Mehr sollten es nicht sein.

Davon sind wir aber noch weit entfernt. Keine Rede davon, dass wir uns da annähern. Und es besteht auch in der Zukunft nicht die Aussicht, dass sich das wirklich bessern wird.

Was kann man jetzt also tun, um diese Situation zu verbessern? – Ein Blick nach Frankreich, wo es ja eine sehr hohe Kinderquote gibt, kann uns schon Anregungen für Verbesserungen geben, auch wenn man von Frankreich nicht alles eins zu eins übernehmen kann und übernehmen muss. Das ist überhaupt nicht nötig.

In Frankreich gibt es zum Beispiel, um mehr Kinder zu fördern, das Kinderbetreu­ungsgeld für das erste Kind sechs Monate, dann ist Schluss. Für das zweite Kind und für jedes weitere gibt es das dann bis zu drei Jahren. Also Frankreich fördert ganz bewusst mehr als ein Kind.

Ich darf nur im Vergleich sagen: Wir haben 1,4 im Durchschnitt, während Frankreich zwei im Durchschnitt hat. Die Hälfte der Eltern der null- bis zweijährigen Kinder betreut auch seine Kinder alleine, also in der eigenen Familie. Und das System der Tages­mütter ist in Frankreich extrem gut ausgebaut. Es gibt kaum anderswo eine solche Fülle von Tagesmüttern wie in Frankreich.

Die Tagesmütter sind auch eine gute Einrichtung, die auch bei uns entsprechend ausgebaut gehörte. Und wir meinen auch, es gehörte auch dazu, dass endlich einmal ein einheitliches Berufsbild der Tagesmütter geschaffen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann würde sich vielleicht auch bei uns an der Höhe der Kinderzahl in den Familien etwas ändern, vielleicht auch bei den Akademikerinnen, die ja jetzt großteils „auslas­sen“ und keine Kinder bekommen. Nach wie vor sind wir aber der Ansicht, dass Kinder immer noch am besten in der Familie aufgehoben sind, was aber nicht heißt, dass wir alle außerhäuslichen Betreuungen pauschal ablehnen und sagen, wir brauchen sie überhaupt nicht.

Aber wir reden nach wie vor der Wahlfreiheit das Wort: Jeder darf seine Lebens­gestaltung, seine Familiengestaltung selbst übernehmen. Und es sollte, wie ich anfangs schon gesagt habe, ein gleichberechtigtes und nicht ein diskriminierendes Miteinander jener geben, die schnell wieder in den Beruf zurückwollen, jener, die etwas länger zu Hause bleiben wollen, und jener, die einen längeren Zeitraum zu Hause bleiben wollen oder sich vielleicht auch entschließen, ganz zu Hause zu bleiben.


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Wir können es meiner Meinung nach den Frauen und den Familien zutrauen und zumuten, diese Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen eigenständig zu treffen. Es muss nicht der Staat ständig die Familien bevormunden und ihnen sagen, was für sie am besten ist, und dem haben sie gefälligst zu folgen.

Wir Freiheitlichen predigen – das möchte ich noch einmal sagen – kein Zurück an den Herd. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

9.55


Präsident Gottfried Kneifel: Zu einer Stellungnahme dazu hat sich der Herr Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.55.21

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht, dass wir hier beinahe so etwas wie eine ideologische Diskussion über die Frage Familie und Kinderbetreuung an sich haben. Ich weiß nicht, ob Sie die Gelegenheit hatten, am Montag an der Veranstaltung mit Herrn Professor Mazal und vielen anderen Experten teilzunehmen, die auf unsere Initiative durchgeführt wurde und sich mit der Situation der Familie, mit der Situation und den Gegebenheiten, was Kinderbetreu­ung – von Geld bis zu Kinderbetreuungseinrichtungen – anlangt, auseinandergesetzt hat.

Da war eine Aussage ziemlich im Mittelpunkt, und zwar jene, dass man aus Statistiken nicht monokausale Ableitungen treffen sollte; diese könnten möglicherweise falsch sein. Beispielsweise sollte man aus einer hohen Frauenerwerbsquote nicht die Ablei­tung treffen, da müsste dann auch die Fertilitätsrate, die Kinderrate sehr hoch sein, und Ähnliches mehr.

Der entscheidende Punkt, der festgestellt wurde, war: Es muss neben Geldleistung, neben Sachleistung vor allem der Stellenwert der Familie in einem Land ein hoher sein, dann wird auch das Gesamtgefüge von Geburtenrate, Situation der Familien einkom­mensmäßig und Wert in der Gesellschaft insgesamt zusammenstimmen.

Deswegen glaube ich, dass wir durchaus, was die Grundausrichtung anlangt, die Wahlfreiheit, die Sie angesprochen haben, in den Mittelpunkt stellen sollen. Wir wollen niemandem eine Verpflichtung auferlegen, aber wir wollen eine angebotsorientierte Darstellung geben, die insgesamt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ent­sprechende Angebote erleichtert. Und das ist eine internationale Tendenz, der wir uns auch stellen.

Was sich aber neben den Familien-, Bildungs- und auch gesellschaftspolitischen Auf­gaben schon eindeutig zeigt, ist, dass natürlich auch das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und dass es da schon konkrete Ableitungen gibt, die wir sehen sollten und denen wir uns nicht verschließen sollten. Das ist beispielsweise die Frage, wie die Bildungschancen von Kindern ausschauen, die Kinderkrippen besuchen. Da gibt es eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, einer, ich würde sagen, sehr renommierten Stiftung. Was stellt die fest? – Diese stellte im Jahr 2008, also nicht allzu alt, fest, dass der Besuch einer Kinderkrippe zu größeren Bildungschancen für die Kinder führt. Das heißt, die frühkindliche Bildung hat einen hohen Einfluss auf den späteren Bildungsweg.

Die Fakten dazu: Die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, erhöht sich von 36 auf rund 50 Prozent, wenn die Kinder vorher eine Krippe besucht haben. Für benachteiligte Kinder liegt die Verbesserung der Bildungschancen durch einen Krip­


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penbesuch noch höher: Von diesen Kindern gehen rund zwei Drittel mehr ins Gym­nasium.

Das heißt also, es ist nicht einerlei, Angebot ist da und jeder entscheidet, sondern es ist schon eine konkrete Beweisführung möglich, dass die Chancen durch derartige Einrichtungen in der Gesellschaft insgesamt erhöht werden. Aus diesen Gründen messen wir der Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert bei und haben das Angebot in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert.

Es ist das ja ein Ziel, das sich Österreich nicht allein setzt, sondern das ist ein Ziel, das sich ganz Europa setzt. Es gibt zwei Messkriterien in diesem Zusammenhang: Das sind die Barcelona-Ziele, die für die Drei- bis Sechsjährigen eine Betreuungsquote von 90 Prozent und für die Null- bis Dreijährigen eine Betreuungsquote von 33 Prozent vorsehen.

Da hier eine klare Zuständigkeit der Länder da ist, könnte es sich der Bund einfach machen und sich aus der Verantwortung ziehen, was er jedoch im Sinne des Gesamt­wohls, für die Kinder einzutreten, nicht tut. Der Bund hat daher insbesondere in den letzten Jahren die Dynamik, um Kinderbetreuungsangebote zu verstärken und zu verbessern, intensiviert. Wir haben insbesondere in den Jahren 2008 bis 2010 durch die Artikel-15a-Vereinbarung eine dynamische Initiative gehabt, die dazu geführt hat, dass wir mit unserer Zurverfügungstellung von insgesamt 60 Millionen € – das Ganze ist ja dann im gleichen Ausmaß durch die Länder kofinanziert worden – das Barcelona-Ziel im Bereich drei bis sechs Jahre erreicht haben. Wir sind sogar über dem Wert, wir liegen bei knapp 91 Prozent; 90 Prozent sind angestrebt.

Wo wir noch Aufholbedarf haben, ist der Bereich von null bis drei. Dort liegen wir noch unter den Zielsetzungen. Wir haben in dieser angesprochenen Zeitspanne zwar ganz beträchtlich aufgeholt, nämlich von 14 auf 19 Prozent, aber von 19 auf 33 Prozent fehlt noch etwas.

Man kann jetzt diese Frage so sehen: Ist das Glas halb leer oder halb voll? Da klar ist, es wird mehr, auch in der Zukunft, sehe ich es als halb voll. Warum? – Weil wir eine weitere Initiative dem Grunde nach schon vereinbart haben. Diese wird jetzt im Sinne einer Anschlussfinanzierung auch heuer mit 10 Millionen € ausgestattet, dann noch einmal mit 45 Millionen €. Wir werden pro Jahr insgesamt rund 5 000 Plätze fertig­stellen können und werden im Jahr 2014 rund 28 Prozent von den 33 Prozent haben.

Was die Evaluierung anlangt, ist die Frage aufgetaucht, ob es diese gibt und wann sie fertig sein soll. Die Evaluierung läuft und wird im Juli fertiggestellt sein. In diesem Zusammenhang auch die Frage: Gibt es da bestimmte Kriterien, oder was ist der Inhalt? Im Endeffekt gibt es folgende Parameter: die Anzahl der betreuten Kinder aufgeschlüsselt nach Alter, Öffnungszeiten, Bundesländer und Bezirke, die Betreu­ungsquoten aufgeschlüsselt nach Alter, die Verknüpfung der Kinderdaten mit Angaben über Berufstätigkeit, Alleinerziehende, Erstsprache, also auch die Frage Integration, Migration, und Vergleich der Bezirksergebnisse nach ihrem Urbanisierungsgrad.

Wir haben die Geldverteilung Länder auf Gemeinden nicht, weil die Länder das nicht wollen, möglicherweise im Hinblick auf den Finanzausgleich; ich weiß es nicht.

Sie haben im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten nebenbei auch die Frage angesprochen, was im Handel sein könnte. Ich darf einfach klipp und klar feststellen, ich habe nie verlangt, dass im Handelsbereich eine Öffnung am Sonntag sein sollte, sondern was diskutiert wird, ist nichts anderes, als dass im Rahmen des bestehenden Gesetzes so wie in allen anderen Bundesländern außer Wien die Verordnungs­kompetenz für Tourismusgebiete auch in Anspruch genommen wird, was Wien betrifft. Das hätte zur Folge, dass eben an wenigen Sonntagen, beispielsweise wenn der


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Wien-Marathon ist oder die „Regenbogen-Parade“ stattfindet, wo ohnedies viel Bewegung ist, auch hier geöffnet wird. Das ist ein Unterschied.

Da ist eine differenzierte Diskussion meines Erachtens schon wichtig: Wie gesagt, ganzer Sonntag in ganz Österreich immer oder an wenigen Wochenenden anlass­bezogen im Rahmen der geltenden Gesetzeskompetenz und der gesetzlichen Möglich­keiten? Daher werden wir an sich nicht das diskutieren müssen, was Sie gesagt haben, weil das nie gefordert worden ist. Es ist aber ein anderes Thema.

Meine Damen und Herren, ich glaube, ich brauche es nicht mehr weiter auszuführen, dass diese Initiative eine gute Initiative ist und dass entsprechende Komponenten da sind, die uns auch wertschöpfungsmäßig weiterhelfen, die uns auch, was die Beschäf­tigung anbelangt, entsprechende Zusatzwerte liefern. Wir haben durch die jetzige Artikel-15a-Vereinbarung etwa 1 466 Vollzeitäquivalente im Arbeitsplatzbereich ge­schaf­fen, 106 Millionen an Wertschöpfung generiert. Damit ist noch dazu auch ein positiver Effekt verbunden, wenn es um die Umsetzung geht.

Es ist richtig, dass die Situation auf dem Land natürlich anders ausschaut, was Möglichkeiten im Regionalbereich betrifft. Daher ist ein Kinderbetreuungsangebot dort nicht flächendeckend in diesem Ausmaß möglich, aus verschiedenen Gründen. Somit spielt dort Tagesmütter- und ‑väterbetreuung eine viel größere Rolle, aber auch andere Modelle. Wir haben das neulich bei einer Veranstaltung auch mit Vertretern aus dem Landwirtschaftsbereich durchaus diskutiert, weil es da schöne Modelle gibt, die wir auch in Österreich haben, beispielsweise Kinderbetreuung auf dem Bauernhof mit Tagesmutter und Ähnliches mehr, wo auch eine bestimmte Prägung im Hinblick auf mögliche Tätigkeiten entwickelt wird.

Wir haben das auch, was die Ausbildung anlangt, auf eine entsprechende Basis gestellt. Es gibt da qualitative Elemente und Angebote, die auch entsprechend wahr­genommen werden. Das geht soweit, dass wir ein Curriculum anbieten, wo dann auch entsprechende Gütesiegel verliehen werden. Das heißt, es ist nicht Zufälliges im Angebotsbereich vorhanden, sondern eine klare qualitative Komponente, die da um­gesetzt wird.

Wir haben – es ist heute schon angesprochen worden – nicht nur diese eine Initiative, wo es auch um Mütter und Väter geht. Das Kinderbetreuungsgeld ist jetzt zusätzlich eine geldmäßige Komponente, die einfach als Hintergrund hat, dass sich Väter dann beteiligen, wenn die einkommensmäßige Absicherung da ist. Unsere Variante, die einkommensabhängig ist, hat dazu geführt, dass bei der Kinderbetreuung tatsächlich eine Steigerung, was Väter anlangt, festzustellen ist.

Wir haben eben aber auch das Gratiskindergartenjahr fortgesetzt, nämlich in der Rich­tung, dass die Finanzierung für die nächsten Jahre gewährleistet ist. Der Finanzaus­gleich ist ja um ein Jahr verlängert worden. Und da gibt es seitens des Bundes die Bereitschaft, für die kommenden zwei Kindergartenjahre insgesamt 140 Millionen € zur Finanzierung des Gratiskindergartens zur Verfügung zu stellen.

Das ist wichtig gerade für Kinder mit Sprachdefiziten, das ist heute ja schon ange­sprochen worden, oder auch mit sozialen Problemen. Genau das, was Sie als Ergebnis einer Studie zitiert haben, soll dort ja auch ausgeglichen werden. Wahrscheinlich hat in der Zukunft die Kindergartenpädagogin wirklich einen noch größeren Stellenwert als die Lehrerin im Volksschulbereich. Es ist eine ganz wichtige Lebensphase; dort wollen wir auch die Qualität hineinbringen.

Deswegen sind wir auch optimistisch. Wir haben eine Evaluierung laufen und werden das Ergebnis Ende September 2011 vorliegen haben, damit wir die entsprechenden Nachweise bringen können, welche Ziele auch im Integrationsbereich, im Sozialbereich


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mit diesen Aktivitäten Gratiskindergartenjahr und Kinderbetreuung insgesamt erreicht werden.

Meine Damen und Herren, wenn wir das zusammengefasst sehen, was hier als Angebot da liegt, dann kann man sich immer die Frage stellen, ist das schon aus­reichend oder nicht ausreichend. Der Weg ist somit, wie ich meine, nie abgeschlossen. Entscheidend wird aber sein, dass die Dynamik weiter voranschreitet, dass sich der gesellschaftliche Stellenwert verändert, was die Familie anbelangt, wobei uns die demographische Entwicklung zugutekommt. Es ist für die Firmen nicht mehr eine Einstellungsfrage, der man sich stellt oder nicht stellt, sondern da wir bald Arbeitskräfte suchen werden, werden Angebote, Incentives in diesem Bereich, die familiengerecht sind, notwendig werden, ob es um Teilzeitarbeit geht oder darum, überhaupt eine andere Art von Arbeitsplätzen anzubieten. Aber auch bei der Kultur, wie man mit Familien in der Firma umgeht, wird sich einiges ändern und sicherlich nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil der Familien.

Daher glaube ich, dass wir insgesamt sagen können, dass die Ausbauinitiative Kinder­betreuungsgeld und die anderen Maßnahmen nicht nur dazu beitragen, dass das Angebot verbessert wird, dass die Vereinbarkeit Familie und Beruf besser möglich ist, sondern dass das auch, was Frau Bundesrätin Mühlwerth, die gerade hinausgegangen ist, angesprochen hat, was die Wahlfreiheit anlangt, einfach eine bessere Möglichkeit bietet.

Sie haben die Jugendstudie, das Monitoring, das wir mit Herrn Professor Filzmaier machen, zitiert. Im Endeffekt sind dort viele Einstellungen und Aussagen wider­sprüchlich. Es ist richtig, dass junge Leute ein relativ konventionelles Bild von Familie haben und gerne in den ersten Monaten und Jahren auch bei den Kindern zu Hause bleiben möchten. Auf der anderen Seite sagen die meisten auf die Frage: Werden Sie das auch tun?: nein. Das heißt, da sind Wunsch und Ausführung teilweise konträr, und das muss man sicherlich aufarbeiten. Wie kann man es aufarbeiten? – Durch ent­sprechende Angebote, die sich insgesamt – ich habe es soeben beschrieben – im internationalen Trend und in der Tendenz sehr positiv darstellen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.08


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile es ihr.

 


10.08.34

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat mich sehr gefreut, als ich von Frau Kollegin Rausch gehört habe, dass man Kinderbetreuung ohne ideo­logische Grenzen betrachten soll. Ich war jetzt ein bisschen traurig über die Ausfüh­rungen von Frau Kollegin Mühlwerth, denn ich denke mir schon ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Ich muss dem Herrn Minister recht geben (demonstrativer Beifall bei der ÖVP), wenn er meint, dass man aus diversen Studien nicht unbedingt monokausale Schlüsse ziehen soll. Es gibt ja auch Studien, wonach es am Vornamen liegt, wie sich ein Kind in der Schule verhält. Da muss man sich Studien manchmal schon auch genauer anschauen, vor allem dann, wenn es genau um diese Umfrage bei jungen Menschen geht, die zum überwiegenden Teil gerne bei ihren Kindern zu Hause bleiben, diese betreuen und liebhaben würden, wenn der Partner genug verdienen würde.

Alles nicht schlecht, wenn der Partner genug verdient. Erstens wissen wir, dass viele Partner nicht genug verdienen, und zweitens einmal, ich persönlich bin geschieden


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und denke, es gibt auch sehr viele andere, die geschieden sind. Man muss sich des­sen bewusst sein, welche Auswirkungen es für die Frau hat, zu Hause zu bleiben und auf eine eigene Karriere zu verzichten.

In der Pension dann kann ich nur darauf hoffen, dass mein ehemaliger Göttergatte so einsichtig ist und ihm klar ist, dass er mich mitversorgen muss, und dass er das auch tut. Das kann aber auch nicht der Fall sein. Ich meine, es ist schon ein gewisses Risiko damit verbunden, dessen sich viele junge Menschen nicht bewusst sind. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Meiner Meinung nach ist der möglichst rasche Wiedereinstieg ins Berufsleben auch insofern notwendig, als ja auch die Qualität der Jobs, die man dann noch bekommen kann, nicht die beste ist. Wenn ich zwei Kinder bekomme und jeweils vier Jahre zuhause bleibe, dann muss ich schon bedenken, welchen Job ich dann noch bekom­me. Das alles sind Dinge, die zu überlegen sind.

Es klingt natürlich schön, wenn die Entscheidung lautet: Ich bleibe zuhause bei den Kindern und habe sie für immer lieb! (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), und man soll ja auch zuhause bei den Kindern sein, aber das kann man auch dann, wenn man arbeiten geht. Ich finde es deshalb ein bisschen eigenartig, zu sagen, es sei so wichtig, dass die Kinder immer in der Familie sind, weil die Kinder das auch wollen, aber die Nebenwirkungen, die das hat, haben Sie, Frau Kollegin Mühl­werth, zu bedenken vergessen, fürchte ich.

Des Weiteren ist zu sagen, dass Kinderbetreuung ja nicht nur heißt, dass die Familien, die Eltern dadurch entlastet werden und dass sie arbeiten gehen können, sondern eine Betreuung im Kindergarten ist auch ganz wichtig für die Kinder. Das verpflichtende Kindergartenjahr ist eine ganz wichtige Errungenschaft, und ich meine, das sollte man auf gar keinen Fall in Frage stellen, denn für manche Kinder heißt das, dass sie zum ersten Mal soziale Kompetenzen erlernen, dass sie lernen, dass es außer ihnen auch noch andere Kinder auf der Welt gibt, und dass sie merken, dass sie andere Dinge auch noch zu lernen haben, und zwar, bevor sie in die Schule kommen.

Es geht nicht so sehr darum, ob man jetzt vor dem dritten Lebensjahr oder danach in den Kindergarten geht, sondern es geht darum, dass man dieses eine verpflichtende Kindergartenjahr auf gar keinen Fall in Frage stellt. Es sind nicht nur die sozialen Kompetenzen, sondern auch Sachkompetenzen, die man dort erlernt. Es gibt eben Dinge, die man in der Familie nicht erlernen kann.

In einer Stadtwohnung, bestenfalls in einer solchen mit Balkon, hat man wahrscheinlich zu manchen Dingen keinen Zugang, zu denen man im Kindergarten sehr wohl einen hat. Es gibt sehr viele Dinge, die man im Kindergarten lernen kann, wie etwa Sach­kompetenzen. Um diese zu erlernen, hat man vielleicht zuhause gar nicht die Chance, einfach aufgrund der Verhältnisse, in denen die Eltern wohnen und leben.

Da immer wieder ins Treffen geführt wird, dass es so wichtig ist, dass die Kinder die deutsche Sprache beherrschen: keine Frage! Aber ein Punkt, der leider in letzter Zeit wieder ein bisschen in Vergessenheit geraten ist, ist der Umstand, dass es für Migrationskinder das Problem gibt, dass sie die Muttersprache erst erlernen müssen, bevor sie die deutsche Sprache erlernen können. Da habe ich den Eindruck, dass diese Erkenntnis in den letzten Jahren wieder ein bisschen zurückgedrängt worden ist. Ich meine, das sollte man sozusagen wiederbeleben, indem auch in den Kindergärten eine muttersprachliche Ansprache möglich ist, also jemand da ist, mit dem man sich muttersprachlich austauschen kann.

Prinzipiell ist der Ausbau der Kinderbetreuung in den letzten Jahren wirklich spürbar. Quantitativ gibt es zwar eine Verbesserung, aber qualitativ gibt es, wie der Herr


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Minister es auch schon angesprochen hat, noch einiges zu tun, etwa was die Betreuungszeiten betrifft, die ein sehr wichtiger Punkt sind. Vor allem in den Ferien gibt es noch große Löcher, auch in Niederösterreich, und zwar sowohl im Kindergarten als auch im Hort, aber auch bei den Tagesmüttern.

Wo es wirklich noch Probleme gibt, ist der Bereich Versicherungsschutz und auch der Bereich Einkommen der MitarbeiterInnen. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum wir so wenig Männer in diesem Bereich haben. Beim Einkommen und beim Ansehen dieser Jobs hat sich zwar einiges zum Besseren gewendet, nämlich dadurch, dass man jetzt nicht mehr „Kindergartentante“ sagt, sondern „Kindergartenpädagogin“, das hat sich herumgesprochen ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Es ist auch ein Unterschied in der Wertschätzung. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Kinder sagen auch nicht mehr unbedingt „Tante“, die sagen inzwischen meistens den Vornamen der Betreuungsperson. Die sagen nicht „Kindergartenpädagogin“.

Ich meine, die Wertschätzung dieses Berufes ist sehr wichtig, und da tut sich auch etwas, auch über ideologische Grenzen hinweg. Wie gesagt, da hat sich einiges in den letzten Jahren bewegt.

Ein Problem, das ich noch kurz ansprechen möchte, betrifft den Bereich Tagesmütter. Natürlich wäre es schön, wenn jeder für sein Kind eine Einzelperson hätte, die auf dieses schaut. Nur: So, wie das bei uns zum Beispiel läuft, ist das mit dem Einkommen gar nicht machbar. Die Tagesmütter bekommen nämlich nur ein paar Euro pro Stunde, müssen sich davon zum Teil noch selber die Versicherung zahlen, denn angestellt sind sie ja nicht mehr. Wie soll das gehen? Das kann so nicht funktionieren! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher meine ich, dass die soziale Absicherung des Betreuungspersonals ein ganz wichtiger Faktor auch dafür ist, dass es wieder mehr Menschen gibt, die diese Aufgabe übernehmen wollen. Und es ist ja ganz wichtig, dass wir in Zukunft solche Menschen finden.

Ganz zum Schluss noch folgende Anmerkung: Wir haben ja heute die Aktuelle Stunde mit dem Herrn Wirtschaftsminister. Prinzipiell hätte ich mir gedacht, das aktuelle Thema im Wirtschaftsministerium wäre zurzeit das Ökostromgesetz. Für die Ferien ist natürlich auch das Thema Kinderbetreuung ganz wichtig. Aber an und für sich hätte ich gerne auch zum Ökostromgesetz Fragen gestellt, was leider jetzt nicht möglich ist. Es gibt aber einige ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, zum Schluss zu kommen!

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (fortsetzend): Bei den beiden Bereichen „Ökostrom“ und „Kinderbetreuung“ ist es doch so: Jeder will es, jeder sagt, das ist ganz, ganz wichtig. Viele sind zuständig, ein paar Minister, ein paar Länder und die Gemeinden auch noch.

Ganz wichtig wäre es meiner Meinung nach, dass jeder seine Verantwortung wahr­nimmt, diese nicht auf andere abschiebt und dass es eine Evaluierung dahin gehend gibt, wie dieses Zusammenspiel funktioniert. Bei der Kinderbetreuung funktioniert es besser, glaube ich, als beim Ökostromgesetz. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

10.15


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


10.16.00

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zusammenhang zwi­


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schen Kinderbetreuung und Ökostrom ist natürlich ein interessanter (Heiterkeit), interessiert mich persönlich auch sehr stark. Zum Ökostromgesetz werden wir sicher noch genügend Zeit haben, uns das nächste Mal zu unterhalten. Heute beschränken wir uns vorerst einmal auf die Kinderbetreuung.

Zuerst einmal möchte ich anmerken, dass es eine Freude für mich ist, als erster Mann nach dem Herrn Bundesminister, als erster Bundesrat zu diesem Thema sprechen zu dürfen. (Beifall und Bravoruf der Bundesrätin Blatnik.) Als Vater von Zwillingen, die gerade vier Jahre alt geworden sind, sehe ich mich sozusagen als Praktiker, der mitten drinnen ist genau in dieser Situation und der mitten drinnen ist genau in den Frage­stellungen und Herausforderungen, die wir diskutieren und denen wir uns im Bereich der Kinderbetreuung zu stellen haben. Ich spreche hier als Vater von Kindern, die über den ersten Teil der statistischen Darstellungen, über die wir heute schon gesprochen haben, nämlich über die Zeit von null bis drei, schon hinaus sind und die gerade mitten drinnen sind im zweiten Teil der statistischen Darstellungen, also der Drei- bis Fünfjährigen, und als jemand, dessen Frau auch berufstätig ist, für den also die Kinderbetreuung zusätzlich noch eine besondere Bedeutung hat.

Ich muss sagen, wir haben unsere Kinder mit eineinhalb Jahren zum ersten Mal in Kinderbetreuung gegeben, und ich habe nicht das Gefühl, Frau Kollegin Mühlwerth, dass sie sich deshalb jetzt schlechter entwickelt hätten. Ganz im Gegenteil! Das soll jedem selber überlassen sein. Meine Kinder haben sich, glaube ich, ganz gut entwickelt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Herr Bundesminister, ich kann deshalb auch vorwegnehmen: Das Angebot ist sehr gut. Das Angebot ist gut im städtischen, sage ich jetzt einmal, im kleinstädtischen Bereich, wo ich wohne, in Bregenz, immerhin in einer Landeshauptstadt, aber auch im ländlichen Bereich. Meine Schwester hat auch Zwillinge, noch jüngere als meine, die wohnt in einer 7 000-Einwohnergemeinde – Frau Kollegin Michalke ist in derselben Gemeinde zuhause –, und auch dort ist das Kinderbetreuungsangebot sehr, sehr gut. Meine Schwester ist Unternehmerin, also hat auch sie da einen gewissen Bedarf.

Gerade deshalb freue mich sehr über die Initiative des Herrn Bundesministers, dass die Länder für die Jahre 2011 bis 2014 weitere 55 Millionen € für einen bedarfs­gerech­ten Ausbau zur Verfügung haben.

In diesem Zusammenhang ist natürlich immer auch die Frage zu stellen: Was ist bedarfsgerecht? In Vorarlberg haben wir mit dem Family Point eine zentrale Anlauf­stelle geschaffen, wo Eltern ihren Bedarf artikulieren können und wo diesem Bedarf dann auch entsprechend nachgegangen werden kann. Das ist vor allem im ländlichen Raum sehr wichtig, denn die Attraktivität des ländlichen Raumes und dadurch auch das Verhindern von Abwanderung von jungen Familien, von jungen Eltern, die Familie und Beruf miteinander verbinden möchten, hängen in großem Maße natürlich auch von den Rahmenbedingungen ab, die wir setzen, wie eben auch von einer bedarfs­gerech­ten und flexiblen Kinderbetreuung.

Wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass man die Vernetzung verstärkt, die Vernetzung, auch gemeindeübergreifend gewisse Dinge umsetzen zu können, zum Beispiel auch die Vernetzung von gemeindeübergreifenden Betreuungsangeboten. Das könnte man sicher auch noch ausbauen. Und es passt auch zur Initiative des Bundesrates insge­samt, Gemeindekooperationen zu verstärken. Man muss nämlich bedenken, dass viele kleineren Gemeinden natürlich mit der Einrichtung von Kinderkrippen und von anderen Betreuungsangeboten finanzielle Schwierigkeiten haben. Dieses bedarfsgerechte An­gebot müssen wir weiter forcieren und das Ausbautempo vielleicht auch etwas erhöhen.


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Wenn man sich die Statistiken, über die wir schon gesprochen haben, genauer an­schaut, sieht man bereits die positive Entwicklung bei den Betreuungsquoten, wobei ich hier auch klarstellen möchte, dass es bei allen Statistiken und Zielen natürlich insbesondere um die Wahlfreiheit gehen muss, um eine Erhöhung der Wahlfreiheit der Eltern, dass es also auch um gute Rahmenbedingungen für die Familien gehen muss, die ihre Kinder möglichst lange zu Hause betreuen möchten – keine Frage! –, dass man aber auf der anderen Seite auch Familien unterstützen sollte, in denen die Eltern oder der eine Elternteil vielleicht wieder früher ins Berufsleben einsteigen will oder muss.

Zentrale Aufgabe der Politik ist es eben, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, und deshalb müssen alle Bereiche zusammenwirken: Politik, Gesellschaft, aber auch die Wirtschaft, um bestmögliche Rahmenbedingungen setzen zu können. Die ÖVP hat dabei immer auf drei Säulen gesetzt, immer schon – da bin ich als junger Bundesrat froh darüber –, und zwar: erstens auf die finanzielle Unterstützung, zweitens auf adäquate Rahmenbedingungen, wie eben bestmögliche Kinderbetreuungs­ange­bote, aber auch, drittens, auf das Forcieren einer familienfreundlichen Wirtschaft, das sicher auch ein wichtiger Teil dabei ist.

Wir brauchen eine bedarfsgerechte, eine flexible, eine qualitätsvolle Kinderbetreuung, die dem Bedarf der Eltern entspricht, die aber auch natürlich das Wohl des Kindes, der Kinder in den Mittelpunkt stellt, und dank der Initiativen der Bundesregierung und vor allem des Herrn Bundesministers sind wir da, glaube ich, auf einem sehr, sehr guten Weg. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

10.21


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


10.22.04

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Es ist eigentlich schon sehr vieles gesagt worden, was Positives gemacht worden ist, was sich verändert hat, deshalb werde ich das nicht wiederholen.

Ich möchte gleich zu Beginn betonen, dass jede Investition in und für unsere Kinder eine Investition in die Zukunft ist! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Zangerl.)

Liebe Frau Kollegin Mühlwerth! Meine Kollegin aus dem Burgenland hat nicht gesagt, dass wir uns der Rolle der Familie nicht bewusst sind. Das hat sie nicht gesagt! Aber man muss auch feststellen, dass sich die Zeiten geändert haben, so wie Bundesrätin Bettina Rausch es gesagt hat. Die Zeit der Großfamilie gibt es einfach nicht mehr. Es haben sich neue, andere Lebensformen gebildet.

Ein Beispiel: In Österreich gibt es 106 000 alleinerziehende Menschen, Mütter und Väter. Die können sich nicht aussuchen, ob sie arbeiten gehen oder ob sie zu Hause bleiben, die müssen arbeiten gehen, denn sie müssen das Leben für sich und für ihre Kinder finanzieren. Ja zur Wahlfreiheit (Bundesrätin Mühlwerth: Das habe ich ja gesagt!), nur: Wer kann sich diese Wahlfreiheit leisten? Das ist der Punkt! Wir bekennen uns zur Wahlfreiheit, aber es darf nicht sein, dass nur diejenigen die Wahl­freiheit in Anspruch nehmen können, die sich das leisten können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl. – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Genau!)

Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, dass Untersuchungen und Statistiken zwar auf dem Papier stehen, dass man aber denen nicht immer Glauben schenken sollte. Trotzdem ist es auffallend, dass gerade in jenen Staaten, in denen die Frauen­erwerbstätigkeit hoch ist, die Geburtenrate auch hoch ist. Island hat die höchste


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Erwerbs­tätigkeit der Frauen, nämlich 86,6 Prozent, und die Geburtenrate liegt dort bei 2,0 Kindern pro Frau. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Irland!) Entschuldigung!, ja: Irland.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderbetreuungseinrichtungen sind selbstver­ständ­lich ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Sie haben auch gesagt, dass man sich neben all den Transferleistungen – ob jetzt Geldleistung oder Sachleistung – für eine wirklich positive gesellschaftliche Haltung für Kinderbetreuungseinrichtungen einset­zen muss. Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Man muss sich aber auch dafür einsetzen, dass die Kindererziehung nicht nur Muttersache ist, sondern dass die Kindererziehung sowohl Mutter- als auch Vatersache ist. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Genau!) Und im Mittelpunkt – das haben auch Sie betont, und das ist mir auch wichtig – muss immer das Wohl des Kindes stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede, weil es meiner Über­zeugung nach wichtig ist, auf die Situation alleinerziehender Mütter und Väter einge­hen. Ich habe schon gesagt, in Österreich gibt es 106 000 alleinerziehende Mütter und Väter, 90 Prozent davon sind Frauen, 10 Prozent Männer.

Da ich aus Kärnten komme, will ich als Vertreterin von Kärnten auch die Situation in Kärnten aufzeigen: In Kärnten gibt es 6 600 alleinerziehende Menschen; 90 Prozent Mütter, 10 Prozent Väter. Und der Kärntner Armuts- und Reichtumsbericht hat aufge­zeigt, dass vor allem diese Familien – es lebt jede fünfte Kärntner Familie in einem alleinerziehenden Haushalt – armutsgefährdet sind. Bei diesen Familien geht es jetzt nicht darum: Kann ich, will ich arbeiten gehen?, sondern darum: Ich muss arbeiten gehen! Daher brauchen diese Familien unsere vollste Unterstützung. Sie brauchen leistbare Kinderbetreuungseinrichtungen, sie brauchen Kinderbetreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten, sie brauchen Kinderbetreuungseinrichtungen, die auch im Sommer, die das ganze Jahr über geöffnet sind.

Auf die Situation in Kärnten möchte ich später kurz eingehen, jetzt möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister, und bei der Ministerin Gabi Heinisch-Hosek für die zusätzliche Förderung bedanken, die Sie erkämpft und bereitgestellt haben, um den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen weiter fortzusetzen, denn das ist eine Investition in eine bessere Bildung, das ist eine Investition in eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

Nun zu Kärnten: Der Bund fördert – Kärnten streicht und kürzt! Leider! Obwohl Kärnten bei den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von drei bis sechs Jahren Schluss­licht ist, obwohl Kärnten bei den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von null bis drei Jahren im untersten Drittel ist, kürzen die Koalitionsparteien FPK und ÖVP die Mittel für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Bundesrat Pirolt: Bei den Kinderbetreu­ungs­einrichtungen in meiner Gemeinde, Frau Kollegin, ist das nicht der Fall!) Sie können dann Stellung dazu nehmen. Das ist laut Statistik Austria bewiesen.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Frau Bundesrätin, bitte zum Schluss zu kommen!

 


Bundesrätin Ana Blatnik (fortsetzend): Wir haben eine Petition verfasst, wo wir das ganz genau aufzeigen, eine Petition von SPÖ, ÖGB und AK. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mit einem Satz, den ich schon am An­fang gesagt habe. Jede Investition in unsere Kinder und für unsere Kinder ist eine Investition in die Zukunft!

Vsaka investicija za otroke je investicija za bodocnost.– Danke. Hvala. (Beifall bei der SPÖ.)

10.29



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 29

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Krusche. – Bitte.

 


10.30.01

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr interessant, wie reflexartig, vor allem von der linken Seite, sobald von einer freiheitlichen Kollegin das Wort „Familie“ in den Mund genommen wird, mit abgedroschenen Kalauern reagiert wird. (Bundesrat Gruber: Ha, ha, ha! Da habe ich schon etwas Besseres gehört!)

Da muss ich schon dazu sagen, wenn hier behauptet wird, die Debatte sei zu ideologisiert, so erfolgt diese Ideologisierung nicht von unserer Seite, sondern von Ihrer, meine Damen und Herren, denn was hat Frau Kollegin Mühlwerth gesagt? Dass die Kinderbetreuung, vor allem die von Kleinkindern, im Falle natürlich „funk­tionierender“ Kinder, am besten und im Idealfall im Familienverband erfolgt (Bundesrat Stadler: Was sind „funktionierende Kinder“? – Bundesrat Gruber: So ein Blödsinn!), das, glaube ich, ist wohl unbestritten. Das hat ja auch Frau Kollegin Rausch gesagt.

Wenn Sie zitierte Studien – ich habe das sehr gut von der hinteren Reihe aus beob­achtet – mit Lachen und Kopfschütteln quittieren, dann muss ich Ihnen schon einen Vorwurf machen: Man kann über alle Studien diskutieren, und man muss sie hinter­fragen, aber Studien haben immer auch einen gewissen realistischen Background, und das ist genau Ihr politisches Problem, dass Sie das, was sich die Menschen im Land denken und wünschen, nicht ernst nehmen. Und deshalb sind wir in der Situation. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Es gibt keine Studie, wo von „funk­tionierenden Kindern“ die Rede ist!)

Wenn Sie von Wahlfreiheit gesprochen haben: Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir haben weder das verpflichtende Kindergartenjahr, das letzte vor der Schule, in Frage gestellt, noch stellen wir die Einrichtungen wie Horte und so weiter in Frage. Wir wissen, dass diese notwendig sind, weil es eben leider viele Situationen gibt, die die Betreuung im familiären Verband nicht ermöglichen.

Die Wahlfreiheit ist ganz wichtig. Und wenn Sie, Frau Kollegin Blatnik, sagen: Aber nicht nur für die Reichen!, gebe ich Ihnen vollkommen recht. Da wäre es aber die Aufgabe des Staates und der Bundesregierung, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, dass das eben nicht nur für Reiche möglich ist, zum Beispiel durch eine Anerkennung der Kindererziehungszeiten, durch ein familiengerechtes Steuersystem, durch eine Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes.

Ich darf nur das Beispiel Mehrlingsgeburten ansprechen; Sie werden es wissen: Man bekommt für Zwillinge das 1,5-fache, für Drillinge das zweifache Kinderbetreuungsgeld, und das in Anbetracht dessen, dass Mehrlinge besonders teuer zu stehen kommen, weil man nämlich alle Anschaffungen für jedes Kind gleichzeitig hat. Man kann weder Bekleidung noch Kinderwägen oder sonst irgendetwas an weitere Kinder in der Familie weitergeben, wie es der Fall ist, wenn sie in einem gewissen Abstand zur Welt kommen. Also diese Familien werden doppelt bestraft. – Es freut mich, dass Sie, Herr Bundesrat Brunner, zustimmend das zur Kenntnis nehmen.

Eine Inflationsanpassung wäre auch ein ganz wichtiger Punkt, denn wir wissen, dass diese Gelder, die da ausgeschüttet werden, in der Transferleistung de facto immer weniger wert werden. Schlussendlich sollte es auch eine Berücksichtigung der Kinder­erziehungszeiten im Pensionsrecht geben.

All dies wären Maßnahmen, um genau das zu gewährleisten, nämlich wirklich eine Wahlfreiheit herzustellen. Sie, Herr Bundesminister, haben ja gesagt, der Stellenwert


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 30

der Familie muss hoch sein, ich habe aber leider nichts Konkretes gehört, was Sie zu unternehmen gedenken, um diesen Stellenwert zu erhöhen.

Lassen Sie mich aber noch einige kurze Streiflichter auf die aktuelle Situation bei der öffentlichen Betreuung werfen. Kinderbetreuung ist Teil der Familienpolitik; das steht, glaube ich, außer Streit. Ich frage mich aber: Ist es wirklich notwendig, dass es da von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde völlig unter­schied­liche Regelungen gibt?

Ich habe vor wenigen Tagen einen Bericht in der „Kleinen Zeitung“ gelesen, in dem es geheißen hat: Steiermark ist Schlusslicht bei der Kinderbetreuung, Vorletzter bei den 3- bis 5-Jährigen und Letzter bei den 0- bis 2-Jährigen. – Wenn wir sagen, die Kinder sind unser höchstes Gut – auch diesen Satz unterschreibe ich vollinhaltlich –, dann frage ich mich: Gilt das nicht für ganz Österreich? Muss es da Bundesländer-Unterschiede geben?

Da wäre vielleicht auch ein Ansatz, im Zuge einer Verwaltungsreform diesbezüglich etwas zu ändern.

Wenn man es schon attraktiv machen will, dass man Kinder in öffentliche Betreu­ungseinrichtungen schickt, fängt es schon einmal bei der Information an, meine Damen und Herren. Ich habe mir das angeschaut. Wenn man sich im Internet darüber erkun­digen will, und junge Familien bedienen sich in erster Linie heutzutage des Internet, so findet man faktisch nichts an konkreten Informationen. Auf der Homepage des Bundesministeriums findet man ein paar Statistiken und allgemeine Statements. Auf der offiziellen Seite des Landes gibt es – ich rede jetzt vom Land Steiermark als steirischer Abgeordneter – unter diesen Titel insgesamt 17 Unterseiten: Krippen, Kin­dergärten, Horte, altersgemischte Betreuung, Tagesmütter. Das sind ausschließlich Statistiken, die, glaube ich, im Jahr 1989 beginnen. Na genau das ist es, was junge Mütter, was junge Eltern wissen wollen, wie sich das seit 1989 entwickelt hat.

Dann kommt man endlich zur Homepage „Kinderdrehscheibe“, über 1 000 Untermenü­punkte, von der Frau Landesrätin Grossmann, wo man interessanterweise das Gender Mainstreaming ganz vorne sieht, aber bis man zur „Kinderdrehscheibe“ und all diese Sachen kommt, muss man sich fünfmal „durchklickseln“ – und auch da findet man nichts. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Auf den Gemeindeseiten findet man vielleicht einige Informationen über Öffnungs­zeiten, über Beiträge, aber auch das ist wieder von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auf der Seite von Leoben findet man Preise, Öffnungszeiten, auf der von Trofaiach findet man wunderschöne Bilder. Aussagen zum Beispiel über das Angebot für sonderpädagogische Betreuung – das wurde heute überhaupt noch nicht angesprochen – findet man überhaupt nicht. Tatsache ist, dass es, glaube ich, im Bezirk Leoben, in Trofaiach, ein einziges entsprechendes Angebot gibt, was für Familien, die ein Kind haben, das sonderpädagogisch betreut werden muss, aber auch noch andere haben, besonders „effizient“ ist, wenn man die Kinder ständig durch die Gegend karren muss.

Da also gäbe es noch sehr, sehr viel zu tun, und es würde mich interessieren, was Sie für die Zukunft in diesen Punkten zu tun gedenken, Herr Bundesminister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zur Abgabe einer abschließenden Stel­lung­nahme hat sich nochmals der Herr Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 31

10.37.56

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für diese aus meiner Sicht sehr qua­litative Diskussion, die natürlich nur einen Teil der Aktivitäten im Familienbereich ansprechen konnte. Das beantwortet auch das, was Sie, Herr Bundesrat, gerade angesprochen haben. Wir haben über Kinderbetreuungseinrichtungen gesprochen, über den Stand, über Ausbaupläne und dergleichen mehr, nicht aber über Förde­rungen, was Sonderpädagogik und dergleichen mehr anlangt. Wir haben sowieso jetzt noch einen weiteren Tagesordnungspunkt zum Themenbereich Familie, nämlich den Familienbericht, und da werden ein paar dieser Fragen durchaus anzusprechen sein.

Generell finde ich, dass hier sehr wertvolle Aussagen gemacht wurden, weil ich auch glaube, dass beispielsweise die Wahlfreiheit schon so gestaltet werden muss, dass es nicht von den finanziellen Gegebenheiten der jeweiligen Betroffenen abhängig ist, ob man sie nutzen kann oder nicht. Daher wird man, gerade was die finanzielle Ausstat­tung anlangt, entsprechende Entwicklungen und Unterstützungen noch prüfen müssen. Ich sage deswegen „prüfen müssen“, weil Sie ja auch die Budgetdiskussion kennen. Wir haben einen überschuldeten Familienlastenausgleichsfonds, den wir gerade sanie­ren, und ich bekenne mich zu dieser Sanierung, weil im Endeffekt nur dadurch die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.

Die Fragen, die Sie jetzt angesprochen haben, auch was die Anrechnung im Pen­sionsbereich anlangt, sind teilweise unrichtig gestellt worden, weil es dort schon Lösungen gibt, und anderes wird man in Richtung Finanzierungsfähigkeit prüfen müssen.

Auch was die Kompetenzlage anlangt, wo Sie im Rahmen einer Verwaltungsreform Veränderungen moniert haben, möchte ich Ihnen sagen, das ist eine Kompetenzlage im Aufgabenbereich. Und es ist eben festgeschrieben, dass dieser Aufgabenbereich Länderkompetenz ist. Ich finde, dass man mit der Artikel-15a-Vereinbarung, mit diesen mehrmaligen, zumindest eine sehr, sehr einheitliche Vorgangsweise gewährleistet hat. Nachdem die Frage auch im Familienausschuss des Nationalrates angesprochen und gesagt worden ist, dass man ja nicht unterschiedliche Kinder hat und deshalb auch nicht unterschiedliche Ansprüche für Kinder haben sollte, möchten wir, gerade was Qualitätsstandards im Bereich Kinderbetreuung betrifft, das auch als Empfehlung mitgeben, damit der eine nicht das macht und der andere etwas ganz anderes.

Ich möchte auch nicht, dass Sie mich falsch interpretieren, was Studien und Statistiken anlangt. Ich habe nicht Studien und Statistiken bezweifelt, sondern meine Aussage war: Die Ableitungen sollten nicht monokausal sein, denn da kann man möglicherweise relativ schnell zu falschen Schlüssen kommen. Und das Beispiel Irland, das Sie unabsichtlich angesprochen haben, war genau das Beispiel, das Professor Mazal zitiert hat.

Man sollte sich eben nicht auf derartige Statistiken verlassen, weil das Ergebnis von Irland nicht ein Ergebnis von Maßnahmen oder ein Ergebnis einer bestimmten Kultur­entwicklung in der Tendenz nach oben ist, sondern Irland hat eine ganz spezifische Situation gehabt, wo es, möglicherweise aufgrund der Glaubenskonstellation dort, von einer sehr hohen Geburtenrate momentan dramatisch nach unten geht. Die Moment­aufnahme jetzt – das war eine Momentaufnahme auf das Jahr 2007 bezogen – hat noch ergeben, dass man da im Spitzenbereich liegt, aber Sie können sicher sein, wenn man sich die Statistiken von 2010 und 2011 anschaut, da wird das mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr der Fall sein.

Genau diese Konzentration jetzt auf Irland sollte man nicht machen, um eben keine einseitigen Schlüsse zu ziehen. Sei´s drum! Jeder muss mit dem sowieso umgehen,


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 32

wie er will, aber im Endeffekt ist das, was die Familienpolitik insgesamt anlangt, die Ausweitung der Möglichkeiten, des Angebotes, die Erhöhung der Wahlfreiheit unter Berücksichtigung der finanziellen Komponenten, hier ziemlich einhellig dargestellt wor­den. Ich bedanke mich dafür. Wir werden ja über diesen Themenbereich hier herinnen sicherlich noch öfters diskutieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister. Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

10.42.20Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, verviel­fältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2603/AB bis 2618/AB und jenes Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Umnominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:

                                                                                            „BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

                                                                                                                                  WERNER FAYMANN

                                                                                                                                       BUNDESKANZLER

Herrn

Gottfried KNEIFEL

Präsident des Bundesrats

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 3                                                                                 Wien, am 17. Juni 2011

1010 Wien                                                                                                GZ: 405.828/0005-IV/5/2011

Sehr geehrter Herr Präsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Sie, dass die Bun­desregierung im Rahmen der 104. Sitzung des Ministerrates am 7. Juni 2011 eine Umnominierung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen der EU (AdR) für die verbleibende bis 2015 laufende Mandatsperiode beschlossen hat.

Diese Umnominierung erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlages der niederösterreichischen Landesregierung gem. Art. 23c Abs. 4 B-VG, den diese am 17. Mai 2011 gefasst und noch am gleichen Tage dem Bundeskanzleramt übermittelt hat. Der gemeinsame Umnominierungsvorschlag berücksichtigt die Bestellung des bisherigen stellvertretenden Mitgliedes, Frau Magistra Johanna MIKL-LEITNER, zur Bundesministerin für Inneres und schlägt Frau Landesrätin Magistra Barbara SCHWARZ als neues stellvertretendes Mitglied (von Herrn Landeshauptmann DI Dr. Erwin PRÖLL) vor.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 33

Die formale Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AdR wird gemäß Art. 305 AEUV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU kann bis Ende Juni 2011 gerechnet werden.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen“

*****

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Darüber hinaus ist der Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz eingelangt, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Ebenso eingelangt ist der Außen- und Europapolitische Bericht 2010 der Bundes­regierung, der dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten zur Vorberatung zuge­wiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlos­sen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfas­sungsgerichtshofes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 und 5 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.43.391. Punkt

5. Österreichischer Familienbericht 1999–2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-406-BR/2010 d.B. sowie 8517/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu derem 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.

 


10.43.53

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 den Antrag, den 5. Österreichischen Familienbericht 1999–2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 34

10.44.36

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein sehr langer Zeitraum, nämlich zehn Jahre, wird im vorliegenden Familienbericht beleuchtet. Es ist ein infor­matives, umfangreiches Zahlenwerk, in welchem natürlich auch die Selbstbeweih­räucherung der Regierung nicht fehlt, weil das einfach üblich ist in solchen Berichten. Trotzdem möchte ich unseren Dank all jenen aussprechen, die an der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt haben.

Wie Sie, Herr Bundesminister, bereits vorher gesagt haben, wird es wahrscheinlich eine übergreifende Debatte werden, von der Aktuellen Stunde zur Reflektierung des Familienberichtes, weil es einfach themenübergreifend ist, und ich glaube, es ist auch wichtig und eine gute Chance, das wichtige Thema Familie entsprechend zu diskutieren.

Ganz besonders hervorgehoben wird in diesem Bericht die Einführung des Kinder­betreuungsgeldes 2002, etwas, was die FPÖ bereits zehn Jahre vorher gefordert hat, zwar unter einem anderen Namen, aber mit ähnlichem Inhalt. Dazu ist zu sagen, dass die Einführung dieses Kinderbetreuungsgeldes wirklich eine Errungenschaft für unsere Familien ist. Trotzdem gäbe es jetzt schon wieder Bedarf an Verbesserungen und Nachbesserungen, was zum Beispiel formale Abläufe oder die Administration der verschiedenen wählbaren Varianten anlangt.

Wer weiß, vielleicht wird eine weitere unserer Forderungen, nämlich die Einführung eines Familiensplitting-Modells, im Rahmen einer Steuerreform ebenfalls irgendwann umgesetzt. Das wäre für unsere Familien wünschenswert, und das ist auch machbar, wie ein gestern im Ausschuss des Vorarlberger Landtages beschlossener Antrag zeigt. Auf Initiative der FPÖ bezüglich eines Familiensplittings wurde von der Vorarlberger ÖVP ein ähnliches Modell vorgeschlagen, und somit ist ein gemeinsamer Antrag zum Wohle unserer Familien zustande gekommen. Das ist ein so schönes Projekt, dass ich Ihnen den Antrag gerne vorlesen möchte.

Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für ein familiengerechtes Steuersystem, welches ein sogenanntes Splitting-Modell oder ein Frei­betragsmodell mit mindestens gleich hoher Entlastungswirkung als Grundlage hat, einzusetzen. Beim Splitting-Modell soll das gesamte Familieneinkommen zuerst auf alle Familienmitglieder aufgeteilt und dann der Steuersatz auf ein entsprechend gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen angewandt werden. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Nachdem der Bericht im Jahr 2009 endet, steht natürlich nicht drinnen, dass die hoch gelobten Familien mangels Kreativität des damals tätigen Finanzministers zu 80 Pro­zent die Lasten des enormen Budgetdefizits zu tragen haben.

Ein paar hochinteressante Erkenntnisse kann man aus diesem Bericht auch gewinnen. Und so, wie meine Kollegin Mühlwerth bereits ausgeführt hat, lassen sich die Familien von den Forderungen, wie gesagt, hauptsächlich von SPÖ und Grünen, aber auch von Teilen der ÖVP, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes so schnell wie möglich wieder in den Beruf zurückzukehren, nicht beeindrucken.

Interessant ist eine der vielen Studien in diesem Bericht, die den Fragen nach den Ansprüchen der Väterrolle nachspürt. Jeder oder jede Zweite erwartet von einem guten Vater, dass er Aufgaben in der Familie übernimmt – no na net! Gleichzeitig wird aber auch erwartet – und das ist das Interessante –, dass der Vater für die finanzielle Absicherung der Familie sorgt. Also eine ziemlich klassische Variante. 60 Prozent der Befragten sagen, das sei absolut notwendig. Und 38 Prozent sagen, dass es sehr wichtig ist.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 35

Bei 63 Prozent der Paare mit Kleinkindern arbeitet der Mann außer Haus, die Frau arbeitet nicht. Mit dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes steigt der Prozentsatz der Frauen, die Vollzeit arbeiten, an und erreicht bei älteren Schulkindern ein Ausmaß bis zu 50 Prozent. Also die tradierten und auch bewährten Rollenbilder, die ja eigent­lich längst über Bord geworfen hätten werden sollen, werden auch von jungen Men­schen ganz bewusst gelebt.

Was allerdings durchaus als Mangel von den befragten Eltern gesehen wird, ist der Faktor Zeit, den sie für ihre Kinder zur Verfügung haben. 28 Prozent der Mütter und 51 Prozent der Väter sind mit der Zeit, die sie für ihre Kinder aufwenden können, unzufrieden. Bemerkenswert ist jedoch, dass Kinder offensichtlich nach einer weiteren Studie das gar nicht so sehen. Nur 7 Prozent der Kinder sind unzufrieden mit der Zeit ihrer Mütter, aber 27 Prozent der Kinder sind unzufrieden mit der Zeit der Väter; diese werden also wirklich vermisst.

Natürlich gibt es Väter, die sich nicht gerade besonders in der Kindererziehung ein­setzen, es gibt jedoch auch viele, die gerne mehr Zeit für ihre Kinder hätten, dies aber von Berufs wegen nicht machen können. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Männer keineswegs selbstverständlich – in diesem Bericht werden zum Beispiel die skandinavischen Länder sehr gelobt. Damit das funktioniert, muss aber, wie Kollege Magnus Brunner das auch schon ausgeführt hat, in der Wirtschaft ein Umdenken stattfinden und die Wirtschaft sich anders strukturieren, denn nur dann kann das funktionieren. Davon steht jetzt in diesem Bericht leider noch nichts.

63 Prozent der Befragten sagen, das geht auch aus diesem Bericht hervor, dass man mit einer Familie glücklicher sei. Dem stimmen 57 Prozent der Männer zu.

Auch bei der idealen Anzahl von Kindern liegt das Wunschbild weit vom effektiven Schnitt von 1,4 Kindern pro Frau entfernt, und da, glaube ich, ist es wichtig zu sagen, dass die gesellschaftliche Anerkennung für die familienpolitische Leistung fehlt. Wir wollen zwar, dass die Frauen mehr Kinder bekommen, aber wir versagen ihnen die dafür notwendige Anerkennung.

Durch den finanziellen Kahlschlag der Regierung wird jungen Familien jegliche Wahl­freiheit genommen, da die Mütter wirtschaftlich gezwungen werden, ihre Kinder einer Kinderbetreuungsstätte zu überlassen. Für eine wirkliche Wahlfreiheit – und mit Wahlfreiheit möchte ich im gleichen Atemzug auch sagen: Verantwortung – benötigen die Familien bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtungen für jene, die außerhäus­lich tätig sein wollen oder müssen. Und betreffend „bedarfsgerecht“ hat Magnus Brun­ner ebenfalls bereits ausgeführt, dass es in kleineren Gemeinden möglich sein muss, die finanzielle Situation der Gemeinden nicht überzustrapazieren, sondern Möglich­keiten und Varianten zu schaffen, damit diese Bedarfsgerechtigkeit auch herstellbar ist.

Familien erbringen vielfältige Leistungen wie Erziehung, Betreuung und Pflege im Inter­esse der gesamten Gesellschaft. Diese Leistungen repräsentieren auch einen großen volkswirtschaftlichen Wert, und zudem werden in der Familie soziale, praktische und geistige Fähigkeiten erworben. Wir brauchen daher eine bessere Wahrnehmung, Anerkennung und vor allem Abgeltung der Familienleistungen. Familienarbeit ist grund­sätzlich der außerhäuslichen Erwerbsarbeit ebenbürtig und finanziell angemessen abzugelten.

Die Familie ist das Rückgrat jeder Gesellschaft, und es ist klar: Ohne Familien gibt es keine Zukunft. Das sage nicht nur ich, sondern das hat auch schon Kollegin Ana Blatnik gesagt.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 36

Dieser Familienbericht spiegelt leider eine Politik wider, die wir in dieser Form nicht mittragen wollen, und wir werden aus diesem Grund diesem Bericht nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

10.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Rausch zu Wort. – Bitte.

 


10.53.31

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Familienbericht 1999 bis 2009, um wieder in die Zeit des Berichts zurückzukehren. Das ist natürlich, wie das auch die Kollegin schon angesprochen hat, ein ziemlich langer Berichtszeitraum, ein Zeitraum, in dem sich vieles verändert hat in der politischen Landschaft, an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, am Lifestyle, wenn man so will, der Menschen, an den Herausforderungen für Familien in Österreich.

Zehn Jahre sind ein relativ langer Zeitraum, gerade für die Jüngsten in einer Familie, für die Kinder, für die sich in zehn Jahren ungemein viel verändert. Wenn ich nur daran denke, dass ich 1999 zum Beispiel gerade mit meiner Schulausbildung fertig war, am Sprung zum Studium und zum ersten Job, also praktisch gerade noch Kind, auch in der Familiensituation, und 2009 schon Mitglied dieses Hohen Hauses, lässt sich ermessen, wie viel sich im Leben von jungen Menschen in dieser Zeit ändert.

Das ist ein Zeitraum, in dem sich politisch auch bei den Leistungen für Familien in Österreich viel getan hat. Das viele, das sich getan hat, kann man auch mit rheto­rischer Polemik, Frau Kollegin Michalke, jetzt nicht alles so wegwischen. Ich möchte ein paar Highlights nennen, um das auch zu belegen, und da wird es Wiederholungen geben, auch zur vorangegangenen Aktuellen Stunde, aber was gut ist, kann gern auch öfter gesagt werden, finde ich.

Österreich liegt, was Familienleistungen betrifft, im europäischen Spitzenfeld. 3 Pro­zent unseres Bruttosozialprodukts, so sagt das auch der Bericht, stellen wir für die Unterstützung von Familien bereit. Im europäischen Durchschnitt sind das nur in etwa 2,1 Prozent. Aber um Familien unterstützen zu können, müssen diese überhaupt ent­stehen können. Dazu braucht es, wie auch schon in der Aktuellen Stunde besprochen, eine Perspektive für junge Menschen, finanziell unterstützt zu werden und Familien- und Berufsleben und individuelle Pläne unter einen Hut bringen zu können.

Im Berichtszeitraum wurde daher 2002 – wir werden das heute sicher noch öfter hören –, und das ist auch gut so, das Kinderbetreuungsgeld eingeführt und 2010 um zwei neue Varianten mit kürzerer Bezugsdauer erweitert. Das sind alles Maßnahmen, die sich bewährt haben, wie wir heute sehen. Es wird allen Familien eine wirklich große und mit den neuen Varianten noch größere Wahlfreiheit ermöglicht, bei der sich jede Familie für die für sie beste Variante entscheiden kann. Es ist mir schon klar, dass es immer wieder Einzelfälle gibt, die halt nicht in dieses Schema passen, aber immerhin muss dieses Schema auch für ganz Österreich und für alle Familien gelten, und ich glaube, da haben wir eine den Wunschvorstellungen bestmöglich nahekommende Lösung gefunden.

Eine für die Familien gute Entscheidung war außerdem – das möchte ich hier gleich­falls anmerken – die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs­kosten. Auch das bietet Familien mehr Gestaltungsmöglichkeiten und ermöglicht mehr Kindern einen Zugang zu qualifizierter Betreuung, weil sich ihre Eltern das dann besser leisten können. Die Kindertagesheimstatistik, die heute ebenfalls schon zitiert wurde,


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 37

zeigt, dass es in allen Altersgruppen Anstiege bei den Betreuungsquoten gibt. Auch das mag ein Ausfluss dieser Maßnahme sein.

In Familien gibt es auch immer wieder schwierige Situationen, oft punktuell, manchmal leider auch längere Zeiträume andauernd, in denen es Unterstützung braucht. Im Bericht beschäftigen sich mehrere Kapitel auch mit diesen Themen. Das sind recht­liche und wirtschaftliche Fragen, da geht es aber auch um Trennungen, um Fragen der Obsorge, um Fragen von Krankheit, aber auch um Fragen der psychischen und physischen Gewalt.

Da geht es darum, dass wir nicht wegschauen, sondern diese Probleme ganz konkret anschauen, dass wir uns anschauen, was wir da tun können. In den zehn Berichts­jahren hat sich auch dank politischer Initiativen in der öffentlichen Wahrnehmung zu diesen Fragen viel geändert. Familienberatung, Elternbildung, Mediation und andere Unterstützungsangebote wurden geschaffen und werden immer besser auch von den Betroffenen angenommen, weil es da eben auch eine Meinungsbildung in diese Rich­tung gegeben hat.

Die Gewaltschutzgesetzgebung in Österreich – auch diese wird im Bericht dargestellt – wird international immer wieder als Vorbild herangezogen. Wir haben aber auch in diesem Bereich noch einiges zu tun, das ist klar. Es gibt immer wieder neue Heraus­forderungen, gerade etwa, wenn es darum geht, sexuelle Gewalt an Kindern – wohl das schlimmste Verbrechen, das man begehen kann – wirksam zu verhindern.

Ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich, wo es Probleme in Familien gibt, sind natürlich all die Fragen rund um Trennungen. Auch wenn die Erfahrung, denke ich, der öffentlichen Stellen im Umgang mit Trennungen und Scheidungen im Laufe dieses Berichtsjahrzehnts gewachsen ist und auch wenn Änderungen stattgefunden haben – etwa mit der Einführung der Möglichkeit, nach einer Scheidung die gemeinsame Obsorge beider Elternteile für die Kinder zu vereinbaren –, so ist eben genau diese Diskussion um die Obsorge entsprechend weiterzuführen und auch im Sinne der Kinder zu entscheiden.

Und auch wenn – das hat gleichfalls sehr oft mit Trennung zu tun – ein alleiner­ziehender Elternteil mit drei Kindern heute um 170 € mehr an Direktförderungen erhält als im Jahr 2002 – eine deutliche Verbesserung! –, so werden wir uns in den nächsten Jahren, das wird auch der nächste Bericht dann zeigen, gerade mit diesen Fragen immer mehr auseinandersetzen müssen, wie wir alleinerziehende Väter und Mütter bestmöglich im Sinne der Kinder unterstützen können.

Ich möchte noch ein Kapitel des Berichtes ansprechen, weil wir hier in der Länder­kammer sind – ein Kapitel, das auch dem Projektleiter, Dr. Filler, wie er im Ausschuss gesagt hat, ein besonderes Anliegen war –, nämlich auch die Familien­leistungen der einzelnen Bundesländer in diesem Bericht anzuführen. Dass es hier bei vielen Kooperationen zwischen Bund und Ländern, gerade aktuell vorhin schon ange­sprochen, im Bereich der Kinderbetreuung eine Aufgabenteilung gibt, ist ja prinzipiell gut, weil wir aus vielen Bereichen, wo wir auch selbst tätig sind, wissen, dass man in den Ländern besser auf strukturelle, regionale Bedürfnisse eingehen kann, vielleicht auch auf die unterschiedlichen Mentalitäten besser eingehen kann und die Anforde­rungen vor Ort löst. Ich persönlich habe das Kapitel ebenfalls sehr spannend gefunden, weil man sieht, wie unterschiedlich recht ähnliche Problemstellungen in den einzelnen Ländern gelöst werden.

Was aus meiner Sicht die unterschiedlichen Bemühungen in den Ländern noch krönen könnte – um auch hier eine Aufgabe für die Zukunft zu nennen, die wir uns alle mitnehmen können –, ist, dass die Länder im Austausch nicht nur der Familien­referentinnen und -referenten, sondern auch im Austausch ihrer Mandatarinnen und


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 38

Mandatare im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der Familienunterstützung von einander mehr und besser lernen, und zwar im Sinne eines Wettbewerbs, wo es nicht darum geht, und das habe ich heute schon öfter gehört, wer wo Schlusslicht ist, sondern im Sinne eines Wettbewerbs, wo man darauf schaut, wer in welchen Be­reichen Vorreiter ist und was die anderen von diesem Vorreiter lernen können – im Sinne der Kinder und Familien.

Der Familienbericht, der uns vorliegt, ist umfassend. Es lassen sich hier sicherlich nur einige Aspekte wiedergeben, aber jedenfalls möchte ich sagen: Die Lektüre lohnt sich – als eine Rückschau, wenn man so will, auf Geleistetes, aber auch als Vorschau auf das, was wir noch zu tun haben.

Ich möchte abschließend dir, Herr Bundesminister, und auch der zum Zeitpunkt der Erstellung zuständigen Staatssekretärin Christine Marek für den Auftrag zu diesem Bericht sehr herzlich danken, und ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, insbesondere dem Kinder- und Jugendanwalt Dr. Filler, der die Projektleitung innehatte und der uns auch im Ausschuss umfassend Rede und Antwort gestanden ist, und seinem Team für die engagierte Arbeit an diesem umfang- und aufschlussreichen Bericht sehr herzlich danken.

Wie schon gesagt, der Bericht stellt dar, wie viel gelungen ist, und das war eine ganze Menge, was Familien, was den Eltern und Kindern in Österreich zugutegekommen ist. Und der Bericht zeigt auch auf, was wir noch zu tun haben. Wir sind heute mit vielen Statistiken bombardiert worden, mit Zahlen, die sich hier jetzt vom Rednerpult aus, aber auch überhaupt in dieser Sitzung heute seriös nicht miteinander vergleichen lassen werden. Es wird überall ein Funken Wahrheit daran sein, und wenn das mit nicht zu viel Emotion vorgetragen wird, wird man sich auch darin einig sein, dass Statistiken doch auch nur einen Wegweiser darstellen können und man ihnen nicht immer zu 100 Prozent auch Glauben schenken sollte.

Was wir aber, glaube ich, gesehen haben, ist, dass oft – das habe ich in meiner ersten Rede heute schon angesprochen – die Wunschvorstellung der Menschen, wie sie ihr Leben gestalten möchten in ihren Familien und mit ihren Kindern, in der Realität oft nicht so umsetzbar ist. Vielleicht kann es ein Anspruch sein für uns alle, diese Kluft zwischen Wunschvorstellung und Realität zu verringern. Wir werden sie wahrscheinlich nicht ganz beseitigen können, aber unser Anspruch muss es sein.

Das sind Arbeitsaufträge sicher für dich, Herr Bundesminister, aber auch Arbeits­aufträge für uns alle, gerade wenn es darum geht, die Anerkennung der Familien, das Willkommensein von Kindern und Familien in der Gesellschaft zu verbessern. Im Bund und in den Ländern haben wir da Arbeitsaufträge, in den Gemeinden, in der Regierung, im Ministerium, im Parlament, aber ganz besonders, so glaube ich, auch im Privatleben, wo man mit positiven Beispielen und letztlich auch mit Zivilcourage vor­angehen kann.

Ich freue mich, wenn wir die Erkenntnisse des Berichts und die Erkenntnisse aus vielen anderen Statistiken und Erlebnissen seit Ende des Berichtszeitraums gemeinsam angehen werden, wenn wir damit Familien in Österreich noch besser begleiten und unterstützen, wenn sich viele der neuen Erkenntnisse in einem nächsten Familien­bericht, im 6. Familienbericht, wiederfinden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesräte Michalke und Zangerl.)

11.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 39

11.02.34

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Familienbericht ist sehr – wie soll man sagen? – schwerwiegend. (Heiterkeit.) Der Umfang des Familienberichtes ist leider so groß, dass es wirklich schade ist, dass wir ihn nicht so ausführlich diskutieren können, wie er es wert wäre.

Was mir sehr gut daran gefällt, ist, dass er eine Fülle von Inhalten, eine Fülle von Sichtweisen bringt. Was mir weiters sehr gut daran gefällt, ist, dass der Bericht mehr oder weniger nicht nur nach einem Muster gestrickt ist, sondern dass verschiedene Institute verschiedene Wichtigkeiten hervorheben. Das finde ich toll, das finde ich super, aber es ist eben schade, dass man dieses Paket im Rahmen einer Diskussion nicht wirklich gut abhandeln kann.

Ich möchte trotzdem drei Bereiche kurz anschneiden. Das eine ist der Bereich Gewalt in der Familie. Es sind eigentlich zwei Kapitel, die sich ein bisschen näher damit beschäftigen. Ich habe da sehr interessante Beiträge gefunden. Aus den Tabellen, die wir heute zum Teil auch noch im Sicherheitsbericht sehen werden, ist auch ersichtlich, dass ein Großteil der Gewaltdelikte, wie etwa schwere Körperverletzung, vor allem im Bereich der Familie und im Bekanntenkreis passieren. Das ist an und für sich ja nichts Neues. Es ist bekannt, dass es Gewalt in Familien gibt. Es hat irgendjemand einmal die These aufgestellt, es ist eigentlich weniger gefährlich, im Central Park spazieren zu gehen als zur Familie heimzugehen. Das ist vielleicht übertrieben, aber es wird trotzdem immer wieder unterschätzt, wie viel Gewalt im Bereich der Familie passiert im Vergleich zu dem, was man immer in der Zeitung liest vom bösen, fremden Unbe­kannten, der einem etwas zuleide tut.

Mein Wunsch wäre, dass wir daraus auch Schlüsse ziehen, auch hinsichtlich dessen, was man den Kindern beibringt. Meine Kinder haben in der Schule noch immer gelernt: Nimm keine Zuckerl von dem bösen fremden Mann!, und: Bloß nicht ins Auto steigen! Das sind wichtige Hinweise, aber ich glaube, es wäre ganz, ganz wichtig, dass Kinder auch in der Schule, vor allem in der Schule, lernen, wie man mit Übergriffen in der Familie umgeht. Wie kann ich mich wehren, wie kann ich Nein sagen? Das sind Dinge, die wir als Eltern nicht so gerne haben, etwa dass Kinder Nein sagen, aber im Prinzip ist es ganz, ganz wichtig, damit sie lernen, sich gegen Dinge zu wehren, die sie nicht wollen.

Im Prinzip sind diese Dinge, die ich jetzt sage, nicht neu. Dass es sehr viel Gewalt in der Familie gibt, das ist nicht neu, auch nicht, dass es eigentlich das Richtige wäre, dass Kinder lernen, Nein zu sagen. Ich habe den Eindruck, dass es sich leider in der Pädagogik noch nicht so wirklich herumgesprochen hat und dass da viel zu wenig geschieht, um Kinder auch in diesem Fall zu schützen.

Es ist auch interessant, dass in den Unterlagen die tollen Auswirkungen des Gewalt­schutzgesetzes durch die Anzahl der Wegweisungen belegt werden. Ich würde mich freuen, wenn das durch einen Rückgang bei der Anzahl der Übergriffe belegt würde. Aber ein großes Problem in diesem Zusammenhang ist sicherlich, dass sehr viel Gewalt in der Familie und – ich will das erweitern – auch im Bekanntenkreis nicht ange­zeigt wird, weil man eben die Täter kennt, weil man oftmals von ihnen abhängig ist und dann nicht weiß, was es für Auswirkungen hat, wenn man die Betreffenden anzeigt.

Ich glaube, dass es in Österreich auch da einen ganz großen Nachholbedarf gäbe. Man müsste versuchen, diese Schranke zu überwinden, indem man Möglichkeiten bietet, über Gewalt in Familie und Bekanntenkreis zu sprechen, ohne gleich anzeigen zu müssen, und indem es da auch Anlaufstellen gibt.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 40

Über diese Anlaufstellen haben wir im Ausschuss kurz gesprochen. Der Bericht sagt unter anderem, 25 Prozent der jungen Menschen und 39 Prozent der älteren Gruppen wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn Gewalt in der Familie passiert. Das ist eine bedenkliche Zahl. Ich denke, da ist es einerseits ganz wichtig, an der Infor­mation zu arbeiten, damit die Leute wissen: Das kann ich machen! Auf der anderen Seite ist es aber schon auch eine Frage des Angebots. Wir wissen, wie das mit Frauenhäusern ist. In Niederösterreich gibt es nicht einmal in jedem Viertel eines, und die sind überlaufen. Und was die Gemeinden angeht, kann ich nur von Korneuburg sagen, ein Großteil von Gemeindewohnungen wird dringend benötigt, weil Frau geschlagen wird und flüchten muss.

Da gibt es zu wenig Auffangstationen und Auffangmöglichkeiten für Menschen, die unter Gewalt in der Familie leiden und da herauskommen wollen. Und dass sie herauskommen, ist ja bekanntlich ganz wichtig, weil diejenigen, die Gewalt erfahren haben, oftmals später auch Gewalt weitergeben. Das ist auch eine Erkenntnis, die dem Bericht zu entnehmen ist, und ich denke, daraus müssen wir etwas machen.

Ein zweiter wichtiger Punkt im Bericht ist für mich Integration und interkulturelle Betreuung. Ich habe das auch schon vorhin bei der Kinderbetreuung kurz ange­sprochen. Da geht es nicht nur um die Sprachförderung und darum, dass Kinder im Kindergarten Deutsch lernen. Wir haben vor Kurzem bei uns einen Kindergarten eröffnet, und es war ganz toll: Die Kinder haben in acht Sprachen, die bei ihnen im Kindergarten Muttersprachen sind, ein Lied gesungen, und es waren alle ganz begeis­tert, wie super das funktioniert.

Ich denke, es ist eine ganz wichtige Voraussetzung, ein ganz wichtiges Tool, das man später auch im Leben braucht, nämlich dass man schon möglichst frühzeitig auch mit anderen Kulturen in Berührung kommt, lernt, diese zu verstehen, lernt, mit ihnen umzugehen. Bekanntlich ist es ja so, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Leben immer mehr auch global unterwegs sind, in andere Kulturkreise kommen. Wenn sie sich da schon als Kind Tools aneignen und damit umgehen können, hat das, denke ich, ganz wichtige Auswirkungen auch auf die Qualifikation, ist also auch ein Bereich der Bildung.

Der dritte Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist das Kapitel Armut und Armutsbekämpfung, das aus dem Bericht ja leider herausgefallen ist. Wir haben es im Ausschuss nur ganz kurz andiskutiert. Über die wissenschaftliche Qualität kann man sicher streiten. Da kann man in vielen Fällen darüber streiten, ob der Umfang zu groß oder zu gering ist. Darüber kann man auch diskutieren. Ich finde, es ist einfach sehr schade, dass darüber nichts drinnen steht, und das ist ein wichtiger Bereich, der fehlt.

Da unter anderem auch angesprochen wurde, dass der Zeitraum dieser wissen­schaft­lichen Untersuchung nicht der war, der vorgegeben ist: Es gibt sehr viele Kapitel, die sich nicht auf die letzten zehn Jahre beziehen, die eigentlich der Bericht umfassen sollte. Wenn man diese wissenschaftliche Studie nicht in Anspruch nehmen wollte, dann hätte man vielleicht noch versuchen können, jemand anderen zu beauftragen. Mir tut es sehr leid, dass das Thema jetzt untergeht, und daher werden wir dem Bericht nicht zustimmen, obwohl, wie schon gesagt, viele sehr spannende Kapitel in diesem Bericht enthalten sind. Aber Armut und Armutsbekämpfung gerade in der Familie, denke ich, sind ein Teil, den man einfach nicht weglassen kann.

Ich wünschte – aber ich weiß ich nicht, ob das möglich ist –, dass man den Bericht künftig irgendwie aufteilen könnte, denn ich finde es schade, dass man nicht alle Kapitel diskutieren kann. Es gäbe sehr viel zu sagen, es sind sehr viele wichtige


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 41

inhaltliche Inputs drinnen, und insgesamt gefällt mir der Bericht – nur fehlt eben das Armutskapitel. – Danke. (Beifall bei den Bundesräten Dr. Kickert und Zangerl.)

11.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


11.11.14

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Bericht über zehn Jahre, fast 3 000 Seiten – ein informatives Nachschlagewerk, ein Bericht, der für uns Ausgangspunkt ist, sein kann, sein soll, nachzudenken, welchen Herausforderungen wir uns jetzt noch stellen können, eine Grundlage für unsere Arbeit.

Ich möchte mich auch gleich zu Beginn für diesen sehr umfangreichen, tollen Bericht bedanken, vor allem bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die diesen Bericht zusammengestellt haben, der uns jetzt vorliegt.

Der Bericht zeigt uns ganz eindeutig, dass wir vor neuen Herausforderungen stehen, dass es neue Handlungsfelder für uns gibt, weil es eben veränderte Familienstrukturen gibt und wir auf diese eingehen müssen. Die Sicht der Kinder, aber auch die Bedürf­nisse der Eltern sind bei unserer Planung zu berücksichtigen, sind aber auch in diesem Bericht schon berücksichtigt.

Es ist ein sehr, sehr umfangreicher Bericht, wie ich schon gesagt habe. Die Kollegin vor mir hat gesagt, sie kann nicht auf alle Themenfelder eingehen. Auch ich möchte nur auf einige Themen eingehen.

Etwas, das mir sehr wichtig ist, ist das Thema Zeit. Wie kann ich Zeit in meine Familie investieren? Wie kann ich mir Zeit und Raum schaffen? Wie kann ich Zeitwohlstand schaffen, um Familie erlebbar und spürbar zu machen? Und das alles im Verhältnis zur Arbeitswelt, möglich nur durch eine gewisse Flexibilität in der Arbeitswelt. Das sind Themen, die für uns sicherlich sehr wichtig sind. Wir haben es vorhin schon ange­sprochen bei der Kinderbetreuung, dass das eine neue Herausforderung für uns sein wird. Dem ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegenüberzustellen, damit wir wirklich gute Voraussetzungen schaffen können. Vieles ist diesbezüglich ja schon geschehen.

Das Thema „Gewalt“ brauche ich jetzt nicht mehr auszuführen; das hat Kollegin Kerschbaum jetzt schon sehr ausführlich besprochen. Ich denke aber, dass wir bei dem Thema „Gewalt“ besonders auch auf das Thema „Gewalt bei Jugendlichen“ eingehen sollten und uns bemühen müssen, Möglichkeiten zu schaffen, dass Jugend­liche zu mehr Beschäftigung kommen.

Wir haben derzeit in Österreich 2,3 Millionen Familien, das heißt Ehepaare, Lebens­gemeinschaften. Der Begriff „Familie“ wird ja in den einzelnen Parteien unterschiedlich definiert. Ich möchte hier ganz klar festhalten, dass für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Begriff „Familie“ sich nicht auf Mutter, Vater, Kind beschränkt, und dann ist es vorbei, sondern „Familie“ ist für uns dort, wo Menschen zusam­menleben und gemeinsam leben, wo Kinder dabei sind. Das ist für uns Familie, und das ist für uns ein dehnbarer Begriff und kein konservativer, der sich nur auf einige wenige bezieht.

Der Wandel der Familie – ich habe es vorhin schon angesprochen –, der soziale Wandel der Familie ist für uns eine Herausforderung. Es ist innerhalb der Familie nach wie vor die Frau, die auf ihre Karriere verzichten muss. Auch da gibt uns der vorliegende Bericht Anstöße dazu, wie wir das verbessern können.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 42

Kritisch wird im Bericht auch noch angemerkt, dass das Väterbild jetzt Thema wird, Thema werden muss, Thema werden soll. Ich denke, dass wir besonders darauf achten müssen, dass die Situation der Frauen, vor allem die prekäre Situation der Frauen in der Arbeitswelt, nicht in den Hintergrund tritt, sondern dass wir immer beide Aufgabenfelder vor uns haben.

Der Bericht zeigt uns aber auch, dass sich die traditionelle Aufteilung der Familien­arbeit leider noch nicht sehr verändert hat. Auch da haben wir noch Aufholbedarf. Das Erwerbsmuster von Frauen bricht leider erst sehr, sehr langsam auf, wesentlich lang­samer als das von Männern.

Es ist heute schon einige Male diese Studie angesprochen worden. Ich glaube, dass wir Politiker und Politikerinnen, die ständig bei den Menschen draußen sind, ja gar keine Studien brauchen, sondern dass uns auch unser Gespür sagt – und wenn wir die Leute fragen, werden sie uns das natürlich auch sagen –, das Lebensziel der meisten Menschen ist, eine glückliche Beziehung zu haben, Kinder zu haben, ein Haus zu haben und dort gemeinsam glücklich zu leben bis an ihr Lebensende.

Leider ist die Realität eine andere, das spielt es leider nicht immer so wie gewünscht. Daher denke ich mir – und die Kollegin Rausch hat es vorhin auch schon ange­sprochen –, dass wir genau hier gefragt sind. Ehen werden in einem unterschiedlichen Ausmaß geschieden, je nachdem, wo die Familien wohnen, im städtischen oder im ländlichen Bereich. Danach kommen sehr oft die Obsorgestreitigkeiten, und auch das Thema Obsorge – wir haben es im Bundesrat schon behandelt – wird uns weiter beschäftigen.

Und was die „Wunschkinder“ angeht: Die meisten jungen Menschen sagen, sie wün­schen sich zwei oder drei Kinder. In der Realität ist es oft nicht so, dass das leistbar und möglich ist. Der Durchschnitt liegt in Österreich zurzeit bei 1,4 Kindern, also ist der Wunsch auch hier etwas fern der Realität.

Überall dort, wo es gute Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, ist es auch wesentlich einfacher und leichter für die Familien, für die jungen Menschen, dann auch Kinder zu bekommen – das haben wir aber heute auch schon zur Genüge besprochen. Und die Kinderbildungseinrichtungen mit der entsprechenden Förderung, die wir zurzeit haben, machen den jungen Menschen in ihrer familiären Situation sicherlich Mut.

Ein Kapitel, das mich eigentlich sehr interessiert hat und zum Weiterdenken angeregt hat, sind die Geschwisterbeziehungen, die im Familienbericht angesprochen worden sind. Schon sehr lange verfolgt uns ja der Mythos, das Einzelkind ist ein unsoziales Kind; Einzelkinder sind eben nicht so im sozialen Gefüge verankert. Es stimmt zwar, können wir aus dem Bericht herauslesen, dass Geschwisterbeziehungen die Bezie­hungen sind, die am längsten innerhalb der Beziehungen im Leben eines Menschen halten, aber der Mythos des unsozialen Einzelkindes, so konnte im Bericht nachge­wiesen werden, entspricht nicht der Realität. Ich denke, dass das doch auch für unsere Überlegungen sehr, sehr wichtig ist.

Was Trennungen und Scheidungen angeht: Dass dies nach wie vor eine große Heraus­forderung ist, sagt uns der Bericht auch, und dass es nach wie vor immer eine vorübergehende Krise für das Kind bedeutet, wird auch im Bericht sehr detailliert herausgearbeitet. Hier denke ich, dass wir auch in der Obsorgediskussion immer wieder daran denken sollen, wenn es heißt, es muss eine Zwangsobsorge geben für Eltern, die sich scheiden lassen wollen, dass wir damit die Krise des Kindes eigentlich nur noch verstärken, wenn wir eine Zwangsobsorge machen. Das sollten wir in unse­ren weiteren Diskussionen nicht vergessen.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 43

Bestätigt werden im Bericht – was mich natürlich sehr freut – zwei Forderungen seitens der Sozialdemokratie, die wir schon sehr lange stellen. Die eine Forderung betrifft den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status der Familien und den Bildungsweg der Kinder. Das heißt, wir müssen in die Ausbildung der Kinder mehr investieren. Die Entscheidung über den Bildungsweg der Kinder darf nicht vom sozia­len Stand, vom Geldbörsel oder Schulabschluss der Eltern abhängig sein.

Es sagt auch dieser Bericht, dass das Gesamtschulsystem nachweislich diese Bil­dungs­ungleichheiten reduzieren würde. Und zum Zweiten wird ganz deutlich belegt, dass es kaum einen Zusammenhang zwischen der Geburtenrate und der Höhe der Geldleistungen für Familien gibt, sondern dass die Sachleistungen – das hat der Herr Minister heute schon gesagt – auch sehr, sehr wichtig sind und nicht nur die Geldleistungen für unsere Familien zählen.

Zum Kapitel Armut hat die Kollegin vorhin schon Stellung genommen. Auch mir persönlich tut es sehr, sehr leid, dass dieses Kapitel nicht im Bericht drinnen ist, denn ich glaube, dass wir gerade in der jetzigen Zeit hier gute Ansätze finden könnten, vor allem, wo der Bericht wirklich sehr gut aufgearbeitet war. Vielleicht gibt es hier noch eine Möglichkeit – ich weiß es nicht –, dieses Kapitel nachzureichen.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass ich es sehr, sehr verwunderlich finde, dass die FPÖ diesen Bericht ablehnt, wo es doch sechs Jahre Regierungszeit und Regierungsarbeit einer bunten FPÖ/FPK//BZÖ- oder sonstigen Regierungs­konstel­lation gab. Und jetzt lehnen Sie diesen Bericht ab! Es ist für mich schon sehr verwun­derlich, wenn man zur eigenen Regierungsarbeit nicht stehen kann.

Ich möchte mich aber noch einmal bedanken und mit einem Spruch der Kinderfreunde schließen: Mehr Raum, mehr Zeit, mehr Liebe für unsere Kinder. – In diesem Sinne werden wir diesen Bericht sehr wohlwollend annehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.

 


11.20.30

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Familienbericht 1999 bis 2009 stellt eine Leistungsbilanz über familienpolitische Maßnahmen dar. Es ist die Rede von finanziellen Leistungen für die Familien – ich zitiere –:

„Im Zusammenhang mit den finanziellen Leistungen für Familien konnten ebenfalls wichtige Maßnahmen gesetzt und deutliche Verbesserungen erzielt werden. In der Familienbeihilfe wurde die Geschwisterstaffelung sowie die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag erhöht, weiters wurde eine 13. Familienbeihilfe eingeführt.

Die Familien zählen auch zu den großen Gewinnern der Steuerreform von 2005 und 2009. So heißt es im Bericht weiter:

„Mit der Steuerreform 2005 wurde der Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieher-Absetzbetrag durch neue Kinderzuschläge erhöht. Der seit 2009 geltende neue Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten (2 300 Euro pro Jahr und Kind bis zu 10 Jahre) leisten wichtige Beiträge für höhere Familien­einkommen.“

So weit, so gut. Halleluja!

Schauen wir uns bitte einmal an, was von diesen hehren Versprechungen geblieben ist, denn man darf ja nicht nur zurückschauen, man muss auch schauen. was man


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 44

daraus gemacht hat. Es ist sehr interessant, welche Entwicklungen diese Dinge genommen haben. Gerecht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schaut anders aus, und leistungsgerecht schaut noch einmal anders aus, denn die Kosten der Wirtschaftskrise werden auf die Familien und ihre Kinder abgewälzt. Die Eltern sehen sich mit massiven Einschnitten bei der Kinderbeihilfe konfrontiert. Die teils gravierenden Einschnitte bei der Familienbeihilfe treten zeitlich folgendermaßen in Kraft:

Die Kürzung des Mehrkindzuschlages von 36,40 € auf 20 € monatlich pro Kind ist schon durch, und zwar mit 1. Jänner 2011.

Mit 1. März 2011 entfiel die Familienbeihilfe für arbeitssuchende Jugendliche von 18 bis 21 Jahren.

Ebenfalls ab 1. März 2011 entfiel die dreimonatige Familienbeihilfe nach dem Studium beziehungsweise nach der Berufsausbildung.

Ab dem 1. Juli  2011 wird die Familienbeihilfe längstens bis zum 24. Lebensjahr gewährt. Bis zum 25. Lebensjahr kann sie bezogen werden, wenn die gesetzliche Studiendauer bis zum ehestmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt.

Die doppelte Familienbeihilfe wird im September 2011 abgeschafft und dafür eine Beihilfe von einheitlich 100 € pro Kind bezahlt. Sie wird allerdings nur für Kinder gewährt, die im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vollenden und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vor allem die Abschaffung der Familienbeihilfe für arbeitslose Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren sowie die Kürzung vom 26. auf das 24. Lebensjahr bei studierenden Kindern aus Arbeitnehmerfamilien führen zu großen Verärgerungen. Es dürfte auch in diesem Hohen Haus hier nicht ganz unbekannt sein, dass Jugendliche trotz guter Ausbildung nicht sofort nach der Schule eine Arbeit finden. Die Eltern haben meistens diese Ausbildung mühsam finanziert, und jetzt tritt der Fall ein: keine Arbeit, aber auch keine Familienbeihilfe. – Fällt diese soziale Benachteiligung eigentlich niemandem mehr auf? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ebenso unsozial ist die Kürzung bei den Studenten. 60 Prozent von ihnen müssen nebenbei arbeiten, um sich das Studium finanzieren zu können, weil sie leider keine vermögenden Eltern haben. Ein Wegfall von 2 700 € pro Jahr bedeutet, dass gerade junge Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien noch länger studieren müssen, weil sie noch mehr dazuverdienen müssen. Das ist ja logisch. Dazu kommt noch die Streichung des Mehrkindzuschlages.

Nehmen wir eine größere Familie mit drei Kindern – die gibt es in Österreich ja gottlob noch. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie verliert dadurch jährlich 786 €. Kein Mensch redet davon! Auch die Reduktion bei der eben erst eingeführten 13. Familienbeihilfe ist eine Maßnahme, die eine sozial schwächere Familie überdurchschnittlich trifft.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beschleicht einen da nicht das Gefühl, diese Maßnahmen treffen vielleicht die Falschen, nämlich Familien, Pensionisten, Pflege­bedürftige? Diese dürfen nicht zum Opfer dieser Krise werden! Und die Behauptung, es würden ja ohnehin alle Bevölkerungsteile ihren Beitrag leisten, spottet ja jeder Beschreibung, weil sie ganz einfach nicht wahr ist.

Die hohen Belastungen für die Familien mit Kindern stehen einer mehr als moderaten Aktien- und Stiftungssteuer gegenüber. So schaut es doch in Wirklichkeit aus!

Auch die höhere Mineralölsteuer – auch das sollte erwähnt werden – trifft wieder die Gleichen, nämlich die Tausenden Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, um zu


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ihrer Arbeit zu kommen. Darum sage ich Ihnen: Familien werden doppelt und zum Teil auch dreifach bestraft, nämlich durch die Reduktion der 13. Familienbeihilfe, durch die Streichung des Mehrkinderzuschlages ab dem dritten Kind, durch die verkürzte Fami­lienbeihilfe. Gestrichen ist auch die Familienbeihilfe für arbeitssuchende Kinder. Auch die Abschaffung des Alleinerzieherabsetzbetrages bedeutet für viele Pensionisten eine spürbare Verschlechterung. (Bundesrat Perhab: In welchem EU-Land gibt es eine 13. Familienbeihilfe?) – Reden wir nachher!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um das Budget nach der Wirtschaftskrise zu stabilisieren, haben die Familien – das müssen wir jetzt klar sehen! – am meisten geblutet, also gerade jene, auf die man eigentlich mehr schauen sollte, eine Gruppe, die durch ihre freiwilligen Leistungen in Familie und Gesellschaft besondere Leistungs­träger unseres Landes sind. Diese Leistungsträger werden ja auch durch Inflation oder durch extrem gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise getroffen. Dazu kommen noch die hohen Preise für Wohnen sowie der Reallohnverlust der letzten Jahre; dieser ist auch nachweisbar. Und dann müssen noch die Einschnitte bei der Familienbeihilfe verkraftet werden!

Schauen wir doch diese Kürzungen nüchtern an: Sie betreffen Familien, die Kinder in höheren Ausbildungen haben, sie betreffen Familien und Pensionisten als Alleinver­diener, die ein Leben lang das Einkommen für die Familie gesichert haben, und sie betreffen Alleinerzieher, die jetzt schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

Gestatten Sie mir, bitte, ein Beispiel zu bringen, das an mich von einer allein­erzie­henden Mutter herangetragen wurde, die sich jetzt doppelt bestraft sieht, weil dieses Gesetz schlichtweg ungerecht ist.

Wenn der Sohn nach bestandener Matura die Einberufung erhält, bekommt diese Frau ab Juli für die restliche Übergangszeit keine Familienbeihilfe mehr. Wenn der Herr Sohn durchfällt, dann schon. – Nicht besonders gerecht gegenüber den betroffenen Familien, das können Sie mir glauben, auch nicht gegenüber dieser alleinerziehenden Mutter, die den Sohn nach einigen Mühen zur Maturareife gebracht hat. Der Sohn hat im Juni gottlob die Matura bestanden und wartet jetzt auf den Präsenzdienst. Einberufungstermin: September oder November.

Die Freude über die bestandene Matura war sehr groß, aber der Schock ist auch gleich gekommen. Ab Juli 2011 gilt das neue Sparpaket mit drastischen Maßnahmen bei der Familienbeihilfe, und siehe da: Diese Mutter bekommt für ihren Sohn ab sofort keine Familienbeihilfe mehr und verliert auch ihren Alleinverdienerabsetzbetrag!

Erinnern wir uns: Nach Abschluss der Berufsausbildung wie Studium oder Lehre oder eben bestandener Matura gab es noch drei Monate lang die Familienbeihilfe. Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen. Und so wie es dieser Frau ergeht, ergeht es sicher Tausenden anderen Alleinerzieherinnen und sicher auch Alleinverdienern. Diese bekommen nämlich den Alleinverdienerabsetzbetrag – er beträgt bei einem Kind 494 € jährlich – nicht mehr, wenn sie für das Kind nur sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen.

Es wird auch kräftige Rückzahlungen geben, wenn sie den Absetzbetrag während des Jahres noch beziehen oder bezogen haben – das kennen wir ja schon aus der Ge­schichte –, und es fällt auch der Kinderfreibetrag weg, was diese Frau besonders – und völlig zu Recht – ärgert. Hätte ihr Sohn die Matura nicht bestanden, gäbe es bis zum Herbsttermin weiter die Familienbeihilfe. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.)

Leistung – geschätzter Kollege: Standardsatz! –, Leistung muss sich lohnen. Das war immer das Credo der letzten Jahre. Deshalb appelliere ich wirklich an alle Verantwor­


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 46

tungs­träger in diesem Staate, auf solche Ungerechtigkeiten in Zukunft ein bisschen mehr zu achten.

Am Ende meiner Ausführungen möchte ich an einige – gleichsam als Erinnerungs­stütze – stets wiederkehrende Statements unserer Politgranden erinnern: Familien sind unsere Zukunft – haben wir heute schon gehört. Kinder sind das wichtigste Kapital unserer Gesellschaft – haben wir auch schon gehört. Bildung ist das höchste Gut für unsere Jugend. Dazu kommt noch die Forderung nach Gerechtigkeit, was völlig legal ist, getoppt durch die Forderung nach Leistungsgerechtigkeit. Ich finde jeden dieser Ansätze gut, aber leider konnte ich davon im beschlossenen Budgetbegleitgesetz kei­nen wiederfinden. Deshalb konnte ich als Mensch mit einem christlich-sozialen Background diesem ungerechten Gesetz nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen aber trotzdem für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

11.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bevor wir in der Rednerliste fortsetzen, darf ich hohen Besuch bei uns im Bundesrat begrüßen: Herzlich willkommen, Herr Professor Schambeck! Herzlich willkommen, Herr Bürgermeister Bieringer! Es freut uns, dass Sie bei uns sind! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


11.31.15

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Mitterlehner! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde damit beginnen, zu betonen, dass Kinder unsere Zukunft sind – auch wenn wir es, wie Kollege Zangerl schon gesagt haben, schon oft gehört haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann man nicht oft genug hören!) Aber man kann das positiv betonen oder, na ja, Haare in der Suppe finden.

Ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen den Zugang über die Wirtschaft stellen. Die Wirtschaft baut auf die sogenannten Human Resources, auf die Arbeits­leistung der Menschen – das ist eine ganz wichtige Säule. Nicht die Bodenschätze sichern unsere Zukunft oder unser Gesellschaftsystem, sondern eine ausreichende Zahl und gut ausgebildete Kinder, also unser Nachwuchs. Deswegen sind die Kinder unsere Schätze.

Obwohl – und das finde ich sehr bemerkenswert, wenn man den Bericht liest und auch die heutige Diskussion verfolgt – „Familie und Kinder“ beziehungsweise „Partnerschaft“ nach wie vor an erster Stelle der als besonders wichtig erachteten Lebensbereiche der Österreicherinnen und Österreicher stehen, bringen die österreichischen Frauen im Durchschnitt nur 1,4 Kinder zur Welt, für unsere Gesellschaftsstruktur würden wir jedoch mehr als zwei Kinder brauchen.

Es stellt sich daher die Frage: Was kann bei uns getan werden, um Mut zu machen, um den Kinderwunsch nicht nur zu haben, sondern ihn auch zu realisieren?

Dieser fast 3 000 Seiten umfassende Familienbericht behandelt alle Bereiche rund um die Familien, Kinder und deren Bedürfnisse und liefert uns viele interessante wissenschaftliche Auswertungen und Betrachtungen zu diesem Thema. Wie meine Kollegin Bettina Rausch schon gesagt hat: Dieses Werk ist wirklich empfehlenswert!

Für den vorliegenden Bericht wurde ein humanistisches Modell, repräsentiert durch das Bedürfnismodell von Abraham Maslow, als Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Fragestellung herangezogen. Ich denke, das ist ein sehr interessanter Zugang, denn bei den von Maslow beschriebenen Bedürfnissen handelt es sich um körperliche Grundbedürfnisse, wie das Bedürfnis nach Sicherheit, das Bedürfnis nach Liebe und Zugehörigkeit, das Bedürfnis nach Wertschätzung und auch das Bedürfnis nach


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 47

Selbstverwirklichung. Und wie wir alle wissen, ist die Balance im Leben – das Per­sönliche, das Seelische, das Umfeld, eine intakte Familie, das Sichwohlfühlen – ganz wichtig für uns, um glücklich zu sein, um im Job erfolgreich zu sein. Deshalb gehören all diese Themen untrennbar zusammen.

Je besser die Politik auf diese individuellen Bedürfnisstrukturen eingeht und diese zu erfassen vermag, desto treffsicherer, denke ich, werden dann die von uns gesetzten Maßnahmen sein.

Dieser Bericht zeigt auch, dass sich im letzten Jahrzehnt sehr, sehr viel getan hat. Aber wir wissen auch, dass es noch sehr viel zu tun gibt.

Jetzt zu meinem Tiroler Kollegen Zangerl, der leider gerade nicht im Saal ist. Ich bezweifle, dass Kollege Zangerl diesen Bericht gelesen hat, denn in diesem geht es um etwas ganz anderes: um ein umfassendes Werk, in dem die Thematiken einmal wissenschaftlich fundiert aus den verschiedensten Betrachtungsweisen behandelt werden. Ich glaube, Kollege Zangerl hat die negativen Artikel zu diesen Themen gesammelt, um hier ein Sammelsurium an Kritik loszulassen, und hat nur die Haare in der Suppe gesehen und erwähnt, aber die vielen guten Dinge, die bereits umgesetzt wurden, wurden gar nicht erwähnt. Für mich ist das Glas halb voll und nicht halb leer.

Wir wissen, es ist noch einiges zu tun, und deshalb ist auch ein solcher Bericht, ein solches Werk so wichtig und gut, damit wir Grundlagen haben, damit wir uns an fundierte Fakten und Zahlen anlehnen können, um weiterhin gute und richtige Ent­scheidungen in dieser Richtung zu treffen.

Es wird in Zukunft eine Herausforderung sein, die monetären Leistungen, die nicht-monetären Leistungen und auch die Bedingungen, die Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft und im Arbeitsleben ideal aufeinander abzustimmen.

Ich möchte noch ein paar Dinge aus dem Bericht herausgreifen. Dem Kapitel „Familie braucht Zeit“ wurde auch entsprechender Raum gegeben. Es ist ganz interessant, wie unterschiedlich Kinder und Eltern das sehen. Die Kinder jammern weniger über die Zeit, die sie mit den Eltern verbringen, während die Eltern immer eher ein schlechtes Gewissen haben und die Herausforderung meistern müssen, alles unter einen Hut zu bringen.

Die entscheidende Frage ist, wie wir alle gemeinsam die Work-Life-Balance herstellen können, nämlich auch den Kindern zu helfen, eine Balance zu haben, denn der gesellschaftliche Wandel bringt ja eine große Herausforderung mit sich. Man muss sagen, durch die vielen Ablenkungen, mit denen die Jugend heute konfrontiert ist, die vielen Parallelen, Überschneidungen an Information, an Möglichkeiten sind die Kinder oft sehr überfordert. Wir müssen daher – das gilt auch für unser Eltern – sehr darauf einwirken und darauf achten, dass die Kinder nicht überfordert sind.

Das Thema Elternbildung ist daher aus meiner Sicht sehr wichtig. Ich glaube, alle Eltern wollen ihre Kinder gut erziehen, alle Eltern wollen das Beste tun. Doch heute ist das eine solch große Herausforderung, dass ich denke, Elternbildung ist eine ganz wichtige Voraussetzung. Ich meine, wenn man sie nur freiwillig anbietet, werden sich wahrscheinlich wieder nur diejenigen dafür interessieren, die sich ohnehin schon viele Gedanken machen. Mein Zugang wäre daher, irgendein Instrumentarium zu finden, mit dem Elternbildung verpflichtend vorgeschrieben wird.

Noch ein paar Punkte. Für den ländlichen Raum – und ich komme aus einem solchen – wird die flächendeckende Kinderbetreuung natürlich eine große Herausfor­derung sein. Es gilt auch für die kleinen Gemeinden, das zu meistern, denn wir wollen ja nicht haben, dass die jungen Familien die ländlichen Gemeinden verlassen, dass die Abwanderung fortschreitet. In den städtischen Ballungsräumen klappt die Betreuung


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 48

zum Teil schon sehr gut. Aber, wie gesagt, das wird für uns eine riesige Heraus­forderung sein – auch die Betreuung der Null- bis Dreijährigen, die es noch auszu­bauen gilt.

Frau Kollegin Mühlwerth, Sie haben die Betreuung der unter Dreijährigen etwas kriti­siert, aber ich denke, gerade in einer Zeit, in der wir großteils nur Einkind- bis Zweikin­derfamilien haben, ist das Erlernen von sozialem Verhalten, das die Kinder ja in der Gruppe lernen müssen, ein sehr wichtiger Punkt, warum wir den Eltern nicht ein schlechtes Gewissen einreden dürfen, wenn sie Kinder in eine Kinderkrippe geben.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich hoffe, dass wir weiterhin aufgrund von fundierten Daten und Fakten sowie Erfahrungen dem gesellschaftlichen Wandel angepasst die richtigen Maßnahmen für die Familien setzen werden, die Familien stärken und das Wohl der Kinder weiterhin in den Mittelpunkt stellen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

11.39


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mitterlehner. – Bitte.

 


11.39.33

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir heute hier diskutieren, ist der Familienbericht für die Jahre 1999 bis 2009. Das ist ein Bericht, der nicht vom Ministerium erstellt worden ist, sondern – das ist hier auch angesprochen worden – in dem sich 30 wissenschaftliche Beiträge von knapp 50 Autoren befinden.

Frau Bundesrätin Michalke, ich persönlich habe nicht einmal einen Einfluss auf die Auswahl der Autorinnen und Autoren gehabt, auch nicht auf die Gestaltung.

Da Sie, Frau Bundesrätin Kerschbaum, und auch andere das Kapitel Armut ange­sprochen haben: Das ist eine jetzt schon öfters in der Öffentlichkeit, damals noch unter Verantwortung von Christine Marek, abgehandelte Frage, deren Hintergrund technisch-wissenschaftliche, teilweise auch organisatorische Zusammenhänge waren, die verhin­dert haben, dass dieser Teil im Bericht war. Es hat keine politische Einflussnahme gegeben, sondern das war rein von der technischen Abwicklung her begründet. Ich möchte daher auf diesen Part nicht mehr im Detail eingehen.

Was aber der längere Beobachtungszeitraum ermöglicht, ist eben schon eine sehr intensive Auseinandersetzung mit der Entwicklung, was das Bild der Familie in der Gesellschaft anlangt. Dabei hat sich schon als stabiles Element gezeigt, dass nach wie vor – über die zehn Jahre und auch jetzt – die Familie ein zentraler gesellschaftlicher Werteträger ist und sich trotz Krisenrhetorik, die wir da und dort auch in Zeitungen vernehmen, hoher gesellschaftlicher Sympathien erfreut.

Es hat auch der vorher schon mehrmals angesprochene Jugendmonitor, den wir von Professor Filzmaier und Frau Karmasin erstellen haben lassen, gezeigt, dass die Werte an sich, was Familie anlangt, sehr hoch besetzt sind.

An sich ist Österreich hinsichtlich der Rahmenbedingungen ein durchaus verlässliches Familienland, und das nicht nur aufgrund der gerade angesprochenen positiven Wert­haltung, sondern auch, was die finanziellen und sachorientierten Rahmenbe­dingungen anlangt.

Österreich liegt laut einer OECD-Statistik, die das Jahr 2007 beleuchtet – jüngere Daten liegen da nicht vor –, was die Geldleistungen anlangt, mit 2,15 Prozent des BIP auf Platz 3 von insgesamt 33 bewerteten OECD-Staaten. Die mannigfaltigen Leis­tungen von Bund, Ländern und Gemeinden stellen einen zentralen Beitrag zur wirt­


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schaftlichen Absicherung von Familien dar und einen zumindest teilweisen Leistungs­ausgleich. Ohne Berücksichtigung der monetären familienpolitischen Leistungen wären über 400 000 Kinder armutsgefährdet, also mehr als doppelt so viele, und der Anteil der Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern an allen armutsgefährdeten Haushalten stiege auf 41,2 Prozent. Es ist in diesem Bericht also ganz klar bewiesen, dass eine Komponente des Einkommensausgleichs und damit auch eine soziale Zielsetzung durchaus auch erfüllt worden ist.

Herr Kollege Zangerl, Sie haben – ich formuliere das ein bisschen salopp – in diesem Zusammenhang gemeint: Was geht mich der Bericht bis ins Jahr 2009 an, wenn die Bundesregierung doch die Familien als eine Art Verantwortliche für die Krise jetzt über Gebühr strapaziert hat und damit die Kosten der Krise tragen lässt? Dazu kann ich Ihnen nur eines sagen: Als angenehm und positiv empfindet Kürzungen niemand, die Frage ist aber nicht, ob sie angenehm sind, sondern ob sie notwendig sind.

In diesem Zusammenhang ist es unrichtig, dass die Familien die Rechnung bezahlen für die Kosten der Wirtschaftskrise. Denken Sie nur an die Frage 13. Familienbeihilfe, Sie haben das Beispiel ja auch strapaziert und haben so getan, als wäre eine zentrale Leistung im Familienförderungsbereich jetzt beschnitten worden. Wissen Sie, seit wann wir die Leistung haben? – Wir haben sie am 24. September 2008 beschlossen und dann entsprechend umgesetzt. Das kostet jetzt den Staat beziehungsweise nicht den Staat, sondern den Familienlastenausgleichsfonds immerhin 250 Millionen €. Dies war vor der Krise eigentlich gar nicht als Maßnahme vorhanden.

Und wenn man das jetzt teilweise zurückführt, dann ist die Frage zu stellen: Liegen wir insgesamt noch über dem Niveau des Jahres 2008 oder nicht? – Und das tun wir. Die Rechnung, wonach die Familien die Kosten für die Wirtschaftskrise zahlen, ist daher unrichtig.

Wir haben eine beträchtliche Zahl von Maßnahmen, um jetzt in der Krise gerade auch Familien, nachdem Familien sehr schnell drehende Leister sind, was die Ausgaben anlangt, zu unterstützen, wir können diese Leistungen jedoch nicht auf Dauer finan­zieren. Die Frage ist: Wie schaut die Finanzierungskomponente aus? – Die Grundlage ist der Familienlastenausgleichsfonds. Dort haben wir eine Überschuldung gehabt, und hätten wir nicht gegengesteuert, wären wir in rund vier Jahren bei 6 Milliarden €.

Es war daher notwendig, hier gegenzusteuern, weil das an sich eine Verrechnungs­einheit im Rahmen des Budgets ist, und diese Verrechnungseinheit ist Maastricht-relevant. Daher müssen Sie sich fragen: Ist Österreich damit ein Ausnahmefall, oder haben das die anderen Länder genauso zu tragen? – Und auch alle anderen Länder – ich möchte jetzt gar nicht Griechenland strapazieren –, selbst Deutschland, mussten im Bereich der Familienleistungen bestimmte Korrekturen machen, um die Finanzier­barkeit des Systems insgesamt herzustellen.

Das ist heute nicht unser Thema, aber wir werden, nehme ich an, diese Auseinan­dersetzung, weil viele die Beschlussfassungen des Jahres 2011 jetzt empfinden, gerade was Studenten anbelangt, und die Auseinandersetzung wieder von Neuem beginnt, in der Öffentlichkeit auch noch öfter führen.

Der 5. Österreichische Familienbericht – damit komme ich wieder zum Familienbericht zurück – zeigt auf, dass nicht nur die ökonomischen Faktoren für die Umsetzung des Kinderwunsches maßgeblich sind, sondern natürlich auch die Qualität der Bezie­hungen von zentraler Bedeutung ist. Ich habe heute schon angesprochen, dass für einen Kinderwunsch und überhaupt Familiengründung auch die Rolle des Vaters, des Mannes von entscheidender Bedeutung ist und dass diesbezüglich Veränderungen stattfinden.


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Wir haben bisher kaum einen anderen Bericht gehabt, der sich so sehr mit den Rahmenbedingungen und dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt hat. Die Errungenschaften und Verbesserungen in diesem Zusammenhang, wie die Einführung eines modernen Kinderbetreuungsgeldes – das gibt es mittlerweile in fünf Varianten –, der Ausbau der Kinderbetreuung, das verpflichtende Kindergartenjahr, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und so weiter, sind ja schon mehrmals positiv erwähnt worden.

Ich denke, es ist nicht entscheidend, jetzt eine Bilanz zu ziehen, denn – Sie haben recht – die entscheidende Frage ist die Zukunft. Und nach unserer Ansicht lassen sich von diesem Bericht einige Herausforderungen ableiten; ich darf nur beispielhaft ein paar davon ansprechen.

Eine Herausforderung, die uns mehrere Jahre lang prägen wird, ist der demogra­phische Wandel. Wir stehen vor der Situation, dass wir auf der einen Seite die Verwirklichung des Kinderwunsches ermöglichen und auf der anderen Seite die Wahlfreiheit, was Familie und Beruf anlangt, fördern wollen. Das haben wir ja auch in der Aktuellen Stunde intensiv diskutiert. Daher geht es darum, dass wir die Rah­menbedingungen weiter verbessern. Es geht um finanzielle Unterstützung, aber auch um Angebote – ich möchte jetzt nicht das wiederholen, was wir heute schon dargestellt haben –, was die Firmen anlangt, die diesbezüglich eine Bewusstseinsänderung vollziehen müssen und familiengerechte Arbeitsplatzangebote entwickeln müssen.

Wir wollen das unterstützen, indem wir eine Strategiegruppe – das ist heute auch schon angesprochen worden – geschaffen haben, unter Einbeziehung der Sozial­partner, der Interessenvertretungen und aller Betroffenen, um sozusagen eine syste­matische Umsetzung der Maßnahmen erreichen zu können.

Wir wollen aber auch Awareness in diesem Zusammenhang anders besetzen als bisher. Es gibt tolle Praxisbeispiele, die man sich mehr oder weniger anschauen kann und die man dann systematisieren sollte. Daher werden wir ab September eine Roadshow mit Professor Mazal und anderen Experten durch ganz Österreich machen, um diesem Thema einen bestimmten gesellschaftlichen Stellenwert zu geben.

Eine weitere Themenstellung, die uns beschäftigen wird, ist die Unterstützung der Familien in schwierigen Familiensituationen. Dabei geht es um die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen im Umgang mit den Herausforderungen von Beziehungs- und Familienproblemen, insbesondere dann, wenn es um die Kinder geht.

Wir werden bestimmte Maßnahmen, die es schon gibt, ausbauen beziehungsweise fortsetzen und auch neue schaffen, beispielsweise, wenn es um Erziehungsfragen geht, Elternbildung, Elternbriefe.

Wir werden auch, was die Familienberatungsstellen anlangt, in bis jetzt noch nicht mit Beratungsstellen ausgestatteten Regionen die Qualität erhöhen und dort neue Angebote machen, damit also regional besser vertreten sein. Wir werden aber auch die Treffgenauigkeit durch verstärkte Konzentration auf Schwerpunktthemen, beispiels­weise Schwangerenberatung, Scheidungsberatung, Beschäftigung mit Behinderung und Integration, forcieren. Die Förderung der Trennungs- und Scheidungsmediation wird in diesem Zusammenhang ebenfalls ein wichtiger Faktor sein.

Ein weiterer Schwerpunkt, der ebenfalls richtigerweise aus dem Bericht schon abgeleitet wurde und uns beschäftigen wird, ist der Kampf gegen Gewalt in der Familie. Da gibt es eine Reihe von Studien, die gute Anknüpfungspunkte bieten, und wir werden entsprechende Maßnahmen setzen beziehungsweise fortsetzen, beispiels­weise die Plattform gegen Gewalt in der Familie als Vernetzungsinstrument und Forum für den Erfahrungsaustausch, von Hilfseinrichtungen und als Beitrag zur Sensi­bilisie­


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rung der Öffentlichkeit für das Problem Gewalt; die Förderung von Kinderschutzzentren und vergleichbaren Einrichtungen, die präventiv aufklärend und helfend im Bereich von Gewalt und sexuellem Missbrauch tätig sind; diverse Informationsmaterialien für unterschiedliche Berufsgruppen und Ähnliches mehr. Ich möchte Sie da jetzt nicht strapazieren, aber es gibt sehr gute Informationsmaterialien, auch, weil Sie das ange­sprochen haben, unsere Internetdarstellung. Heute geht es beispielsweise in mehreren Zeitungen um Hinweise, was Fragen zu Familienleistungen zwischen 24 und 26 Jahren anbelangt. Da gibt es gute Angebote.

Wir werden uns auch um die Reform des Jugendwohlfahrtsrechts noch intensiver bemühen. Es gibt einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Umsetzung scheitert derzeit an der Problematik, dass die Länder zwar die Grundsatzgesetzgebung des Bundes akzeptieren, nicht aber die Kosten tragen wollen. Der nächste Finanzausgleich findet erst 2014 statt, das Thema ist aber jetzt relevant. Wir werden eine Art Angebot machen, um hier zumindest für diese drei Jahre die Finanzierung sicherzustellen. Wenn Sie die Probleme anschauen, die im Bereich der Jugendwohlfahrt zwischen­zeitlich ständig auftreten, werden Sie sehen, dass es notwendig ist, hier gerade das Vier-Augen-Prinzip, das ja dann insgesamt auch die Mehrkosten verursacht, raschest umzusetzen.

Wir haben auch mehrere Herausforderungen abgeleitet, was Unterstützung der Familienpolitik im Bereich Forschung anbelangt. Beispielsweise gibt es eine Unter­suchung über die Auswirkung von Scheidungen auf Kinder – die wird im ersten Quartal 2012 vorliegen –, eine Gewaltprävalenzstudie 2011 – Ergebnis im Herbst –, eine Studie, wo es darum geht, den Kinderwunsch und die wichtigsten Determinanten zu dessen Verwirklichung zu untersuchen – diese wird ebenfalls gerade durchgeführt. Also wir haben eine Reihe von systematischen Schritten gesetzt, um für die Familienpolitik die richtigen Grundlagen und Entscheidungshilfen zu haben.

Meine Damen und Herren, das alles zusammenfassend darf ich Ihnen eines nahe­legen: Wenn Sie die Zeit haben, wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie sich den einen oder anderen Bericht wirklich zur Hand! Er ist es wert, noch weiter verfolgt zu werden, und er ist nicht, wie manche anderen Berichte, damit abzuhaken, dass man sagt, das war „eh“ nur das Jahr 2009 und zehn Jahre zurück, sondern die Aussagen sind auch in den nächsten zehn Jahren in vielen Bereichen noch gültig. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.53.392. Punkt

Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2010 (III-438-BR/2011 d.B. sowie 8516/BR d.B.)

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 52

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen somit zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


11.53.48

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Herr Minister! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 den Antrag, den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2010 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


11.54.25

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs 2010 ist ein positiver Bericht, eine positive Bilanz, ja ich möchte fast sagen, eine Erfolgsgeschichte.

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist gut über die Krise gekommen, man kann sogar sagen – und die Zahlen beweisen es –, die Tourismuswirtschaft ist gestärkt aus der Krise gekommen. 90 000 Unternehmen mit 181 000 Beschäftigten erwirtschaften in Österreich zirka 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes; das sind in etwa 43 Milliar­den €. Daran sieht man den Stellenwert der Tourismuswirtschaft. Und hier sind die vielen Zulieferbetriebe, die alle mit einer florierenden Tourismuswirtschaft mitleben, noch nicht eingerechnet.

Dies ist aber nicht von ungefähr gekommen, sondern dank der klugen Politik unseres Wirtschaftsministers, der gezielten Förderung bei Innovationen, der gezielten Förde­rung von Qualitätsoffensiven, der gezielten Förderung auch bei Themen wie Städtetou­rismus, Donauraumstrategie, Radtourismus oder auch beim Thema Garten und Touris­mus. Allein in Oberösterreich hatten wir bei der heurigen Landesgartenschau in den ersten beiden Monaten über 100 000 Besucherinnen und Besucher, die bezeugen, wie wichtig und richtig diese Vorgangsweise war.

Ein großes Kapital neben qualitativ hochwertiger Unterkunft und Verpflegung ist aber der Beschäftigte, der Mensch, der tagtäglich bei den Gästen auf dem Prüfstand steht. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Arbeitsplätze entsprechend zu attraktivieren, sondern diesen Beschäftigten auch eine entsprechende Ausbildung angedeihen zu lassen. Ich kann mich selbst jedes Jahr in der Tourismusschule Bad Ischl davon über­zeugen, wie Hunderte junge Menschen Jahr für Jahr für diese wichtige Branche aus­gebildet werden und größte Kompetenz erwerben.

Ich komme aus Oberösterreich, aus der Hochburg des Tourismus, aus dem Salz­kammergut. Wir haben eine sehr lange und große Tradition im Tourismus, in der Sommerfrische, und es ist uns auch 2002 gelungen, über die Bundesländergrenzen hinweg, über die Gemeinden, über die Verbände hinweg eine Salzkammergut Tourismus Marketing GmbH zu gründen, die zehn Regionen, von Bad Aussee bis Grünau, vom Mondsee über den Fuschl- bis zum Traunsee zusammenfasst und hier wirklich über die Grenzen zusammenarbeitet. Auch hier lassen sich die Zahlen sehen.

Österreichweit haben wir im Berichtszeitraum ein Plus von 3,3 Prozent bei den Näch­tigungen, im Salzkammergut, in der besagten Region, ein Plus von 4,13 Prozent, also fast 1 Prozent mehr.


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Das beweist, wie richtig die Strategie in Oberösterreich war. Und auch hier sind ent­sprechende Investitionen getätigt worden, auch von Landesseite, ob es jetzt die Initiative am Feuerkogel war oder am Dachstein, in Gosau oder in der Kaisertherme, die täglich 1 000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet, um nur einige aufzuzählen.

Ich glaube, dass wir wirklich stolz sein können auf unsere Tourismuswirtschaft in Österreich, dass eine florierende Tourismuswirtschaft nicht nur Arbeitsplätze sichert, sondern auch den Wohlstand in den Regionen.

Deshalb herzlichen Dank den UnternehmerInnen, den Beschäftigten, aber auch dir, Herr Bundesminister, für diese Strategie und für dieses Engagement! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


11.58.54

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Öster­reich 2010 ist mit seinen 80 Seiten sehr übersichtlich gestaltet, enthält nicht nur einen Bericht beziehungsweise ein Resümee über das vergangene Jahr – die Ergebnisse sind da ganz klar beschrieben und auch mit Grafiken gut dargestellt –, sondern er zeigt auch Herausforderungen und künftige Aufgaben sehr gut auf. Dafür möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, und den Damen und Herren der zuständigen Abteilung beziehungsweise der zuständigen Sektion, die an diesem Bericht gearbeitet haben, ein herzliches Dankeschön sagen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat der Tourismus seine Bedeutung für die österreichische Wirtschaft – man hat es vorher kurz gehört – wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. 43 Milliarden € werden allein von der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erwirtschaftet. Die Wirtschaftskrise ist auch am Tourismus nicht spurlos vorüber­gegangen, und die Auswirkungen sind mit zeitlicher Verzögerung auch heute noch zu spüren, aber im Gegensatz zu zahlreichen anderen Branchen hat sich der Tourismus als stabilisierender Faktor erwiesen: Rund 124,9 Millionen Nächtigungen – der zweitbeste Wert seit dem Rekordjahr 2008 überhaupt, wobei sicherlich Wien mit einer Steigerung von plus 10,3 Prozent einen besonderen Anteil hat.

Als Burgenländer bin ich natürlich ganz besonders stolz darauf, dass sich durch die verschiedensten positiven Aktivitäten und Maßnahmen im Fremdenverkehr das Tourismusjahr 2010 im Burgenland besonders sehen lassen kann. Mit mehr als 2,9 Millionen Übernachtungen wurde das beste Ergebnis in der Fremdenverkehrs­geschichte meines Heimatbundeslandes erzielt.

Aber wieder zurück zu den Gesamtdaten im Bericht. Insgesamt 124,9 Millionen Näch­tigungen in Österreich und 33,4 Millionen Ankünfte beweisen eindrucksvoll die Stabil­ität der Tourismusbranche.

Jetzt möchte ich aber noch auf einige Details eingehen.

Die Entwicklung bei den Nächtigungen nach den Herkunftsländern unserer Gäste zeigt eindeutig, dass das Ausbleiben von internationalen Gästen vor allem in der Winter­saison nur durch die Zunahme der Nächtigungen von österreichischen Gästen – plus 1,7 Prozent gegenüber 2009 – und durch die Nahmarktstärke kompensiert werden konnte, was bedeutet, dass das Urlaubsland Österreich für die Österreicherinnen und Österreicher immer beliebter wird. Bei den ausländischen Gästen ist zwar nach wie vor Deutschland vor den Niederlanden klar führend, aber die Anzahl der Nächtigungen von


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Touristen aus diesen beiden Ländern ist mit einem Minus von 1,4 beziehungsweise 4 Prozent rückläufig.

Andere Staaten wiederum, wie Russland und die USA mit einem Plus von 23,3 Prozent beziehungsweise 11,9 Prozent, zeigen, dass in diesen Ländern sehr viel Potenzial vorhanden ist und durch entsprechendes Marketing auch eine Steigerung weiterhin möglich ist.

Aber es gibt zweifellos auch Schattenseiten im Tourismus, wie zum Beispiel die kurze Verweildauer von Touristinnen und Touristen in Österreich. Im Jahr 2010 betrug sie laut Statistik Austria zirka 3,7 Tage. Die seit Jahren im Bericht dargestellte rückläufige Entwicklung bei der Verweildauer zeigt, dass einerseits Österreich als Kurzzeit­destination – zum Beispiel im Städtetourismus – interessant ist, andererseits wahr­scheinlich auch aufgrund der Wirtschaftskrise der Kurzurlaub offenbar im Vordergrund steht. Daher muss das Ziel sein, durch zielgerechtes Marketing, durch bessere Koordination des Tourismus-Marketings zwischen Bund und Ländern den Kurzzeitgast zu einem längeren Verweilen in der Urlaubsregion zu bewegen, nach dem Motto: Lieber länger urlauben als länger fliegen.

Ein weiterer besonderer Punkt in diesem Bericht ist auch die Attraktivität der Arbeits­plätze im Tourismus. Bei der Attraktivität eines Arbeitsplatzes geht es natürlich um eine faire Entlohnung und um sozial gerechte, faire Arbeitsbedingungen. Es dürfte auch mit dem Überhang an freien Lehrstellen zusammenhängen, dass sich sehr viele Jugend­liche anscheinend aufgrund des Mangels an Attraktivität nicht für die Tourismus­branche, sondern für einen anderen Beruf, für eine andere Richtung entscheiden. Es besteht sicherlich in der Tourismusbranche ein gewisser Nachholbedarf, wenn man von der Attraktivität oder gar von neuen Lehrberufen im Tourismus spricht. Es gibt sicherlich positive Möglichkeiten, wie zum Beispiel familienfreundliche Arbeitsplätze, da und dort eine bessere Bezahlung, um nur einiges zu nennen, um die Attraktivität dieser Jobs zu steigern.

Zusammenfassend zeigt der Tourismusbericht 2010 eine positive und erfreuliche Bilanz auf, wobei sicherlich an einigen Punkten noch nachzujustieren ist, damit die Marke Österreich weiterhin so erfolgreich bleibt und Österreich seine Stellung als Urlaubsland weiter ausbauen kann. Wichtig wird sein, dass auch in Zukunft innovative Projekte im Tourismus entsprechend gefördert werden, wobei im Bericht nachzulesen ist – was sehr erfreulich ist –, dass es von heuer bis zum Jahr 2013 eine Innovations­million pro Jahr geben wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Trotz allem Lob für diesen Tourismusbericht 2010 möchte ich, sehr geschätzter Herr Bundesminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber noch eine persönliche negative Anmerkung zum Tourismusbericht anbringen, und zwar betreffend die Verbindung, die Vernetzung zwischen Tourismus und Freizeitwirtschaft und dem öffentlichen Verkehr beziehungsweise öffentlichen Nahverkehr. Ich glaube, es gibt genügend Möglichkeiten der Vernetzung aus Sicht des Klima- und Umweltschutzes, aus ökologischen Gründen, aus Sicht des sanften Tourismus, um nur auf einige Möglichkeiten hinzuweisen. In manchen Tourismusregionen wird ja mit dem öffentlichen Verkehr, mit dem öffentlichen Nahverkehr sehr gut zusammengearbeitet beziehungsweise kooperiert. Aber in et­lichen Tourismusregionen wird der öffentliche Verkehr von den Tourismusverant­wort­lichen nicht wahrgenommen beziehungsweise ist aufseiten der Entscheidungsträger im Tourismus wenig oder gar kein Interesse für den öffentlichen Nahverkehr vorhanden.

Die Tourismuspolitik in Österreich sollte sich meiner Meinung nach nicht nur an ökonomischen Interessen orientieren, sondern vor allem auch an der sozialen und


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ökologischen Nachhaltigkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.06.11

Bundesrat Peter Mitterer (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Vorredner Bundesrat Steinkogler! Auch die beiden Präsidenten – der scheidende Präsident und die neue Präsidentin – tragen zum Tourismus am Wolfgang­see bei, indem sie die Staffelübergabe am Sonntag am Wolfgangsee machen. Ich freue mich als einer ihrer Vorgänger schon auf dieses Treffen.

Zum Tourismusbericht 2010 muss man sagen, er ist nicht nur umfangreich, sondern er ist aussagekräftig, und er ist vor allem – im Unterschied zu dem vorher diskutierten Bericht – aktuell. Das ist ganz, ganz wichtig, denn die Tourismuswirtschaft und die Tourismuspolitik müssen sich orientieren können, und dazu braucht man Grundlagen und Forschungen aus der Vergangenheit, aber nicht zehn Jahre Vergangenheit, sondern aus dem Jahr davor.

Ich kann mich noch erinnern, wie wir, als ich als Abgeordneter zum Nationalrat im Hohen Haus gesessen bin, 1990 bis 1992, damals gerungen haben, mit dem Kollegen Helmut Peter, Wirt vom Weißen Rössl am Wolfgangsee. Damals gab es weder einen Tourismusbericht noch einen Tourismusausschuss. In der Zwischenzeit hat Österreich beziehungsweise die österreichische Politik dazugelernt. Es gibt jetzt einen Tourismus­ausschuss. Es hat auch schon eine Tourismus-Staatssekretärin gegeben – eine solche gibt es im Moment nicht. Aber es gibt, wie gesagt, einen sehr aktuellen Bericht.

Ich möchte nicht auf den Bericht direkt eingehen. Darin sind so viele statistische Zahlen enthalten, die mehr oder weniger schon aussagekräftig sind, aber nicht in Bezug auf alles, denn 3,3 Prozent mehr Ankünfte und 0,5 Prozent mehr Nächtigungen im Jahr 2010 sind erfreulich und sind der Beweis dafür, dass der Tourismus der Konjunktur nachhinkt, das heißt aber mit anderen Worten auch, dass wir keine schlüs­sigen Voraussagen für das Jahr 2011 machen können. Nachhinken heißt, dass wir in der Tourismuswirtschaft später von der Krise betroffen waren, sie aber möglicherweise auch länger spüren werden. Außerdem gibt es natürlich auch andere Faktoren, die das Gästeverhalten beeinflussen, wie leider Gottes in Österreich nach wie vor auch das Wetter, der Schnee – der Wintertourismus, haben wir bei der Ausschusssitzung gehört, hat auch deshalb gelitten, weil es wenig Schnee gegeben hat – oder dass Feiertage sich verschieben, die verlängerten Wochenenden.

Das sind alles Faktoren, die ebenfalls dazu beitragen, genauso wie Groß-Events wie die Fußball-EURO 2008, oder in Kärnten der Ironman, der jetzt beginnt – gerade heute kann ich das voller Stolz berichten. Wenn der wieder erfolgreich ist, dann ist er auch ein Devisenbringer beziehungsweise ein Nächtigungsbringer; die GTI- und Harley-Treffen ebenfalls.

Ankünfte und Nächtigungen sagen allerdings nichts aus über die Ertragslage der Tourismuswirtschaft selbst. Hier war ja auch zu hören, auch bei der Ausschusssitzung, auch von der Sektionschefin, dass Kostensteigerungen im Bereich der Tourismus­wirtschaft meistens nicht über die Preise weitergegeben werden konnten und somit auch bei höheren Nächtigungszahlen niedrigere Erträge erwirtschaftet werden.

Zweiter Punkt: Qualitätsanpassung – Investition in die „Hardware“. Keine Branche muss so viel und so oft und ständig ihre Qualität an die Standards anpassen. Allein im


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Jahr 2010 betrug die Rekord-Investitionssumme in dieser Branche 843 Millionen € – dies ist ebenfalls aus dem Bericht herauszulesen.

Aber auch die Eigenkapitalausstattung unserer Tourismuswirtschaft ist besorgnis­erregend. Sie geht bis in den Negativbereich von bis zu minus 44 Prozent. Das ist bei den niedrigen Zinsen zurzeit schon ein Problem, wenn auch nicht das größte. Aber wer sagt uns, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht steigen und somit eine Liquiditätsgefahr für unsere Betriebe darstellen werden?

Trotzdem: Investitionen im Tourismusbereich sind notwendig. Sie sind auch mit einem volkswirtschaftlichen Nebeneffekt ausgestattet, denn die Tourismuswirtschaft investiert vor Ort, ist Auftraggeber für die KMUs in der unmittelbaren Umgebung, für den Installateur, für den Maurermeister in der Nähe. Das ist etwas, das volkswirtschaftlich natürlich auch für Österreich und nicht nur für die Tourismuswirtschaft sehr wichtig ist.

Der dritte Punkt: Tourismusmarketing und Organisation; ebenfalls aufgelistet in dem vorliegenden Bericht, wenn auch nur ganz kurz. Ich möchte an dieser Stelle der Österreich Werbung eine gute Arbeit bescheinigen. Das war nicht immer so. Wir haben deren Arbeit hier vom Rednerpult aus auch schon kritisiert, aber im Moment ist sie hervorragend. Allerdings sind auch die Bundesländer als Nachgereihte gefordert, genauso wie die Regionen und Gemeinden. Es ist eine hervorragende Idee, die Touris­muskonferenz 2011 in Linz zu veranstalten, um all diese Dinge zu vernetzen, um mehr oder weniger die Kräfte auch zu bündeln. Es wird ja, wie ich gehört habe, diese Konferenz zur ständigen Einrichtung werden; 2012 wird es in Schladming eine derartige Konferenz geben.

Kärnten und ebenso alle anderen Bundesländer haben eigene Tourismusgesetze. Das ist auch notwendig, weil jedes Bundesland andere Voraussetzungen hat. Deshalb kann man das nicht über einen Kamm scheren. In Kärnten arbeiten wir an einem neuen Tourismusgesetz, das zurzeit in Begutachtung ist. Darin wird beziehungsweise ist schon sehr wohl festgehalten worden: eine klare Aufgabenteilung zwischen Österreich Werbung, Kärnten Werbung, Regionen und Gemeinden! Was noch nicht ganz klar festgehalten worden ist – und das werden wir in Kärnten noch hineinreklamieren –, ist die Mittelaufbringung und die Aufteilung dieser Mittel in die einzelnen Kanäle. Ein Tourismusgesetz soll auch in diesem Bereich Sicherheit bieten.

Letzter Punkt – und das ist, glaube ich, der wichtigste –: All das, was wir im Tourismus haben, würde nicht funktionieren ohne das entsprechende „Humankapital“, wie man auf gut Kärntnerisch sagt, ohne die Unternehmerinnen und Unternehmer – 90 000 sind es in Österreich, davon allein 50 000 in der Gastronomie und 17 000 in der Hotellerie – und deren Mitarbeiter.

Es gibt in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – auch das wurde schon gesagt –261 000 Beschäftigte. In den letzten fünf Jahren gab es eine Steigerung um 18,1 Pro­zent. Das muss man sich einmal vor Augen führen: Das ist eine Branche, die bei sinkenden Zahlen im Wirtschaftsbereich ständig steigende Beschäftigungszahlen aufweist!

Tourismus ist ein Dienstleistungssektor. Die anspruchsvollen Gäste erwarten sich, dass sie mehr oder weniger rund um die Uhr betreut werden. Es gab im Jahr 2010 rund 181 000 unselbständig Beschäftigte im Gastronomie- und Hotelwesen; auch das bedeutet eine Steigerung von 2009 auf 2010 von noch einmal 2,36 Prozent. Man sollte vielleicht auch darauf hinweisen – das habe ich, glaube ich, schon im Zusammenhang mit den Investitionen getan –, dass die Tourismuswirtschaft in Österreich insgesamt 660 000 Vollbeschäftigte zählt.


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Ein wichtiger Teil davon ist die Jugend, sind die Lehrlinge. 12 000 Jugendliche bildet die Tourismus- und Freizeitwirtschaft jährlich aus. Das sind 10 Prozent der insgesamt auszubildenden Jugendlichen in sechs Berufen; ein neuer ist im Anmarsch, wurde jetzt erst beschlossen und wird ab 2012 angeboten. Zusätzlich gibt es die Touris­musschulen und die Kollegs, die ebenfalls 8 000 ausbilden. Aber – und das ist der Punkt! – ab dem 24. Lebensjahr sind von diesen ausgebildeten jungen Menschen nur mehr zirka 20 Prozent in der Branche tätig. Das sollte uns zu denken geben.

Wir wissen, dass in erster Linie der soziale Aspekt eine Rolle spielt. Arbeiten dann, wenn andere frei haben, an Sonn- und Feiertagen, über Weihnachten und Ostern, an Abenden und so weiter: Sie sagen vielleicht, es gibt auch andere Berufe, die diese Arbeitszeiten haben, etwa im Gesundheitswesen, im Verkehrswesen, auch im Jour­nalismus und anderswo. Das stimmt schon auch, aber in diesen Bereichen ist das aufgeteilt. Man hat jeden dritten, vierten Sonntag einmal Dienst. In der Tourismus­branche ist es so, dass schwerpunktmäßig genau dann die Arbeit anfällt, wenn die anderen unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Ich ersuche deshalb die Tourismus­wirtschaft, in einigen Bereichen entgegenzusteuern, um die in dieser Branche ausgebildeten jungen Menschen auch zu halten.

Ein Bereich ist die Entlohnung. Wir wissen, dass der Kollektivvertrag nicht schlecht ist und dass man in der Tourismusbranche dann viel verdient, wenn man viele Stunden arbeitet. Aber man muss darauf achten, dass die Stunden generell aufgezeichnet werden und es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

Zeitgerechte Dienstpläne. – Ich kenne viele meiner Kolleginnen und Kollegen – ich spreche jetzt nicht als Politiker, wenn ich „Kolleginnen und Kollegen“ sage, sondern als Gastronom –, die erwarten, dass der Mitarbeiter dann arbeitet, wenn der Chef ihn ruft. Ich weiß natürlich, dass man, wenn ein Reisebus ankommt, der nicht angemeldet ist, schnell jemanden braucht. Aber ich bitte, die Dienstpläne länger vorauszuplanen, damit der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sein Privatleben danach zu gestalten.

Die Unterbringung bei sogenannter freier Station ist etwas, das andere Berufe gar nicht haben. Unsere Lehrlinge haben freie Unterkunft, freies Essen und freie Getränke. Das ist toll, sollte aber auch die entsprechenden Standards aufweisen.

Das Wichtigste, glaube ich, ist wohl das Betriebsklima. Das muss stimmen, und da muss man mit den Führungskräften, auch mit dem Küchenchef; einmal ein ernstes Wort reden, wenn mit den Lehrlingen nicht so umgegangen wird, wie wir uns das wünschen.

Es muss alles darangesetzt werden, dass diese gut ausgebildeten jungen Menschen länger diesen Beruf ausüben. Als Betriebsinhaber muss man das Positive daran vorleben, darf nicht immer jammern, wie schwierig dieser Beruf ist, sondern muss auch die schönen Seite aufzeigen. Das Schöne ist ja, dass das „Material“, mit dem die Tourismuswirtschaft zu arbeiten hat, Menschen sind und man nicht am Fließband steht. Das ist auch besonders wichtig für die Betriebsnachfolgen. Betriebsnachfolgen sind heute auch ein Thema in Österreich. Wenn Vater und Mutter immer nur jammern und die Kinder das mitbekommen, dann werden sie einen anderen Beruf wählen.

Die inländischen Gäste in Österreich, die die einzelnen Bundesländer besuchen, wollen das Typische aus dem jeweiligen Bundesland kennenlernen. Gäste aus ande­ren Herkunftsländern fahren nicht wegen einer Pizza nach Österreich, sondern wegen der österreichischen Mentalität. Deshalb braucht Österreichs Tourismuswirtschaft österreichische Hoteliers und Gastwirte, österreichische Mitarbeiter. In meinem Betrieb – er war bis vor eineinhalb Jahren meiner, jetzt führen meine Söhne ihn weiter – gibt es 18 Mitarbeiter, und bis auf einen Osttiroler sind das alles Kärntner. Das erwarten sich die Gäste von uns. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Das war


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nicht negativ gemeint, aber es könnte sein, dass unser Osttiroler Jungkoch jetzt vor dem Fernseher sitzt, hört, wie ich sage, alle 18 seien Kärntner, und dann bestimmt sagen würde: Ich lasse mich nicht eingemeinden! Deshalb dieser Vermerk dazu.

Wenn uns das gelingt, was ich vorhin angesprochen habe, dann bleibt Österreichs Tourismus weltweit Spitzenreiter. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


12.19.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Touris­musbericht ist kompakt und sehr informativ, weshalb auch ich meine Aussagen dazu sehr kompakt halten und nicht zu sehr ausschweifen werde.

Es freut uns, dass einige Kapitel in diesem Bericht wieder und doch prominent bear­beitet worden sind, sei es der barrierefreie Tourismus, sei es die Ethik im Tourismus, aber auch Dinge wie Energieeffizienz, Herausforderungen durch den Klimawandel, Handlungsfeld Mobilität angesprochen worden sind.

Mobilität und öffentlicher Verkehr auch im Tourismus sind sowohl Hol- als auch Bringschuld. Es ist zwar wichtig, dass die Hoteliers angeben, wie man sie öffentlich erreichen kann, und vielleicht auch helfen, die letzten paar Kilometer zu überbrücken, damit man auch wirklich öffentlich anreisen kann, es wäre aber auch wichtig vonseiten der öffentlichen Hand, den öffentlichen Verkehr nicht auszuhungern. Die Ybbstalbahn oder die Wachaubahn zum Beispiel sollten nicht eingestellt werden und auch nicht weniger oft geführt werden als früher, denn der öffentliche Verkehr ist nun einmal enorm wichtig, um auch ohne Auto in die Ferien zu gelangen. Das führt zu einer weni­ger stressigen Anreise. Der öffentliche Verkehr ist auch ganz wichtig für Menschen, die mit dem Flugzeug nach Wien kommen und dann irgendwohin weiterreisen wollen; auch die tun sich mit dem Auto schwer.

Ich denke, die Verknüpfung öffentlicher Verkehr und Tourismus ist ein wichtiges Thema, das von beiden Seiten mehr Berücksichtigung finden könnte. Aber prinzipiell ist es gut, dass der Bericht sich mit dem Thema Mobilität und dem Handlungsfeld darin beschäftigt.

Es freut uns, dass – was wir voriges Jahr intensiver kritisiert haben – auch der nach­haltige Tourismus und die Alpenkonventionen wieder in dem Bericht vorkommen. Nationalpark und Tourismus, Klima und Tourismus – alles Themen, die sich auch mit der Umwelt beschäftigen. Und sagen wir es einmal so: Der Tourismus ist wichtig für Österreich, aber die Umwelt ist auch ganz wichtig für den Tourismus, obwohl wir in vielen Fällen gerade mit der Wirtschaft etwas im Clinch liegen, ob der Umweltschutz eine Bürde und eine Last oder vielleicht doch auch eine Chance ist. Gerade im Bereich des Tourismus ist das relativ eindeutig geklärt: Umweltschutz ist eine Chance, die sich uns bietet, um unseren Gästen mehr anbieten zu können.

Der Bericht zeigt in einigen Punkten schon auch vorhandene Wunden auf. Kollege Mitterer hat schon angesprochen, dass auf der einen Seite eine relativ hohe Arbeits­losenquote zu verzeichnen ist, die sich auch daraus ergibt, dass es doch sehr viele Saisonarbeitsplätze gibt. Auf der anderen Seite gibt es eben sehr viele Menschen, die aus diesem Bereich in einen anderen Bereich wechseln, weil die Belastung eben sehr groß ist. Das kann man nicht leugnen. Wenn man Familie mit Kindern hat, kann man


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halt nicht im Sommer in Kärnten und im Winter in Vorarlberg arbeiten. Das ist, glaube ich, logisch. Das sind Probleme, denen man sich stellen muss.

Alles andere kann ich sicher auch unterschreiben. Es hat auch etwas mit Bezahlung zu tun, es hat auch etwas mit Arbeitsklima zu tun. Ich selbst habe einmal in meiner Jugend im Tourismus gearbeitet. Ich habe es aber nur kurz ausprobiert und muss sagen, da geht es schon auch viel um Wertschätzung, da haben Sie sicher recht. Daran kann man sicher auch arbeiten.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir zwar mehr Nächtigungen haben, aber sich insgesamt die Ertragslage nicht verbessert. Dazu muss man sich auch Lösungen überlegen. Und auch die Verschuldungssituation in der Hotellerie ist ein Problem. Wenn die Belastung zu viel wird, gibt es möglicherweise den Effekt, dass vieles kippt, was wirklich nicht erstrebenswert wäre.

Im Gesamten betrachtet stimmen wir, wie gesagt, dem Bericht gerne zu. Er ist kompakt und informativ. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


12.23.17

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Tourismusbericht wurde jetzt von allen Seiten beleuchtet, aber ich darf vielleicht doch noch auf ein paar Punkte eingehen; vor allem möchte ich den österreichischen Tourismusbericht aus der Sicht des Landes Tirol bewerten.

Der Bericht ist wirklich ein ganz hervorragendes Dokument. Ich lese immer wieder Berichte und beurteile sie dann auch nach deren Wahrheitsgehalt. Stehen da tolle Dinge drin, und fühlen das die Menschen vor Ort auch, was im Bericht steht? – Der Tourismusbericht, dieser Lagebericht, spiegelt das wider, was die Unternehmerinnen und Unternehmer vor Ort, draußen erleben. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren im Tourismus gut gearbeitet, natürlich mithilfe der Länder und des Bundes.

2008 war für den Tourismus ein tolles Jahr, aber es haben auch die Konjunkturpakete gegriffen. Die Menschen waren optimistisch und haben sich von der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht unterkriegen lassen. Sie haben hart gearbeitet und dann auch Urlaub und Freizeit genossen. Das hat sich in den Zahlen niedergeschlagen. 2009 war der leichte Einbruch von über 5 Prozent, und 2010 hat sich die Situation wieder langsam erholt. Wir haben aber noch nicht jenen Stand erreicht, den wir 2008 schon gehabt haben. Damals hat viel gegriffen.

Wie geht es unseren Unternehmern jetzt? – Zunächst lobt der Bericht. Wir haben ein Umsatzplus, wir haben ein Nächtigungsplus. Aber wie schaut es unterm Strich in den kleinen Betrieben aus? – Es sind vor allem die kleinen, die – das sage ich jetzt einfach einmal so – zu kratzen haben. Das Positive waren die niedrigen Zinsen, aber jetzt fehlt ihnen die Auslastung. Es mag schon sein, dass die Auslastung mit 152 Tagen im Jahr eine sehr gute ist, aber das ist natürlich auf das ganze Land ausgelegt, vor allem auf die tollen, die guten Hotels mit vier, fünf Sternen, die unheimlichen Zuspruch finden. Die kleineren mit drei und zwei Sternen haben eine wesentlich niedrigere Auslastung.

Es herrscht ein unheimlicher Preiskampf. Warum soll jemand in ein Zwei- oder Drei-Sterne-Hotel gehen, wenn man zum Beispiel am Seefelder Plateau, das in Tirol wirklich eine touristische Region ist, um den gleichen Preis im Vier- und Fünf-Sterne-Haus nächtigen, leben kann und wesentlich mehr Leistung bekommt? Also der


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Preisdruck auf die Unternehmer ist schon wesentlich und hoch. Wir müssen dahin gehend arbeiten, dass der Druck von den Unternehmern genommen wird.

Die Unternehmer haben aber auf der anderen Seite auch eine große Verantwortung. Sie bilden junge Menschen aus. Leider werden es immer weniger, die sich ausbilden lassen wollen, obwohl sich die Qualität unserer Ausbildung im Tourismusbereich hinter keinem anderen Land zu verstecken braucht. Wir stehen da wirklich an erster Stelle. Ich denke jetzt an die Berufsschule in Absam, die auch Vergleichen mit Südtirol standhält. Italien hat eine ähnliche duale Ausbildung wie Österreich, zwar mit weniger Praktikum und mehr Theoriestunden, aber an und für sich soll am Ende das Gleiche herauskommen. In Brixen war man begeistert, was die Gastwirteschule bei uns in Absam bietet, welche Ausbildung die Schülerinnen und Schüler dort erhalten. Ich möchte sogar keck behaupten, dass sich die Berufsschüler von Absam und die Villa-Blanka-Abgänger auf gleicher Augenhöhe begegnen. Ein Drittel der Schüler in Absam sind deutsche Staatsbürger, die von der Ausbildung begeistert sind. Sie sagen, so toll wäre die Ausbildung bei ihnen zu Hause nicht.

Es muss uns gelingen – Bundesminister Mitterlehner hat diesbezüglich schon Akti­vitäten gesetzt –, wieder mehr junge Menschen in Tourismusberufe zu bringen. Es gibt in diesem Bereich an und für sich ganz tolle Berufsbilder. Ich denke, wenn eine Kellnerin oder ein Kellner den Gast nett begrüßen, frisst ihnen dieser unter Umständen sprichwörtlich aus der Hand, wenn sie sich und das Produkt, das sie verkaufen möchten, ordentlich präsentieren. Der Gast konsumiert alles, was sie bringen, ist glücklich, es schmeckt, hervorragend! Am Abend können sie sagen: Heute haben wir alle unsere Gäste glücklich gemacht, wir haben sie gut bedient! (Allgemeine Heiter­keit.) Ich will damit sagen, das sind wirklich ganz tolle Berufe, die auch Aufstiegs­chancen bieten.

Es gibt vonseiten des Ministeriums auch die Modularisierung, um sich einfach spezieller, besser ausbilden lassen zu können, um sich weiterentwickeln zu können, um einen wesentlich besseren Aufstieg zu haben. Ich glaube, daran müssen wir weiterarbeiten.

Natürlich sind die Arbeitszeiten – und das ist, glaube ich, eben auch die Crux – nicht so attraktiv. Wenn andere junge Menschen in die Disco gehen, dann müssen die Beschäftigten in der Tourismusbranche die Menschen bedienen, auf sie zugehen. Aber sie haben auch den Vorteil, dass sie Menschen glücklich machen. Das kann man ja nicht bei allen Berufsgruppen sagen.

Und die Leistung wird auch großteils honoriert, das muss ich Herrn Kollegen Mitterer schon sagen: Viele unserer Unternehmen bemühen sich um ihre Mitarbeiter und nutzen sie nicht aus! Die paar schwarzen Schafe vonseiten der Unternehmer sind gleich viele wie die schwarzen Schafe, die wir unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern haben, die wiederum die anderen ausnutzen.

Das hält sich also die Waage, aber wir vom Wirtschaftsbund goutieren es nicht, wenn ein Unternehmer seine Mitarbeiter nicht korrekt behandelt und sie nicht ihren Leistungen entsprechend bezahlt. Ich glaube daher, es sind da einige wenige, und diese müssen wir eben auch noch ausmerzen. Aber es gibt auf der anderen Seite auch Mitarbeiter, die die Unternehmer ausnutzen, und die sind auch nicht ganz kleinlich.

Was mir in diesem Bericht – es ist jetzt schon ziemlich alles gesagt worden – auch ganz gut gefällt, sind die Investitionen: die Investitionen, die von Bundes- und Län­derseite dank Mitterlehner viel besser koordiniert worden sind. Es gibt ja die Inves­titionsförderung, die Beratungs- und Ausbildungsförderung, die Kooperationen und die Restrukturierungen.


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Was mir besonders gefällt, sind die Kooperationen. Das sind einfach Förderungen, die man regionsweise vergeben kann, wobei nicht jeder Ort alles selbst erfinden muss, sondern Regionen zusammenarbeiten können. Regionen können sagen, sie möchten etwa in der Kinderbetreuung auf touristischer Seite etwas machen, oder sie möchten einfach Radwege für eine ganze Region erschließen. Damit bekommt man dann auch die Summen zusammen, und somit erhalten sie auch die Förderungen.

Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Beitrag, dass wir auch lernen, über den Tellerrand hinauszusehen, auch den Kirchturm der nächsten Gemeinde und nicht nur immer den eigenen zu sehen. Da kann man viel gestalten, und das wird auch unserem Tourismus im Land Tirol sicher zugutekommen.

Ich möchte nur noch ganz kurz auch auf das Land Tirol eingehen. (Bundesrätin Mühlwerth: Was war das bis jetzt?) Was mir so gut gefallen hat, ist: Tirol gilt als Wintersportort schlechthin, wir haben über 17 Millionen Nächtigungen nur im Winter. Nur: Tirol hat ganz am Anfang, 1929, mit Sommertourismus angefangen! Das ist bis in die sechziger Jahre so geblieben; erst in den siebziger Jahren ist Tirol zum Winter­sportort geworden. Wir hatten bereits 1929, 1930 im Sommer 3,2 Millionen Nächtigun­gen, und da will Tirol wieder hin. Tirol will nicht nur Wintersportort sein, sondern Tirol will in Zukunft auch eine Sommerdestination werden.

Ich hoffe doch, dass auch in Zusammenarbeit mit der Österreich Werbung die Tirol Werbung den Tiroler Sommer, der vielseitig und abwechslungsreich ist, gemeinsam bewerben kann, damit Tirol weiterhin das Tourismusland ist, das wir immer schon waren und das wir auch in Zukunft bleiben möchten, um auch Handwerk und Gewerbe weiter hochzuhalten und den hohen Beschäftigungsstand, den wir in Tirol haben, weiter erhalten zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

12.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konrad. – Bitte.

 


12.33.31

Bundesrat Klaus Konrad (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute darf ich das erste Mal auf Bundesebene zum Tourismusbericht Stellung beziehen. Ich habe fünf Jahre lang als Tourismussprecher in der Steiermark, im Landtag Steiermark wirken dürfen und möchte feststellen, dass dieser Bericht nicht nur bildlich gut dargestellt, sondern auch inhaltlich sehr gut aufbereitet ist. Es freut mich besonders, dass auch ein Themenbereich wie die Beschäftigung im Tourismus einen wirklich guten Stand in diesem Bericht gefunden hat.

Sehr geehrter Kollege Steinkogler! Das Salzkammergut ist ein gutes Beispiel dafür, wie Tourismus funktionieren sollte, weil diese Region über drei Bundesländer geht. Ich glaube, dass gerade auch im Tourismus die Kleinkrämerei schlecht angebracht ist. Wir müssen über die Regionen hinweg zusammenarbeiten, ob es das Salzkammergut ist, ob es in meiner Region die Thermenregionen sind, auch in anderen Bereichen. Wenn es uns gelingt, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, über die eigenen klein­regionalen Strukturen hinauszublicken, dann haben wir die Möglichkeit, auch inter­national besser zu punkten. Es kann nicht sein, dass wir große touristische Regionen haben, uns aber in der Bewerbung kleinregional verzetteln und deshalb im interna­tionalen Zusammenhang nicht punkten können.

Kollege Mitterer, ich hätte mir nicht gedacht, dass ich einmal so viele Berührungs­punkte mit der freiheitlichen Opposition haben werde: Betreffend den Tourismusbericht


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 62

ist es diesmal so. Du hast die Eigenkapitalausstattung im Tourismus angesprochen. Diese ist leider traditionell schlecht, und sie ist auch in den abgelaufenen Krisenjahren nicht wirklich besser geworden. Sie ist zwar aufgrund der Tatsache, dass die Finanz­mittel am Markt günstiger zu haben waren, weil ja die Zinsen gesunken sind, etwas besser geworden, aber die Eigenkapitalausstattung wird in diesem Bereich sicher noch zu verbessern sein.

Aber was mich besonders gefreut hat: Ich könnte dich ja direkt einmal zu Kollektiv­vertragsverhandlungen im Tourismusbereich mitnehmen. Ich verhandle da in der Steiermark schon jahrelang – Kollege Perhab lacht dort drüben – leider etwas erfolglos! Wir sind ja noch immer in Knochenarbeit daran, in der Steiermark den Mindestlohn im Kollektivvertrag auf 1 300 € zu heben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit 1 300 € macht man in der heutigen Zeit nicht die großen Sprünge. Das ist eine finanzielle Ausstattung, die man als Arbeitnehmer durchaus braucht, wenn man vollzeitbeschäftigt ist. Da gibt es viel zu tun.

Es ist bereits angesprochen worden, dass wir im Tourismus gute Ausbildungen haben, dass wir im Vergleich zu anderen Branchen an und für sich viele Lehrlinge ausbilden, dass wir aber aufgrund der Tatsache, dass es hohe Drop-out-Raten gibt, trotz allem, trotz dieser intensiven Ausbildungstätigkeit, Schwierigkeiten haben, genügend Fach­kräfte für den Tourismus zu finden.

Diese Tatsache ist auch ein Punkt: Dass wir jetzt mit der Ostöffnung am Arbeitsmarkt die Auswirkungen hätten, die vom freiheitlichen Lager zitiert oder, besser gesagt, in den Himmel gemalt wurden – dass uns also die Arbeitskräfte überrollen würden –, das ist nicht passiert, das ist besonders im Tourismus nicht passiert! Da muss ich aber dazusagen: sogar zum Leidwesen der Tourismusbetriebe, denn diese hätten sich mehr Potenzial erwartet, das aus dem Osten kommt.

Es gibt nach wie vor auch in der Ostregion Österreichs viele offene Stellen im Tourismusbereich, ob das jetzt im Service ist, ob das in der Küche selbst ist. Diese Ostöffnung hat also auch im Tourismusbereich nicht, wie befürchtet, zu einem Massenansturm geführt, sondern die Kolleginnen und Kollegen (Ruf bei der FPÖ: Im Grenzbereich!), die wirklich im Tourismus arbeiten wollten, sind schon seit einiger Zeit da – das weiß ich auch vom eigenen Unternehmen –, und es ist nicht besonders bemerkbar gewesen, dass jetzt durch diese Ostöffnung ein stärkerer Zuzug entstanden ist.

Deshalb müssen wir schon eines sehen: Wir müssen daran arbeiten, den Arbeitsplatz Tourismus attraktiver zu gestalten. Es geht eben nicht nur darum, die entsprechenden finanziellen Ausstattungen zu finden, und es geht nicht nur darum, die entsprechenden Arbeitszeiten zu gestalten, sondern der Mix macht es aus. Wir haben in Österreich Branchen, in denen es auch eine schlechte Entlohnung gibt, aber trotzdem eine nied­rige Fluktuation stattfindet. Und wir haben Branchen – ich spreche, wie auch schon der Kollege, den Sozialbereich oder Gesundheitsbereich an –, in denen auch am Wochen­ende gearbeitet werden muss – Spitäler schließen nicht am Freitagnachmittag –, und dort ist diese Fluktuation in der Dramatik auch nicht sichtbar.

Wir haben, Herr Minister, in diesem Bereich viel zu tun! Sie sind ja gelernter Sozial­partner, bei Verhandlungen sehr erprobt, und ich glaube wirklich, dass da die Sozial­partner Lösungen finden müssen. Dass es Imagekampagnen gibt, ist schön, aber spätestens dann, wenn man fünf bis sechs Jahre im Beruf gewesen ist, ist es mit dem Image allein nicht getan. Da zählen die Fakten: Wie geht es einem im Job? Was läuft?


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 63

Wenn man dann eine freie Station in einem Unternehmen hat, wenn man die Möglichkeit hat, dort zu übernachten, dann ist das zum einen eine tolle Angelegenheit. Aber diese tolle Angelegenheit ist dann oftmals nicht mehr ganz so toll: nicht nur, wenn die Ausstattung schlecht ist, sondern auch, wenn sie dazu dient, die Kollegin oder den Kollegen Tag und Nacht zur Hand zu haben. Wenn einmal Arbeit anfällt, dann holen wir ihn her – egal, um welche Uhrzeit das ist, ob es der freie Tag ist, wie auch immer!

Ich glaube, in diesem Sektor haben wir auch viel zu tun. Wir wissen, wie die Praxis im Tourismus ist: Es ist fast schon eine Rufbereitschaft. Oft genug klagen Kolleginnen oder Kollegen, dass sie an ihren freien Tagen „hinein“ müssen, wenn jemand erkrankt. Es ist oft eine niedrige Personalausstattung in den Betrieben, man plant an und für sich wenig Personalressourcen ein. Daher ist es eben das Problem, dass es zu Überlastungen in diesem Sektor kommt und dass die Drop-out-Rate entsprechend hoch ist.

Es ist auch bezeichnend, dass in einer Zeit, in der an und für sich die Beschäftigungs­situation nicht so rosig war – im Berichtszeitraum –, die Anzahl der Lehrlinge im Tourismus um 994 abgenommen hat. Man würde ja glauben, man hat in dieser Zeit jeden Lehrplatz gebraucht wie einen Bissen Brot. Anscheinend haben sich einige junge Damen und Herren nicht dazu durchringen können, im Tourismus Fuß zu fassen. Es gibt da eben Arbeit, und diese Arbeit müssen wir auch angehen.

Herr Minister, ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie in dem Bericht dem Kapitel Beschäftigung im Tourismus so großen Raum gegeben haben. Das ist ganz wichtig. Natürlich sind die Unternehmer die Ersten, die mit ihren innovativen Produkten auch im Tourismusbereich ihren Beitrag dazu leisten, aber auch die Unternehmen brauchen Humankapital, und das sind die Beschäftigten im Tourismus. Diese tragen ebenfalls zum Erfolg im Tourismus bei; ich bitte, das zu berücksichtigen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


12.41.48

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht ist wirklich sehr seriös geschrieben, sehr offen, empirisch realistisch die Fakten darstellend, und damit kann man wirklich etwas anfangen. Es wäre aber interessant – vielleicht darf ich das als kleine Anregung mitgeben –, auch gleich Lösungskompetenzen in Modellen 1, 2, 3, 4, 5 anzubieten. Damit kann man sehen, ob sich die Bundesregierung auch wirklich Lösungen überlegt hat oder überlegen wird.

Worum geht es in dem Bericht in erster Linie? – Durch diesen Bericht zieht sich wie ein roter Faden die Problematik der Eigenkapitalquote der österreichischen Betriebe. Dazu darf ich Folgendes vorlesen – ich zitiere –:

„Mehr als die Hälfte der Unternehmen“ kann „die (...) geforderte Grenze einer Ent­schuldungsdauer von maximal 15 Jahren nicht einhalten. Dies bedeutet, dass sich eine Vielzahl von Unternehmen der Tourismuswirtschaft in einer wirtschaftlich ange­spannten Situation befindet.“

Damit sind wir auch schon bei dem Thema, um das es geht: um die ungenügende betriebliche Ausstattung hinsichtlich der Eigenkapitalquote.

Jeder, der ein Unternehmen führt, jeder, der mit seinem Unternehmen im Wettbewerb bestehen muss, weiß, dass die Eigenkapitalquote der wichtigste Parameter, die wichtigste Kennzahl ist, um bei Banken an Fremdkapital heranzukommen. Die


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 64

Kennzahl wird eingeschätzt, die Kennzahl wird gemessen anhand der Bilanz. Es ist bekannt, dass bei einer Eigenkapitalquote von unter 10 Prozent die Kreditwürdigkeit sehr eingeschränkt ist und dass man bei einer Eigenkapitalquote von 5 Prozent überhaupt kein Geld bekommt, man praktisch in die Illiquiditätsgefährdung eintritt.

Wenn ich mir in diesem Bericht die Eigenkapitalquote der österreichischen Betriebe anschaue, dann muss ich mit Verwunderung sehen, dass man mit dieser Eigen­kapitalquote überhaupt arbeiten kann. Ein Minus-Eigenkapital habe ich bis jetzt noch nicht kennengelernt, und wie man ein operatives Geschäft mit einem Minus-Eigen­kapital führen kann, ist mir ein Rätsel – aber die österreichische Bundesregierung mit ihrer Wirtschaftspolitik macht dies offenbar möglich!

In der Drei-Sterne-Kategorie haben wir ein Minus-Eigenkapital von minus 3,6 Prozent, das heißt, das Vermögen ist niedriger als das aufgenommene Fremdkapital. In der Gastronomie liege ich mit einer Eigenkapitalquote von 4,6 Prozent auch erschreckend niedrig. Nur in den Vier- und Fünf-Sterne-Hotels schaffe ich den Sprung über die 5 Prozent mit einer Eigenkapitalquote von 7 Prozent.

Wie schaffe ich es nun, mit so einem Minus-Eigenkapital überhaupt zu arbeiten? – Das ist das weltberühmte österreichische Förderwesen; ich darf es so nennen: Förder­unwesen! Worum geht es hier? – Über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank subventioniert der österreichische Staat, die österreichische Bundesregierung in der Höhe von 2 bis 3 Prozent die Förderungen über Zinszuschüsse. Was ist diese Österreichische Hotel- und Tourismusbank? – Das ist praktisch die übergeordnete Holding aller österreichischen Hauptbanken.

Wenn man sich die Zinssätze anschaut – der heutige Eckzinssatz der EZB liegt bei 1,25 Prozent –, werden Zinszuschlagsätze zwischen 1,5 und 3 Prozent angeboten; das ist wesentlich über dem Marktzinssatz, um zirka 1 Prozent. Wenn Sie diesen Banken – beziehungsweise diesen Unternehmen, wie Sie sie nennen – Förderungen geben, fördern Sie eigentlich nur die Banken, denn die Zinsaufschläge sind überhöht, die Zinsaufschläge entsprechen nicht dem Marktzinssatz. Es wäre besser, wenn man hier mehreren Banken den Marktzutritt verschaffen könnte, die sich mit diesen Förderungen auseinandersetzen. Dann würden Sie bei den Zinsen ad hoc 1 Prozent einsparen! – Das ist das Erste.

Sie fördern ja eigentlich doppelt! Eigentlich fördern wir diese Betriebe doppelt, und trotz dieser doppelten Förderung schaffen wir es nicht, eine positive Eigenkapitalquote für die Betriebe zu erreichen. Warum doppelt? – Das ist die EZB, die EZB in Frankfurt; wir wissen alle, die Verschuldung der europäischen Staaten, all der Peripherieländer, zwingt die EZB zu dieser Niedrigzinspolitik. Die Inflation beträgt bekanntlich bereits um die 4 Prozent. Die Zinsen, die Realzinsen, müssten wesentlich höher sein, annähernd an der Inflationsrate, wenn wir keinen Realverlust bei den Lohneinkommen bezie­hungsweise persönlichen Einkommen haben wollen. Dieser findet aber statt – durch diesen gestützten Zinssatz!

Jetzt stützen Sie diese Betriebe zweimal, einerseits durch das Fördermodell, und das Zweite kommt von der EZB. Aber trotz dieser doppelten Stützung schafft es die Mehrzahl der Betriebe nicht, eine Eigenkapitalquote von über 5 Prozent zu erwirtschaften. Da kann doch einiges nicht stimmen! Das ist ein Beweis dafür, dass Sie mit dieser Wirtschaftspolitik, mit dieser Belastungspolitik niemals zu einer gesunden Wirtschaft, zu einem gesunden Wirtschaftskreislauf kommen. Sehr geehrter Herr Minister, das darf ich Ihnen hier eindeutig sagen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Besser wären massive Steuersenkungen, ein komplett neues Steuerkonzept mit niedrigeren Lohnsteuern, mit niedrigeren Einkommensteuern, mit einer niedrigeren Körperschaftsteuer, mit einer Freistellung des nichtentnommenen Gewinnes. Und die


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Investitionen fördere ich am besten beim Unternehmen, denn jede Investition muss sich aus dem eigenen Betrieb heraus rechnen.

Wenn Sie so ein Förderwesen haben, sind die Zinssätze ja praktisch bei null, weil doppelt gefördert, auch durch die EZB. Dort liegen sie bei ungefähr 1,25, und man kriegt auch nur mehr 1 Prozent, aber mit den ganzen Förderungen durch den Staat, von der Bundesregierung bin ich praktisch bei null. Wenn ich es nicht einmal bei null Prozent schaffe, einen Betrieb ins Positive zu bringen, dann stimmt irgendetwas nicht. Dann muss ich ein anderes Konzept entwickeln.

Dieses Konzept geht nur über Steuersenkungen, weil Steuersenkungen jedem zugutekommen und jeder das Recht hat, diese in Anspruch zu nehmen, aber es geht nicht über diese ewige Förderei, die nur den Lobbyismus fördert, nur wettbewerbs­verzerrend wirkt und vor allem ungerecht ist, weil nicht jeder den gleichen Zugang hat. Darum geht es: um Gerechtigkeit, um Ehrlichkeit, um Vernünftigkeit! Denn das wird von einem Staat gefordert und vor allem verlangt.

Wenn ich als Betrieb eine höhere Eigenkapitalquote habe – und das ist die Crux der ganzen Geschichte –, dann reduziere ich die Abhängigkeit von den Banken. Die Abhängigkeit von den Banken ist ja das Problem, darum haben die Banken überhaupt diese Power in Österreich bekommen, und zwar so wie in keinem anderen Land Euro­pas. Ich muss die Eigenkapitalquote der Betriebe mit allen Mitteln stärken, weil sie die Grundvoraussetzung für eine richtige, für eine geordnete, für eine vernünftige Wirtschaftspolitik ist. Die Leistung gehört belohnt, der Leistungswille, der Leistungs­gedanke der österreichischen Wirtschaft, vor allem im Tourismus, weil das uns Österreichern ein Anliegen ist.

Zum Schluss des ersten Punktes darf ich Ronald Reagan zitieren: Der Staat löst kein Problem, der Staat ist selbst das Problem. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Na bravo! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Darf ich zum zweiten Punkt kommen? (Bundesrat Mag. Klug: Das war „zum Schluss“!) – Ich komme zum zweiten Punkt. Das war der Schluss des ersten Punktes, ich komme zum zweiten Punkt: Das ist Wien. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Präsident Kneifel hat heute schon das Februarpatent angesprochen. Das Februarpatent wurde in Österreich 1861 konstituiert, es wurde aber 1865 sistiert; wir hatten dann noch zwei Jahre Absolutismus hier in Österreich. Die Konstitution, die Geschichte fängt also eigentlich mit 1867 an, wenn ich das kurz anreißen darf.

1867 war auch die Zeit ... (Bundesrat Kneifel: Am 26. Februar 1861!) Das Februar­patent. Ich rede aber jetzt von der Dezemberverfassung, vom Staatsgrundgesetz: Das war im Dezember 1867. (Bundesrat Kneifel: Das war eine Erweiterung!) Genau, aber da wurden die Grundgesetze eingeführt und eingebracht. (Bundesrat Gruber: Irgendwann war der Dreißigjährige Krieg! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber: Die Frage ist nur, wie lange er gedauert hat!)

1867 hat – das darf ich als Wiener sagen – die Gründerzeit Wiens begonnen, die bis 1879 gedauert hat. Zwei Drittel der gesamten Bausubstanz Wiens sind in dieser Zeit entstanden, und von dieser Bausubstanz leben vor allem der Wiener Tourismus, der Städtetourismus, der Konferenztourismus und vor allem der lukrative Geschäfts­touris­mus.

Eine gute und sehr interessante Information stellt auch der Vermerk im Bericht zu den historischen Gärten dar. Da sieht man, dass die Geschichte Wiens Kultur ausmacht und nicht die gegenwärtige Kultur, etwa die Donauplatte, wo sich Bürgermeister Häupl so gerne ablichten lässt.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 66

Ein kurzer Bericht noch zur Wiener Börse: Die Wiener Börse war in diesen Gründerjahren die zweitgrößte Börse der Welt. (Bundesrat Mag. Klug: Wie geht das mit Tourismus? Kommt da jetzt noch was zum Tourismus?) – Die Wiener Börse, das darf ich noch kurz sagen, hat jetzt ein Minus von minus 40 Prozent – auch da sollte man in der Bundesregierung daran denken, den Kapitalmarkt aufzubessern. Das imperiale Wien ist das, was den Tourismus ausmacht, und darauf sind wir in Wien stolz.

Ich danke vielmals (Zwischenruf bei der SPÖ: Wofür?) und bedanke mich für das Zuhören. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


12.51.20

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe mich zum Tagesordnungspunkt „Lage des Tourismus in Österreich“ gemeldet, und ich hatte bis vor Kurzem den Eindruck, dass wir eine sehr sachbezogene Diskussion abhalten. Ich bedanke mich vor allem beim Kollegen Mitterer. Du hast mir aus dem Herzen gesprochen, es war sehr sachlich und fundiert, alle Aussagen kann man auch von unserer Seite unterstreichen. Aber dein Kollege hat jetzt dieses Bild etwas getrübt. Ich habe mir gedacht, ich bin im falschen Film. Ich glaube, ich war in einer Vorlesung über einen historischen Abriss über den Manchester-Liberalismus oder sonstige Dinge. (Ruf bei der SPÖ: Genau!)

Aber es macht nichts, Herr Kollege Pisec, es müssen sich nicht alle im Tourismus auskennen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir haben sehr gute Beispiele von Top-Tourismusfunktionären in den Ländern, und auch auf Bundesebene sind wir sehr gut, glaube ich. Das kommt auch im Bericht zum Ausdruck. Ich bedanke mich bei der Frau Sektionschefin, die heute nicht hier ist, aber ich bitte die Damen und Herren vom Ministerium, ihr dies auszurichten. Es ist wie jedes Jahr ein fundierter Bericht.

Die wichtigsten Dinge sind schon angesprochen worden, deshalb darf ich mich auf ein paar betriebliche Dinge beschränken.

Herr Kollege Konrad, wir sitzen in den Kollektivvertragsverhandlungen nicht deswegen fest, weil wir uns gegen 1 300 € Mindestlohn sträuben, sondern weil die Steiermark und Wien die einzigen Bundesländer sind, die kein durchgängiges Festlohnsystem im Tourismus haben, sondern parallel dazu auch den Garantielohn abhandeln. Für die Gastronomie in diesen Bundesländern würde die Umstellung auf den Festlohn, auf dieses Niveau, eine 20-prozentige Lohnerhöhung bedeuten. Das können wir unseren Betrieben in dieser Form nicht zumuten.

Wir von der Hotellerie hätten gerne diesen Festlohn, weil es für uns eine Lohnver­rech­nungsvereinfachung wäre, auch in Bezug auf die Gebietskrankenkasse-Über­prüfung und so weiter. Wir wünschen uns das, und ich hoffe, dass wir mit neuen Köpfen im Kollektivvertragsteam, Herr Kollege Konrad, doch zu einer Einigung kommen. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte mit den niedrigen Löhnen im Tourismus kann nicht ganz richtig sein, denn wir haben im Tourismus in den Bilanz­kennzahlen Lohn- und Personalkosten zwischen 35 und 40 Prozent. Jeder, der sich betriebswirtschaftlich ein bisschen auskennt, weiß, dass diese Dinge nicht mehr zu toppen sind, denn sonst geht der Betrieb in Konkurs. Das ist so.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 67

Daher müssen wir schauen, dass wir die Arbeitszeiten intensiver ausnützen können. Wir haben viele Stehzeiten im Tourismus, es ist ja kein stetiges Geschäft, sondern es geht auf und ab, saisonal, aber auch im Tagesbetrieb. Daher liegt die Schwierigkeit darin, den gerechten Lohn für die Mitarbeiter zu finden. Eines ist ganz klar: Selbst als aktiver Gastwirt kann ich meinen Betrieb ohne meine Mitarbeiter nicht führen, nicht einmal mit meiner erweiterten Familie. Das geht nicht mehr. Die Ansprüche sind zu groß geworden. Daher brauchen wir sie.

Kollege Mitterer hat auch die Lehrlingssituation angesprochen. Wir haben heuer voraussichtlich um 2 000 Lehrlinge weniger im Tourismus in Österreich, und in den nächsten Jahren kommen noch die Auswirkungen der demographische Entwicklung dazu.

Ich habe eine kleine Vision: Wir könnten versuchen, hier einen europäischen Gedan­ken einzubringen. Es gibt in vielen europäischen Ländern eine hohe Jugendarbeits­losigkeit; vielleicht wäre es möglich, in Zukunft aus anderen Ländern Jugendliche nach Österreich zu rekrutieren, um sie hier auszubilden und dann wieder mit einer profunden touristischen Grundlage in ihre Heimatländer zurückzuschicken. (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.)

Das wäre aus meiner Sicht eine Möglichkeit. Teilweise gelingt es mit unseren deut­schen Nachbarn, Kollegin Junker hat das bereits erwähnt. Auch in der Saisonnier-Frage würden wir nicht mit den bestehenden Saisonnier-Kontingenten auskommen, auch trotz 1. Mai nicht, wenn wir nicht deutsche Mitarbeiter in den westlichen Bun­desländern Österreichs hätten. Daher brauchen wir diese. So unattraktiv kann der Beruf nicht sein, wenn sogar aus Bayern und aus Franken deutsche Staatsbürger nach Österreich zum Saisonarbeiten kommen, wo es vor 20, 40 Jahren ja umgekehrt war. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.Kollegin Mühlwerth, vor 40 Jahren sind unsere österreichischen Professionisten nach München zum Arbeiten gefahren. Hier haben wir eine Trendumkehr. (Bundesrätin Michalke: Die bekommen in Deutschland Geld und werden bezahlt, wenn sie ins Ausland gehen, da gibt es eine Ausgleichszahlung!)

Ja, ist möglich, da kenne ich mich im Detail nicht aus. Aber wir sind froh, dass wir diese deutschen Mitarbeiter haben, denn wir haben einen ständigen Bedarf an ihnen.

Herr Bundesminister, ich bedanke mich insbesondere für die Erarbeitung dieser Touris­musstrategie. Eine Tourismuskonferenz werden wir, wie Kollege Mitterer schon gesagt hat, im Jahr 2012 in Schladming abhalten können. Wir freuen uns darauf, Gastgeber zu sein – letzten Endes auch, weil wir 2013 die Alpine Ski-Weltmeisterschaft in der Steiermark, in Schladming ausrichten können.

Damit bin ich bei der Steiermark. Wir haben in den letzten zehn Jahren ein stetiges Wachstum sowohl bei den Nächtigungen als auch beim Umsatz zu verzeichnen gehabt. Das Industrieland Steiermark ist inzwischen auch ein Tourismusland gewor­den. Ich denke, die Vielfalt der Steiermark macht es aus, dass die Steiermark das beliebteste Urlaubsland der Österreicher ist. Mit 61 Prozent Marktanteil können wir dieses Ergebnis nicht toppen. Ich bedanke mich bei den Österreicherinnen und Österreichern. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.57


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


12.57.23

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was den vorliegenden Bericht anlangt, ist


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angesprochen worden, dass er an sich sehr ausführlich ist, aber auch sehr zeitnahe ausgerichtet ist. Wir haben damit die Situation, dass wir jetzt im Jahr 2011 unmittelbar an die Datenlage und auch an die Berichtsituation das Jahr 2010 betreffend anknüp­fen. Was die Daten dieses Jahres anbelangt, können sie auch monatsaktuell bei uns auf der Homepage abgefragt werden.

Hinsichtlich der Entwicklung des Tourismus ist vieles schon gesagt worden. Im Endeffekt haben wir, genauso wie in der Entwicklung der Gesamtwirtschaft, auch beim Tourismus eine zeitverzögerte Reaktion auf die Krise. Das heißt, im Krisenjahr selbst hat der Kunde teilweise sogar deswegen, weil Krise ist, Urlaub gemacht, aber nachher etwas gezögert. Wir hatten Mühe, das gesamte Volumen aufrechtzuerhalten, was uns bei den Nächtigungen gelungen ist. Wir haben gesehen, dass der Kunde in Zeiten der Krise weniger weit wegfährt, der Radius seiner Urlaubstätigkeit wird geringer.

Daher haben wir das erste Mal überhaupt mit der Österreich Werbung im Jahr 2009 eine Inlandskampagne umgesetzt. Die war insofern sehr erfolgreich – was wir an den Nächtigungszahlen der beiden folgenden Jahre nachvollziehen können –, als dass wir insbesondere bei den Inländern eine größere Steigerung haben als bei den Ausländern. Bei den Nächtigungen beispielsweise gibt es im Jahr 2010 eine Steige­rung von 1,7 Prozent bei den Inländern, bei den Ausländern sind wir in etwa stabil geblieben. Das hat uns dann insgesamt einen Zuwachs von 0,5 Prozent beschert, und wir liegen bei rund 125 Millionen Nächtigungen.

Es war besonders positiv, dass wir sehen konnten, dass die Erweiterungsländer, aber auch andere Länder – Erweiterungsländer waren und sind sehr wintersportafin –, hohe Steigerungsraten aufgewiesen haben, was die Nächtigungszahlen anbelangt. Wir konnten auch sehen, dass Herkunftsmärkte wie Russland mit einer Steigerung von 23,3 Prozent, oder die Vereinigten Staaten mit einer Steigerung von 11,9 Prozent, oder die Schweiz mit 4,3 Prozent Steigerung nach wie vor überdurchschnittlich wichtig für uns sind.

Was das Problem war – das ist auch schon erwähnt worden –, ist die Umsatzent­wicklung insgesamt. Der Kunde hat, bedingt durch die Krise, weniger ausgegeben. Was heißt das im Klartext? – Als Konsequenz, wenn es um weniger Geld ausgeben geht, muss die Qualität insgesamt steigen, muss das Angebot insgesamt steigen und sind nicht Dumpingpreise die mögliche Strategie.

Wir haben gesehen, dass wir gerade noch unsere Marktanteile halten konnten. Aber die Gäste, die den Hauptanteil der Nächtigungen ausmachen, nämlich die Gäste aus Deutschland – von den 125 Millionen Nächtigungen kommen rund 48 Millionen aus Deutschland –, lassen die Tendenz erkennen, dass sie kürzer, aber manchmal dafür öfter den Urlaub in Österreich verbringen und dann noch einen Urlaub in Italien oder einem anderen südlichen Land anhängen.

Daher geht es darum, einerseits zu schauen, dass die Gäste aus Deutschland länger bleiben – das ist eine gar nicht so einfache Aufgabe –, andererseits das zu tun, was wir auch gesamtwirtschaftlich tun, wir müssen schauen, dass wir die Marktanteile bei anderen Märkten verbreitern.

Was meine ich damit? – Es ist der Kampf um den Kunden auch im Überseebereich im Gange, und wir müssen hier auch erfolgreicher mitwirken; damit sind beispielsweise Brasilien, beispielsweise Indien, beispielsweise China gemeint. Wir haben bei einer Konferenz – die schon angesprochen worden ist, nämlich in Linz – von Fachexperten gehört, dass allein in Indien in den nächsten sechs bis sieben Jahren 600 Millionen Menschen zu dem Mittelstand gehören werden, der reisemäßig attraktiv ist und Europa ins Visier nehmen wird. Das ist für uns eine ganz, ganz wichtige Zielgruppe. Aber das gilt genauso für andere Länder. Weiten wir da die Marktanteile nicht aus, dann werden


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wir insgesamt unsere jetzige Situation bei dieser verstärkten Konkurrenz nicht halten können.

Im Bericht wird die Eigenkapitalsituation angesprochen. Ich glaube, Herr Kollege Pisec, es ist jetzt nicht entscheidend, ob wir bei den Zinssätzen eine Überförderung haben und ob diese Überförderung von der EZB in Richtung der Banken direkt geht, oder ob wir das nicht machen sollten, weil das nicht wirklich für die Eigenkapitalsituation der Betriebe ausschlaggebend ist. Die ist traditionell in Österreich schlecht, hat sich zwar jetzt verbessert, aber das ist relativ.

Was können wir in dem Bereich tun? – Im Endeffekt muss dort vor allem der Betrieb ansetzen, indem er die Qualität hebt, indem er die Kostenrechnung besser in den Griff bekommt, die teilweise gerade bei Zwei- und Dreisternbetrieben mangelhaft ist, damit er insbesondere neben der Kostensituation die Umsätze nach oben bringt. Und das ist eine Aufgabe, die sich jeder Einzelne selber stellen muss. Da kann die Bundes­regierung von den Rahmenbedingungen her nichts tun.

Daher nutzen uns in diesem Zusammenhang all die Vergleiche relativ wenig. Es ist eine mühsame Angelegenheit, die Eigenkapitalsituation zu verbessern, wenn auch – das ist ein schlechter Trost – bei uns die Branche damit umzugehen gelernt hat. Da ist eben im Hintergrund das – wenn es vorhanden ist – private Sparbuch oder Ähnliches zur Absicherung noch hergenommen worden. Wir werden uns bemühen, auch was die Beratung und andere Systembestandteile anbelangt, Unterstützung zu bieten, aber die Problemlösung liegt bei den Betrieben selber.

Wo die Problemlösung nicht bei den Betrieben liegt, sondern bei den Rahmen­bedingungen, das ist dort, wo es um den effizienten Einsatz der Mittel geht. Wir haben uns bemüht – es ist die Tourismusstrategie schon angesprochen worden –, hier zu akzentuieren. Wir haben drei Komponenten. – Und da haben Sie recht, Herr Kollege Pisec, das imperiale Österreich ist eine Komponente, nämlich jetzt weniger das Imperiale als Demokratie-Kontrapunkt, sondern das Imperiale vonseiten der Bau­substanz, vonseiten der Gebäude, die wir haben, und die gerade in Wien, in Salzburg, in Graz attraktiv für die Gäste aus dem Ausland sind. Daher sind eine Komponente unserer Tourismusstrategie die Kulturdenkmäler, die großen Städte. Die zweite Kom­ponente sind die Alpen, wir haben auch eine international vernetzte Strategie mit „the ALPS“. Und die dritte Komponente sind die Seen und die Donau, die ebenfalls sehr attraktiv sind.

Diese drei USPs haben wir auch in unserer Gesamtkonzeption verstärkt wahrge­nommen. Das können Sie in der Werbung sehen, das können Sie bei den Förder­aktivitäten sehen. Wir haben beispielsweise hinsichtlich Fahrradtourismus entlang der Donau vieles entwickelt, wir haben das Internet betreffend schöne Angebote machen können, die auch genutzt worden sind. Sagen Sie nicht, jeder hat ohnehin Internet, der Betroffene hatte die kundenorientierten Buchungsmöglichkeiten eben nicht.

Daher sind wir, was die Qualitätshebung anbelangt, erfolgreich, auch was die Effizienz anbelangt, besser unterwegs, denn wir werden nicht mehr schaffen, dass die Länder gemeinsam mit uns die Österreich Werbung finanzieren. Aber was wir erreichen können und teilweise auch schon erreicht haben, ist, dass wir die Themen aufeinander abstimmen, dass wir neben den Themen vor allem die Zeitpunkte abstimmen – wann werben wir wo? –, dass wir abstimmen, mit welchen Instrumenten wir werben, und dass wir auch in der Messung – was ist herausgekommen? – gemeinsam agieren.

Daher wird uns diese Koordination der Aktivitäten, ohne dass wir die Mittel verstärken mussten, dazu führen, dass wir auch in Zukunft erfolgreich sein werden.


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Es ist auch ein Problempunkt angesprochen worden, den ich nicht verschweigen möchte, das ist die Personalsituation. Wir bemühen uns, die Saison zu verlängern. Das ist eine ganz wichtige Angelegenheit, bei der die Sozialpartner und das Arbeitsmarkt­service auch eingebunden sind. Es ist eine mühsame Angelegenheit, weil auch noch alte Verhaltensmuster vorhanden sind. Viele wollen das nicht unbedingt, sondern haben eben eine bestimmte Vorstellung – die Saison dort, dann Sommeraufenthalt da, eventuell noch Oktoberfest in München oder sonst etwas und dann wieder dasselbe Spiel. Es ist unattraktiver für manche, in Richtung Ganzjahrestätigkeit zu gehen; manche sehen es natürlich auch als Fortschritt.

Über dieses Thema werden wir, genauso wie über die Eigenkapitalsituation, noch öfter reden, nicht aber darüber, dass wir an sich strategisch ganz gut und erfolgreich sind.

Natürlich spielt die Wetterlage eine große Rolle, vieles andere, etwa wie die Feiertage fallen, ebenso. Aber man kann viele Aktivitäten planen, zum Beispiel im Wintersport – weil mir das Beispiel am Herzen liegt –: Mit den Schulsportwochen werden wir gemein­sam mit Ö3 im Herbst eine tolle Aktion machen und damit schauen, dass die Prägung für Wintersportaktivitäten in der Jugend wieder zunimmt, denn mit Verpflichtungen ist es heute nicht mehr machbar.

In diesem Sinn danke ich für Ihre Unterstützung. Wir werden nächstes Jahr hoffentlich auf dem aufbauen, was ich Ihnen heute angekündigt habe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

13.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.07.293. Punkt

Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-276-BR/2005 d.B. sowie 8513/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allge­meiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um den Bericht.

 


13.07.52

Berichterstatter Martin Preineder: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-276-BR/2005 d.B.).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Unter einem teile ich mit, dass folgende Ergänzung des Berichts vorzunehmen ist:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 den Antrag, den Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler, zur Kenntnis zu nehmen.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 71

Diesen Bericht darf ich Ihnen bringen und den Antrag stellen, ihn als Plenum zur Kennt­nis zu nehmen. – Danke.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


13.08.47

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute unter diesem Tagesordnungspunkt eine zweifelsohne sehr umfangreiche verfassungs­rechtliche Materie. Es ist ein sehr umfassender Bericht, hätten ihn alle Kolleginnen und Kollegen in der gedruckten Variante heute mit, dann müssten wir uns gegenseitig suchen, so umfangreich haben sich viele Expertinnen und Experten in ganz Österreich mit den Fragen der Verfassungsstruktur, des Föderalismus, des Bundesstaates, der Republik und vieler Dinge mehr in Österreich auseinandergesetzt.

Er wurde vor fünf Jahren gelegt und einige Erkenntnisse aus dem Konvent, glaube ich sagen zu können, wurden in der Zwischenzeit in Teilschritten auch umgesetzt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang gerne die Wahlrechtsreform in Erinnerung rufen. Ich möchte in der Länderkammer, im Bundesrat aber auch an die sogenannte Lissa­bon-Begleitnovelle erinnern und in diesem Zusammenhang selbstverständlich gerne auf unser Beratungsorgan, den Rechnungshof, hinweisen; es ist im Wesentlichen zu Ausweitungen der Prüfkompetenz gekommen.

Zu guter Letzt: Wir alle haben unsere Gesetzesinitiative zum Thema Gemeinde­ver­bände und Gemeindekooperationen letztes Mal in sehr breiter und intensiver – und ich glaube auch: guter – Diskussion über die Bühne gebracht.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch auch nicht verhehlen, dass die österreichische Bundesverfassung seit dem Jahr 1920 eine sehr stabile und – wie wir heute mit Fug und Recht behaupten können, glaube ich – auch eine sehr erfolgreiche und qualitätvolle Verfassung war – und dies vor dem Hintergrund, dass diese Ver­fassungsstruktur 1920 ursprünglich als Provisorium geplant war. Insofern glaube ich, dass wir heute sagen können, dass es eine sehr stabile und auch sehr qualitätvolle Verfassung war.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Damit bin ich mit meinen Gedanken auch schon bei unserer Beratung im Verfassungsausschuss des Bundesrates am vergangenen Dienstag und sage ganz offen, dass ich da dem Ausschussvorsitzenden danke. Ich denke, Edgar Mayer hat sich nicht nur sehr bemüht, den vier geladenen Auskunfts­personen – wie wir sie in der Geschäftsordnung bezeichnen, für uns sind sie natürlich Experten – den Zusammenhang mit dem Bundesrat besonders ans Herz zu legen, sondern ich glaube, dass es deutlich war.

Da auch die OppositionsvertreterInnen anwesend waren, möchte ich als Vertreter einer Regierungspartei nicht verhehlen, dass wir es uns mit der Behandlung des Berichts des Österreich-Konvents im Bundesrat alles andere als leicht machen wollten. Es war völlig klar, dass diese vier Auskunftspersonen mit der breiten Palette an Ideen, die im Konvent geboren wurden, viele Informationen und vielleicht auch Ideen für die Opposition zutage gebracht haben, aber ich möchte durchaus auch meinen Eindruck wiedergeben und sagen, dass es nachvollziehbar ist, dass bei den Experten ein gewisses Frustpotenzial spürbar ist, wenn so viele Ideen in einem Konvent präsentiert


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werden und – bei einem so großen Projekt – dann nicht gleich einmal im ersten Schritt der Großteil sofort umgesetzt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage das in voller Offenheit, weil wir doch signalisieren möchten – ich weiß mich mit dem Kollegen Kneifel in diesem Zugang zu diesem Thema auf einer inhaltlichen Ebene –, dass wir uns dieses Thema nicht leicht machen wollen. Für unsere Fraktion war die Diskussion mit den Experten im Verfas­sungsausschuss – Präsident Fiedler, Präsident Moser, Volksanwalt Kostelka und Direktor Bußjäger – eine äußerst interessante und darüber hinaus eine sehr qua­litätvolle – wenn ich das so salopp sagen darf, Edgar Mayer –, weil für uns in der zweiten Kammer auf der Ebene der Bundesgesetzgebung tolle Ideen dabei waren.

Ich sage aber auch gleich dazu, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Konvent und in der Behandlung im Bundesrat vielleicht doch eher am Start befinden. Warum sage ich das nicht schaumgebremst? – Meines Erachtens waren sich die Experten bei drei Dingen einig, die man sozusagen anpacken sollte. Diese drei Dinge, bei denen im Wesentlichen Konsens geherrscht hat, waren erstens die Bildung und die Schulverwaltung, zweitens das Thema Gesundheit und Struktur der Krankenanstalten. Das dritte Thema war natürlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Verwaltungs­reform im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage gleich vorweg: Zu diesen drei Punkten möchte ich – vor allem zu den ersten beiden – auf die regelmäßige Berichterstattung in den Printmedien verweisen, weil es nicht nur im Bereich der Bildung und der Schul­verwaltung permanente Beratungen – wie auch jetzt wieder in der Landeshauptleute­konferenz – gegeben hat, sondern die neue Vorsitzende der Landeshauptleutekon­ferenz bereits in den Medien geäußert hat, unter ihrer Vorsitzführung für das Bundes­land Salzburg nächste Schritte zu setzen.

Zum Thema Gesundheit: Wie oft haben wir schon diskutiert, dass wir eine öster­reichweite Steuerung im Bereich der Gesundheitspolitik der Krankenanstalten bevor­zugen würden, weil wir durchaus von einzelnen Stilblüten in den Ländern wissen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ganz vernünftig aufgestellt sind – ich darf das vielleicht etwas diplomatisch formulieren.

Zu guter Letzt zum Punkt 3, zur Verwaltungsgerichtsbarkeit: Wir werden uns bemühen, in nächster Zeit gemeinsam eine Initiative zu starten, weil ich auch letztes Mal zum Thema Gemeindeverbände bereits gesagt habe: Hand aufs Herz, war das für den Bundesrat eine Eintagsfliege, oder wollen wir noch das eine oder andere Projekt star­ten?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es steht uns aus dem Blickwinkel des Konvents gut an – und das wäre auch in etwa die Leitlinie –, uns den Bundes­ratsrucksack nicht so vollstopfen zu lassen, dass uns bereits nach der Hälfte der Reise die Kraft verlässt. Wir sollten uns daher meines Erachtens gerade in der Länderkam­mer zum Konvent einzelne Projekte heraussuchen, die unter der Richtschnur Länderkammer, Bundesländer, Föderalismus und Kommunen aus unserer Sicht bei uns gut aufgehoben wären. Insofern bin ich sehr, sehr zuversichtlich, dass gerade diese Beratungen zu weiteren tollen Projekten führen würden.

Zwei letzte Gedanken. Ich glaube, wenn wir den Konvent ernst nehmen, birgt er für die Bundesrätinnen und Bundesräte viele Informationen in sich, um nicht nur in den Parlamentsklubs, sondern auch – Hand aufs Herz! – in den Landtagsklubs unsere Meinungen dahin gehend einzubringen. Es sind genug Informationen, Vorschläge, politisches Material enthalten, sodass wir das auch bei uns zu Hause gut, sauber, anständig, mit Power für die Zukunft einbringen können.


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Ein letzter Gedanke, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorausschicken, dass der Verfassungsausschuss des Nationalrates unsere Gemeindeinitiative auch schon sehr wohlwollend behandelt hat. – Vielen herzlichen Dank! Wir werden vielleicht auch noch die letzten Feinheiten finden. Ich glaube aber, es hat sich gezeigt, dass das Zusam­menwirken zwischen Bundesrat und Nationalrat ein sehr fruchtbringendes ist. Insofern bin ich damit auch bei unserer eigenen Tagesordnung gelandet.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir mit unserer eigenen Tagesordnung in Zukunft so flexibel umgehen, dass wir sagen, versuchen wir doch, die föderalen Themen, die Länderthemen in der Tagesordnung primär vorne zu reihen. Das würde vielleicht die Diskussion am Vormittag beleben, aber auch eine Bereicherung für die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist völlig bewusst, dass das ein Eigenauftrag ist, aber ich wollte ihn einmal in die Diskussion einbringen. Es ist ein Auftrag an uns. Ansonsten danke ich nochmals für die gute sachliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Konvent und lade zur Ideenfindung für den Bundesrat ein – aber natürlich auch zur Umsetzung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundes­räten der ÖVP.)

13.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


13.18.54

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann unmittelbar an die Ausführungen meines Vorredners anschließen, der gesagt hat, er lade zur Ideenfindung ein bezüglich der Fragen, welche Materien wir demnächst in diesem Hause in kleinen Schritten weiterbringen und was wir im Sinne des Konvents und im Sinne vieler Vorschläge, die gemacht wurden, bewegen wollen, um die Bürokratie abzubauen, um den Staat schlanker zu gestalten und die Effizienz unserer Verwaltung entsprechend zu steigern.

Man braucht sich gar nicht so anzustrengen. Eigentlich liegen alle Vorschläge auf dem Tisch: die Vorschläge, die der Rechnungshof gemacht hat, die Vorschläge, die der Konvent gemacht hat; es gibt Strukturreformkommissionen im Bundeskanzleramt, die getagt haben. Die Problemzonen sind eigentlich klar definiert und auch die Möglich­keiten, diese Probleme zu lösen. Es liegt an uns – und ich glaube, so hast du das gemeint, lieber Gerald –, dass wir die Selektion  dieser auf dem Tisch liegenden Vor­schläge und Ideen vornehmen.

Ich glaube, dass sich die Länder sehr stark in diesen Prozess einklinken sollen. Die Länder tragen nicht nur für das eigene Bundesland Verantwortung, sondern für den gesamten Staat Österreich – so wie ein Körper. In einem Körper hat jedes Organ eine wichtige Bedeutung, damit der Gesamtorganismus entsprechend leben und vital erscheinen kann. Und das wollen wir auch, dass unsere Republik wieder frischen Wind bekommt, frische Luft.

Die Länder sind eigenständige Organe des Bundes – nicht nachgeordnete Organe oder Hilfsknechte des Bundes. Wenn wir dieses Maß anlegen, ist es wichtig, dass sich Bund und Länder auf gleicher Augenhöhe begegnen, wenn es darum geht, für die Bürgerinnen und Bürger Probleme zu lösen. Ich muss sagen, die Schere zwischen dem Veränderungsbedarf und den tatsächlichen politischen Gestaltungsmöglichkeiten, die wir haben – egal, ob das ein Land oder der Bund ist, ob das der Nationalrat oder der Bundesrat ist –, geht immer weiter auf.


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Die Schere zwischen Anspruch auf Veränderung und der Wirklichkeit der Gestaltung geht immer weiter auf, und ich glaube, dass wir aufhören müssen – mein Vorredner hat es erwähnt – mit diesen Verschränkungen, mit diesen Doppelgleisigkeiten, die es gibt.

Ich habe oft das Gefühl, unsere Verfassung ist von einem Misstrauensgrundsatz getragen – nicht von einem Vertrauensgrundsatz, bei dem man davon ausgeht, dass der Bund seine Aufgaben ordentlich erledigt und dass die Länder und Gemeinden ihre Aufgaben erledigen. Jeder will drüberschauen, es gibt Verschränkungen, Verflechtun­gen, irgendwelche Zustimmungsrechte in den Angelegenheiten – eigentlich steht dann die Mühle, und es geht gar nichts mehr. Da müssen wir ansetzen. Die entsprechenden Vorschläge wurden schon genannt, und ich wiederhole die Debatte aus dem Aus­schuss nicht, das hat mein Vorredner schon getan.

Wir brauchen einfach mehr politische Handlungsfähigkeit. Das erwartet sich der Bürger, der in einer Person – in einer Person! – Staatsbürger, Landesbürger und Gemein­debürger ist und Bund, Länder und Gemeinden mit seinen Steuergeldern in die Lage versetzt, die Probleme in seinem Bereich zu lösen. Ich kann es schon nicht mehr hören, wenn es heißt, der Bund nimmt das Geld ein und die Länder verteilen es. – Nein, es gibt einen, der zahlt in dieser Republik, das ist der Staatsbürger, das ist der Steuerzahler. Wir haben diese Einnahmen so aufzuteilen, damit sie möglichst effizient für den Bürger verwendet werden. Ich glaube, das ist die Realität, und an ihr sollen wir uns orientieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese teuren Doppelgleisigkeiten – wie zum Beispiel im Bildungsbereich – gehören weg! Ich glaube, da gibt es einen Konsens. Jetzt geht es nur darum, wann wir es anpacken und wann wir etwas tun. Tun! Es geht um das Tun. Ich glaube, es wurde schon von allen Bereichen genug ausgeleuchtet.

Wir haben auch Probleme, seit wir in der Europäischen Union sind. Die Union nimmt keine Rücksicht darauf, ob ein Staat als Bundesstaat oder als Zentralstaat organisiert ist. Da kommt es natürlich zu enormen Reibereien. Ich sage Ihnen ein Beispiel: Die Europäische Union verlangt Datenschutz – das ist richtig und sinnvoll –, aber sie unterscheidet nicht zwischen den manuellen Daten und den Maschinendaten, den EDV-Daten. Für die Maschinendaten ist laut Datenschutzgesetz der Bund zuständig, und für die manuellen Daten sind die Länder zuständig. Sie machen eigene Gesetze in diesem Bereich – und das alles mal neun, einmal Bund und neunmal Länder.

Bei der Baustoffzulassung – ein schon oft genanntes Thema – haben sich die Länder vorbildlich auf ein Baustoffprüfungsinstitut der Länder geeinigt. Fiele dem Bund ein Stein aus der Krone, wenn er sagen würde, auch die Baustoffe für Autobahnen, Brücken et cetera werden dort geprüft? Die Leute sind gleich gut qualifiziert, haben Bautechnik, Chemie studiert, sie haben auf Landes- und Bundesebene dieselbe Ausbildung. Bitte, da wäre doch Bedarf, dass sich der Bund dieser Regelung an­schließt und sagt, machen wir doch eine gemeinsame Baustoffmaterialienprüfung oder Zulassungsprüfung! Wir brauchen nicht einen Landesziegel und einen Bundesziegel. Da lachen doch die Hühner – über so eine Regelung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Gruber.)

Eine weitere Angelegenheit, die rasch erledigt gehört – ich hätte es gerne schon bei dieser Gesetzesinitiative zur Kooperation der Gemeinden –: die Zustimmungsrechte. Wenn ich in einer Veranstaltung jemandem erkläre, dass der Ministerrat als Kollegial­organ zustimmen muss, wenn das Bundesland Salzburg oder Oberösterreich die Umweltschutzabteilung und die Naturschutzabteilung zusammenlegen will, so ist das ja oft kaum zu glauben.

Das muss vom Ministerrat genehmigt werden, und der Ministerrat macht es sich ja nicht leicht. Er befasst mit dieser Materie alle möglichen Abteilungen, Sektionen und


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Ressorts in den Ministerien. Es geht dann alles hinaus, alles wieder zurück zu einer Stelle, und nach acht Wochen wird erklärt, es sei ohnehin alles bestens. Ungefähr 300 Mal im Jahr läuft dieser Prozess in Österreich ab, und ungefähr drei Mal wird ein etwaiger Einwand gemacht. Also bitte, ich glaube, mit diesen Zustimmungsrechten sollten wir aufhören.

Ich nehme auch die Länder in die Pflicht. Die Länder können ruhig auf die Zustimmung zur Bezirksgerichtsorganisation verzichten. Justiz ist Bundessache, und Bundessache soll vom Bund verantwortet werden. Es ist nicht notwendig, dass Landeshauptleute entscheiden, ob ein Bezirksgericht, an dem ein Richter vielleicht halbtags tätig ist, noch aufrechterhalten werden muss – mit der gesamten Infrastruktur, mit der gesamten Hausverwaltung, dem Reinigungspersonal, und, und, und. Also das gehört weg.

Ich kann mir auch vorstellen, dass die Länder auf die Bestellung der Sicherheits­direktoren verzichten. Sicherheit ist Bundessache. Sicherheit ist Bundessache, und da gehört eine Verantwortlichkeit her – und nicht, dass jeder Zustimmungsrechte hat und sagt, den schauen wir uns einmal an und dann werden wir sehen, was herauskommt.

Ich glaube, wir müssen vom Misstrauensgrundsatz abgehen. Wir müssen zum Vertrau­en hinarbeiten – eine Körperschaft macht das ordentlich, und die andere macht das auf ihre Weise ordentlich. Es gehören klare entsprechende Regelungen her. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Gruber und Brückl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen also eine Aufgabenreform. Wer in dieser Republik konkrete Aufgaben übernimmt, soll auch die Mittel dafür haben, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Aufgabenzuweisungen ohne das entsprechende Geld wird es wahrscheinlich nicht spielen. Das gehört dazu. Man kann nicht den Gemeinden oder den Ländern Aufgaben übertragen, obwohl sie die Mittel nicht haben. Ich glaube, das ist nicht sinnvoll, das wird es auch nicht geben.

Die Verwaltungsgerichte hat Kollege Klug bereits genannt. Damit entfällt eine gesamte Berufungsinstanz, da kann man viel einsparen. Man kann Landesverwaltungsgerichte einführen, damit nicht alles beim Verwaltungsgerichtshof in Wien landet. Ich glaube, da liegen genug Vorschläge auf dem Tisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kompetenzverteilung in unserer Republik ist so strikt, so genau, so unverrückbar, dass es kaum Flexibilität gibt. Es gibt kaum Flexibilität.

Es ist heute schon von einem Redner gesagt worden, dass unsere Verfassung aus den zwanziger Jahren stammt. Ja, 1920 bis 1925 wurde diese Aufgabenteilung fixiert – und diese Aufgabenteilung entfernt sich jedoch zunehmend von der politischen Realität und den Erfordernissen der heutigen Zeit. Wir haben heute doch ganz andere Probleme als in den zwanziger Jahren. Umweltpolitik, Klimapolitik, Energiepolitik – das sind alles Querschnittmaterien und überall ist jeder zuständig und wenn überall jeder zuständig ist, ist in Wirklichkeit keiner zuständig. Dort müssen wir hinkommen: klare Verantwor­tungsbereiche und klare Kompetenzen. Darum geht es!

Mir ist eigentlich nicht bange, dass wir hier an Ideenmangel leiden. Jetzt geht es darum, auch etwas zu tun. Ich habe mich sehr gefreut, dass diese Initiative, die wir im Bundesrat in Kooperation mit den Gemeinden gestartet haben, eine Initiative der Abge­ordneten dieses Hauses war.

Ich habe heute schon einmal gesagt, in dieser Republik ist nicht nur die Regierung verantwortlich, auch jeder einzelne Abgeordnete hat eine Verantwortung. Und wenn wir glauben, dass da zu wenig weitergeht, dann können wir ja mithelfen. Mit unserem Auftrag können wir entsprechende Akzente setzen. Dass das möglich ist, haben wir bewiesen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen haben und glaube, wenn wir das


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konsequent weiterführen, wird auch die Debatte um die Bedeutung des Bundesrates aufhören. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte.

 


13.31.52

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Klug, du hast gesagt, die Verfassung von 1920 sei ja eigentlich als Provisorium entstanden. Als gelernte Österreicher wissen wir aber – und auch aus Erfahrung –, dass Provisorien bei uns alles überdauern, mehr als alles andere. Aber die Verfassung hat sich durchaus bewährt, das sehe ich ja auch so. (Bundesrat Kneifel: Es hat sich aber einiges getan!)

Trotzdem – da hat auch der Kollege Kneifel recht – hat sich einiges getan, seitdem die Verfassung entstanden ist und wenn wir eine Verwaltungsreform angehen wollen, dann ist es auch nötig, die Verfassung zu ändern. Vielleicht könnte man sie in dem Zusammenhang in manchen Bereichen etwas flexibler gestalten, als sie bisher ist. Man muss nicht alles minutiös ordnen und für jedes einzelne Ding einen eigenen Absatz in einem Paragraphen oder einen eigenen Unterartikel haben. Vielleicht gelingt das ja.

Jetzt sprechen wir heute über den Bericht des Österreich-Konvents. Seit über sechs Jahren liegt er in den Schubladen der Regierung. Die Tageszeitung „Die Presse“ hat vor einiger Zeit über die Tatsache, dass dieser Bericht des Österreich-Konvents heute auf der Tagesordnung des Bundesrates ist, geschrieben: Ein Zombie kehrt zurück in den Bundesrat.

Na, gut, einen Zombie würde ich es vielleicht nicht gerade nennen, aber wie ich es im Ausschuss schon gesagt habe, einen gewissen Hautgout hat dieser Bericht natürlich schon, wenn er seit über sechs Jahren gut abgelegen ist. Aber das ist nicht die Schuld derer, die an diesem Bericht mitgewirkt haben. Denen möchte ich meinen Dank dafür aussprechen, dass sie sich zur Verfügung gestellt haben. Eineinhalb Jahre haben hier Experten ihr Wissen und ihre Erfahrung – sozusagen ihr Hirnschmalz – eingebracht, um diesen Bericht zustande zu bringen. Sie alle haben es wirklich nicht verdient, dass der Bericht jetzt in den Schubladen der Regierung abgelegt ist und dann – das möchte ich jetzt auch kritisch anmerken – vom sogenannten Qualitätsjournalismus quasi beleidigt wird und mit dieser Aussage – ein Zombie kehrt zurück – bedacht wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Es ist ja nicht so, dass im Konvent über alles und jedes absolute Einigkeit geherrscht hat. Es hat auch dort Reibereien gegeben. Es hat dort auch oft mehr Dissens als Konsens geherrscht, was aber nichts macht. Es war ja nicht die Aufgabe des Konvents, einen harmonischen Abschlussbericht zu erstellen, sondern die Aufgabe des Konvents war es, Ideen für die Politik zu liefern.

Leider hat die Politik der Regierung das überhaupt nicht aufgegriffen. Man kann, bis auf wenig ... (Bundesrat Mag. Klug: Überhaupt nicht?! Das stimmt nicht!) – Ja, aber das ist wirklich so minimal. Ist es so, dass man sich letztlich auf die Schulter klopfen und sagen kann, wir haben ja sowieso etwas gemacht? Die wenigen Dinge, die du richtigerweise aufgezählt hast, sind jetzt wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Der Konvent hat ja die Hoffnung gehabt, dass die Regierung etwas daraus macht. Aber was hat die Regierung gemacht? – Auf gut Wienerisch gesagt, hat sie diesen Bericht „nicht einmal ignoriert“, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt aber nicht!)


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Wir werden um eine Verwaltungsreform, wie sie ja von meinen beiden Vorrednern schon angesprochen worden ist, nicht herumkommen. Wir haben ein dramatisches Budgetdefizit, das sich noch erhöhen wird, wenn die ganzen ausgegliederten Sachen spätestens 2014 mit hineingerechnet werden müssen. Wir müssen wirklich aufpassen, damit wir uns dann nicht, wenn wir überhaupt nichts tun und weiterwursteln wie bisher, irgendwann zumindest in der Nähe eines Bootes, das Griechenland oder auch Spanien oder Portugal oder Irland heißt, wiederfinden – Irland beginnt sich angeblich wieder zu erholen, das müssen wir uns einmal anschauen.

Der Rechnungshof zeigt seit Jahren ... (Bundesrat Mag. Klug: Na ja! Nicht einmal regional! – Staatssekretär Dr. Ostermayer: Kärnten?) – Ich würde nicht darauf wetten. Wir sollten das nicht einfach so auf die leichte Schulter nehmen, aber das ist eh klar, die Regierung redet sich ja immer alles schön und sagt, ist alles nicht so schlimm. Frau Fekter hat ja auch gesagt, die Griechenlandhilfe kostet uns keinen Cent. (Zwischenruf des Bundesrates Boden.) Das Gegenteil ist wahr, das muss sie sich auch ständig in den Zeitungen anhören. Also es überrascht mich nicht, dass ihr immer sagt, alles halb so schlimm, die Opposition soll bitte keine Panik machen.

Der Rechnungshof zeigt seit Jahren auf, woran es krankt: in der Bildung, im Gesundheitsbereich, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei der Verwaltung gene­rell. Hier geschieht einfach nichts! Die Tatsache, dass der im letzten halben Jahr amtierende Bundesratspräsident Gottfried Kneifel den Bericht auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung hat setzen lassen, ist hoffentlich eine Initialzündung, nicht nur für uns, sondern vielleicht auch für den Nationalrat.

Ich danke dir auch namens der freiheitlichen Fraktion dafür, dass du den Bericht auf die Tagesordnung gesetzt hast, aber auch für die Initiative, was die Gemeinde­kooperationen anbelangt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Gruber und Zangerl.)

Mein Vorredner hat ein bisschen vornehmer ausgedrückt, dass jeder, nicht nur jeder Mandatar, sondern auch die Gemeinden, die Länder, schlicht wir alle, die etwas zu verwalten haben, etwas zu beschließen haben, etwas zu bestimmen haben und damit das Geld des Steuerzahlers ausgeben, an sich arbeiten, sich einbringen und dazu beitragen müssen, dass sich die Dinge bessern. Ich sage es jetzt nicht ganz so schön wie du, ich sage: Auch die Besitzstandswahrer – und die gibt es in dieser Republik –, quer durch Österreich, werden sich bequemen müssen, von ihrer Macht etwas abzugeben (Bundesrat Kneifel: Ja!), um diese Doppelgleisigkeiten, diese Paralleli­täten, die von beiden Seiten erwähnt worden sind, endlich einmal wegzubekommen.

Es ist wirklich unerträglich, dass in Schule, Gesundheit und Verwaltung Dinge parallel laufen, die auch an einer Stelle konzentriert sein könnten, selbstverständlich nach der Verteilung: Was ist die Aufgabe des Staates? Wo wirkt das Subsidiaritätsprinzip? Was können die Länder besser? Was können die Gemeinden besser? Und da wird jeder ein paar Federn lassen müssen, um das jetzt salopp auszudrücken. Ich erwarte mir, dass gerade in der jetzigen Budgetsituation – in der Finanzkrise, wo keiner weiß, wann sie wirklich zu Ende gehen wird – die notwendigen Einsparungen, die wir vornehmen müssen, wirklich durchgeführt werden, denn je länger man damit wartet und je länger man weiterwurstelt wie bisher, desto tiefer werden die Einschnitte sein müssen. Das hat Rechnungshofpräsident Moser im Verfassungsausschuss am Dienstag ja sehr richtig angemerkt. Also wird sich in den Bereichen, die schon genannt worden sind, etwas bewegen müssen.

Die letzte Sitzung mit dem Gesetzesantrag an den Nationalrat (Bundesrat Mag. Klug: Das war eine Verwaltungsreform!), der die Gemeinden betrifft, habe ich ja schon erwähnt, aber auch wir in der Länderkammer sind nicht von all diesen Reformen


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 78

ausgenommen. Wir kennen ja die ganze Bandbreite der Forderungen von Abschaffung bis Aufwertung des Bundesrates. (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) Ich bin, da Frau Dr. Rohrer da ist – herzlich willkommen! –, schon gespannt, was ich dann in der „Presse“ lesen werde. (Bundesrat Kneifel: Lass dich nicht irritieren!) Wir selber dürfen uns auch da nicht ausnehmen.

Wir haben den Gesetzesantrag auf Initiative des Bundesrates zur Lissabon-Begleit­novelle gehabt, der die Gleichstellung von Bundesrat und Nationalrat betrifft, weil wir zu Recht darauf gedrängt haben, dass wir als Länderkammer auch die Vertreter der Länder sein wollen und sein müssen, aber das kann natürlich nicht der letzte Schritt gewesen sein.

Aber auch da gibt es vom Konvent sehr viele vernünftige Vorschläge, die den Bun­desrat betreffen: von der Möglichkeit, bei der Gesetzgebung dabei zu sein, bei den Ausschussberatungen des Nationalrates eingebunden zu sein, über einen Vermitt­lungsausschuss, wenn es keine Einigkeit zwischen National- und Bundesrat gibt beziehungsweise wenn der Bundesrat einen Einspruch erhebt, bis hin zur Möglichkeit, die Vertreter der Landtage in den Bundesrat zu entsenden, was eine ursprünglich freiheitliche Idee war, die ich dann erfreulicherweise immer wieder bei anderen gefunden habe. (Bundesrat Kneifel: Das können Sie, ohne die Verfassung zu ändern, jetzt auch schon ...!) – Da geht es um die Landtagsabgeordneten, die gleichzeitig auch Bundesräte sein können. – Bis hin zu den verschiedenen Möglichkeiten des suspen­siven Vetos liegt wirklich genug auf dem Tisch.

Es muss nur aufgegriffen, beraten und dann, in welcher Form auch immer, beschlos­sen werden. Ich darf als Wienerin mit einer Abwandlung eines Tiroler Spruches schließen – streng gegendert –:

Mander und Weiber, s’isch Zeit! (Beifall bei der FPÖ.)

13.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


13.41.48

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis... – Herr Staatssekretär! Aber ich würde Sie auch ohne Weiteres sozusagen upgraden. (Bundesrat Gruber: Das ist jederzeit möglich!) – Das liegt ja nicht an mir.

Werte Damen und Herren! Als ich auf der Tagesordnung gelesen habe, dass heute der Bericht des Österreich-Konvents vorliegt, lag meine Reaktion einerseits zwischen Überraschung darüber, dass es überhaupt Materien gibt, die schon sechs Jahre vorher in den Bundesrat eingelangt sind und so lange brauchen, bis sie dann behandelt werden, und andererseits Ratlosigkeit darüber, warum das gerade jetzt passiert. (Bundesrätin Mühlwerth: Weil das Parlament zu groß ist!) In welche Richtung geht es? Was soll man damit machen?

Ich meine, es wird gesagt, es lag die ganze Zeit in der Schublade – ganz so stimmt es nicht. Der Endbericht war im März 2005 da, dann gab es eine offensichtlich – ich sage einmal – hilflose Initiative des Nationalrates, indem ein besonderer Ausschuss des Nationalrates zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents getagt hat. Ich glaube, ein ganzes Jahr oder eineinhalb Jahre, fast ebenso lange wie der Konvent hat das gedauert. Da ist dann nichts übrig geblieben. Aber in der darauffolgenden Gesetz­gebungsperiode wurde immerhin eine Expertenkommission im Bundeskanzleramt eingerichtet, davon wurde uns auch berichtet im Ausschuss, und die haben dann aus dem Bericht tatsächlich so etwas wie einen Entwurf und weitere Vorschläge gemacht.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 79

Der Entwurf hat sich übrigens auf die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezogen, und das war immerhin im Juni 2007. Also das ist auch schon eine Zeit  lang her, weil wir jetzt davon reden, dass es endlich Zeit sein sollte. Es braucht in Österreich wirklich alles seine Zeit.

Wir gehen davon aus, dass möglicherweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit tatsächlich reformiert wird, aber auch da setzt meine Ratlosigkeit wieder ein bisschen ein, denn das Ziel dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit – übrigens jetzt gerade wegen einer Regie­rungsklausur im Mai hervorgehoben – ist es ja, diese Unzahl von Sonderbehörden zugunsten der Landesverwaltungsgerichte aufzuheben. Das ist das Ziel.

Aber gleichzeitig wird gerade jetzt eine weitere Sonderbehörde geschaffen, nämlich der Infrastruktursenat, mit 24 Mitgliedern und einem eigenen Geschäftsapparat. Also die Ratlosigkeit besteht darin, dass ich auf der einen Seite sehe, dass gewünscht wird, Dinge umzusetzen, aber auf der Handlungsebene, auf der Entscheidungsebene Schritte gesetzt werden, die dem Ziel widersprechen. Wenn eine Reform ernst gemeint sein sollte, dann sollte man nicht die Behörden vermehren und gleichzeitig sagen, das Ziel ist ein anderes. Also es herrscht eine gewisse Ratlosigkeit bei mir. Das bezog sich auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich komme zu den zwei anderen Punkten, die im Ausschuss als ganz wesentliche Ebenen angesprochen wurden, nämlich zur Gesundheitsreform und zur Schulver­waltung. Diese Dinge werden übrigens tatsächlich verhandelt, aber interessanterweise außerhalb der Arbeitsgruppe Verwaltung neu. Von der haben wir auch im Ausschuss gehört, und da habe ich mir den Statusbericht des Rechnungshofes angeschaut, um vielleicht meine Ratlosigkeit ein bisschen zu verringern, weil ich mich gefragt habe, was da alles passiert, von dem wir alle oder ich nichts wissen, jedenfalls nicht als interessierte Konsumentin der Medien.

Ich habe festgestellt, da sind elf große Arbeitspakete in Bearbeitung. Die werden auch auf Expertenebene beraten, und da gibt es tatsächlich bereits fünf dieser Arbeits­gruppen, die die Arbeitspakete bearbeiten. Es sind schon fünf Problemanalysen vor­han­den, sechs haben mit Problemanalysen begonnen und für drei gibt es sogar Lösungsvorschläge.

Da steht die Sache schon wieder. Weil wo steht es? – Es steht immer dann, wenn eine politische Entscheidung notwendig wird. Das heißt, meine Ratlosigkeit liegt – jetzt nicht im Detail, sondern tatsächlich – auf so etwas, was man gemeinhin als Metaebene bezeichnet. Wir sehen alle die Probleme, sie sind analysiert. Es gibt von diversen Ebenen, von diversen ExpertInnen Lösungsvorschläge und irgendwo sollten die Lö­sungsvor­schläge diskutiert und zu einer Form gebracht werden, die wir umsetzen könnten.

Und da ist meine Ratlosigkeit schon wieder da. Wo können wir uns einsetzen? Kollege Klug sagt, wir machen uns das Thema nicht leicht – danke –, wir laden Sie zur Ideenfindung ein – danke. Da mache ich gerne mit, die Frage ist nur: Wo setze ich sinnvollerweise an? (Bundesrat Mayer: Von Anfang an ... !) – Nein, das ist nur eine lange Liste ohne Prioritätensetzung oder ohne jegliche Wahrscheinlichkeit, dass zumindest der erste Schritt von Erfolg gekrönt ist, und das macht es ineffizient.

Ich mache das jetzt tatsächlich als Vorschlag: Wenn wir uns gemeinsam hinsetzen und sagen, das tun wir, dann sollten wir mit den Dingen beginnen – und unter anderem war die Gemeindekooperation eine Sache, die in sich abgeschlossen und relativ einfach zu machen ist, bei denen die Details nicht zu viele Haken und verschieden Ebenen bringen, das geht. Trotzdem, bei dem Wust von 1 200 Seiten des Berichts ist es nicht einfach herauszufinden, was das ist. Ich wünsche mir als nächsten Schritt, nach dieser Aufforderung, Ideen einzubringen, so etwas wie ein: Wie gehen wir es an? Wo


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schauen wir hin? Und nicht dass wir einfach darauf warten, dass Ideen kommen oder nicht, denn das erscheint mir dann wieder so, was seit 2005 passiert ist. Es werden Ideen eingebracht, sie werden nur dann nicht so weit gebracht, dass es zu einer politischen Entscheidungsfindung kommt.

Ich habe jetzt sehr wortreich – wie soll ich sagen? – meine Ratlosigkeit dargestellt. Aber das heißt nicht, dass ich nicht noch genügend Kraft dazu habe, dem Prinzip Hoffnung so viel Gewicht zu geben, dass ich sage, aus dem Grund, dass wir es nicht nur wissen, dass es ökonomisch notwendig ist, zu all diesen Reformschritten zu kommen, sondern, wie Sie es gesagt haben, es auch die Erfordernisse der Zeit das bedingen, dass wir diesen Bericht positiv zur Kenntnis nehmen werden und uns auch bei der Ideenfindung und bei jeder anderen Diskussion tatsächlich konstruktiv einbringen – alles im Sinne der Vorrednerinnen und Vorredner.

Trotzdem braucht es sozusagen neben den Appellen auch so etwas wie eine Strategie oder eine Vorgangsweise, bei dem all diejenigen, die ExpertInnen und auch Manda­tarInnen und Leute aus der Verwaltung wissen, wo sie ihr Wissen und ihr Engagement einbringen können, um das zu schaffen, was hier gewünscht wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

13.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


13.50.13

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrte ZuseherInnen und ZuhörerInnen! Wir reden über einen Bericht – das Wort „Zombie“ wurde ver­wendet. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war nur zitiert!) – Ja, zitiert. – Frau Kollegin Mühlwerth hat gesagt, sie wundere sich, warum das nicht behandelt wurde, das solle nicht in den Schubladen landen.

Ich darf nur daran erinnern: Ihre Partei war damals mit in der Regierung (Bundes­rätin Mühlwerth: Das war das BZÖ!) beziehungsweise ein Teil ihrer Abspaltungen. Also es hat damals, noch in jener Legislaturperiode, zwei Jahre lang Zeit gegeben. (Bundesrat Mitterer schüttelt den Kopf.) In der nächsten Legislaturperiode sind ja tatsächlich einige Dinge umgesetzt worden, zu denen Konsens gefunden wurde. Das ist ja das Wesentliche in einer Demokratie, insbesondere in einer Koalition, dass man zuerst mit dem Koalitionspartner einen Konsens sucht. Und wenn dann Verfassungs­mehrheiten notwendig sind, sucht man noch einen weiteren Partner, in der jetzigen Situation jedenfalls eine weitere Partei. Ich komme dann noch darauf zurück.

Ein paar Punkte, die umgesetzt wurden, hat Herr Bundesrat Klug schon genannt. Ich glaube, ein ganz wesentlicher Schritt, der in der letzten Legislaturperiode gesetzt wurde, war der Asylgerichtshof. Es ist nämlich in den Jahren davor, sagen wir, zugesehen worden, wie ein Problem immer größer wird, wie immer mehr Fälle liegengeblieben sind. Dann wurde der Asylgerichtshof geschaffen, der einen Rucksack von mehr als 20 000 Fällen zu übernehmen hatte und diese jetzt sukzessive abgear­beitet hat. Dieser ist, so glaube ich, ein sehr, sehr gutes Beispiel dafür, wie neue Einrichtungen in der Republik geschaffen werden, die dann auch noch sehr effizient und gut arbeiten.

Ich meine daher auch, dass das ein Vorbild für etwas ist, das auch erwähnt wurde, nämlich die Frage Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist ein Projekt, das erstmals in den achtziger Jahren diskutiert wurde, dann natürlich auch in den Bericht des Österreich-


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 81

Konvents eingeflossen ist, aber eben letztlich nicht weitergegangen ist. Dann hat es einen Entwurf gegeben, wie Sie richtig gesagt haben.

Wir sind jetzt in einer Phase, in der ich gute Hoffnung habe, dass wir das heuer noch schaffen. Wir haben nämlich etwas gemacht, das es bisher nicht gegeben hat, und zwar genau zu analysieren: Wie viele Fälle betrifft das? Wie viele unabhängige Behörden, die dort integriert werden sollen, betrifft das? – Das heißt, auf der Ebene Bundesverwaltungsgericht erster Instanz haben wir schon eine sehr gute Datenlage.

Bei den Landesverwaltungsgerichten ist noch ein bisschen etwas zu tun. Es gibt – ich kann das hier sagen – am 12. Juli eine Verhandlungsrunde mit jenen Personen, die von den Ländern nominiert wurden. Das war ja auch Thema der Landeshaupt­leutekonferenz. Wir haben jetzt eine sehr kompakte Arbeitsgruppe und ich glaube, dass wir es schaffen werden, dass wir diese Struktur bis Jahresende beschließen können. Ich sage ganz bewusst: beschließen können, denn ab dem Moment, ab dem es beschlossen wird, ab dem auch die Verfahrensordnungen gemacht werden, muss das Ganze umgesetzt werden. Und die Umsetzung, das heißt, die ganze Integration all der Behörden, die es jetzt gibt, der Aufbau dieses Gesetzes, das Rekrutieren von Richtern und Richterinnen, das nimmt natürlich Zeit in Anspruch.

Wenn man das sinnvoll machen will – wir haben uns das ganz genau angeschaut, auch bei anderen Erfahrungen –, muss man damit rechnen, dass es etwa zwei Jahre dauern wird. Also wir diskutieren gerade, ob wir eine zwei- oder dreijährige sozusagen Inkrafttretenspause haben. Pause – es wird gearbeitet, aber es dauert, bis das dann tatsächlich als Bundesverwaltungsgericht erster Instanz zu arbeiten beginnt.

Man muss auch eines klarstellen: Das ist kein Projekt, mit dem man Verwaltungs­posten einspart. Es wird am Beginn vermutlich sogar mehr kosten, weil Richter üblicherweise teurer sind als Verwaltungsbeamte. Es wird aber volkswirtschaftlich jedenfalls von Vorteil sein, denn wenn wir es schaffen, dass dieses Gericht funktioniert, dann können wir damit den Verwaltungsgerichtshof extrem entlasten. Das ist der eine Zweck. Der zweite Zweck ist, die Rechtsstaatlichkeit zu erhöhen.

Den Verwaltungsgerichtshof entlasten heißt – ich weiß jetzt nicht wann, aber irgend­wann wird auch der letzte Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes diskutiert –: Es gibt dort teilweise Verfahren von vier Jahren Dauer. Wenn eine Betriebsanlagen­genehmigung, wenn ein Baubewilligungsverfahren vier Jahre lang dort liegt, heißt das, vier Jahre steht die Wirtschaft sozusagen in diesem Segment. Abgesehen davon, dass uns ja die Asylverfahren im letzten Jahr gezeigt haben, wie unangenehm das sein kann.

Also das ist ein Projekt, das im Laufen ist, wo dann aber die Umsetzung Zeit braucht. Und genau deshalb wird jetzt darüber diskutiert – es ist ja im Verfassungsausschuss vor zwei Tagen eine Begutachtung beschlossen worden –, einen Infrastruktursenat zu schaffen, weil der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht zulässig ist, dass der Rechtsweg direkt vom Ministe­rium an den Verfassungsgerichtshof geht, sondern eine Instanz dazwischen sein muss.

Um die Verfahren, Umweltverträglichkeitsverfahren und so weiter, all die Großprojekte, die es gibt, zügig abwickeln zu können, die dann entweder abgelehnt oder bewilligt werden, aber es soll schnell gehen, weil es da um extrem große Investitionen für das Land geht, ist die Überlegung gewesen, so eine Zwischeninstanz zu schaffen, aber als Zwischenlösung mit der Absicht, dass dann, wenn das Bundesverwaltungsgericht geschaffen ist, dieser Infrastruktursenat natürlich dort integriert wird und nicht als zusätzliche Stelle bestehen bleibt.


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Meine Absicht ist – das ist noch nicht ausdiskutiert –, dass wir den Bundesverwal­tungsgerichtshof ähnlich konstruieren wie den Asylgerichtshof. Ich würde sogar vorschlagen, dass wir die positiven Erfahrungen, die wir dort haben, nützen und ihn dort sozusagen andocken oder quasi der Asylgerichtshof der Nukleus ist, aus dem sich dann dieses Bundesverwaltungsgericht entwickelt.

Das ist also ein notwendiger Zwischenschritt – möglicherweise auch nicht, je nachdem, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, denn dort ist ja auch ein Verfahren anhängig und er muss ja nicht exakt gleich entscheiden.

Aber um es noch einmal zu sagen: Die Vorschläge im Bericht des Österreich-Kon­vents, die für sinnvoll erachtet wurden, die für umsetzbar erachtet wurden, wurden zum Teil angegangen, wurden – etwa Beispiel Asylgerichtshof – umgesetzt.

Das Wahlrecht ist schon genannt worden.

Auch die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf die Gemeinden beispielsweise und einiges mehr wurden schon erwähnt.

Es gibt aber auch Fälle, wo es nicht reicht, dass die Koalition einig ist, sondern wo es auch notwendig ist, dass eine Oppositionspartei gewonnen wird, mitzutun. Ich nenne jetzt als Beispiel, weil das gestern auch hier im Parlament in einem Ausschuss diskutiert wurde, die Vereinfachung bei der Auszahlung und Abwicklung des Pflegegeldes, die wir in der Regierung beschlossen haben, also mehr als 300 Stellen auf ganz wenige Stellen zu reduzieren. Das erfordert verfassungsrechtliche Rege­lungen. Soweit ich informiert bin, war bisher keine der Oppositionsparteien bereit, das mitzutragen. (Bundesrätin Mühlwerth: Nur wegen der Beschränkung bis 2014!) – Ja, ja.

Aber ich sage jetzt Folgendes: Wenn wir Dinge aus einem Rucksack, der übervoll gepackt wurde – und so würde ich dieses dicke Konvolut bezeichnen –, umsetzen wollen, so muss man das portionieren. Und dann geht es folgendermaßen – ich sage es ganz pragmatisch; ein Zeitungskommentar hat das auch einmal gesagt –: Just do it! – Ganz meine Meinung. Dinge, die man lösen kann, weil sie mehrheitsfähig sind – entweder einfache Mehrheit oder, wenn es Verfassungsbestimmungen sind, Zweidrittelmehrheit –: Just do it! Machen, was möglich ist!

Ich komme jetzt auf Herrn Kollegen Kneifel zurück, der viele Ziele genannt hat. Ich bin auch der Meinung, dass es notwendig ist, dass man sich Ziele steckt. Dann muss man aber pragmatisch herangehen und versuchen, diese Mehrheiten zu finden und umzusetzen. Wir haben in einem Unterausschuss im Bereich Bildung – Gerald (in Richtung von Bundesrat Mag. Klug), du hast es erwähnt – hier im Parlament eine Position erarbeitet, die dann nicht mehrheitsfähig war, weil einige Länder eine andere Auffassung haben, etwa zur Zuständigkeit für die Lehrer. Die Länder haben gesagt, Lehrer zum Land; der Bund hat gesagt, Lehrer zum Bund.

Kollege Kneifel hat das Beispiel mit den Bundesziegeln und den Landesziegeln gebracht. Ich habe einen ganz pragmatischen Vorschlag: Du setzt dich dafür ein, dass die Lehrer zum Bund kommen, ich setze mich dafür ein, dass die Ziegel zum Land kommen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Wir reden so weiter und versuchen, die Dinge ganz pragmatisch zu lösen. (Bundesrat Kneifel: Du für das Bein, ich für den Stein! Ungleiche Rollenverteilung! – Heiterkeit des Redners.)

Da es im letzten Jahr in der LH-Konferenz, und zwar unter der Vorsitzführung des Herrn Landeshauptmannes Pröll, keine Einigung gegeben hat, haben wir auf Bundesebene eine pragmatische Entscheidung getroffen, wobei ich da dazu sagen darf: Ich bin stets Optimist und denke, durch Gespräche können sich Dinge verändern, auch wenn manche gedacht haben, dass etwas, was 56 Jahre lang als nicht lösbar


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erschienen ist, auch weiterhin nicht lösbar sein werde. Dass dem nicht so sein muss, zeigt sich ja beim Thema Ortstafeln. Wir können das also auch schaffen.

In der Bundesregierung haben wir die Entscheidung getroffen, jetzt jene Dinge zu erledigen, die mehrheitsfähig sind. So haben wir uns zum Beispiel auf den Ausbau der Ganztagsschule, auf den Ausbau der Neuen Mittelschule, auf die Reform der Oberstufe – mit einer kleinen Zwischendiskussion – konzentriert. Wir werden uns auch mit dem Thema PädagogInnenausbildung auseinandersetzen; das ist eines der nächsten Projekte in diesem Bereich. Und irgendwann schaffen wir es vielleicht auch, dass wir uns darüber einig sind, wohin die Lehrer kommen sollen. Bei anderen Themen wären wir uns ja schon einig; ich verweise da etwa nur auf die Schaffung von Bildungsdirektionen.

Ich kümmere mich darum, dass wir eine Mehrheit finden, sozusagen die Ziegel zum Land – und du (in Richtung des Bundesrates Kneifel) bist dafür: die Lehrer zum Bund. (Bundesrat Kneifel: Und für eine Aufgabenteilung! Unfair! Ich für die Steine, du für die Menschen!) – Wir können über ein paar andere Dinge dann auch noch diskutieren.

Es gibt ja noch etliche Dinge, die jetzt gerade in Diskussion stehen, so zum Beispiel die Frage der Zustimmungsregeln, die du erwähnt hast. Ist es notwendig, dass die Bun­desregierung Landesgesetzen zustimmt? – Da gibt es ein paar Themen, die zusam­menhängen. Es ist auch die Frage der Sicherheitsdirektionen erwähnt worden, da wird dann auf der anderen Seite gleich die Frage auftauchen: Und wie ist das mit den Landesdirektoren beim ORF? – Aber das ist ein anderes Kapitel, dieses Gesetz werden wir jetzt nicht ändern; jetzt soll einmal die Generaldirektorwahl beim ORF vorübergehen.

Es gibt aber einige Punkte, zu denen es mittlerweile Bund-Länder-Arbeitsgruppen gibt, wo das abgearbeitet wird – und wo ich meine, dass wir da genauso zu einem Weg kommen wie bei eurem Vorschlag zur Frage Gemeindekooperationen. Ich bin da sehr zuversichtlich.

Es gibt aber andere Bereiche, andere Themen, wo wir in Zuständigkeiten der Länder eingreifen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist da ein Punkt; das habe ich bereits erwähnt.

Zum Thema Bundesamt für Asyl und Migration, das wir mit Jahresbeginn 2010 vorgeschlagen haben, kann ich sagen, dass wir uns diesbezüglich in sehr intensiven Gesprächen befinden. Das ist ein Thema, bei dem die Frau Innenministerin und das Bundeskanzleramt intensiv zusammenarbeiten und wo es auch darum geht, dass eine Unzahl an Stellen und Kompetenzzersplitterungen im Asylwesen, im Niederlassungs­wesen, im Fremdenwesen und so weiter, zu koppeln versucht wird, sodass dadurch Synergien gewonnen werden können. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das ebenfalls bis Jahresende zu schaffen. Das ist natürlich auch ein Thema, wo ich Sie um Ihre Unterstützung bitte, dass da eben auch die Länder mitgehen, denn ohne die Länder schaffen wir das nicht.

Ein drittes Thema in aller Kürze noch: Gesundheit. Am Beginn dieser Legislaturperiode gab es die Diskussion über die „kranken Kassen“; da ist nicht mehr von den Krankenkassen gesprochen worden, sondern nur noch über die „kranken Kassen“, dass diese insolvenzgefährdet seien, et cetera. Es ist dann gemeinsam mit dem Haupt­verband eine Lösung geschaffen worden, durch die Kosten extrem gedämpft werden konnten. Defizite konnten gesenkt werden – und die Kassen konnten im vergangenen Jahr erstmals wieder schwarze Zahlen schreiben.

Auch da ging es um Interessen der Länder; es gab ja auch eine Beschwerde seitens eines Landes beim VfGH. Aber wir haben es geschafft – und es wurde umgesetzt.


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Der nächste Schritt, der zu setzen ist, geht natürlich in Richtung Spitalthematik, wo wir uns in der Regierungsklausur auf dem Semmering auf das Ziel geeinigt haben, bis zum Jahre 2012 ein einheitliches Spitalgesetz zu haben. Wir holen nicht die Kompetenz für den Betrieb der Spitäler zum Bund – das soll Aufgabe der Länder bleiben –, aber die Koordination, die Abstimmung, die Schwerpunktsetzungen und so weiter, das soll vereinheitlicht werden. Und dazu ist natürlich ebenfalls eine Unterstützung seitens der Länder erforderlich.

In aller Kürze ein ganz anderes Thema noch: verschiedene Bereiche, wo es um Transparenz geht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa die Transparenz­datenbank, wo es zu Interessenkollisionen mit den Ländern kommt, aber wir werden es auch da schaffen, eine Lösung zu finden. Das Gleiche gilt für das Thema Medien­kooperation, wo Verfassungsbestimmungen notwendig sind, wo daher auch eine der Oppositionsparteien mitstimmen muss, um das schaffen zu können. Das Gleiche gilt für das Lobbyisten- und Interessenvertretergesetz. Man kann als Opposition nicht einfach nur sagen: Ihr schafft es nicht!, denn natürlich ist es so, dass wir Verfassungs­bestimmungen nur gemeinsam beschließen können.

Ich lasse jetzt andere Themen weg, damit ich nicht zu lange hier spreche. Jedenfalls nur so viel: Ich bitte bei all diesen Projekten um Ihre Unterstützung, denn dann haben wir nämlich nicht nur dicke Bände produziert, sondern setzen etwas tatsächlich in die Praxis um. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Herrn Präsidenten Kneifel möchte ich abschließend noch zu seiner Präsidentschaft gratulieren. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.05.52

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär, ich bin froh, dass Sie mit Ihrer Beantwortung nicht auf das Ende der Debatte gewartet haben, sondern dass Sie das vorab getan haben, und ich meine, dass das, was Sie im ersten Teil Ihrer Beant­wortung gesagt haben, nicht genug unterstrichen werden kann, nämlich dass es im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit offensichtlich große Schritte geben wird.

Warum ist das so wichtig? – Wie wir letzten Meldungen entnehmen können, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof fast zwei Jahre. Eines der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aber ist der Rechtsschutz. Und wenn der Rechtsschutz so lange dauert, nämlich zwei Jahre lang, dann entzieht man doch geradezu den Bürgerinnen und Bürgern diesen Rechtsschutz, wenn so lange Zeit Recht nicht gesprochen wird. Dazu ist weiters zu sagen: In 24 Monaten passiert dermaßen viel, und es können so viele Ansprüche verlorengehen und so viele Ent­scheidungen dahinter harren, sodass eine Entscheidung eben etwas immanent Wichtiges ist.

Ich bin froh darüber, dass sich im Verlaufe der Debatte etwas herausgestellt hat, was vonseiten der Opposition, aber vor allem seitens der Medien Ungeduld oder vielleicht auch eine sehr einseitige Sichtweise ausgelöst hat: Ja, man kann einen Konvent tagen lassen, einen Konvent ein Ergebnis erstellen lassen – und dann sagt man, das muss alles von heute auf morgen umgesetzt werden.


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Da müsste man nahezu zum Bannerträger von Papandreou werden, denn er hat jetzt Dinge umzusetzen, vor denen so manche Verwaltungs- und Verfassungsreform, die wir in Österreich haben wollen, wahrlich klein ist.

Aber: Warum ist das so spannend? – Unsere Verfassung aus dem Jahre 1920 ist die älteste demokratische Verfassung in Europa. Österreich ist nicht als zentraler Staat gegründet worden, den man dann in neun Verwaltungseinheiten, sprich Länder, auf­geteilt hat, sondern Österreich ist der Wille, der gemeinsame Wille von neun Ländern, das heißt: Österreich ist ein Gliedstaat und der Zement, wenn wir schon bei der Ziegelindustrie sind, dass dieser Gliedstaat funktioniert, ist ein hohes Gut. Dieses heißt Föderalismus.

Dieser Föderalismus darf aber nicht zum Bremsklotz werden, sondern kann ein Motor sein. So, wie wir Menschenrechte dynamisch diskutieren, wie wir seit den Erklärungen der Französischen Revolution und von Virginia die Bürger- und Bürgerinnenrechte und die Freiheits- und Grundrechte bewahren, schützen müssen, so ist natürlich auch die Verfassung kein statisches Produkt, sondern sie ist einer Modernität unterworfen.

Erinnern wir uns: So manches aus dem Familienrecht, aus dem Eherecht, das noch vor 30 Jahren gegolten hat – zum Beispiel die Folgepflicht der Frau, das Nichtkennen der einvernehmlichen Scheidung, das Namensrecht –, hat sich in den Grundzügen verändert. Und so muss es natürlich auch in der Verwaltung sein. Der Föderalismus, neu gedacht, modern gedacht bedeutet Bürger- und Bürgerinnennähe, bedeutet eine Form von Effizienz und Kostensteigerung.

Derzeit, wenn wir Föderalismus und Verwaltung nicht modern denken, ist es extrem teuer. Das ist vielleicht ein Grund  an Jennifer Kickert , warum wir das jetzt hier diskutieren und warum ich mich dagegen wehre, dass man sagt, das, was der Konvent und die nachfolgende Experten- und Expertinnengruppe erarbeitet habe, sei histo­rische Literatur. Es ist und war die größte, umfassendste Verfassungsanalyse Öster­reichs, erarbeitet in fast zwei Jahren in zehn Ausschüssen. Es waren auch viele aus unserer Reihe dabei: Herwig Hösele, Jürgen Weiss, Albrecht Konecny und Peter Böhm, um nur einige davon zu nennen. Wenn wir Föderalismus neu denken und dieses kleine Puzzle zu verändern beginnen, bedarf es dieser größten und umfang­reichsten Verfassungsanalyse.

Ich habe nachgeschaut, die Initiative des Bundesrates die Gemeindekooperationen betreffend war genau Punkt 1 der Forderungen der Städte und Gemeinden an den Konvent. Wir sind hier in der Weihehalle des Föderalismus, und auch die Weihehalle des Föderalismus darf sozusagen nicht auf beiden Augen blind sein, und auch Kollege Kneifel hat gesagt, er nehme die Länder in die Pflicht. Viele Probleme in der Verwaltung und im Finanzsystem haben die Länder auch auf die Gemeinden, auf die Kommunen abgewälzt, diese Transferzahlungen zum Beispiel.

Wir haben eine Neuverschuldung der Gemeinden von über 60 Prozent. Die Gemein­den sind nahezu handlungsunfähig, und überhaupt ist es völlig intransparent, was mit diesen Transferzahlungen passiert. Die Gemeinden sind sozusagen nicht Teil, nicht Partner, und deshalb ist es ganz wichtig, wenn wir das weiterdenken, dass wir die drei Ebenen in eine Partnerschaft bringen: den Bund, die Länder und die Kommunen  in eine echte Partnerschaft. Eine echte Partnerschaft heißt, dass wir die Gemeinden in einen Konsultationsmechanismus aufnehmen, in eine Partnerschaft heben, dass sie eine Mit-Unterzeichnungsfähigkeit bekommen, denn gerade die europäische Ebene verlangt ja immer mehr Leistungen und mehr Partizipation der Gemeinden  und da ist den Ländern dann das Hemd näher als der Rock.

Ich glaube, eine der ganz wichtigen, zentralen Forderungen, wenn wir beim Thema Konventsbericht sind, ist etwas, das wir im EU-Ausschuss erst vor Kurzem diskutiert


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haben, nämlich die Daseinsvorsorge erstens als Staatsziel zu verankern und sie zweitens als ein Grundrecht aufzunehmen, sodass sie genau eine Aufgabe des eigenständigen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist. Da geht es um die Telekom­munikation, das Trinkwasser, die Abfallentsorgung, Verkehr, Energie, Gesundheit und Soziales. Die EU, das Europäische Parlament erarbeitet derzeit eine klare Begriff­lichkeit dazu. Ich glaube, die Länderkammer täte gut daran, die Initiative zu setzen, diese Daseinsvorsorge als Staatsziel in die Verfassung einzubringen, einen einheit­lichen Begriff abzuleiten und die Gemeinden und die Städte zu stärken.

Das ist auch etwas, was der Wiener Bürgermeister beim Konvent als eines der wichtigen Ziele bezeichnet hat. Insbesondere die Gemeinden wurden in den vergangenen konjunkturschwachen Jahren durch zahlreiche Aufgabenübertragungen, ohne entsprechende Finanzmittelausstattung, und durch die steigenden Transfer­zahlungen an die Länder an die Grenzen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit gebracht. Deshalb sollten wir das in dieser dynamischen Entwicklung und in dieser Debatte berücksichtigen. (Präsident Kneifel übernimmt den Vorsitz.)

Neben  das habe ich schon zum Herrn Staatssekretär gesagt  der großen, großen Baustelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind weitere natürlich die Bildung und das Gesundheitswesen. Die Bildung betreffend sind die Probleme, dass es in fünf Bundesländern noch immer zu keiner Zusammenlegung von Bundes- und Landes­verwaltung gekommen ist und dass wir trotz relativ hoher Ausgaben im Bildungssystem nicht die entsprechenden Erfolge erreicht haben, die Fortschritte sind unterdurch­schnittlich. PISA hin oder her, es gibt Parameter in Europa, die sagen: Hallo, da stimmt etwas im System nicht! Da sollten wir uns auf eine Debatte einlassen, und da wird dann der Föderalismus zum Bremser, wenn es um die Frage geht, wem die Lehrer und Lehrerinnen gehören. Das ist etwas, was man in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen kann.

Einen letzten Punkt möchte ich noch anschneiden: Die Skispringer sind jetzt im Trockencamp. Man hat ein bisschen das Gefühl, dass es so ein Trockentrainingslager auch im Bereich des Föderalismus gibt, und zwar sehr zum Schaden für die Beteiligten und für die Kassen der Kommunen und der Länder. Das ist die Sozialpolitik. Willst du ein guter Föderalismuspolitiker werden, geh’ ins Trockenlager der Sozialpolitik. Da kannst du alles spielen, was möglich ist.

Das können wir uns nicht leisten. Wir haben riesige Baustellen, etwa in der Jugend­wohlfahrt, um nur eine zu nennen, oder die Tatsache, dass sieben Ministerien 117 unterschiedliche Familienleistungen ausbezahlen. Das ist einfach nicht zu verstehen, und deshalb schaffen wir vielleicht für eine moderne, partnerschaftliche, von einem modernen Föderalismusdenken getragene Verwaltung dieses Trockentrainingslager „Föderalismus lernst’ in der Sozialpolitik“ zugunsten einer leistungsbezogenen und bürgerInnennahen Verwaltung ab.  Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.17


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


14.17.12

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ein­gangs bei Präsident Gottfried Kneifel für die Initiative bedanken, diesen Konvents­bericht in den Bundesrat zu bringen.

Ich möchte in einem Satz aber auch noch Folgendes anfügen: Der Herr Staatssekretär hat dir zu deiner Präsidentschaft gratuliert, ich denke, das können wir in aller Form nachvollziehen. Du, lieber Präsident, hast den Bundesrat in den letzten sechs Monaten


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in ein besonderes Licht gerückt und besonders ins Bild gebracht – und das nicht nur über TW1, sondern wir haben eine wirklich großartige Performance erlebt, für die ich auch von unserer Seite ein großes Dankeschön sagen möchte, Herr Präsident! (Allge­meiner Beifall.)

Ich möchte mich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses auch beim Kollegen Fraktionsobmann Gerald Klug und bei der Kollegin Monika Mühlwerth dafür bedanken, dass wir das Handling in den Vorbesprechungen wirklich unkonventionell abwickeln konnten und dass schlussendlich das Ergebnis, das wir im Ausschuss gesehen haben, dabei herausgekommen ist, nämlich eine hochkarätige Veranstaltung mit hervor­ragenden Experten, die dieses Thema in einer besonderen Diskussion für uns aufgear­beitet haben, sodass die Diskussion in dieser Art und Weise heute möglich ist.

Ich denke, es gibt auch einen positiven Impuls in Richtung Konvent, Konventsbericht, dass dieses Thema jetzt wirklich einige Wochen, Monate, Jahre – das kann man ja sagen  nicht in der Schublade gelegen ist, wie der Herr Staatssekretär gesagt hat, sondern dass daran unterschwellig immer wieder gearbeitet wird. Viele Themen sind bereits umgesetzt worden, viele Themen werden positiv diskutiert. Eine große Verwaltungs- und Verfassungsreform, so wie sie in diesem Konventsbericht angestrebt wird, wird es laut Expertenaussagen nicht geben. Die Verfassung aus dem Jahre 1920 ist, wie wir gehört haben, die älteste Verfassung in Europa – und sie funktioniert noch immer! Das muss man auch klar betonen. Aber wir werden in den nächsten Monaten immer wieder kleine Schritte umsetzen, um an dieser Materie Konvent positiv zu arbeiten. Einige Materien, das haben der Herr Staatssekretär und auch der Kollege Klug und der Kollege Kneifel erklärt, sind ja bereits umgesetzt worden. (Präsident Kneifel übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist auf jeden Fall eine Chance, bewusst zu machen, was in diesem Konvent für ein großes Potential steckt. Die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben haben, hat Präsident Kneifel dargestellt, ich möchte sie jetzt im Einzelnen nicht wiederholen  wobei damit, das wage ich einmal anzumerken, nicht alle Landeshauptleute ihre Freude haben werden. Aber da werden wir halt wieder den Bundes- und Landesziegel strapazieren müssen, wie heute rhetorisch schon angedeutet. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Aber es wird auf jeden Fall eine große Herausforderung werden, das ist uns sicher allen bewusst. Auch die Themenbereiche, wo  wie wir von den Experten gehört haben  dringendster Handlungsbedarf besteht, wurden schon längst angesprochen, also die Landesverwaltungsgerichte. Aber da sind wir auf einem guten Weg. Auch im Gesundheitsbereich gibt es ganz klare Vorstellungen, die insbesondere auch vom Land Vorarlberg eingebracht wurden, nämlich die Gesundheitsplattformen auszu­bauen. Im Bildungsbereich sind wir in Diskussion, das ist uns allen bewusst. Da gibt es noch einiges zu tun, und wir werden sehen, wie sich das weiter entwickelt.

Der Nationalrat hat sich ja auch mit diesem Thema befasst, und das war nicht vor sechs Jahren, sondern vor fünf Jahren. Am 21. September 2006 wurde ein Ent­schließungsantrag eingebracht und auch beschlossen, und wenn man sich diesen Entschließungsantrag vor Augen führt, sieht man, dass da doch einiges umgesetzt wurde. Bei unserer nächsten Materie geht es ja bereits wieder um eine Reform des Wahlrechtes, insbesondere um die Briefwahl, und das war ja auch ein Thema dieses Entschließungsantrages.

Bei der umfassenden Landesverteidigung, die in diesem Entschließungsantrag als fünfter Punkt angeführt wurde, sind wir in einer umfassenden Diskussion, kann man sagen. (Bundesrat Gruber: Weitläufig!) In einer umfassenden Diskussion, Kollege Gruber, sagen wir es einmal so. Wie sich das weiter entwickelt, werden wir noch sehen.


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Es wurden auch die Doppelgleisigkeiten angesprochen, und die Vorarlberger Bundesräte, unter der Federführung von Dr. Brunner, haben diese Doppelgleisigkeiten in mehreren Anfragen einmal abgecheckt  wenn man das so salopp formulieren darf. Wir haben an die Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anfragen gerichtet, und zwar mit folgendem Thema  weil es eben um diese Doppelgleisigkeiten geht :

„In Österreich gibt es eine Vielzahl von unmittelbaren Bundesbehörden in den Ländern, bei denen auf Grund von Parallelitäten in den Aufgabenerledigungen oder weil sie die Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirkshauptmannschaften oder das Amt der Landesregierung komplementieren, eine Eingliederung in die Landesverwaltung Synergie­effekte versprechen würde. Der Bund hätte dem Land die Mehrkosten abzu­gelten.“ – No na net! – „Mittel- bis langfristig wären allerdings auf Grund der Synergien Einsparungen zu erwarten.“

Die Antworten auf diese Anfragen waren natürlich genauso wie heute andiskutiert, da sind wir dann wieder beim Bundes- und Landesziegel gelandet. Also da besteht natürlich nicht die Bereitschaft, zu sagen, wir geben diese Kompetenzen an die Länder weiter. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: O ja!) Im Konkreten sind wir uns aber schon einig, dass, wenn es zu einer derartig umfassenden Reform kommen sollte, da natürlich Kompetenzen zwischen Bund und Ländern abgeklärt werden müssen. Da müsste es auch zu einer neuen Zuständigkeit kommen.

Für uns ist ganz klar: Dort, wo der Bürger näher ist, dort soll auch vollzogen werden. Ich weiß, es war jetzt irgendwie auch unterhaltend gemeint, aber wenn man dann Basar-artig diesen Bundes- und Landesziegel durch die Gegend schiebt, Herr Staatssekretär, dann hat jeder seinen Ziegel, aber es hat sich nichts geändert, oder? Das ist die Problematik daran. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Ich bin dafür!)

Also ich denke, mit dem Lehrerabtausch sind wir dann in dieser Form doch nicht wirklich so weit, wie wir wollen. Da braucht es wirklich intensive Gespräche, und ich denke, es ist natürlich auch entsprechende Flexibilität gefragt. Der Kollege Schennach hat den Föderalismus und auch die starren Strukturen schon angesprochen, die es manchmal in diesem Bereich gibt. Da sind wir manchmal, so wie Präsident Fiedler gesagt hat, natürlich noch im letzten Jahrhundert, das ist klar.

Wenn mehr Flexibilität gefragt ist, dann könnte man sich unter Umständen vielleicht auch am Schweizer Modell orientieren und die Schweiz als Ideengeber oder Vorbild hernehmen. In der Schweiz funktioniert das föderale System hervorragend, und es kostet schlussendlich auch weniger Geld, da es in der Schweiz natürlich nicht diese Kollisionen zwischen Zentralstaat und Ländern, sprich Kantonen gibt, weil das System natürlich entsprechend anders geregelt ist. Das ist, glaube ich, auch ein Hauptfaktor, den man in diesem Zusammenhang berücksichtigen muss.

Ohne jetzt nochmals zu sehr ins Detail zu gehen, möchte ich als Ausschussobmann noch einmal erwähnen, dass die Diskussion insgesamt eine sehr gute war, wobei es auch zu speziellen Wortschöpfungen gekommen ist. Ich habe zum Beispiel noch nie von einer „wortreichen Ratlosigkeit“ gehört, wie die Frau Kickert das ausgedrückt hat, also das ist eine Wortschöpfung, die ich mir irgendwo patentieren lassen würde, das ist schon etwas Besonderes. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abschließend möchte ich auch noch das wiederholte Bekenntnis der Experten  das steht natürlich auch im Konventsbericht entsprechend drinnen  zu einer Stärkung des Bundesrates erwähnen. Nach diesen Kriterien und nach diesem Vorschlag möchte ich mich jetzt abschließend für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und natürlich betonen, dass


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wir an eine Abschaffung des Bundesrates in keiner Art und Weise auch nur denken, sondern dass wir über eine Stärkung des Bundesrates nachdenken möchten. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.26


Präsident Gottfried Kneifel: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pirolt. – Bitte.

 


14.26.17

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Ostermayer! Bei Ihnen möchte ich mich besonders für die Bemühungen bedanken, die Sie gemeinsam mit Landeshauptmann Gerhard Dörfler unternommen haben, um letzten Endes zu einer dauerhaften Lösung in Kärnten beizutragen. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

Hoher Bundesrat, mit dem Österreich-Konvent, denke ich, verhält es sich so ähnlich wie mit den ÖEKs, diesen örtlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden, die meistens auch in der tiefsten, untersten Schublade zu finden sind, gut aufbewahrt, aber letzten Endes nicht behandelt, nicht abgearbeitet. Es ist beweisbar ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Später bitte! Es ist beweisbar, dass jene Gemeinden, die die ÖEKs abarbeiten, in der Substanz finanziell und personell besser dastehen als diejenigen Gemeinden, die die Augen verschließen und diese Themen nicht angehen.

Fünf Jahre ziehen ins Land, und wir ignorieren ein Arbeitspapier, eine Anleitung, wie die Republik Österreich künftig funktionieren könnte. Es ist grundsätzlich so: Der Patient ist in die Jahre gekommen, und wir behandeln ihn noch immer mit den Medika­menten von 1920 – und das ist mir ein bisschen zu wenig. (Bundesrat Mag. Klug: Aber erfolgreich bis jetzt!)

Hätte man die ÖBB, die Post und die AUA ebenfalls im Zuge der Zeit verändert, würden sie heute vielleicht auch etwas besser dastehen. (Bundesrat Mag. Klug: Nein, passt eh, passt schon!) Einstimmig hat der Nationalrat letzten Endes erkannt, dass Reformen nötig sind. Experten wie  Fiedler, Moser, Bußjäger oder Kostelka haben federführend daran mitgearbeitet zu evaluieren, wo die Stellschrauben der Republik gedreht werden müssten, um letzten Endes eine Verfassung, eine Verwaltung und Körperschaften auf die Beine zu stellen, die zukunftsfähig ausgerichtet sind.

Das betrifft alle Bereiche unseres Lebens, unseres Umfeldes. Die medialen Über­schriften zu diesem Thema lauteten so: Der Staat soll schlanker werden; Endspurt für die neue Verfassung; Die heiße Phase beginnt; Weg mit der Zerstückelung; Finanzen in die Verfassung; und einmal ist auch als Überschrift gestanden: Die Wirtschaftskrise wird die Chance auf eine Staatsreform erhöhen. Davon ist noch nicht viel zu sehen gewesen, und auch diese „Hätt’ i, tät’ i, war’ i“-Formulierungen sind nicht allzu hilfreich. (Bundesrat Mag. Klug: ... Vorschlag?!)

Vorschläge sind, glaube ich, von den Experten ausreichend formuliert worden, und wenn im Ausschuss letzten Endes Fiedler resignierend feststellen muss, dass das Papier liegengeblieben ist, die Bundesregierung an sich nichts gemacht hat, Dr. Moser der Regierung buchstäblich eine Kopfwäsche mit dem verpasst hat, was er zu sagen hatte und man von einer Abstufung der Kreditwürdigkeit bedroht ist, das heißt im Rating schlechter dasteht, dann sind das keine guten Aussichten. (Bundesrat Todt: Aber das ist doch Kärnten, durch die Hypo Alpe-Adria?!)

Wir brauchen eine effizientere Verwaltung, wir brauchen eine effizientere Verfassung. Letzten Endes wird nicht entscheidend sein, was im Hintergrund und nach innen geschieht und nach innen wirkt, sondern es wird entscheidend sein, was an Output für


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die Bürger übrig bleibt. Und davon ist bis heute aus diesem Konvent absolut nichts übrig geblieben. (Bundesrat Mag. Klug: Ist auch falsch, macht aber nichts!)

Zur Verfahrensdauer vielleicht auch noch. Kollege Schennach, ja, zwei Jahre dauern diese Verfahren, glaube ich, durchschnittlich schon. Das hat auch Gründe, weil die Gesetzesmaterie mittlerweile, weil man es nie bereinigt, so komplex ist, dass jedes Verfahren Aussicht auf sehr gute Erfolge hat. Das ist auch eine Geschichte.

Grundsätzlich muss es zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eine Durchgängigkeit geben, und eine Gemeindeautonomie ist auch wichtig. Aber sie hört dort auf, wenn sie in die Funktionalität nicht entsprechend hineinpasst. Letzten Endes ist, was die Gemeinden anbelangt, Kärnten Vorreiter. Bereits in den siebziger Jahren gab es Zusammenlegungen, und wir werden uns auch diesem Thema nicht verschließen können.

Wenn ich höre, dass es noch Gemeinden mit 80, 90 Einwohnern gibt, dann muss ich sagen, da ist ja nicht einmal das Wahlgeheimnis gewahrt. Also das muss ja wirklich schnellstens durchgezogen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.) Wohl, wohl, Herr Kollege! Doch, doch! Wir kooperieren in Kärnten schon seit 25, 30 Jahren.

Interkommunale Zusammenarbeit – mittlerweile ein Schlagwort in Kärnten – wurde durchgezogen. Mittlerweile machen wir schon wieder den dritten Gemeindekonvent und werden diese Strukturen noch einmal bereinigen und versuchen, startklar für die Reformen auf Bundes- und Landesebene zu sein. (Bundesrat Kainz: Startklar zum Zusammenlegen!)

Schulreform ist ebenfalls ein Dauerthema. Ich glaube, dazu ist auch nicht viel zu sagen. Wenn ich mir aber – und ich habe das Gefühl, die Bundesregierung hat letzten Endes Angst vor dem eigenen Mut – vorstelle, dass Reformen so enden wie die Heeresreform, dann ist es vielleicht besser, man reformiert momentan nicht allzu viel und wir warten auf eine Bundesregierung, die vielleicht entschlossener auftritt und mehr Mut dazu hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.33.134. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevi­denz­gesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungs­gesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsände­rungs­gesetz 2011) (1527/A, 914/A, 1001/A, 1002/A, 1098/A und 1257 d.B. sowie 8514/BR d.B.)


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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird (1258 d.B. sowie 8515/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nun gelangen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 4 und 5 ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um die Berichte.

Zugleich begrüße ich in der Länderkammer den Staatssekretär für Integration im Innen­ministerium Sebastian Kurz. Wir erwarten uns aktuelle Informationen und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

 


14.34.14

Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenz­gesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volks­begehrengesetz 1973 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011), liegt in schriftlicher Form vor.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Be­schluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.

Für beide Berichte gilt, dass der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 28. Juni mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Brückl. Ich erteile es ihm.

 


14.35.32

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Graf! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht das Wahlrechts­ände­rungsgesetz. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Briefwahl.

Es ist allseits bekannt, dass wir Freiheitliche schon seit Jahren diese Briefwahl kritisieren. Ich möchte daher auch darstellen, warum die Freiheitliche Partei da einen anderen Standpunkt vertritt als die Regierungsparteien. Doch ich darf vorweg auch sagen, dass es in dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz durchaus auch Punkte gibt, die man positiv herausheben muss, und zwar auch deswegen, weil dabei Initiativen gerade auch von unserer Partei im Zuge der Gesetzeswerdung des vorliegenden Beschlusses berücksichtigt wurden.

Zum Inhalt selbst: Das jetzt vorliegende Gesetz gebietet dem sogenannten taktischen Wählen endlich Einhalt. Es wird also künftig nicht mehr möglich sein, dass man, obwohl schon die ersten Hochrechnungen vorliegen, obwohl die Wahllokale schon geschlossen sind, seine Stimme noch abgibt. Das war bisher zwar auch nicht erlaubt, aber möglich war es, und es war auch nicht kontrollierbar.

Das kann man auch ganz gut am Beispiel der Landtagswahl in Wien festmachen, wo am Tag nach der Wahl die ÖVP noch Zeitungsinserate schalten ließ, in denen dazu


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 92

aufgefordert wurde, sein Wahlkuvert doch zurückzuschicken. Ich möchte das jetzt gar nicht dramatisieren, aber es ist bemerkenswert, dass das einfach möglich war.

Wir Freiheitliche haben das immer kritisiert, und es ist gut und richtig, dass das in Hinkunft ausgeschlossen sein wird.

Auch dass man sich bemüht hat, eine Regelung zu finden, wodurch die miss­bräuchliche Beantragung einer Wahlkarte künftig verhindert werden soll, muss lobend erwähnt und hervorgehoben werden. Es steht zwar in Artikel 26 der Bundesverfas­sung, dass für die Ausstellung einer Wahlkarte die Glaubhaftmachung der Identität ausreicht, es ist aber dennoch, denke ich, sinnvoll und auch notwendig, dass sich der Antragsteller legitimiert.

Zum Zweiten, sehr geehrte Damen und Herren, geht es in dieser Vorlage auch um die sogenannten Habsburgergesetze. Ich denke, es ist an der Zeit, dass man den Mitgliedern der Familie Habsburg das passive Wahlrecht auch bei den Bundesprä­sidentenwahlen ermöglicht. Dies nicht, weil wir Freiheitliche verklärte Monarchisten wären oder weil wir hier verträumt einer Kaiserzeit nachhängen würden, sondern weil unsere Demokratie mittlerweile so gefestigt ist und so weit fortgeschritten ist, dass sie das jedenfalls aushalten würde, wenn ein Habsburger an der repräsentativen Spitze unseres Landes stehen würde.

Und warum sollte er auch ausgeschlossen sein? Er kann schließlich vom Gemeinderat bis zum Nationalratsabgeordneten, bis zum Bundeskanzler alles werden – warum also künftig nicht auch Bundespräsident? Ich denke, es sollte doch einen entspannten Zugang zur und Umgang mit der Familie Habsburg geben.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf jetzt dazu übergehen, so wie ich es eingangs schon erwähnt habe, zu erläutern, warum wir Freiheitliche eine andere Haltung zur Briefwahl haben als die Regierungsparteien. Wir wissen, dass die Brief­wahl insbesondere deshalb eingeführt wurde, um den Auslandsösterreichern die Möglichkeit der Wahlbeteiligung zu geben. Die Briefwahl im Inland war allerdings schon immer von einer gewissen Eigenartigkeit geprägt, sie war problembehaftet. Es gibt ja schließlich auch noch die Möglichkeit der Wahlkarte, es gibt für Menschen, die krank sind, die behindert sind, die gebrechlich sind, die am Wahltag einfach nicht ins Wahllokal gehen können, die Möglichkeit des Wählens bei der fliegenden Wahlkom­mission.

Verfassungsrechtler haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Briefwahl gegen die verfassungsrechtlich normierten Grundsätze des Wahlrechtes verstoßen könnte.

Da ist zuerst einmal das demokratische Prinzip zu nennen, das mir das geheime Wahlrecht garantiert. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass mir beim Wahlkarten­wählen – auch in Zukunft kann das nicht ausgeschlossen werden – nicht doch jemand über die Schulter blickt, sei es auch nur im eigenen Familienverband.

Dann ist die Frage des unmittelbaren und persönlichen Wahlrechtes. Die Stimm­abgabe erfolgt nicht in der Wahlzelle, und niemand – ohne dass ich jetzt jemandem zu nahe treten möchte oder jemandem etwas unterstellen will – kann ausschließen, dass nicht doch Druck ausgeübt wird, niemand kann ausschließen, dass nicht doch versucht wird, das Abstimmungsverhalten zu beeinflussen.

Und schließlich das allgemeine Wahlrecht. Wer versichert mir denn, dass meine Stimme, dass mein Stimmkuvert, das ich abschicke, tatsächlich auch beim Empfänger ankommt? Ich erlebe es tagtäglich in meinem Beruf. Wenn ich das auf Österreich umlege, dann muss ich sagen, da gehen tagtäglich amtliche Poststücke zu Hunderten verloren oder erreichen nicht den Empfänger. (Ruf bei der SPÖ: Das glaube ich nicht!)


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Wenn also meine Stimmkarte auf dem Postweg verloren geht, dann nehme ich an der Wahl nicht teil. Das ist ganz einfach. Ich nehme nicht teil und ich werde in Wirklichkeit damit eines der höchsten mir zustehenden  (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Dann will ich es nicht. Aber ich werde da eines der höchsten mir zustehenden Rechte, nämlich der Teilnahme an der Wahl, beraubt.

All diese Grundsätze werden bei der Briefwahl schlicht und einfach mehr oder weniger in Frage gestellt und nicht eingehalten. Viele werden sagen, die Briefwahl wird so gut angenommen, die Wahlbeteiligung hat sich erhöht oder das Wählen wird den Bürgern damit auch leichter gemacht. – Doch die Wahlbeteiligung hat sich nicht erhöht. Das lässt sich zumindest nicht nachweisen. Und die Frage der Vereinfachung ist immer auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Was sind mir verfassungsmäßig zugesicherte Grundrechte wert, und wie verhält sich ein vereinfachtes Wahlrecht dazu? Darf Bequemlichkeit darüber stehen?

Verfassungsexperte Prof. Heinz Mayer hat gesagt, die Briefwahl ist vielleicht nicht verfassungswidrig, aber es ist demokratiepolitisch doch problematisch, das Wahlrecht in dieser Form aufrechtzuerhalten.

Warum, sehr geehrte Damen und Herren, folgen wir nicht dem Beispiel der Steier­mark – und nicht nur die steirischen Kollegen hier im Haus wissen, wovon ich spreche, Bundesgeschäftsführer Kräuter von der SPÖ hat es ja auch schon einmal vorge­schlagen –, warum führen wir nicht einen sogenannten vorgezogenen Wahltag ein, damit Wähler, wenn sie schon am Wahltag nicht da sein können, trotzdem an der Wahl teilnehmen können? (Beifall bei der FPÖ.)

Wir führen diesen vorgezogenen Wahltag ein und heben stattdessen die Briefwahl auf. Im Übrigen ist die Medienberichterstattung über diesen vorgezogenen Wahltag durchwegs positiv.

Der dritte Punkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes betrifft die Ausweitung der Wahl­befugnisse für Strafgefangene. Ich darf meine Ausführungen zu diesem Punkt insofern kurz halten, als ich mich den von der Frau Bundesminister für Inneres getätigten Aussagen anschließe, die gesagt hat – ich zitiere aus dem Stenographischen Protokoll der 110. Nationalratssitzung –:

„Es muss einfach ein ganz klarer Unterschied zwischen jenen sein, die straffällig geworden sind, die kriminell geworden sind, und jenen, die anständig und fleißig sind.“

Wer bei uns gegen Demokratie und gesellschaftspolitische Regeln verstößt, sehr geehrte Damen und Herren, der hat auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Und das Wahlrecht ist einfach eines unserer höchsten demokratischen Rechte, die jeder Einzelne von uns hat. Wer dieser Gesellschaft, wer unserer Gemeinschaft Schaden zufügt, der muss damit rechnen, dass er damit auch Rechte verwirkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Bundesrates! Die Vergangenheit hat bewiesen, dass es durch die Briefwahl immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und zu Wahlbeeinflussung gekommen ist. Beispiele dafür gibt es genug, auch sehr zeitnah. Wer heute die Medienberichte mit verfolgt hat, weiß das. Solange es die Briefwahl gibt, wird auch in Hinkunft niemand ausschließen können, dass sie nicht doch manipulativ eingesetzt wird. Daher noch einmal: Auch wenn dieser Vorschlag, so wie er jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, durchaus Verbesserungen beinhaltet, werden wir ihn ableh­nen, eben weil wir für eine gänzliche Abschaffung der Briefwahl im Inland eintreten. Sie ist und bleibt einfach problembehaftet. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.44



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 94

Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.

 


14.44.57

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brückl, ich verstehe deine Ängste, aber ich sage halt, zu Tode gefürchtet ist auch gestorben. Vielleicht kann man gleich bei dieser Gelegenheit sagen, es ist fast symbolisch, dass einer jener Auslöser für diese Wahlrechtsreform heute zwar nicht rechtskräftig, aber immerhin zu einem halben Jahr unbedingt verurteilt worden ist und eine Geldstrafe in Höhe von 7 200 € bekommen hat. Dies war einer jener Auslöser, der zu dieser Novelle geführt hat.

Meine Damen und Herren, wenn wir heute das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 be­schließen, bedeutet das bei Nationalratswahlen, bei Bundespräsidentenwahlen, bei Wahlen zum Europaparlament, bei Volksabstimmungen, bei Volksbegehren, dass es zu folgenden Neuregelungen kommt:

Erstens: Geändert wird die Frist für das Rückeinlangen der Wahlkarten. Zweitens: Auch bei der Beantragung einer Wahlkarte beziehungsweise einer Stimmkarte wird es zu massiven Änderungen kommen. Drittens: Die bisherigen Wahlausschließungs­gründe werden aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte neu definiert. Und viertens kommt es zum Wegfall von Wahlaus­schließungsgründen für Familien und ihre Mitglieder, die ehemals regiert haben.

Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Lösung ist ab jetzt sichergestellt, dass nur Wahlkarten, die am Wahltag um 17 Uhr in Gewahrsam einer Wahlbehörde sind, in die Ergebnisermittlung mit einbezogen werden können. Um aber Härten zu vermeiden, werden bei Postpartnern und Postpartnerstellen hinterlegte Wahlkarten vor der Schließung von diesen zu den Wahlbehörden gebracht. Das heißt, das ist für Wähle­rinnen und Wähler eine zweite Chance, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Aber auch die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, meine Damen und Herren, sollen durch das frühere Rückeinlagen der Wahlkarten keine Nachteile haben. Da wird durch ein früheres Rollout der Wahlkarten eine Gleichstellung herbeigeführt, damit es zu keiner Schlechterstellung oder Ungleichbehandlung kommt.

Ein wesentlicher Punkt bei diesem Wahlrechtsänderungsgesetz ist, dass man jetzt seine Identität nachweisen muss – egal, ob ich die Wahlkarte beantrage oder ob die Wahlkarte ausgefolgt wird. Das heißt für die Zukunft: Die missbräuchliche Verwendung von Wahlkarten anderer Stimmberechtigter – wie leider in der Vergangenheit passiert – ist damit abgestellt. Außerdem wurde vom Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass telefonische Beantragungen von Wahlkarten nicht zulässig sind.

Bei dieser Reform wurden aber auch Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgenommen. Zwei wesentliche Entscheidungen möchte ich hier anführen. Erstens: Personen können nur dann vom Wahlrecht ausgeschlossen wer­den, wenn der Ausschluss durch ein Gericht erfolgt. Dafür gibt es einen Katalog von Straftaten. Und zweitens werden Personen in Hinkunft vom Wahlrecht ausgeschlos­sen, wenn sie wegen einer strafbaren Handlung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind.

Parallel dazu, meine Damen und Herren, werden im Rahmen dieser Reform Wahl­ausschließungsgründe für Mitglieder ehemaliger regierender Häuser aufgehoben. Hintergrund dafür ist ein OSZE-Bericht anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2010, dem hier Rechnung getragen wurde. Das heißt im Klartext: Habsburger können in Zukunft bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidieren. Das heißt aber auch, dass


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die Habsburgergesetze, die das Vermögen betreffen, davon unberührt bleiben. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen.

Zusammenfassend kann man sagen: Diese Reform bringt eine wesentliche Verbes­serung bei der Briefwahl. Taktieren ist durch Streichung der Nachfrist praktisch nicht mehr möglich. Die Einführung eines verpflichtenden Identitätsnachweises beugt einem möglichen Wahlbetrug vor.

Zum Schluss noch ein Appell von dieser Stelle an die Bundesländer: Um ein möglichst einheitliches Wahlrecht österreichweit zu haben, wäre es von Vorteil, wenn die wichtigsten Punkte dieser Novelle auch von den Bundesländern übernommen würden.

Wir Sozialdemokraten werden diesem Wahlrechtsänderungsgesetz unsere Zustim­mung geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bun­desrates Zangerl.)

14.49


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


14.50.03

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn doch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Brückl machen. – Er ist zwar gerade hinausgegangen, aber vielleicht kann man ihm das ausrichten.

An und für sich leben wir in einer Zeit, in der man motivieren soll, Gespräche führen soll, um die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, dass sie zur Wahl gehen, dass sie vom Wahlrecht Gebrauch machen. Und da ist ein wichtiger Punkt auch die Briefwahl. Für mich ist es daher nicht ganz verständlich beziehungsweise nachvollzieh­bar, warum sich die FPÖ so dagegen wehrt, noch dazu, wo mit dieser Wahlrechts­änderung jetzt doch wichtige Kritikpunkte wegfallen. Also für mich ist das nicht nachvollziehbar, weil die Briefwahl ein wichtiger Meilenstein zur Überzeugung der Bürger ist, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ich möchte mich nun ein bisschen näher mit der Briefwahl befassen, weil sie meiner Meinung nach ein besonders wichtiger Faktor ist. Mit dieser Wahlrechtsänderung beziehungsweise mit der gesetzlichen Veränderung werden, so meine ich, die richtigen Schlüsse aus den bisherigen Erfahrungen gezogen.

Wir alle wissen, es hat Kritikpunkte gegeben. Ich brauche diese Punkte nicht mehr anzuführen, weil Kollege Gruber das alles schon aufgezählt hat, ich möchte das daher jetzt nicht wiederholen, aber eines ist klar: Die Einführung der Briefwahl war ein demokratiepolitischer Meilenstein. Die ÖVP hat viele Jahre, hat über Jahrzehnte darum gekämpft, und wir machen sie jetzt im Prinzip missbrauchssicher. Das muss man einmal feststellen.

Die Tatsache, dass Wahlkarten bisher bis zum vierten Tag nach dem Wahltag bei der Behörde einlangen konnten, sorgte zuletzt vermehrt für Kritik – und das stimmt ja auch –, weil damit eine durchaus rechtswidrige Stimmabgabe nach dem offiziellen Wahlschluss nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden konnte. Das ist ja nicht zu leugnen, aber das ist jetzt erledigt und abgeschlossen.

Die Briefwahl wurde in Österreich erstmals bei der Nationalratswahl 2008 angewandt, fand auch 2009 bei der Salzburger Landtagswahl und Gemeinderatswahl regen Zuspruch, und wir hatten in Salzburg keine Probleme damit. Das muss man sagen. Die Briefwahl ermöglicht den Wählerinnen und Wählern eine einfache und unbürokratische Ausübung ihres Wahlrechtes, auch wenn sie am Wahltag nicht in der Gemeinde anwesend sein können.


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Kollege Brückl hat gesagt: ein vorgezogener Wahltag. – Ja, das mag für eine bestimmte kleine Personengruppe zutreffen, aber es gibt ja Leute, die zwei Tage oder fünf Tage weg sind, dann ist dieser vorgezogene Wahltag auch nicht die Lösung. Also ich kann mir schwer vorstellen, dass das das Gelbe vom Ei ist, muss ich sagen.

Ebenso wichtig ist es, dass auch ältere oder kranke Menschen das Wahlrecht ausüben können. Viele sind unterwegs, sind aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, sind im Krankenhaus, sind in Pflegeheimen – es gibt ja viele Absenzen , und für diese große Gruppe der Leute ist die Briefwahl besonders wichtig.

Im Gegensatz zu den bedauerlichen, aber dennoch vereinzelt auftretenden Miss­brauchsfällen haben wir, sage ich noch einmal, in Salzburg 2009 eine sehr gute Erfahrung mit der Briefwahl gemacht; Kollege Gruber kann das bestätigen. Es gehört zu unseren besonders wichtigen demokratiepolitischen Kernaufgaben, die Kriterien des freien, gleichen und geheimen Wahlrechtes festzulegen und festzumachen.

Die ÖVP ist seit vielen Jahren für die Einführung der Briefwahl eingetreten. Ich glaube jedenfalls, dass dieses vorliegende Gesetz ein echter und voller Erfolg für die Demokratie in Österreich ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.54


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bunderätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


14.54.34

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die drei Punkte – plus dem vierten, nämlich dem Strafregistergesetz – wurde schon gesprochen. Ich kann jetzt für meine Fraktion, aber auch persönlich sagen, dass ich über diese längst überfällige Reform sehr erfreut bin, und zwar aus zwei wesentlichen Gründen.

Der erste ist: Durch diese Reform kann – Sie haben gesagt „Kritikpunkte“; ich würde das mehr auf den Punkt bringen und sagen: Wahlmanipulation, Wahlfälschung – schwerer Missbrauch möglichst abgestellt werden, und das ist wichtig.

Im Zuge der ersten Wahlrechtsreform und der Einführung der Briefwahl wurde auch sehr viel über die Frage diskutiert: Inwieweit sind die Bürger und Bürgerinnen fähig, die Wahl ernst zu nehmen, und inwieweit werden sie die Missbrauchsmöglichkeiten wahr­nehmen? Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass das Problem des Missbrauchs wohl kaum bei den Bürgerinnen und Bürgern gelegen ist, sondern tatsächlich schlimmerweise bei Amtspersonen, Bürgermeistern, Bürgermeisterinnen, Vereinen, Institutionen. Also das ist schon ein Befund, der betroffen machen sollte. Demzufolge ist das, sachlich gesehen, eine gute Reform.

Der zweite wesentliche Punkt ist, dass die Erarbeitung der verschiedenen Punkte, die im Zuge dieser Reform erfolgt ist, als sehr positiv herauszustreichen ist. Die Ansätze, die Ideen wurden breit diskutiert. Die ExpertInnen hatten wirklich Möglichkeiten, sich intensiv einzubringen, Stellung zu nehmen, und es wurde auf die diversen Argumente von vielen Seiten eingegangen. Also es gab eine sehr gute Diskussion in der Vorbereitung, und das sollte gerade bei solchen Materien, finde ich, so etwas wie ein Standard werden.

Trotzdem möchte ich auf einige Kleinigkeiten eingehen. Kollege Saller oder ein anderer Bundesrat – ich weiß jetzt nicht, ob es Kollege Saller war – hat gesagt, dass bei der Beantragung der Briefwahlkarten die Identität nachzuweisen wäre. Ich möchte darauf hinweisen: Sie ist bloß glaubhaft zu machen. Das ist juristisch ein ganz kleiner, aber doch feiner Unterschied. Wir hätten den Nachweis präferiert, aber es ist schon ein Fortschritt, dass die Beantragung schriftlich beziehungsweise persönlich erfolgen muss.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 97

Zu der Streichung der Nachfrist und der entsprechenden Vorverlegung möchten wir darauf hinweisen, dass die Vorverlegung nicht entsprechend lang vorher ist. Das heißt, da kommt es insgesamt zu einer Verkürzung, aber das soll jetzt kein wesentlicher Punkt sein.

Ein wesentlicher Punkt aber ist die Übermittlung der Wahlkarte selbst, dass bei Über­mittlung durch Boten gesichert sein muss, dass keine Beeinflussung durch die überbringende Person stattfinden kann. Das heißt, es wird durch eine Person über­bracht und durch eine zweite abgeholt. Das mag jetzt sehr kompliziert und bürokratisch klingen, ist aber in Anbetracht der Erfahrungen mit Wahlmanipulationen notwendig geworden.

Also bislang können wir sagen, dass durch diese Novelle höchstwahrscheinlich alle bekannten Missbrauchsanfälligkeiten so weit wie möglich verhindert werden können. Es braucht aber, so wie es in letzter Zeit war, auch weiterhin, finde ich, eine weitere Überprüfung der Praxis, um zu schauen, ob das ausreicht oder ob noch andere Möglichkeiten, Schlupflöcher vorhanden sind.

Einen weiteren Gedanken möchte ich noch in der Frage der strafrechtlichen Behand­lung von Wahlmanipulationen anbringen. Offensichtlich – und ich übertreibe da viel­leicht ein wenig, aber wenn gerade Amtspersonen, Institutionen zu Wahlmanipu­latio­nen neigen, erscheint es mir doch so – ist es allgemein gang und gäbe, dass Wahl­manipulation als Kavaliersdelikt angesehen wird, und da frage ich mich schon, ob es daher nicht auch notwendig sein sollte, die strafrechtlichen Bestimmungen in der Form zu verschärfen, dass eindeutig klar ist, dass das bei Weitem kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine ziemlich wesentliche Einschränkung der politischen Grundlagen unseres Systems. Also darüber würde ich noch einmal nachdenken wollen.

Beim Wahlrecht für Strafgefangene sind wir im Gegensatz zur FPÖ der Meinung, dass es ein antiquierter Passus ist, und zwar in Anbetracht dessen, dass durch Haftstrafen oder durch andere Strafen die Bestrafung des Täters gemäß dem Straftatbestand schon gegeben ist und eine doppelte Bestrafung eigentlich nicht sinnvoll ist. Aufgrund der zwischenzeitlichen Klärung durch die Menschenrechtskonvention ist überdies die Ausübung des Wahlrechts ein so hohes Gut, ein so wichtiges Menschenrecht, dass es auch durch Strafgefangene ausgeübt werden sollte. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Wichtig sind aber die Einschränkungen, und da haben wir auch einen kleinen Kritik­punkt an der jetzigen Novelle. Ein Ausschluss vom Wahlrecht sollte jedenfalls dann erfolgen, wenn aus der Tat ableitbar war, dass eine Gefährdung der Demokratie vorge­legen ist. Das ist jetzt klargestellt. Trotzdem gibt es noch den Passus, dass es nicht nur auf die politischen Delikte eingegrenzt ist, sondern auf alle Straftatbestände mit einem Strafausmaß von mehr als fünf Jahren. Positiv trotz dieser Einschränkung ist, dass es jeweils einen individuellen Richterspruch dazu braucht und es keinen allgemeinen Ausschluss gibt.

Daher werden wir aufgrund der Summe all dieser positiven Schritte – trotz der Kleinig­keiten, die ich jetzt als Kritikpunkte vorgebracht habe – dieser Novelle, der wir im Ausschuss schon zugestimmt haben, auch hier unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Grimling. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 98

15.02.04

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel zur Wahlrechtsänderung gesagt worden, aber wie es halt so ist, wenn man später dran ist: Es wird Wiederholungen geben, aber ich darf bitten, diese wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen.

Das Wahlrecht der Staatsbürger ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen stellt sicher, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Rechten, die in Österreich aufgrund des allgemeinen, gleichen, freien, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts ausgeübt werden.

Änderungen im Bereich dieses demokratischen Grundrechts dürfen daher nur in aller Behutsamkeit, mit möglichst breiter Zustimmung der Gesetzgebungsorgane und nur dann erfolgen, wenn in der bisherigen Vollziehung Mängel sichtbar wurden bezie­hungsweise Verbesserungen durch judizierte Vorgaben oder eine mehrheitliche veränderte Bewusstseinsbildung notwendig werden.

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011, das für sämtliche bundesweit statt­findenden Wahlereignisse, also für Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren, gelten soll, wird folgender Reformbedarf abgedeckt:

Seit 2007 besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief. Fälle missbräuchlicher Handhabung der Briefwahl ließen aber den Ruf nach Reformen laut werden. Nunmehr wurden Regelungen getroffen, um Missbrauch und Betrug weitestgehend auszu­schließen.

Reformiert wurde auch die Beantragung und Abgabe der Wahlkarte. Diese muss schriftlich oder mündlich unter Nachweis der Identität beantragt werden und am Wahltag bis spätestens 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sein.

Der Wahlausschluss für Strafgefangene wurde aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Menschengerichtshofes neu geregelt. Ausschließungsgrund ist künftig eine vorsätzlich begangene Straftat mit einem Strafausmaß von mehr als fünf Jahren beziehungsweise einem Jahr bei bestimmten Delikten wie zum Bespiel Landesverrat, Wahlbetrug und bestimmten Fällen von Amtsmissbrauch.

Der Wahlausschließungsgrund für Mitglieder regierender Häuser oder Familien, die ehemals regiert haben, bei Bundespräsidentenwahlen wird durch die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 künftig entfallen, da das zeitgemäße Demokratieverständnis die Beibehaltung als nicht mehr unabdingbar ansieht.

Die legistische Aufarbeitung dieser Reformen macht ein umfangreiches Gesetzeswerk erforderlich. Ich glaube, all die Bestimmungen brauche ich jetzt nicht mehr aufzu­zählen, die haben wir jetzt oft genug gehört.

Ich würde meinen, alles in allem handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz um eine sinnvolle Neuerung des österreichischen Wahlsystems. Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.06


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 99

15.06.54

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich habe mich ebenfalls darauf vorbereitet, umfangreich zum Wahlrechtsänderungsgesetz und auch zum Strafrechtsänderungsgesetz Stellung zu nehmen, aber es ist schon sehr viel gesagt worden, und daher werde ich auf keinen der bereits genannten Punkte explizit eingehen.

Ich möchte aber ganz klar feststellen: Ich werde als Bürgermeister den Vorwurf nicht im Raum stehen lassen, dass Bürgermeister und Wahlleiter Wahlfälscher seien (Bundesrat Ertl: Sogar in Niederösterreich!), als was sie hier global hingestellt wurden. Solche Aussagen hat es ja auch in der Nationalratsdebatte schon gegeben.

Wir haben in Österreich über 2 500 Bürgermeister, und wenn nicht einmal eine Handvoll davon Wahlmissbrauch betreibt, ist dieser zwar auf alle Fälle schärfstens zu verurteilen, aber alle 2 500 Bürgermeister, die die Knochenarbeit an der Basis der Wahlbehörden machen, ins schlechte Licht zu rücken, lasse ich absolut nicht zu, denn wir arbeiten fair, fleißig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften – bis auf einige wenige Ausnahmen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Mit dieser Wahlrechtsnovelle werden wir sicher einen positiven Beitrag dazu leisten, dass auch in Zukunft eine möglichst hohe Wahlbeteiligung in unserem Land herrscht. Ich glaube, eine hohe Wahlbeteiligung ist ein wichtiger Beitrag zur Legitimation der gewählten Personen, und das mit einem sicheren und verfassungsrechtlich unbedenk­lich verbessertem Briefwahlrecht. Wir geben daher diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Temmel. – Bitte.

 


15.08.48

Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Bei der Landesversammlung des Seniorenbundes hat Nationalratspräsident a.D. Andreas Khol, der am 14. Juli seinen 70. Geburtstag feiert, dem ich auch auf diesem Wege herzlich gratuliere und alles Gute wünsche (Beifall bei der ÖVP), die Neuwahlen mit der Feststellung eingeleitet: Wahlen sind das sakrale Element der Demokratie. Die Gestaltung des Wahlrechtes ist eine der ureigensten Aufgaben, die wir als Verantwortungsträger für die demokratischen Spielregeln in unserem Land wahrzunehmen haben.

Selbstverständlich gehört es auch zu unseren Aufgaben, das Wahlrecht immer wieder weiter zu gestalten und dafür zu sorgen, dass die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist. Wir, die Österreichische Volkspartei, sind daher schon vor vielen Jahren für die Einfüh­rung der Briefwahl eingetreten, die in anderen europäischen Staaten schon lange üblich war. Über 10 Prozent der Wähler nehmen das Briefwahlrecht bereits in An­spruch. In meiner Gemeinde waren es bei der letzten Landtagswahl 11,78 Prozent.

Mit diesem Wahlrechtsänderungsgesetz und damit klareren Regeln wird die Briefwahl auch missbrauchssicherer, wie schon erwähnt. Kollege Saller hat bereits ausführlich diese ganze Briefwahlproblematik dargelegt.

Was mich ganz besonders freut: Als die Briefwahl seinerzeit eingeführt wurde, hat man auch den Auslandsösterreichern die Möglichkeit gegeben, an den demokratischen Wahlen in ihrer alten Heimat teilzunehmen. Heuer feiert unser Bundesland, das Burgenland, sein 90-jähriges Bestehen. Es ist aus heutiger Sicht wirklich unvorstellbar, dass viele Burgenländerinnen und Burgenländer aus wirtschaftlicher Not auswandern


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 100

mussten. Die burgenländische Gemeinschaft hat damals dazu beigetragen, dass das Wahlrecht für die Auslandsösterreicher eingeführt wurde. Dieses Recht nehmen diese immer wieder in Anspruch, auch in meiner Gemeinde, und das ist wirklich sehr berührend, weil sie es immer wieder wahrnehmen.

Eine weitere Änderung des Gesetzes wurde bereits ausführlich erläutert, einem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte folgend, nämlich dass Personen nur dann vom Wahlrecht auszuschließen sind, wenn eine Einzelfallent­scheidung durch ein Gericht erfolgt.

Im Zusammenhang mit der Wahlrechtsänderung wird auch das Strafregister­ge­setz 1968 geändert. Das ist auch für die Gemeinden sehr wichtig, weil nur durch einzelne Gerichtsentscheidungen die Gemeinden informiert werden.

Dass in Zukunft auch den Mitgliedern des Hauses Habsburg die Kandidatur bei den Bundespräsidentenwahlen gestattet wird, ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit für einen selbstbewussten demokratischen Staat.

Geschätzte Damen und Herren, als verantwortungsvolle Funktionsträger sind wir alle immer wieder aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürgern vom Mehrwert, am politischen Prozess und an Wahlen teilzunehmen, zu überzeugen. Ich bin stolz, Bürgermeister einer kleinen südburgenländischen Gemeinde zu sein, wo wir bei den letzten beiden EU-Wahlen wieder die höchste Wahlbeteiligung gehabt haben, nämlich über 80 Pro­zent, und bei den Landtagswahlen im letzten Jahr hatten wir auch über 95 Prozent. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler.)

Ein Dank gebührt selbstverständlich allen, die dazu beigetragen haben, dass diese beiden Gesetze erarbeitet werden konnten, und selbstverständlich werden wir diesen Gesetzen auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte schön.

 


15.12.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich freue mich, dass ich heute das erste Mal im Bundesrat mit Ihnen mit dabei sein darf – leider nicht zu mei­nem Kernbereich, der Integration, sondern in Vertretung der Frau Minister zum Thema des Wahlrechts. Es ist schon viel gesagt worden, aber erlauben Sie mir abschließend auch noch ein paar Sätze.

Es hat in dieser wichtigen Frage des Wahlrechts am 16. Juni 2011 eine Vier-Parteien-Einigung im Nationalrat gegeben. Das ist, glaube ich, ein sehr schönes Zeichen, gerade bei einem Kernbereich wie dem Wahlrecht.

Das Wahlrechtsänderungsgesetz basiert auf drei Säulen: der Briefwahl, die einfacher und sicherer wird, der Regelung des Wahlausschlusses von Straftätern und der sogenannten Habsburger-Regelung.

Ich glaube, eine sichere und einfache Wahl für die Österreicherinnen und Österreicher ist einer der Grundsätze einer rechtsstaatlichen Demokratie. Die Briefwahl gibt es nun schon seit fast vier Jahren, sie wurde 2007 gemeinsam mit dem „Wählen mit 16“ eingeführt, das ich an dieser Stelle noch einmal explizit erwähnen möchte, weil es, glaube ich, gerade für junge Menschen ein wichtiger Schritt in Österreich war und damit erstmals eine Möglichkeit zur Beteiligung junger Menschen geschaffen worden ist.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 101

Beides ist ein großer Erfolg, wie auch an den Zahlen zu sehen ist: Schon bei der Nationalratswahl 2008 wurden von zirka 5 Millionen Stimmen 375 000 – das sind 7,5 Prozent – mittels Briefwahl abgegeben. Wie bei jeder Neuerung – das liegt in der Natur der Sache, dass eine Einführung einer derartig grundlegenden Verbesserung im Wahlrecht nicht ganz ohne Anfangsschwierigkeiten vonstattengeht – gibt es ab und zu den Bedarf, nachzuschärfen, und das wird mit diesem Gesetz getan. Die Änderungen betreffen die Briefwahl vor allem in zwei Bereichen, nämlich bei den Regelungen für die Beantragung der Wahlkarte und bei der Frist für das Rücklangen der Wahlkarte.

Ein weiterer Kernpunkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes – auch darüber ist schon gesprochen worden – ist die Änderung der Ausschlussgründe beim Wahlrecht. Ich glaube, mit diesen Regelungen ist in Zukunft hundertprozentig sichergestellt, dass jedem Ausschluss vom Wahlrecht eine individuelle Einzelfallprüfung eines österreichi­schen Gerichtes zugrunde liegt.

Der letzte Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist die Habsburger-Regelung. In Zukunft soll es so sein, dass Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben, nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ich glaube, auch das ist ein richtiger und sinnvoller Schritt.

Das Gesetz macht die Briefwahl nun einfacher und sicherer. Das ist im Interesse der Wählerinnen und Wähler in Österreich und insofern, glaube ich, ein sehr solides und gutes Gesetz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2011.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.16.396. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2009) (III-416-BR/2010 d.B. sowie 8518/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 102

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte um den Bericht.

 


15.16.52

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.17.33

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Sicherheitsbericht ist wie unser Budget: Die Zahlen steigen jährlich. Diebstähle, Einbruch, Raubdelikte, alles ist gestiegen. Einige Delikte sind aber gesunken. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wäre aber jetzt unseriös, wenn ich hier hergehen würde und jene Delikte heraussuchen würde, die viel oder hoch gestiegen sind, und jene Delikte heraussuchen würde, die gesunken sind. Das finde ich unseriös, und das werde ich daher nicht machen.

Aber, meine Damen und Herren, welcher Verbrecher hat heute Angst vor einer Strafe? Gibt es die in Österreich? (Ruf bei der SPÖ: Ja!) Das ist doch wie eine Kuranstalt, in Österreich eingesperrt zu werden. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Todt: Hast du es ausprobiert selber?) Wir haben Gesetze, meine Herrschaften, sie brauchen nur vollzogen zu werden! (Bundesrat Stadler: Kollege, warst du schon einmal im Kuraufenthalt? – Heiterkeit.) – War ich schon, ja. Aber eingesperrt war ich noch nicht! (Bundesrat Stadler: Nur auf Kur! – Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Heiterkeit.)

Der Sicherheitsbericht spricht nur von Vorsatzdelikten, von Vorsatzstraftaten. Ich möchte aber auch Fahrlässigkeitsdelikte erwähnen. Ich erinnere an das Schlachtfeld Straße, da sind es zu 99 Prozent Fahrlässigkeitsdelikte. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass gerade das Schlachtfeld Straße unbedingt mehr Sicherheit benötigt. Wenn ich die Strafverfolgung betrachte, die in Niederösterreich gemacht wird, so haben wir zirka 170 000 Übertretungen, die mittels Radargeräten betreten oder erwischt worden sind (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrat Mayer: Übertretungen, die „mittels Radargeräten betreten worden sind“?) und die nicht verfolgt werden können, obwohl es mittlerweile Abkommen mit allen EU-Staaten gibt, damit auch diese Übertreter, diese nichtösterreichischen Übertreter verfolgt werden können.

Meine Damen und Herren, 170 000 Strafübertretungen, die einen Verwaltungsaufwand verursachen und die nicht verfolgt werden können!

Ein weiteres Fahrlässigkeitsdelikt: Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie sitzen jahrelang hier in diesem Haus, trinken hier regelmäßig Wasser, und nach einigen Jahren hören Sie oder wird Ihnen gesagt, dieses Hauswasser ist mit Blei verseucht, es hat einen fünffach höheren Bleiwert als gesetzlich zulässig. Es ist nicht so in diesem Haus, ich bringe das nur als Beispiel, das vorweggeschickt.


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Oder: Ihnen wird als Eltern von der Schule mitgeteilt, dass das Wasser in der Schule Ihrer Kinder mit Blei verseucht ist, es wurde eine fünffache Erhöhung des laut gesetz­lichen Bestimmungen zulässigen Wertes festgestellt. – Was würden Sie machen? Sie würden darauf drängen und Sie würden dafür sorgen, dass dieser Missstand, dieses fahrlässige Verhalten sofort abgestellt wird.

Aber genau solch ein Vorkommen haben wir in Schwechat in einem Genossen­schaftsbau, fünf Jahre alt, 300 Bewohner. Wasser ist Sicherheit, Wasser ist Leben, aber dort ist das unvorstellbare Realität: Das Wasser ist mit Blei verseucht! (Bundesrat Kainz: Das ist aber nicht der Umweltbericht! Das ist der Sicherheitsbericht! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

Liebe Kollegen, diese Genossenschaft hat laut den Medien angeblich Rohre aus China importiert und diese Rohre vor fünf Jahren in einem Genossenschaftsbau verbaut und damit zirka 300 Bewohner gefährdet. (Bundesrat Todt: Das ist aber jetzt nicht im Sicherheitsbericht! Aber das gehört hinein!) Du, aber es gehört zur Sicherheit dazu. (Bundesrat Stadler: Im nächsten ist es schon drinnen!) Aber ich bin überzeugt, dass die zuständige Genossenschaft, die GEBÖS, eine rote Genossenschaft (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP – Bundesrat Stadler: Endlich hast du es auf den Punkt gebracht! Warum hast du so lange gebraucht? – Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), mit ihrem Vorstand – der sitzt gegenüber, im anderen, im Nationalratssitzungssaal –, dem Bür­ger­meister aus Trumau, Nationalrat Otto Pendl ... (Bundesrat Stadler: Der sitzt nicht gegenüber! Der Nationalratssitzungssaal ist heute gesperrt!) Es wäre halt wün­schenswert, wenn diese Genossenschaft die Bewohner besser informieren würde, besser davon in Kenntnis setzen würde und nicht ... (Bundesrat Stadler: Das wirst eh du gemacht haben, oder?) Das habe ich gemacht, ist richtig, ja. (Bundesrat Stadler: Polizei, dein Freund und Helfer! Das ist ja deine Arbeit!) Genau so ist es.

Wir hoffen, dass diese chinesischen Rohre, die hier angeblich importiert worden sind, nicht nur in Schwechat oder nur in Schwechat (Bundesrat Stadler: Nicht nur in Schwechat, sondern in ganz Österreich! – Heiterkeit) eingebaut worden sind und nicht überall bei den GEBÖS-Bauten. Tut mir leid, da habe ich mich versprochen.

Aber zurück zur Organisation der Polizei. (Bundesrat Kainz: Erklär’s uns lieber nicht! – Heiterkeit bei der ÖVP.) 2005 wurde das Gendarmeriesystem, wurde die Polizei neu organisiert, und das Gendarmeriesystem wurde über das Polizeisystem gestülpt. Das war die gute, die angeblich gute Polizeireform. (Bundesrat Stadler: Da wart ihr aber eh dabei, oder? Das war eure Zeit! – Weitere Zwischenrufe und Heiterkeit bei der SPÖ.) Umgesetzt hat das ein Minister. (Bundesrätin Mühlwerth: Frau Präsidentin, kann der Redner vielleicht einmal in Ruhe reden?! – Bundesrat Brückl: Ja, das ist eine Frechheit! – Bundesrat Stadler: Na bitte, wenn der da von die Bleiröhrln red’t!)

Meine Damen und Herren, ich bin seit 37 Jahren im Polizeidienst tätig. Ich habe 14 Innenminister miterlebt, und ich darf Ihnen vier davon nennen. Der erste Innenminister, den ich erlebt habe, war Innenminister Otto Rösch. (Bundesrat Schennach: So alt bist du? – Lebhafte Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Wenn man Otto Rösch im Internet googelt, sieht man seine Vergangenheit und welchem Lager er anschließend zugehörig war. (Bundesrat Stadler: Bist du jetzt noch bei die Bleiröhrln oder red’st schon von etwas anderem?) – Ich rede jetzt von Otto Rösch, von eurem sozialistischen Innenminister im 74er-Jahr. Jeder Minister hat seinen Sicherheitsbericht gebracht, und jeder hat etwas beschönigt.

Aber lassen Sie mich zu den Ministern zurückkommen: Ich habe noch einige, die ich Ihnen nennen darf. Ein weiterer, einer der schlechtesten Minister, die Österreich je gehabt hat, war Kasperl, Caspar von Einem. Entschuldigung: Caspar von Einem. (Lebhafte Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Rufe bei der ÖVP: Kasperl von


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Einem! – Bundesrat Todt: Ein Wahnsinn! – Bundesrat Stadler: Jetzt wird es aber schön langsam wirklich peinlich! Hoffentlich wissen die Leute nicht, dass du bei der Exekutive bist! Das muss ich schon sagen!)

Das Gegenteil von Caspar von Einem und einer der besten Innenminister war Karl Schlögl. Schlögl war ein kompetenter Mann, ein sehr guter Minister. (Ruf bei der SPÖ: Löschnak hast du vergessen! – Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Aber wir haben ja noch einen Minister, Minister Strasser, der 2005 die Polizei reformiert hat und nicht nur Laptops ruiniert hat, sondern auch die Polizei.

Wir werden Jahre brauchen, um diese Jahrzehnte, die wir durch diese Reform zurückgeworfen worden sind, wieder aufzuholen. Die Polizei war schon vor 2005 weiter fortgeschritten, weiter entwickelt als die Gendarmerie, und jetzt müssen wir, die Polizisten, auch nach dem Gendarmeriesystem unsere Arbeiten verrichten. Das Prob­lem dabei ist, wir haben jetzt über 50 Prozent Eigenverwaltung und für die Sicherheit weniger Zeit, und das führt dazu, dass die Motivation der Kollegen sinkt.

Die Motivation sinkt auch bei der Postenvergabe. Da wird nicht darauf geschaut, welche Leistung – Arbeit soll sich lohnen, war immer ein Spruch von Ihnen – der einzelne Beamte bringt, sondern es wird lediglich darauf geschaut, welcher Fraktion der Beamte angehört.

Da wird zum Beispiel ein E 2a/7-Posten – für die Damen und Herren, die sich dabei auskennen – aus Hollabrunn abgezogen und wird an den Fachausschussobmann der ÖVP in Niederösterreich übergeben, wird diesem dienstzugeteilt. Und da fragt sich natürlich ein jeder: Wie ist das möglich, wie kann das sein, dass ein derartiger Posten, der für die Leitung einer Dienststelle mit mindestens 35 Beamten vorgesehen ist, einem Personalvertreter übergeben wird, der noch dazu dienstfreigestellt ist?! Das führt natürlich dazu, dass die Motivation sinkt.

Schwechat wird ja wieder reformiert, Schwechat wird ja jetzt vor der Skylink-Eröffnung wieder reformiert, und hier spricht man darüber, dass in Schwechat ein Offizier – ein E 1/8-Posten soll das werden – kommen wird und dass diese Reform kostenneutral sein muss. Diese kostenneutrale Reform kann nur bedeuten, dass die kleineren Beam­ten auf ihre Bewertungen verzichten werden müssen. Es besteht die Gefahr, dass die Kriminalbeamten aus Schwechat komplett absystemisiert werden, nur um einen höheren Posten kostenneutral schaffen zu können.

Aber was Schwechat angeht, hätten wir einige Fragen, und die hätte ich gerne an Sie gestellt, Herr Staatssekretär; ich weiß nicht, ob Sie mir die beantworten werden können. Mich hätte interessiert, wie es überhaupt weitergeht in Schwechat, welche und wie viele Posten, wie viel Personal wir bekommen werden im Zuge der Skylink-Eröffnung. (Bundesrätin Greiderer: Das ist aber keine Fragestunde! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und: Warum sind diese hoch bewerteten Posten, wie sie zum Beispiel den Personalvertretern zugeteilt werden, in Schwechat unbesetzt? Obwohl das Personal vorhanden ist, obwohl das Personal dafür arbeiten muss, sind diese Posten unbesetzt, und das wirkt sich zumindest für einen Beamten über die Pensionszeit hinaus aus, weil dadurch die Zulagen und natürlich auch die Bezahlung darunter leiden. (Bundesrat Kainz: Diese Fragen kann er nicht beantworten! Das ist doch gar nicht beantwortbar! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Gegenrufe bei der FPÖ.)

Abschließend darf ich noch Folgendes sagen: Ich möchte mich für die Erstellung des Sicherheitsberichtes – ein umfassendes Werk – bei den Beamten und Beamtinnen des Innenministeriums recht herzlich bedanken. Schön wäre es, wenn wir Wege finden


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 105

würden, die die Zahlen im Sicherheitsbericht senken und nicht von Jahr zu Jahr stei­gen lassen würden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Perhab zu Wort. – Bitte.

 


15.30.48

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Ertl eigentlich nur in einer Sache recht geben: Sicherheit ist ein Lebensbedürfnis, ein existenzielles Lebensbedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher. Wenn du darüber hinaus meinst, dass das Trinken von Wasser sicher sein muss, dann gebe ich dir recht. Das gehört aber eher zur AGES und zur Lebensmittelsicherheit und das ist, wie ich glaube, kein Thema des Sicherheitsberichtes. Aber wir haben dir sehr aufmerksam zugehört. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Selbstver­ständlich! Es waren ja chinesische Rohre, die hätten nicht importiert werden dürfen. Wir haben ja ausgezeichnete österreichische Produkte auf dem Gebiet, da muss man ihm recht geben.

Aber nun zum Sicherheitsbericht, meine sehr verehrten Damen und Herren: 400 Seiten intensive Information mit Zahlen, Daten und Fakten, dazu noch 200 Seiten Statistiken, die, glaube ich, alle Straftaten in Österreich minutiös und penibel auflisten. Dazu muss man sagen, das ist ein großes Werk der Beamtenschaft des Ministeriums, und ich glaube, wir können nicht nur gut damit leben, sondern auch für uns die richtigen Schlüsse betreffend die österreichische Sicherheitspolitik ziehen.

Und wenn wir die letzten fünf Jahre in einer Vergleichssituation seit 2005 Revue passieren lassen, so stellen wir doch befriedigt fest, dass wir 2005 605 000 angezeigte strafbare Handlungen hatten und 2009 591 000. Wir konnten also mit Maßnahmen des Innenministeriums, mit der Polizei doch das Kriminalitätsniveau in Österreich stabilisie­ren, wenn es natürlich auch von Jahr zu Jahr einen gewissen Tourismus in der Kriminalität gibt. Wir haben ja erlebt, dass der Schwerpunkt der Verbrechen und der Delikte im Osten Österreichs lag.

Darauf hat das Ministerium aus meiner Sicht vollkommen richtig mit der Bildung der SOKO Ost reagiert, die ja jetzt gerade evaluiert wird, um daraus die Schlüsse zu ziehen. Ich denke, diese Maßnahmen haben gegriffen, denn es konnten signifikante Rückgänge bei der Zahl der Delikte in Ostösterreich, vor allem was die Verbrechens­bekämpfung und die Einbruchsdelikte betrifft, und somit tolle Erfolge erzielt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke auch, die Polizei ist von Jahr zu Jahr immer besser aufgestellt. Wenn man sich die Daten und Fakten ansieht, dann ist das einfach so. Wir haben aber noch immer ein Problem, das ist die Stadt Wien, nämlich dass es in der Stadt Wien den größten Bedarf gibt, wenn auch viele Polizeischulen in den Bundesländern übervoll sind. Aber die Begehrlichkeit, nach Wien zu gehen, wo das ja, glaube ich, vom Dienstverhalten her ein wesentlich anstrengen­derer Dienst ist, ist nicht möglich. (Bundesrat Boden: In Niederösterreich haben wir auch noch zu wenig!) – Ja, aber in der Steiermark zum Beispiel hatte ich jetzt zwei junge Menschen, die wollten unbedingt Polizisten werden. In der Steiermark werden 70 aufgenommen und es gibt 300 Anmeldungen. In Linz und in Salzburg ist es das Gleiche. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Boden.) Also es besteht eine große Nachfrage nach Polizeipositionen. Ich denke, dass wir in Zukunft auch wirklich die Besten auswählen und vor allem auch einen österreichweiten Ausgleich vorneh­men können.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da die Frau Minister heute nicht da ist, glaube ich, ist es fairerweise so, dass wir den Herrn Staatssekretär nicht übermäßig belasten können und wollen, aber morgen tritt das neue Asylrecht in Kraft, und ich denke, es ist damit ein Neubeginn, ein weiterer Erfolg betreffend Asylverfahren und die Problematik des Asyls zu verzeichnen.

Ich denke, ab morgen werden die Verfahren noch schneller. Es besteht diese fünf- bis siebentägige Anwesenheitspflicht, und ich meine, in dieser Zeit ist es möglich, dieses Verfahren zu beschleunigen und auch abzuwickeln, weil man dann nicht erst versucht, über Umwege, wenn diese Personen nicht mehr aufgreifbar sind, Verfahren in die Länge zu ziehen.

Diese Neuerungen per 1. Juli stehen zwar nicht explizit im Sicherheitsbericht 2009, aber es wurde darin bereits angekündigt, dass es im Asyl- und Fremdenrecht zu neuen Maßnahmen kommen wird. Diese treten morgen in Kraft, und ich denke, es ist ein wichtiger Schritt getan, um auch auf diesem Gebiet mehr Sicherheit in Österreich zu erreichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Lindinger zu Wort. – Bitte.

 


15.36.00

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, Kollege Ertl hat es uns heute gezeigt: Er predigt gerne vom Wasser und trinkt Wein. (Bundesrat Beer: Aber kein Schwechater Wasser!) Mir ist das heute so vorgekommen, denn er hat ganz vergessen, wer damals in der Bundesregierung war. Du hast auch erwähnt, welche ehemaligen Minister du geschätzt hast und welche du weniger geschätzt hast, aber du hast vergessen, dass dieser Sicherheitsbericht, der uns heute vorliegt, von Bundes­ministerin Fekter und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium erstellt wurde. So alt ist der Sicherheitsbericht auch noch nicht, weil du hier von Bundesminister Rösch sprichst. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber was mir auch aufgefallen ist an deinen Ausführungen – es ist zwar nie um den Sicherheitsbericht 2009 gegangen, denn dir ist es nicht um die Sicherheit in Österreich gegangen oder darum, einige Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen –, und das vor allem, da ich weiß, dass du auch der Exekutive, also der Polizei angehörst: Es ist schon notwendig, dass wir dort motivierte und keine Negativdenker brauchen! Es ist wichtig, dass wir bei der Polizei positiv eingestellte Mitarbeiter haben! Das ist auf allen Ebenen und auch in der Politik wichtig, denn auch hier sollen wir mit positiven Beispielen vorangehen und nicht Berichte, die uns eigentlich positive Zahlen zeigen, ins Negative ziehen.

Da kann ich auf ein paar Dinge eingehen, denn es ist seit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie wirklich zu positiven Effekten gekommen. Aber auch durch die Zusammenlegung von Polizeiinspektionen haben sich in gewissen Bereichen die Einsatzgebiete der Polizei wesentlich vergrößert. Es sind die Einsatzgebiete, die Anzahl der Quadratkilometer, mehr geworden, und es ist auch wichtig, dass die notwendige Ausstattung, also die technische Infrastruktur und die Fahrzeuge, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig sind (Bundesrat Ertl: Eineinhalb Stunden bis zum Einsatzort!), auch vorhanden sind. Manchmal geht es nicht sofort, aber hier ist alles im Gange.

Die Besetzung mit Personal hat sich leicht verbessert, aber trotzdem ist es in vielen Bereichen noch notwendig, Überstunden zu leisten. Durch das Einsetzen von Sonder­


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kommissionen, den sogenannten SOKOs, wurden aus anderen Bereichen Polizisten zugeordnet, die sich der jeweiligen Aufgabe widmen, und diese Spezialbeamten fehlen natürlich auf den ursprünglichen Dienststellen. Und die Polizei braucht für ihre Auf­gaben genügend Personal, aber auch bestens ausgebildete Polizistinnen und Polizis­ten.

Geschätzte Damen und Herren! Die Zahlen im Sicherheitsbericht zeigen, dass die Kriminalität hier in Österreich doch im Sinken ist. Unter der vielen Sachgebieten, die im Sicherheitsbericht erwähnt sind, war auch ersichtlich, dass gerade bei der Gruppe der Jugendlichen, bei den 14- bis 18-Jährigen, ein Rückgang zu verzeichnen ist. Man muss aber auch offen sehen und darf das als Hintergrund nicht außer Acht lassen, dass es bei den Vergehen der 18- bis 21-Jährigen einen Anstieg um 8,2 Prozent gegeben hat. Die Hintergründe werden wahrscheinlich auch im Suchtgiftbereich zu suchen sein.

Österreich ist ein sicheres Land geworden, wenn man sich den Verkehr und die Verkehrsunfälle ansieht, denn die Zahl der Unfälle ist um 3,2 Prozent zurückgegangen und die Zahl der Verletzten ist um 2,7 Prozent gesunken – das ist der niedrigste Stand an Verletzten – und die Zahl der Verkehrstoten hat sich um 6,8 Prozent verringert. Das ist der Tiefststand seit 1961, und das ist jetzt immerhin 50 Jahre her. Das muss man auch positiv sehen! Vergleicht man dann noch die Anzahl der damals zugelassenen Fahrzeuge oder die Anzahl der gefahrenen Kilometer in der damaligen Zeit, dann ist das eine positive Entwicklung, und das zeigt auch, dass sich die Fahrzeuge, die Straßen und insbesondere die Tunnels in Österreich verbessert haben und die Qualität sehr gut ist.

Beachtlich ist auch, dass zum Beispiel die Hauptursache bei Unfällen im Straßen­verkehr mit 11,5 Prozent Ablenkung und Unachtsamkeit ist. Hier sehe ich, der ich Vielfahrer bin, der sehr viele Kilometer unterwegs ist, Handlungsbedarf, dass man also im Bereich der Handybenutzer sehr, sehr viel mehr tut. Es sind schon Maßnahmen getroffen worden, beispielsweise sind die Strafen erhöht worden, aber vielleicht kann man auch auf die Fahrzeugindustrie einwirken, dass jedes neue Fahrzeug mit einer Bluetooth-Koppelung ausgestattet wird, damit es nicht notwendig ist, dass Fahrzeuglenker ihr Handy während der Fahrt benützen, ohne eine entsprechende Einrichtung zu haben.

Positiv gehört auch angemerkt, dass es bei den Radfahrern und Fußgängern bei den Verkehrstoten keine wesentlichen Veränderungen gibt. 2009 sind 101 Fußgänger und 39 Radfahrer ums Leben gekommen. Das ist um jede Person zu viel, deswegen gehört auf der Straße besonderes Augenmerk auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer gelegt, und man muss auch da die Unfallursachen genau analysieren und beachten.

Ein interessantes Kapitel im Sicherheitsbericht war dem Rechtsextremismus gewidmet. Darin sehe ich, dass die Gewaltbereitschaft von rechtsextremen Personen gegenüber dem letzten Bericht aus dem Jahr 2008 gestiegen ist. Es wurden 21 Personen wegen Körperverletzung angezeigt, wobei es 2008 – dem Vergleichsjahr, ein Jahr vorher – nur acht Personen waren. Das heißt, dass hier Handlungsbedarf besteht und der Rechtsextremismus wieder ansteigt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Radikale sind gewaltbereit, das zeigt uns die Statistik. (Bundesrätin Mühlwerth: Und wie viele gewaltbereite Linksextremisten waren es? Das haben Sie uns nicht herausgesucht! – Ruf: Vier! – Bundesrat Todt: Das können ja Sie heraussuchen! – Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Wenn wir schon Vergleiche ziehen, Frau Kollegin: Die Zahl der linksextremistisch motivierten Handlungen ist im europäischen Vergleich weiterhin relativ gering, das heißt, verschwindend gegenüber der Gewalt­bereitschaft bei den rechtsextremen Menschen. Hier ist auch Handlungsbedarf ge­geben.


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Geschätzte Damen und Herren! Es wird immer wieder davon ausgegangen, dass bei Raubüberfällen ausländische Banden durch die Lande ziehen. Hier sagt der Bericht, die Straftäter waren meist österreichische Staatsbürger. Man muss also auch sehen, dass es nicht immer die bösen Ausländer sind aus Nord, Ost und aus welchen Bereichen sie immer kommen mögen.

Ein wesentlicher Bereich, der mir auch zu denken gibt, ist die Kinderpornographie im Internet. Da hat es auch einige aktuelle Fälle gegeben, beispielsweise wird ein Arzt aus dem Salzkammergut verdächtigt, Fotos von Kindern gemacht und sie auf Ferienlagern auch missbraucht zu haben. Diesbezüglich ist auch diese Meldestelle ganz wichtig, denn dort haben Menschen Gelegenheit, Auffälligkeiten sofort zu melden.

Die Fahrzeugkriminalität ist beachtlich zurückgegangen. Es werden wesentlich weniger Fahrzeuge gestohlen als in den letzten Jahren.

Wir wissen, dass die Suchtmittelkriminalität im Steigen ist. Das ist ein Faktor, dem wir uns nicht verschließen können. Hier gehört reagiert und hier gehören Maßnahmen getroffen, in Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt, mit den Organisationen in den Gemeinden – ich habe auch in meiner Gemeinde einen Arbeitskreis –, aber nicht nur einer Gemeinde, sondern mit den Schulleitungen der Umgebung und den Nachbar­gemeinden: Alle sind mit einzubeziehen, um in der Prävention, in der Vorsorge dem entgegenzuwirken – auch wir waren leider schon davon betroffen und hatten Drogen­tote zu beklagen. Und wir werden auch weiterhin dem unsere Zeit unserer politischen Tätigkeit widmen, in der Aufklärung, der Vorsorge und Prävention. Es ist notwendig, dass wir das tun, denn gerade hier sind sehr viele junge Menschen betroffen.

Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Sicherheitsbericht 2009 ist zu entnehmen, dass die Sicherheit in Österreich gestiegen ist. Der Bericht ist mit großem Aufwand von den zuständigen Beamten erstellt worden – herzlichen Dank dafür!

Sehen wir die Entwicklung der Sicherheit Österreichs positiv und helfen wir, negativen Trends entgegenzuwirken. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte.

 


15.46.40

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sicherheitsbe­richt teilt sich in drei Teile.

Der erste Teil ist der Kriminalitätsbericht, darunter steht „Statistik und Analyse“. Wenn ich mir das anschaue – ihr habt ihn ja wahrscheinlich alle gesehen – sehe ich da viele Zahlen, aber wo die Analyse zu dieser Statistik ist? – Die habe ich leider nicht gefun­den, denn es sind einfach eben nur viele Tabellen. Und noch dazu – es ist ja heute schon kurz von Herrn Ertl der Grüne Bericht angesprochen worden –: Also verglichen mit dem Grünen Bericht zum Beispiel ist das einfach schwer lesbar. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das sind einfach Zahlen in einer Reihe.

Das ist jetzt nur eine Anmerkung: Vielleicht kann man das zukünftig ein bisschen verbessern, denn es ist einfach nett, viele Zahlen in einer Reihe zu haben, aber dann dabei stehen zu haben, Paragraph sowieso Strafgesetzbuch? – Darunter kann sich auch kaum jemand etwas vorstellen! Also: Es ist ein Buch für Insider (Zwischenruf des Bundesrates Mayer), und ich denke einmal, man könnte einiges verbessern an diesem Buch, denn es sind viele Zahlen, die schwer lesbar sind.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 109

Es gibt dann das zweite Buch des Sicherheitsberichts: „Kriminalität 2009, Vorbeugung und Bekämpfung“. Da kann man wieder sagen, wenn man sich das so anschaut: Das ist ein bisschen ein Bilderbuch. Das ganze dicke Buch würde sich wahrscheinlich auch auf zehn Seiten in einer vernünftigen Form ausgehen. Möglicherweise hat die neue Frau Ministerin auch wieder so ein bisschen einen Hang zu Bildern, deshalb inseriert sie derzeit auch in Gratiszeitungen das Asylrecht, von dem Kollege Perhab schon gesprochen hat. Ich weiß nicht: Also das eine, die direkten Zahlen, sind irgendwie schwer lesbar, und das andere wird so bildlich dargestellt, dass es auch für Billig­medien­konsumentInnen leicht zu durchschauen ist.

Was mir bei dem ganzen Bericht ein bisschen fehlt: In Wirklichkeit sollte so ein Bericht ja dazu dienen, dass ich einerseits feststelle, wie sich Kriminalität und Sicherheit entwickeln, auf der anderen Seite wäre es schön, wenn man auch feststellen könnte, wo entwickelt es sich besonders intensiv und in welchen Bereichen sollte man vielleicht Maßnahmen überlegen und ansetzen. Diese Vorschläge, die fehlen mir leider in dem Bericht.

Und leider ist es auch so, dass man durch diese Teilung des Berichts einerseits in die Statistik, andererseits in das Bilderbuch und dann noch in den juristischen Teil leider oft keine Gegenüberstellungen hat.

Es gibt zum Beispiel im Sicherheitsbericht ein Kapitel betreffend die Überwachung einer Telekommunikation. Da wird uns berichtet, dass es im Jahr 2009 „5 341 Anträge auf gerichtliche Bewilligung von Anordnungen einer Auskunft über Daten einer Nach­richtenübermittlung und Überwachung von Nachrichten gestellt“ wurden – 2008 waren es nur 4 229. Das heißt, das ist um ein Viertel mehr, also es sind sehr viel mehr Anträge gestellt und auch Bewilligungen dafür ausgestellt worden.

Es wird auch berichtet, dass die Kosten für diese Überwachung 2009 7,9 Millionen € ausgemacht haben – 2008 waren es nur 6,7 Millionen €, also auch da ein massiver Anstieg –, was aber nirgends zu finden ist, jedenfalls nicht in diesem Teil und sicher nicht so, dass man es zum Beispiel gleich dazuschreiben könnte, ist die Antwort auf die Frage: Was hat das jetzt für Auswirkungen? Ich habe jetzt soundso viel mehr Überwachungen gehabt – wo hat sich das ausgewirkt? Habe ich deshalb eine höhere Aufklärungsquote?

Insgesamt ist die Aufklärungsquote ja nicht gestiegen. Ist sie in Teilbereichen gestie­gen? Hat es etwas gebracht? Hat es etwas gebracht, dass man dort 1 Million € mehr hineingesteckt hat? Das würde mich interessieren, aber das ist aus diesem Bericht leider nicht herauszulesen.

Gleiches ist beim Einsatz von verdeckten Ermittlungen der Fall. Diesbezüglich ist angegeben, es geht um Eigentumskriminalität, Suchmittel, Falschgeld. Es heißt hier, dass es jetzt 861 Vertrauenspersonen gibt, also um 105 mehr als im Vorjahr, aber es steht nirgends drinnen, was das jetzt bringt. Es steht drinnen, wir haben einige mehr, aber es steht nicht drinnen, ob das zu einer Erhöhung der Aufklärung beigetragen hat. Und das wäre doch wichtig in einem Sicherheitsbericht, dass ich nicht nur aufzähle, wie viel Geld mehr ich ausgegeben habe und wo ich mehr hineingebuttert habe, sondern auch mitteile, ob es Wirkung gezeigt hat. (Bundesrat Kainz: Die Aufklärung ist gestiegen!)

Das Gleiche gilt auch, was die Aufklärungsquote angeht. Ich meine, es ist sicher interessant, die Aufklärungsquote nach Bundesländern gegliedert zu haben. Es wäre aber auch interessant, die Aufklärungsquote nach Straftaten gegliedert zu haben, also: Bei den Geldfälschern erwischen wir 100 Prozent, bei den Einbruchsdieben erwischen wir vielleicht nur 20 Prozent. Das wären Zahlen, anhand derer man aus diesem Sicherheitsbericht sicher mehr herauslesen könnte, als man jetzt herauslesen kann.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 110

Ich habe aus diesem Bericht interessanterweise herausgelesen, und zwar ziemlich weit vorne, dass die Gesamtkriminalität gegenüber 2008 gestiegen ist und die Aufklärungs­quote gesunken ist. Das ist nicht besonders erfreulich. Wir haben auch schon gehört, dass sich die Kurzstatistik für 2010 wieder in die andere Richtung entwickelt. Das ist erfreulich, aber, wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass man aus solchen Berichten auch Handlungsanregungen herauslesen kann und nicht nur Zahlen und Bilder. Die Zahlen kann man lesen, und man kann sich die Bilder zu Gemüte führen, aber sie fordern nicht wirklich dazu auf, auch Schlüsse daraus zu ziehen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Dr. Kickert sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


15.52.25

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit steht auf der Prioritätenliste der Bürger ganz oben, Sicherheit ist etwas, wonach sich alle sehnen, was alle einfordern, und ich glaube, dass der Staat dem mit sehr großem Aufwand auch gerecht wird, und zwar insofern, als Österreich zu einem der sichersten Länder der Welt zählt.

Trotzdem ist jedes Verbrechen eines zu viel, jede Straftat eine zu viel. Wir müssen alles daransetzen, auch der Veränderung in der Kriminalität Rechnung zu tragen. Die Kriminalität verändert sich, sie entwickelt sich. Es war immer so, dass der, der eine Straftat begeht, einen Schritt dem voraus war, der die Aufklärung einleitet. Es haben sich auch die Voraussetzungen verändert. Wir haben heute moderne Kommunikations­mittel, wir haben heute ein sehr dichtes Verkehrsnetz. All das trägt natürlich auch dazu bei, dass strafbare Handlungen leichter begangen werden können.

Es sind genau diese Punkte, die es erforderlich machen, dass die Polizei, die Exekutive und vor allem auch das Innenministerium die richtige Kriminalstrategie anwenden, um der Täter und Tätergruppen habhaft zu werden. Wir haben in Öster­reich einen Polizeiapparat, der modern ausgestattet, bestens geschult ist und moderne Fahndungsmethoden anwendet, um da auch gezielt gegensteuern zu können.

Der Sicherheitsbericht 2009 stellt die Sicherheitslage in dieser Republik sehr umfassend dar. Im Jahre 2009 gab es 591 597 strafbare Handlungen. Das ist, und das muss man auch in aller Klarheit sagen, ein Anstieg um 3,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008. Die Situation erfordert verstärktes Handeln: Wenn wir uns die Entwicklung vielleicht auch im Hinblick auf den Sicherheitsbericht 2010 anschauen, dann sehen wir, dass durch die gesetzten Maßnahmen, wie „SOKO Ost“, „SOKO KFZ“ und andere Fahndungsmöglichkeiten und Strukturen, gezielt gegengesteuert wurde.

Das Positive am Sicherheitsbericht 2009 ist, dass die Aufklärungsquote bei rund 39,85 Prozent liegt. Das ist ein Plus von 1,52 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Bürgermeister der Weinbaugemeinde Pfaffstätten im Bezirk Baden in Niederösterreich, in der Ostregion Österreichs. Ja, es stimmt: Wir haben, was die Kriminalität gerade auch in diesem Bereich angeht, natürlich eine herausfordernde Situation gehabt. Ich sage bewusst „gehabt“, weil wir durch die Maßnahmen, die gesetzt wurden, auch eine Trendwende erreichen konnten.

Wenn Frau Bundesrätin Kerschbaum kritisiert, dass der Sicherheitsbericht bilder­buchartig gemacht ist (der Redner zeigt eine Graphik), dann kann ich nur feststellen: Wie man es macht, ist es falsch. Versucht man es sehr plakativ darzustellen, sodass man auf einen Blick die Republik Österreich sozusagen vor sich liegen hat und die


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Bezirke von Feldkirch bis zum Neusiedler See mit Farbmarkierungen dargestellt werden und deutlich wird, wo es einen leichten Rückgang bei der Kriminalität gab, wo die Zahlen gleich geblieben sind, wo ein starker Anstieg war, auch mit den ent­sprechenden Prozentzahlen dabei, dann ist das meines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, wie ein Bericht leicht überschaubar ist – und das ist der Kriminalitäts­bericht 2009!

Ich möchte an dieser Stelle auch auf mein Bundesland Niederösterreich eingehen und hier vor allem natürlich auf jene beiden Bezirke in unserem Heimatland Niederöster­reich, die, neben Zwettl, den größten Anstieg gehabt haben, nämlich auf den Bezirk Baden und den Bezirk Mödling. Es ist aber auch kein Zufall, dass sich die Kriminalität auch dort zu entwickeln versucht, weil diese Bezirke die bevölkerungsreichsten in unserem Bundesland sind, aber auch hervorragende Verkehrsverbindungen haben. Das hat natürlich, ähnlich wie auch in den Randbezirken im Burgenland und in Wien, dazu geführt, dass in der Ostregion gezielt gegengesteuert werden musste. Und gezielt gegengesteuert wurde durch die „SOKO Ost“, die von Frau Bundesministerin Maria Fekter am 1. Juli 2009 ins Leben gerufen wurde, weil das letztendlich die Aufgabe einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik darstellt, nämlich Probleme zu erkennen und gezielte Gegenmaßnahmen einzuleiten.

An dieser Stelle möchte ich nicht nur der damals politisch verantwortlichen Bundes­ministerin Fekter danken, sondern auch jenen Beamten im Ministerium und draußen, auch bis in den Bezirkskommandostrukturen, die mit dieser neuen Struktur der „SOKO Ost“, aber auch der „SOKO KFZ“ richtige Gegenmaßnahmen ergriffen und ent­sprechende Strukturen geschaffen haben.

Auch hier wieder ein Blick zurück in das Jahr 2009. Ich kann mich noch sehr gut an Berichte in den Medien erinnern, wo die „SOKO Ost“ belächelt wurde. Man hat gesagt: Wieder eine Sonderkommission – kommt nichts heraus, bringt nichts, kostet nur viel Geld!

Stimmt nicht! Ich glaube, die Erfolgsgeschichte der „SOKO Ost“ ist eine äußerst beein­druckende, und es wird niemanden in dieser Republik geben, der es mit Sicherheit ernst meint, der diese neue Struktur der „SOKO Ost“ heute noch in Frage stellt beziehungsweise belächelt. Deswegen einen herzlichen Dank auch an die Beamtinnen und Beamten, die manchmal auch von ihren Dienststellen abgezogen wurden, um gezielt dort eingesetzt zu werden, wo Kriminalität passiert. Auf diese Weise kann man das Sicherheitsgefühl stärken, und wir brauchen natürlich eine gute Grundstruktur in dieser Republik. Die haben wir flächendeckend mit unseren Polizeiinspektionen von Vorarlberg bis ins Burgenland. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) Aber wir wissen auch sehr genau, dass Kriminalität nicht flächendeckend gleich in diesem Land auf­geteilt ist.

Und das ist die große Herausforderung – einerseits an das Dienstrecht, andererseits an die Motivation der Beamten, die Herausforderung an gewisse Strukturen, die wir gezielt schaffen müssen, damit wir die Kriminalität bekämpfen können und ihr mit den richtigen Maßnahmen auch entgegenwirken können.

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dieser Sicherheitsbericht, vor allem auch mit dem Ausblick auf den Sicherheitsbericht 2010, ein gutes Beispiel dafür ist, dass diese Bundesregierung unter den ÖVP-Ministern Maria Fekter und jetzt Johanna Mikl-Leitner die richtigen Schritte gesetzt hat, damit Österreich nicht nur zu einem der sichersten Länder jetzt schon zählt, sondern wir dem Ziel, das sich diese Bundesregierung gesetzt hat, nämlich Österreich zu dem sichersten Land zu machen, einen großen Schritt näher kommen. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 112

Wenn man sich diesen Bericht im Detail anschaut, dann erkennt man, es gibt natürlich ständige Veränderungen, Kriminalitätszahlen, die steigen und fallen. Es stimmt – ich habe das vorhin bereits gesagt –, dass wir im Jahr 2009 591 597 angezeigte Fälle hatten, diese Zahl ist aber im Jahr 2010 bereits auf 535 000 gesunken. Ich denke, das ist eine gute Entwicklung, aber natürlich ist jeder einzelne Fall einer zu viel. Trotzdem ist es eine Entwicklung, auf die wir mit Stolz verweisen können.

Ich gehe hier nur auf ein paar andere Detailbereiche ein, nämlich auch auf die ange­zeigten Fälle von Kfz-Diebstählen, wo wir im Jahr 2009 über 2 500 hatten und im ersten Quartal 2011 bei 1 135 liegen.

Ich denke, das ist eine gute Entwicklung, die deutlich macht, dass die von mir vorhin bereits erwähnten Maßnahmen auch greifen.

Eine sehr erfreuliche Entwicklung ist bezüglich der Aufklärungsquote festzustellen. Ich glaube, das ist etwas, was in weiterer Folge natürlich die eigentliche Aufgabe der Polizei und der Exekutivarbeit ist, nämlich nicht nur zu handeln und am Tatort tätig zu sein, sondern letztendlich auch aufzuklären. Diesbezüglich möchte ich sagen, dass wir natürlich auch durch gesetzliche Veränderungen eine Verbesserung der Instrumente und der Werkzeuge sozusagen für unsere Exekutivbeamten erreicht haben, wodurch eben auch die Aufklärungsquote steigt.

Ich möchte auch noch auf einen weiteren Detailbereich eingehen, nämlich auf den Verkehrsdienst und auf die Unfallstatistik. Ich möchte nicht eingehen, Kollege Ertl, auf den „Rohrkrepierer“ mit den Rohren in der Wohnhausanlage in Schwechat. Die Leute sind natürlich zu bemitleiden, aber darauf gehe ich nicht ein. Ich möchte aber auf das „Schlachtfeld Straße“, wie du es nennst, eingehen und zu bedenken geben, dass wir bei allem menschlichem Leid, das jeder einzelne Unfall verursacht, schon ein bisschen auf unsere Wortwahl aufpassen müssen. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)

Wenn wir uns die Verkehrsunfallstatistik ansehen und feststellen, dass wir heute den niedrigsten Wert seit 1961 haben – seit 50 Jahren Unfallverkehrsstatistik den nied­rigsten Wert, den es überhaupt gegeben hat! –, dann können wir froh und stolz sein, gemeinsam froh und stolz sein, dass jene gesetzlichen Veränderungen, die wir beschlossen haben – Herabsetzung der Promillegrenze, Änderungen beim Führer­schein, Gurtenpflicht, Punkte-Führerschein, anderes Führerscheingesetz, Ausbildungs­verän­derungen et cetera –, dazu geführt haben, dass wir heute den niedrigsten Wert haben und die Zahl der Unfälle und Verletzten auf einen Tiefstand gesunken ist.

Wobei ich jedem recht gebe, der sagt, dass jeder einzelne Unfall zu viel ist und dass es natürlich – das Schlimmste, was überhaupt passieren kann! – großes menschliches Leid verursacht, wenn jemand bei einem Verkehrsunfall sein Leben lassen muss. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) Da müssen wir noch gemeinsam Verbesserungen überlegen, aber ich kann nur betonen, dass die Exekutive hier hervorragenden Dienst tut. Ich denke da etwa an die Schwerpunktaktionen, die einfach funktionieren, sonst kämen ja diese Zahlen nicht zustande.

Ich möchte noch auf etwas Weiteres eingehen, nämlich auf Demonstrationen, weil natürlich ein Sicherheitsbericht auch eine gute Möglichkeit bietet, die Arbeit der Exekutive darzustellen. Wenn ich lese, dass im Jahr 2009 31 231 Demonstrationen in dieser Republik gemeldet waren, und weiß, dass jede Demonstration natürlich auch einen entsprechenden Sicherheitsaufwand bedeutet – die Österreicherinnen und Österreicher denken bei Demonstrationen primär an die Opernballdemonstration; das Demonstrationsrecht ist zweifellos ein Grundrecht, ein demokratisches Grundrecht –, so möchte ich die Gelegenheit hier auch dazu nützen, um ein herzliches Danke zu sagen.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 113

Zum Schluss kommend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich glaube, Sicher­heitspolitik bedeutet auch Kooperation und internationale Zusammenarbeit. Und dass wir gerade auch im Ostbereich so hervorragend zusammenarbeiten, ist der polizei­lichen Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten, mit der Slowakischen Republik, Slowenien, Tschechien und der Republik Ungarn, zu verdanken. Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, dass es wichtig ist, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, international zu kooperieren und sich gegenseitig zu helfen und zu stärken. Letztendlich ist der österreichische Bürger hierbei der Gewinner und stellt das auch einen weiteren Beitrag dazu dar, dass der Sicherheitsbericht 2010 garantiert besser ausfallen wird.

Ein Punkt, der mir zum Schluss noch aufgefallen ist, ein interessanter Teilaspekt auf Seite 370: der Entminungsdienst. Auch das ist etwas – auch wenn ganze oder halbe Stadtteile gesperrt werden müssen, weil etwa eine 250-Kilo-Fliegerbombe geborgen wird –, worüber dann vielleicht irgendwo in einer Tageszeitung eine Schlagzeile zu finden ist, aber der Minendienst des Innenministeriums ist 969 Mal ausgerückt, um insgesamt fast 28 Tonnen an Kriegssprengmitteln zu bergen. Jeder Einsatz stellt für die Beamtinnen und Beamten nicht nur eine große Herausforderung dar, sondern ist letztlich auch mit großer Gefahr verbunden.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich denke, diesen Sicher­heitsbericht können wir zu Recht zur Kenntnis nehmen und ihm zustimmen, auch deshalb – und ich sage das auch an dieser Stelle mit besonderer Freude –, weil der Sicherheitsbericht für das Jahr 2010 noch deutlich besser ausfallen wird und wir eine deutliche Reduktion der Kriminalität haben. Das macht deutlich, dass diese Polizei­arbeit erfolgreich ist, eine Arbeit, die in Wahrheit auf drei Säulen beruht, nämlich auf sichtbaren Maßnahmen auf der Straße – die Polizistinnen und Polizisten sollen präsent sein; oft sind sie natürlich als Kriminalpolizisten tätig, und hier muss man, was das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung angeht, dann meist ein bisschen etwas erklären –, auf der kriminalpolizeilichen Arbeit, aber auch auf internationaler Koope­ration.

Ich glaube, das sind gute Voraussetzungen dafür, dass wir dem Sicherheits­be­richt 2009 zustimmen können, aber wir können uns jetzt schon auf den Sicher­heitsbericht 2010 freuen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


16.05.53

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Bundesräte! Zuerst einmal danke, Kollege Ertl, für die dann doch nicht vollständige Aufzählung der Minister – das reichert die Diskussion ein wenig an. Was aber die ganze Diskussion dann schon etwas mühsam macht, ist die Zusammenlegung der Gendarmerie und der Polizei im Jahr 2005, wo die Freiheitlichen anscheinend nicht dabei waren. (Bundesrat Ertl: Das ist unter dem Strasser gemacht worden!) Es ist in dem Bereich immer so, dass alles zwar mit beschlossen wurde, aber nach einigen Jahren vergessen wir es und beklagen es nur. Andere waren auch dabei, beklagen es aber nicht. Das sollte man sich vielleicht einmal ein bisschen zu Gemüte führen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Der Sicherheitsbericht 2009 ist uns diesmal ein wenig spät zugestellt worden. Das hat aber nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile, weil wir ja auch schon die Zahlen von


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 114

2010 kennen. Der Bericht 2009 ist eigentlich einer der schlechtesten Berichte seit 2001 (Bundesrat Ertl: Der Kainz hat gesagt, der ist so gut! – Bundesrat Kainz: Habe ich nicht gesagt!), und der 2010er-Bericht ist besser als der aus 2001. Es ist auch, wie ich glaube, die Aufgabe eines solchen Berichtes, nicht nur uns im Parlament zu informie­ren, sondern auch den zuständigen Ministerien einen Rückblick zu geben, um auch auf die aktuelle Situation reagieren zu können. Und dass der Sicherheitsbericht 2010 bes­ser ist, zeigt auch, dass die Ministerien darauf reagieren.

Es wurde auch schon gesagt, dass die Delikte im Bereich der Straße – 170 000 – nicht verfolgt werden können. (Bundesrat Ertl: Nur Niederösterreich!) Wenn man es genau verfolgt, dann sieht man, dass unsere Regierung mit anderen Regierungen Koope­rationen schließt, um europaweit verfolgen zu können. (Bundesrat Ertl: Das funktio­niert nicht!) Ich glaube, das sollten wir uns auch vor Augen halten, auch wenn du sagst: Das funktioniert nicht! Dann muss man eben schauen, dass es funktioniert. Und ich bin mir sicher, dass es bei diesen Kooperationen so weit kommen wird, dass wir die Straftäter, die mit 200 km/h bei uns durchfahren, nicht mehr einfach entwischen lassen.

Wir haben bei der Aufklärungsrate die Problematik, dass wir es hier auch mit organisiertem Verbrechen und organisierten Banden zu tun haben. Klärt unsere Polizei jetzt sehr viele Einzeldelikte auf, dann ist die Aufklärungsrate nicht sehr hoch. Erwischt sie aber eine organisierte Bande, dann haben wir auf einmal 200 Delikte mit einem Schlag bereinigt, aufgedeckt und es werden die Zahlen in der Statistik sinken.

Wir haben – und das zu erwähnen ist mir ein ganz besonderes Anliegen – leider Gottes bei den Sexualdelikten eine Rückfallquote von 5 Prozent. Da ist schon ein großer Handlungsbedarf gegeben, denn ich glaube, Sexualdelikte gehören zu den abscheu­lichsten Verbrechen, überhaupt wenn sie an Kindern verübt werden. Da muss man sich im Gesamtfokus etwas überlegen, um die Zahl solcher Delikte zu senken.

In der Diskussion wird auch immer wieder gesagt, dass viele der Straftaten bei uns von Ausländern begangen werden. – Ich hoffe, dass der Bericht in diesem Bereich in Zukunft anders aussehen wird, dass man unterscheidet zwischen Delikten, die von Aus­ländern begangen werden, und solchen, die Inländer begehen, um diese Diskus­sion abzustellen.

Wenn man mit Mitarbeitern der Exekutive, die auch mit Statistiken zu tun haben, spricht, dann erfährt man, dass es nicht richtig ist, dass die Ausländer so viele Delikte begehen. Es ist mir daher ein Anliegen, dass diese Statistik in den Bericht aufgenom­men wird, um das Ganze nicht immer wieder auf dieselbe Schiene zu lenken.

Nun zur Personal- und Ausrüstungssituation der Polizei und der Justizwache – darauf geht der Bericht nur zahlenmäßig ein. Wir wissen, dass die Justizwache stark unterbesetzt ist. Wir wissen, dass bei der Polizei Dienstposten, die vorhanden sind, nicht besetzt sind. Wir wissen, dass bei der Polizei Ausrüstungsgegenstände fehlen. Wir wissen, dass zu wenig Fahrzeuge da sind. In all diesen Bereichen sollte Abhilfe geschaffen werden, um auch auf das subjektive Empfinden der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.

Im Bereich der Cyberkriminalität, die immer mehr im Zunehmen ist, werden wir auch mehr Personal brauchen. Das ist ein Bereich, der sehr personal- und auch sehr zeitintensiv ist. Mit dem derzeitigen Personalstand werden wir das sicherlich nicht schaffen.

Die SOKOs, die da gebildet werden, sind eine großartige Einrichtung. Es wäre jedoch schön, wenn es sich dabei um zusätzliches Personal handeln würde, aber es ist ja so, dass sich die Sonderkommissionen aus dem Personalstand der Polizei rekrutieren und das Personal von anderen Dienststellen abgezogen wird. Das heißt, diese Mitarbeiter


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leisten zwar ausgezeichnete Arbeit, sie gehen aber an anderen Dienststellen ab – dort gibt es dann wieder mehr Überstunden und überlastete Polizisten. (Bundesrat Ertl: Ab morgen gibt es eine neue ...!)

Die Bevölkerung hat das Gefühl, dass es zu wenig Polizei gibt, dass es zu wenig Sicherheit gibt, auch wenn diese Zahlen und die Zahlen im europäischen Vergleich belegen, dass Österreich ein sicheres Land ist.

Wir haben – Kollege Ertl hat es soeben auch angesprochen – auch im Bereich Straße Handlungsbedarf, nicht nur hinsichtlich der internationalen Verfolgung, sondern auch hinsichtlich der Zustellung der Strafen. Es macht keinen Sinn, wenn ich drei Monate nach einer Geschwindigkeitsübertretung ein Strafmandat, eine Anonymverfügung bekomme, denn ich kann mich an die Übertretung nicht mehr erinnern – niemand kann sich daran erinnern, jeder sagt, ja, kann sein, kann nicht sein, es ist halt so.

Diese Strafe hat keinen Effekt, man verknüpft sie nicht mehr mit dem Delikt. Das heißt, in diesem Bereich ist auch eine forciertere Handlungsweise gefragt – aber dazu braucht man wieder mehr Personal. Und die Bevölkerung hat das Gefühl, es geht nur mit mehr Personal. Obwohl in Österreich Sicherheit gegeben ist, obwohl Österreich eines der sichersten europäischen Länder ist, herrscht in der Bevölkerung aufgrund der Tatsache, dass wir zu wenige Polizisten haben, ein Unsicherheitsgefühl. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl. – Bundesrat Kainz: Das stimmt nicht!)

16.14


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte.

 


16.14.47

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Plenartag diskutieren wir den nun vorliegenden Sicherheitsbericht 2009. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit einem Bericht auseinandersetzen und beschäftigen, der mehr als eineinhalb Jahre alt ist.

Die mehrere hundert Seiten umfassenden Berichte sind sehr umfangreich gestaltet. Ich bin davon überzeugt, dass die Erstellung dieses Berichtes sehr arbeitsintensiv war. Und für diese Arbeit möchte ich mich jetzt – diese Chance ergreife ich – bei den zuständigen Beamten recht herzlich bedanken, dies umso mehr, als für die Erstellung dieser Berichte auch noch zwei Ministerien, das Justiz- und das Innenministerium, zuständig sind, denn das macht die Erarbeitung der Berichte nicht gerade einfacher.

Summa summarum kann aus dem Bericht herausgelesen werden, dass Österreich nach wie vor als eines der sichersten Länder weltweit gilt – ein Umstand, der uns positiv stimmen sollte und über den wir froh sein sollten. Aber jede Straftat, die begangen wird, ist eine Straftat zu viel, daher darf man sich auch nicht auf irgend­welchen Lorbeeren ausruhen. Jeder von Ihnen hat jemanden in seinem Bekannten- oder Verwandtenkreis, der Opfer einer Straftat, beispielsweise eines Einbruchs, gewor­den ist, und weiß, was es für diese Menschen als Opfer bedeutet, wieder ein Sicher­heitsgefühl aufzubauen und sich in den eigenen vier Wänden wieder sicher zu fühlen.

Eine gestern veröffentlichte Umfrage der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, die unter 1 000 Österreicherinnen und Österreichern durchgeführt wurde, ergab, dass nur rund 8 Prozent der Befragten volles Vertrauen in die Justiz haben, während ein solches bei jedem fünften Österreicher, genauer gesagt: bei 21 Prozent, eher nicht oder gar nicht mehr gegeben ist.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 116

Bei Gericht selbst fühlt sich nur etwa ein Drittel der Befragten fair und bürgerfreundlich behandelt, während 17 Prozent diesen Punkt explizit verneint beziehungsweise mit einem „eher nicht“ beantwortet haben.

Die Dauer der Gerichtsverfahren wird von 86 Prozent der Befragten als zu lange ange­geben. – Das sind Umstände, die uns allen als politisch Verantwortlichen zu denken geben sollten. Ich persönlich halte diesen Umstand auch für demokratiepolitisch sehr bedenklich, wenn jede fünfte Österreicherin und jeder fünfte Österreicher kein Vertrauen in die Justiz aufbringen.

Im Bericht selbst ist mir der Punkt 7.4 „Militante Tierrechtsszene“ auf Seite 279 ins Auge gestochen. Ich zitiere:

„Im Beobachtungszeitraum 2009 wurden insgesamt drei Straftatbestände – Brand­stiftung und Sachbeschädigung – zur Anzeige gebracht“. – Im Gegensatz zu 36 Straf­ta­ten im Jahr 2008.

Es heißt weiter: „Der merkbare Rückgang zu den Vorjahren ist offensichtlich auf das laufende Gerichtsverfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Tierrechtsszene zurückzuführen.“

Dazu möchte ich anmerken, dass sich die österreichische Justiz in diesem Prozess nicht wirklich mit Ruhm bedeckt hat. Dieser Prozess ist ein Beispiel dafür, warum viele Menschen nur geringes oder gar kein Vertrauen in die Justiz haben. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)

Andererseits möchte ich von dieser Stelle aus nicht nur kritisieren – Kritik kann sein und muss auch angebracht werden dürfen –: Mir ist es heute ebenfalls ein Bedürfnis, Danke zu sagen, ein Danke an alle Beamtinnen und Beamten der beiden Ressorts, die es mit ihrer gewissenhaften Arbeit ermöglichen, dass wir alle in einem der sichersten Länder weltweit leben dürfen. Die Nachrichten beweisen täglich, dass das keine Selbstverständlichkeit ist.

Wir können mit gutem Gewissen diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte.

 


16.18.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Österreich ist eines der friedlichsten und sichersten Länder der Welt – das belegen auch Studien. Österreich gehört zu den Ländern mit den wenigsten Gewaltverbrechen und der niedrigsten Mordrate.

In Österreich ist im Vorjahr die Gesamtkriminalität gegenüber 2009 um 9,4 Prozent gesunken, und das war die niedrigste Kriminalitätsrate seit zehn Jahren. Das kann uns alle, glaube ich, zuversichtlich stimmen.

Aber heute geht es um den Sicherheitsbericht 2009. Lassen Sie mich abschließend noch die wichtigsten Zahlen des Sicherheitsberichtes kurz zusammenfassen.

Im Jahr 2009 gab es in Österreich um 3,3 Prozent mehr strafbare Handlungen als 2008. Der Großteil davon betraf Eigentumskriminalität. In absoluten Zahlen heißt das: 557 920 strafbare Handlungen und 246 478 ermittelte Tatverdächtige; davon waren 3,4 Prozent zwischen 14 und 18 Jahren alt.


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Gleichzeitig stieg – und ich glaube, das ist die positive Nachricht – die Aufklärungs­quote um 1,52 Prozent und lag damit im Jahr 2009 bei 39,85 Prozent.

Der negative Trend bei den strafbaren Handlungen konnte 2009 Gott sei Dank mehr als nur durchbrochen werden. Die aktuelle Entwicklung läuft mittlerweile in eine ganz andere Richtung, und ich glaube, das ist auch der Beweis dafür, dass Maßnahmen wie die SOKO Ost, die SOKO KFZ und der „Masterplan Einbruchskriminalität“ Wirkung gezeigt haben.

Um abschließend noch die Fragen zu beantworten: Zunächst zur Frage des Bundes­rates Ertl zum Thema Schwechat. Derzeit gibt es 325 Bedienstete im Stadtpolizeikom­mando. Mit der Fertigstellung des Skylink wird eine Bedarfsermittlung erfolgen. Wenn die Bedarfsermittlung zeigt, dass ein erhöhter Bedarf besteht, wird dort natürlich aufgestockt werden.

Ich glaube, wenn man sich die Zahlen anschaut, braucht man aber keine Angst vor einer Explosion der Kriminalität zu haben: Im Jahr 2009 gab es 2 640 angezeigte Fälle und 2010 – nur eine geringe Steigerung – 2 698 angezeigte Fälle. (Bundesrat Ertl: Sie wissen aber schon, dass das Jahre dauert ...! Und dass das eine Aktenzahl dann ist!) Die weiteren Fragen zu der Dienststelle – denn das war vorhin nicht nur eine Frage, sondern es waren mehrere Fragen in einem Satz, glaube ich – werden wir Ihnen schriftlich beantworten.

Zu den Ausführungen der Bundesrätin Kerschbaum betreffend die Aufklärungsquoten: Diese sind natürlich schon auch nach Deliktgruppen im Bericht zu finden. Wenn Sie es sich anschauen, auf Seite 133 zum Beispiel finden Sie die Aufklärungsquote bei strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (Bundesrätin Kerschbaum: Aber nur grob!) – nur grob, aber doch – und auf Seite 147 die Aufklärungsquote bei strafbaren Handlungen gegen Vermögen. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Kersch­baum.)

Abschließend möchte ich noch die Gelegenheit nützen, um mich bei den Beamtinnen und Beamten des Hauses zu bedanken. Ich habe in den letzten zwei Monaten erleben dürfen, wie engagiert da gearbeitet wird. Auch der Bericht war eine große Heraus­forderung. Herzlichen Dank auch im Namen der Ministerin für diese Tätigkeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.23.227. Punkt

Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes (III-424-BR/2011 d.B. sowie 8519/BR d.B.)

 



BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 118

Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte um den Bericht.

 


16.23.44

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Euro­päischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgi­schen und ungarischen Vorsitzes.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament; Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011; Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.24.37

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht über das Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes spricht von strategischen und möglichen Initiativen, unter anderem soll ein Ein- und Ausreisesystem geschaffen werden. Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Drittstaatsangehörige oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber nicht mehr ausreisen, sondern untertauchen.

Aus diesem Grund soll eine automatisierte Registrierung von Datum und Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen erfolgen. Dabei werden die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert. Ziel ist es, Warnhinweise an nationale Behörden zu versenden, wenn nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer keine Ausreise registriert wurde. Die betroffenen Personen sollen dann im Fahndungssystem ausgeschrieben werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass diese Personen trotzdem im Land sind und man ihrer nicht habhaft wird, wenn sie untergetaucht sind.

Ähnlich verhält es sich mit der Einrichtung eines Systems registrierter Reisender. Hierbei sollen Reisende mit einem niedrigen Risikoprofil nach einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung die Grenzen an einem eigens zu errichtenden Kontrollgate passieren können – so wie man mit einer Bankomatkarte die Bank betreten kann. Der Zeitaufwand bei der Ein- und Ausreise würde sich dadurch nennenswert reduzieren lassen.

Die Europäische Union schlägt Kontrollgates auch für die EU-BürgerInnen selbst vor, damit von der Kommission kollektiv ein niedriges Risikoprofil attestiert wird und werden kann. Wir haben schon Schengen und vereinfachte Prozedere, und nun sollen neue Formen der Überprüfung und vor allem der Speicherung von Bürgerdaten geschaffen werden. Es kommt damit zur Aufgabe von Grund- und Freiheitsrechten mit der irrwitzigen Begründung der Terrorismusbekämpfung. Ich darf Sie an das Über­wachungssystem INDECT erinnern, welches im Aufbau begriffen ist. Wir haben erst vor Kurzem darüber gesprochen.


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Zu weiteren Maßnahmen zählen ein neuer Rechtsrahmen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten und eine Betrugsbekämpfungsstrategie. Auch eine Antikorrup­tionspolitik wird angedacht, weiters eine Verordnung zur Schaffung eines Verfahrens für das Einfrieren von Geldern, welche Personen innerhalb der EU zugeordnet sind, die terroristischer Machenschaften verdächtigt werden.

Der Terrorismusbekämpfung soll auch die Verwendung von Fluggastdaten für Straf­verfolgungszwecke dienen. Dadurch soll es künftig möglich sein, die Reisebewe­gungen des Einzelnen zu überwachen, um gegebenenfalls gegen ihn vorgehen zu können.

Weitere Punkte betreffen Asyl. Asyl ist eine Hilfe auf Zeit; wenn der Asylgrund wegfällt, ist der Status abzuerkennen. Es fehlt zum Beispiel in diesem Bericht die Aberkennung des Asylstatus. Sehr viele Asylanten täuschen Asylvoraussetzungen vor, reisen unter falschem Namen und mit einer falschen Identität ein, ohne wirklich einen Asylgrund zu haben. Bei nachträglicher Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Asylerteilung kein wahrer oder tatsächlicher Grund vorgelegen ist, ist dieser Status sofort wieder abzuerkennen.

Weiters gibt es Visaerleichterungsabkommen mit Drittländern. Diese Abkommen dür­fen nur geschlossen werden, wenn die Identität der Person feststeht, sofort kontrolliert und in jedem Staat überprüft werden kann, sowie wenn mit diesem Staat ein Rückübernahmeabkommen besteht. Österreich hat strenge Gesetze, aber durch die EU werden unsere Gesetze leider verwässert, löchrig und aufgeweicht.

Uns hilft unsere Gesetzgebung nicht, wenn wir EU-Richtlinien umsetzen müssen und unseren eigenen Gesetzen damit zuwiderlaufen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


16.30.21

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte gerne zwei Vorbemerkungen machen: Wir sind froh, dass es einen Integrationsstaatssekretär gibt. Das ist ein Novum in der Zweiten Republik. Wir bedauern nur, dass Sie, Herr Staatssekretär, nicht in einem Ressort angesiedelt sind, das mit tatsächlichen Fragen der Integration – die ja nicht eine polizeiliche Frage, sondern eine Frage der Bildung und des Sozialsystems sind – befasst ist. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

Und das ist auch das Problem dieses Achtzehnmonatsprogramms, das übrigens mit heutigem Tag endet. Ab morgen gibt es ja einen neuen Ratsvorsitzenden. Allerdings: Keine Sorge, auch die neue Troika wird an diesem Papier weiterarbeiten!

Und das Zweite: Bei einer Materie des Inneren – und das Achtzehnmonatsprogramm in diesem Bereich ist ja sehr, um das einmal so zu sagen, ambitioniert – sind neben dem normalen Kontroll- und Sicherheitsbedürfnis immer auch die Menschenrechte und vor allem die Grund- und Freiheitsrechte zu berücksichtigen. Und wenn wir hier sehen, was hier alles an Überwachungen und Kontrollen und Verbesserungen vorgesehen ist, dann kann man da nur auch warnende Worte an Rat und Kommission richten: Wir sind immer noch freie und mündige Bürger und Bürgerinnen. Und deshalb, bei aller Notwendigkeit von innerer Sicherheit, von Kontrolle, muss es, wo es um das Recht des Einzelnen geht, das wir so hart erkämpft haben, auch Grenzen geben.


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Deshalb würde ich mir wünschen, dass eines der wichtigsten Kapitel, die neue Integrationsagenda, nicht unbedingt bei „Inneres“ angesiedelt wäre, welches ja noch notwendig ist aufgrund des Lissabon-Vertrags.

Aber wenn wir in diesem ambitionierten Programm ein bisschen in die Tiefe gehen, dann sehen wir zum Beispiel EES – das ist das neue Management beim Ein- und Ausreisesystem; das ist sicherlich etwas, was wir begrüßen können –, auch Eurosur, wo es darum geht, einmal eine Einschätzung zu bekommen, wie die Lage an den landgestützten und an den seegestützten Grenzen ist, sodass auch die Behörden eine entsprechende Flexibilität haben. Bei der Europol gibt es eine weitere Vertiefung, wie auch eine Forcierung der Frontex.

Sie sehen schon, allein anhand dieser Begrifflichkeiten: Die Europäische Union tut gut daran, auf der einen Seite ein klares Überwachungssystem ihrer Grenzen zu haben, aber hier die Durchlässigkeit und die Mobilität nicht abzuwürgen.

Wichtig ist – wir müssen ja unterscheiden: was sind Schwerpunkte der Kommission, was sind Schwerpunkte des Rates? –: Die Kommission will einen neuen Einwan­derungskodex. Ich finde das richtig, dass wir angesichts der demographischen Zahlen einmal sagen: Was ist der Einwanderungsbedarf?, um im Hinblick auf das System der sozialen Sicherheit und das wirtschaftliche System in Europa, das einen ganz klaren Bedarf an neuen Bürgern und Bürgerinnen hat, hier auch klare Spielregeln zu haben.

Wichtig ist – und da bin ich durchaus auch der Meinung, dass das im Sinne der Gerechtigkeit, auch der Justizgerechtigkeit ist –, dass durch das europäische Infor­mationsaustauschsystem, das immer wieder auch eine Frage des Datenschutzes ist, aber eine bessere und leichtere Strafverfolgung möglich ist.

Worüber ich sehr froh bin – und unsere Fraktion hat da hart gekämpft mit der Zustimmung –, ist, dass nun die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung überprüft wird. Ich glaube, dass dies ein ganz wichtiger Punkt in diesem Vorhaben ist, denn so einfach war, aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der doch etwas – sagen wir es doch offen, wie es ist – amerikanischen Erpressung, die Zustimmung dazu nicht. Österreich hat hier zwar eine Minimallösung gemacht, aber dass das überprüft wird, ist wichtig.

In einem Land, in dem auch Katastrophen, Naturkatastrophen unterschiedlicher Art, ob Überflutungen oder Lawinen und so weiter, eintreten, ist es ganz wichtig, dass wir in der Europäischen Union in der Lage sind, im Bereich des Katastrophenschutzes, aber auch der Katastrophenabwehr gemeinsam zu agieren. Auch das ist in diesem Pro­gramm enthalten; um einmal ein bisschen – dies sei zum Kollegen Ertl gesagt – andere Punkte herauszuarbeiten als vielleicht nur Angst vor jenen, die Asyl suchen. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja ja, ich habe es ja gesagt, dass das auch wichtig ist, Frau Kollegin Mühlwerth. Aber er hat halt immer so einen kleinen Schwerpunkt. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber das gleichst du hervorragend aus!) Ja ja. Danke!

Und ich glaube, Frau Kollegin Mühlwerth wird auch mit mir einer Meinung sein, dass ein Punkt ganz wichtig ist, nämlich die Antikorruptionspolitik, die in diesem Achtzehnmonatsprogramm gemeinsam auf europäischer Ebene gestärkt wird.

Wenn wir nun zum Programm des Rates gehen: Auch hier haben wir einen Schwer­punkt, das ist nämlich die umfassende Einwanderungs- und Asylpolitik – das ist harmonisiert; sehr wichtig! – und dass es diesen Pakt für Migration und Asyl gibt. Darin liegt sozusagen die gesamte Neugestaltung auch der Einwanderung und auch eines einheitlichen Antragsverfahrens.


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Herr Staatssekretär! Man soll ja auch ein bisschen die österreichischen Positionen zu der einen oder anderen Haltung hier kritisch bewerten. Und eines verstehe ich nicht – ich weiß nicht, ob Sie mir da eine Auskunft geben wollen –: Es wird jetzt eine neue Regelung über die Saisonarbeitskräfte geben und eine neue Regelung über inner­betrieblich versetzte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und über jene, die innerhalb der Betriebe versetzt werden für Ausbildungen. Es ist meiner Meinung nach eine sinnvolle Regelung, dass, wenn ein Unternehmen beantragt, ich brauche Saison­arbeitskräfte, oder ein international agierendes Unternehmen sagt, ich möchte jetzt in Österreich Leute ausbilden, die EU sagt, innerhalb von 30 Tagen sollte das ersuchte Land das entscheiden können. Österreich aber macht jedes Mal einen Einspruch auf die Verfahrenshöchstgrenze!

Also wollen wir jetzt auch bei so kurzfristigen Maßnahmen vier, fünf, acht Monate warten, bis wir so eine Entscheidung treffen? – Das ist aus meiner Sicht allein schon – Frau Präsidentin Zwazl ist gerade nicht im Saal – aus dem Aspekt der Wirtschaft seltsam, ich rede jetzt noch gar nicht von der Menschlichkeit oder von betrieblichen Notwendigkeiten. Ich stelle mir vor: Ein Unternehmen entscheidet, ich möchte für kurze Zeit 30 Leute in Österreich ausbilden – und dann muss es sechs, sieben Monate warten, bis da eine Entscheidung vorliegt?! Dann sagen sie, gehen wir lieber nach Deutschland, denn die haben die 30 Tage akzeptiert. – Österreich legt hier einen Dissens ein. Das finde ich seltsam.

Was ganz wichtig ist, liebe Kollegen und Kolleginnen, sind noch drei Dinge, die ich hier noch zur Sprache bringen will.

Erstens, der Schutz unbegleiteter Minderjähriger in Europa. Das ist ein Kapitel, dem wir uns in Europa stellen müssen. Unbegleitete Minderjährige haben ein besonderes Schutzbedürfnis, und die Gesellschaft und die Behörden haben sich hier nicht kleinkariert, sondern in einer offenen Weise zu verhalten. Ich bin froh darüber, dass sich das Innenministerium dazu sehr positiv ausgesprochen hat.

Des Weiteren: Solidarität gegenüber den Drittländern und EU-Mitgliedstaaten. Ich erin­nere hier nur an die untragbaren Zustände für Asylsuchende in Griechenland, wo mittlerweile an die 100 000 Menschen im Grunde gestrandet sind und Österreich das Verbot hat, noch jemanden nach der Dublin-Regel dorthin zurückzuschicken.

Für ganz wichtig halte ich auch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschen­handels – ich möchte daran erinnern, dass in Österreich pro Jahr noch immer hundert Verfahren wegen Sklaverei geführt werden; das ist Sklaverei von Menschen, die der Prostitution zugeführt werden – und des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Das wurde schon besprochen, und Kollege Mayer und ich können berichten, dass der Europarat hier eine bemerkenswerte Initiative vorlegt.

Zum Schluss: Wir sind in einem gemeinsamen Europa, und ich freue mich, dass in diesem Dreijahresprogramm jetzt die Überleitung kommt: der Schengenraum wird erweitert. Unser westlichster Nachbar Liechtenstein will in diesen Schengenraum kommen, Zypern will in den Schengenraum, ebenso Rumänien und Bulgarien. Da haben wir noch einige Fragestellungen offen, aber im Prinzip gilt hier nicht sozusagen der Verdacht, sondern auch das Positive, was diese beiden Staaten, insbesondere zur moldawischen Grenze und zur ukrainischen Grenze, bereits an Arbeiten geleistet haben. Österreich ist hier übrigens sehr hilfreich tätig. Der Schengenraum ist die Zukunft Europas, und es ist gut, wenn auch andere Staaten – nach der Schweiz nun auch Liechtenstein – da dazukommen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wir nehmen diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis, aber – noch einmal –: Integrationsmaßnahmen, Asylmaßnahmen sollten auch in Europa nicht Sache des


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Inneren sein, und die Wahrung der Menschenrechte und Bürgerrechte sollte bei allen Maßnahmen des Inneren oberstes Gebot sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


16.41.35

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der vorliegende Bericht ist nicht so umfangreich, und die wesentlichen Inhalte wurden von meinem Vorredner ausführlich behandelt, sodass nicht wiederholt werden muss, was bereits gesagt wurde.

Trotzdem aus meiner Sicht noch einige Ergänzungen, die doch erwähnenswert sind, vor allem deshalb, weil sich die Kommission gerade im Bereich der strategischen und legislativen Initiativen zum Teil auch auf den Bericht 2010 beruft, also auch auf Angelegenheiten, die bereits 2010 im Bericht enthalten waren. Dabei ist natürlich die Fortführung des Begonnenen gleichermaßen Inhalt wie auch der Hinweis darauf – und darum geht es mir –, wo die gesetzten Ziele nicht erreicht wurden.

Ich glaube, dass gerade das Thema „die gesetzten Ziele nicht erreicht“ oder „annä­hernd nicht erreicht“ erwähnenswert ist, weil gerade bei dem Beispiel des Kollegen Ertl über die geplante Einrichtung eines Ein- und Ausreisesystems, das sehr wohl Sinn hat, das Problem genau darin besteht, dass dieses System nicht funktioniert. Da sind wir schon bei der zweiten Generation – hoffentlich funktioniert die.

Was die Frage der Erweiterung des Schengenraums betrifft, gehört diesbezüglich, auch wenn dieses Thema ein sehr wichtiges und aktuelles ist, im Hinblick auf Rumä­nien und Bulgarien noch nachgearbeitet, weil gerade der Schengenraum in Rumänien und Bulgarien immer wieder Anlass zur Diskussion gibt.

Schade ist, dass Kollege Ertl jetzt nicht da ist. Ich hätte ihn natürlich gerne gefragt, warum er sich gegen eine gemeinsame Antikorruptionspolitik ausspricht, warum er auch damit ein Problem hat, dass eine Betrugsbekämpfungsstrategie ausgearbeitet wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Frag ihn halt nachher!) Da habe ich jetzt ein Problem – ich zumindest, er ja sicherlich nicht.

Ich glaube, dass die in dem Bericht angeführten Vorhaben grundsätzlich unter dem Titel „Sicherheit auf nationaler und internationaler Ebene“ zusammengefasst werden können. Vor allem die in den vergangenen Jahren so massiv angestiegene Mobilität innerhalb und außerhalb des europäischen Raumes stellt die für die Sicherheit Verantwortlichen vor ganz neue Herausforderungen. Gleiches gilt auch – als zusätz­liches Beispiel – für den Missbrauch in den Bereichen der modernen Informations- und Kommunikationssysteme. Das ist sicherlich auch eine Angelegenheit, die erfordert, diese Systeme zu kontrollieren.

Wir haben heute schon beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt ausführlich erläutert und gehört, dass Sicherheit ein elementares Bedürfnis der Bevölkerungen aller Mitgliedstaaten ist, also logischerweise nicht nur in Österreich. Dem ist daher in Form eines effizienten Sicherheitsmanagements auch Rechnung zu tragen. Allerdings liegt die Verantwortung darin, beim Aufbau eines derart komplexen Sicherheitsmana­gements darauf zu achten, dass man die Balance findet, die Balance zwischen der Wahrung der Grundrechte und einem höchstmöglichen Maß an Schutz und Sicherheit für die Bürger in Europa.

In den Stellungnahmen zu den einzelnen Themen bekennt sich das Ministerium zur gemeinsamen Vorgangsweise, zu gemeinsam erarbeiteten europäischen Standards


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 123

und zur Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens. Wir leben also in einem gemeinsamen Raum, und dementsprechend haben wir unseren Beitrag zur Gestaltung dieses gemeinsamen Raums zu leisten.

Bei einigen wichtigen Vorhaben wäre es vielleicht angebracht, dass auch aus der Sicht des Ministeriums sowohl die Kommission als auch der Rat zur Einhaltung des verein­barten Zeitrahmens aufgefordert werden. Das betrifft vor allem die Einrichtung jener Systeme, die eigentlich schon fertig sein sollten, es aber immer noch nicht sind.

Insgesamt liegt sicherlich ein positiver Bericht vor, der mit den darin formulierten Zielen und Maßnahmen die Aufgabenstellung der kommenden Jahre aufzeigt. In diesem Sinne, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird der gegenständliche Bericht des Bundesministeriums für Inneres von der ÖVP-Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte.

 


16.47.24

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Bericht hat aus unserer Sicht vor allem einen Schwerpunkt, und dieser Schwerpunkt liegt auf dem Thema Überwachung.

Es gibt zum Beispiel dieses Ein- und Ausreisesystem, das heute schon ein paar Mal angesprochen worden ist, wo es darum geht, dass alle, die aus einem Nicht-EU-Land in die EU kommen wollen, mehr oder weniger vorher vermerkt werden, damit man sie dann, wenn sie nicht rechtzeitig ausreisen, zur Fahndung ausschreiben kann. – Herrn Kollegen Ertl war das sogar noch zu wenig. Ich weiß nicht: Hätte er gerne, dass ihnen ein Chip eingepflanzt wird, damit man sie dann auch wirklich findet?

Ich denke mir, es geht darum: Vermute ich hinter allem sofort ein Verbrechen – oder gehe ich einmal davon aus, dass jemand eben einfach einreist, und in manchen Fällen ist es vielleicht auch eine ganz harmlose Geschichte, und er reist zwei Tage später aus? – Also ein bisschen übertrieben ist das Ganze schon.

Ich habe dann im Ausschuss versucht herauszufinden, ob es da auch so etwas wie eine Kosten-Nutzen-Rechnung gibt – denn Österreich will das unbedingt, steht im Bericht drinnen, das ist sozusagen unser höchstes Ziel. Ich habe gefragt: Wie viele Leute gibt es? Wie viele Betroffene gibt es? Was kostet das? – Wissen wir nicht.

Ich denke, man sollte vielleicht schon vorher überlegen, bevor wir sagen, wir wollen das unbedingt, ob sich das überhaupt auszahlt, dass wir das machen. Es ist ja doch ziemlich viel Aufwand, jeden Einreisenden zuerst einmal zu erfassen und dann noch zu einer Fahndung auszuschreiben. Also ich denke mir, das hat schon ziemliche Auswirkungen, und es gibt sicher dringendere Dinge, die wir im Bereich Sicherheit in der EU nachholen müssten.

Das zweite System, jenes der registrierten Reisenden: Da geht es darum, dass man schon bei der Grenzabwicklung die Menschen einteilen kann in solche, die ein geringes Risiko darstellen, und solche, die ein hohes Risiko darstellen. Jene mit dem geringen Risiko, das sind die sogenannten Geschäftsreisenden. Ich meine, was sind Geschäftsreisende überhaupt? Welche Geschäfte machen die? Und warum haben die ein geringeres Risiko? Und wieso kann man überhaupt Menschen nach Risiko bewerten, wenn man sie nicht kennt? – Ich denke mir, das ist eine Umdrehung einer Unschuldsvermutung, die eigentlich bei uns noch gelten sollte.


BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 124

Auch hier geht es wieder um die Frage: Wozu? – Es verursacht Kosten, und es steht nirgendwo, wozu es gut sein soll.

Ähnlich verhält es sich bei der Verwendung von Fluggastdaten für die Strafverfolgung und auch bei einem europäischen Grenzüberwachungssystem, bei dem die Daten verschiedenster Land- und Seegrenzen mehr oder weniger verknüpft werden sollen.

Ein Ding, das uns insbesondere bei diesen Bereichen fehlt, ist – die Ministerin hat zwar immer geschrieben, das müssten wir forcieren, und ist möglichst sogar noch über die Kommissionsziele hinausgeschossen –, dass der Datenschutz in keinster Weise irgendwo auch nur erwähnt ist. Das ist für uns ein Grund dafür, dass wir diesen Bericht heute nicht zur Kenntnis nehmen werden, weil einfach ein wichtiger Teil fehlt, nämlich die Beleuchtung dessen, wie man mit dem Datenschutz umgeht und was man davon hält.

Inhaltlich könnten wir dem Bericht ohnehin nicht zustimmen, aber das ist für uns normalerweise nicht das Kriterium, da könnten wir nämlich vielen Berichten nicht zustimmen. In diesem Fall ist es einfach so, dass uns ein Teil fehlt, der von sehr großer Wichtigkeit ist, aber nicht beleuchtet worden ist. (Beifall der Bundesräte Dr. Kickert und Zangerl.)

16.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte.

 


16.51.14

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrter Herr Bun­desrat Schennach, ich möchte die Gelegenheit nutzen und kurz auf Ihre Ausführungen zur Abgrenzung des Themas Integration und zur Frage, wo das Staatssekretariat angesiedelt ist, eingehen.

Ich glaube, wir sind einer Meinung, dass das Thema Integration eine Querschnitt­materie ist. Es betrifft fast alle Ressorts, es betrifft fast jede politische Ebene, und es betrifft ganz Österreich. Man kann natürlich immer versuchen, das Haar in der Suppe zu finden, und sagen, es hätte eher im Wirtschaftsbereich angesiedelt werden sollen. Das kann man dann aber ständig kritisieren und sagen, dass das falsch ist, weil es ja in diesem Bereich nicht nur um Wirtschaft geht, sondern auch um Soziales, um Bildungsfragen und auch um Fragen des Zusammenlebens.

Das heißt, ich glaube, dass die Frage der Ansiedelung für den Bereich der Integration nicht entscheidend ist. Sie haben gesagt, durch die Ansiedelung im Innenministerium kommt es zu einer ständigen Vermischung mit den Themen Sicherheit und Polizei. Ich glaube, auch das kann man sehr leicht und sehr gut aufklären. Das Innenministerium ist ein irrsinnig breitgefächertes Ressort. Sie haben recht, die Polizei, das Thema Sicherheit sind dort angesiedelt. Das Innenministerium beschäftigt sich aber auch mit dem Vereinswesen, mit dem Zivildienst, mit dem Katastrophenschutz, mit den Gedenk­stätten und auch mit dem Bereich der Integration. Ich habe noch nie einen Zivildiener erlebt, dem es geschadet oder für den es eine Vermischung mit dem Bereich der Polizei gegeben hätte, weil er im Innenministerium verwaltet wird.

Insofern glaube ich, dass die Arbeit im Integrationsstaatssekretariat sehr gut möglich ist, es zu keiner Vermischung, zu keiner unnötigen Vermischung mit dem Bereich der Polizei kommt. Ich glaube überhaupt, dass nicht sonderlich entscheidend ist, wo Büroräumlichkeiten angesiedelt sind. In den letzten zwei Monaten habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Zusammenarbeit mit der Integrationsabteilung im Innen­ministerium großartig funktioniert, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Integrations­


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fonds, der ans Innenministerium angedockt ist, mit dem unabhängigen Expertenrat oder auch mit dem Integrationsbeirat, der ebenfalls ans Innenministerium angedockt ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mag. Klug und Zangerl.)

Vielleicht noch ein paar Punkte zum vorliegenden Bericht. – Der Bericht zeigt, wie ich meine, die Intensität und die inhaltliche Breite der Arbeiten im Bereich Inneres auf europäischer Ebene. Es hat in den letzten Jahren eine sehr dynamische Entwicklung gegeben, und es gibt auch immer wieder unvorhersehbare Entwicklungen, die die Zusammenarbeit fordern. So ist das heurige Jahr zum Beispiel durch die Ereignisse in Nordafrika geprägt. Dadurch haben sich die Arbeitsschwerpunkte auch auf den Migrationsbereich verschoben.

Themenschwerpunkte des Berichts sind der Schutz der Außengrenzen und die Stär­kung von Schengen. Ich darf sagen, dass wir uns alle einig darin sind, dass das Reisen ohne Grenzkontrollen zweifellos eine der sichtbarsten Errungenschaften der Euro­päischen Gemeinschaft ist. Klar ist aber auch, dass es Reisefreiheit und Sicherheit nur dann geben kann, wenn alle Länder in Europa ihre Verantwortung wahrnehmen und auch ein wechselseitiges Vertrauen vorhanden ist.

Angesichts der bestehenden und künftigen Herausforderungen ist es daher absolutes Ziel auch der Innenministerin, die Zusammenarbeit im Schengenraum und auch das gegenseitige Vertrauen wesentlich zu stärken. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.55.17 8. Punkt

Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mit­gliedes des Verfassungsgerichtshofes

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Mitglied des Verfassungsgerichtshofes w. Hofrat der Niederösterreichischen Landesregierung Honorarprofessor Dr. Willibald Liehr mit Ablauf des 31. März 2011 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden und in der Zwischenzeit bedauerlicherweise verstorben ist.

Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die offene Stelle im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 27. Mai 2011 ausgeschrieben.

Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelang­ten Bewerbungen geboten.

Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 14. April 2011 die Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber


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um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bun­desrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hatte.

Die am 9. Juni 2011 abgehaltene parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den zwölf Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.

Es liegt mir nunmehr ein Wahlvorschlag vor, der auf Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst, MBL lautet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.56.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Bestellung eines Mitgliedes des Verfassungs­gerichtshofes, für welches das Vorschlagsrecht der ÖVP zukommt, lautet auf Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst. Wir haben am 9. Juni ein Hearing gehabt, aber interessanterweise ist der Name Christoph Herbst schon durch die Zeitungen gegeistert, noch bevor wir dieses Hearing abgehalten haben. Es scheint schon damals festgestanden zu sein, wer es werden wird.

Unsere Kritik ist nicht gegen Christoph Herbst persönlich gerichtet, den wir durchaus für fachlich qualifiziert und fachlich gut halten, sondern ist zunächst einmal eine gene­relle Kritik an diesen proporzmäßigen Bestellsystemen. Es ist ja nicht nur beim Verfassungsgerichtshof festgelegt, wie viele die SPÖ und wie viele die ÖVP benennen darf, sondern es ist in den Schulen so, es ist im Gesundheitsbereich so, es ist in den staatsnahen Betrieben so, bei den ÖBB, et cetera, et cetera. Wir Freiheitlichen halten das wirklich nicht mehr für zeitgemäß.

Es geht die Republik sicherlich nicht daran zugrunde, wenn wir mögliche Bewerber einladen, sie einem Hearing unterziehen, uns anhören, wie sie sich präsentieren, was sie zu sagen haben – und dann gemeinsam beraten, wer am besten dafür geeignet ist. (Bundesrat Mag. Klug: Das haben wir ja gemacht!) Unter den zwölf Bewerberinnen und Bewerbern waren mindestens zwei oder drei dabei (Bundesrat Mag. Klug: Mehrere!), die sicher gleich gut geeignet gewesen wären. Wir lehnen es ab, dass der Modus gelten soll: zuerst das richtige Parteibuch oder zumindest die Nähe zur richtigen Partei – und erst dann schauen wir uns die Qualifikation an. (Bundesrat Mag. Klug: Na!) – Es ist aber so.

Was nach unserem Dafürhalten im Konkreten gegen die Bestellung von Christoph Herbst spricht, ist – ich betone es noch einmal – nicht seine fachliche Qualifikation oder seine Nichteignung für diesen Posten, sondern es sind die Vorgänge rund um den Flughafen und Skylink. Nicht, dass ich ihm jetzt unterstelle, er sei darin involviert oder habe sich etwas zu Schulden kommen lassen. (Bundesrat Mayer: Er ist nicht verantwortlich für den Skylink! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Lasst mich doch einmal ausreden! (Bundesrat Mayer: Er ist nicht verantwortlich für den Skylink! Er hat mit der Sache nichts zu tun!) Es ist aber trotzdem eine fatale Optik, in einem schwebenden Verfahren, das nicht ausgestanden ist, jemanden als obersten Verfassungshüter zu bestellen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Wir halten das für eine völlig falsche Optik. Immerhin ist Herr Dr. Herbst jahrelang im Aufsichtsrat gesessen. Wenn man sich die Kritik des Rechnungshofes bezüglich Skylink anschaut, die sehr massiv ist, und weiß, dass Herr Herbst im Vorstand gesessen ist, dann darf man sich aber schon fragen: Wo war er denn eigentlich als Aufsichtsrat? Wann hat er seine Stimme mahnend erhoben?


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Das Einzige, das wir von ihm wissen, ist, dass er in einem ORF-Niederösterreich-Interview vom 31. Jänner 2011 zugegeben hat, dass es Vergaberechtsverstöße gegeben hat, aber nicht sagen konnte, ob diese strafrechtlich relevant seien oder nicht. Das heißt, der gute Herr Dr. Herbst ist im Aufsichtsrat gesessen – seit 2009 ist er überhaupt Vorstand – und weiß eigentlich von nichts.

Ich sage Ihnen jetzt ganz offen: Für einen obersten Hüter der Verfassung halte ich das wirklich für eine schiefe Optik, und das allein spricht dagegen, dass wir diesem Vorschlag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


17.01.00

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da Kollege Mayer heute bereits in einem anderen Zusammenhang meinen Wortreichtum bemerkt hat, werde ich mich jetzt aufs Knappste, aufs wirklich Knappste beschränken; ich hoffe, es werden drei Sätze.

Wir werden der Ernennung von Herrn Dr. Herbst zustimmen, weil er zweifellos qualifiziert ist. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen und das reale System der Bestellung, die parteipolitische Aushandlung, kritisieren. Es ist schade, dass dadurch ein Schatten auf eine Benennung fällt, es ist schade, dass dadurch ein Schatten auf jede Form der Ernennungen fällt, es ist schade vor allem für besonders qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundes­räten von ÖVP und SPÖ.)

17.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Kollege Mayer.

 


17.02.18

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Kollegin Kickert, ich möchte an Ihre Ausführungen anschließen, mich auch sehr kurz fassen, aber es gibt da doch Einiges zu widersprechen.

Frau Kollegin Mühlwerth, das ist – so wie immer – wieder eine Ihrer haltlosen Unter­stellungen gewesen. Herr Christoph Herbst ist wirklich ein hervorragender Jurist, ein hervorragender Verfassungsexperte. Er hat im Hearing einen besonderen Eindruck hinterlassen; neben anderen Kandidaten, das gebe ich gerne zu. Österreich kann sich glücklich schätzen, wenn sich eine derartige Persönlichkeit für ein derartiges Amt bewirbt und dieses Amt dann auch annimmt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Frau Kollegin Mühlwerth, zu Skylink ist Folgendes zu sagen: Herr Dr. Herbst war Aufsichtsratsvorsitzender und nicht Mitglied im Vorstand, wie Sie das gesagt haben. – Das wäre zusätzlich eine tatsächliche Berichtigung meinerseits. Sie können das Protokoll nachlesen; da haben Sie sich versprochen.

Herr Dr. Herbst war Aufsichtsratsvorsitzender und ist seit gut einem Jahr Vorstand, ist im operativen Bereich tätig. (Bundesrätin Mühlwerth: Das habe ich gesagt!) Herr Dr. Herbst hat für diese Misere, die mit Skylink in Schwechat angerichtet wurde, operativ überhaupt nichts zu tun. Ihm das anzuhängen oder umzuhängen, das ist eine Unverfrorenheit, Frau Kollegin Mühlwerth! Wir weisen das in aller Entschiedenheit


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zurück! Seien wir froh, dass sich Herr Dr. Herbst für eine derartige Funktion beworben hat!

Meine Fraktion wird selbstverständlich diesen Vorschlag sehr unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

17.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen? – Herr Fraktionsob­mann Klug. – Bitte.

 


17.04.09

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die sozialdemokratische Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt Folgendes festhalten:

Zum Ersten möchte ich allen Ausschussmitgliedern, die sich geschäftsordnungs­kon­form an dieser Enquete – natürlich war es für uns ein Hearing –, also am Hearing beteiligt haben, um von vielen äußerst qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern unsere geeignete Kandidatin/unseren geeigneten Kandidaten herauszufiltern, bedan­ken. Alle Bundesrätinnen und Bundesräte haben es sich bei dieser ganztägigen Veranstaltung keinesfalls leicht gemacht, allen Bewerberinnen und Bewerbern – ich darf das so sagen – auf den Zahn zu fühlen beziehungsweise sie auf Herz und Nieren zu prüfen.

Wir haben ein hervorragendes Hearing mit auch weitestgehend hervorragenden Bewer­berinnen und Bewerbern abgehalten. Es wurden sehr kritische Fragen nicht nur zur Struktur der Verfassung, zur Struktur des Verfassungsgerichtshofes, zum Ses­sionensystem im Besonderen gestellt, sondern auch dazu, wie sich der Verfassungs­gerichtshof letztlich auf Dauer zusammensetzen soll.

Vor diesem Hintergrund, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir es uns sicherlich nicht leicht gemacht, eine unserer tragenden Kompetenzen des Bundesrates, nämlich ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu delegieren, gewissenhaft zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch als Vertreter der Regierungsparteien doch eines deutlich zurückweisen, so wie das unser Ausschussvorsitzende Kollege Mayer auch schon gemacht hat: Wir lehnen auf das Strikteste ab, in diesem Zusammenhang das Thema Proporz auch nur im Entferntesten zu strapazieren! (Bundesrätin Mühlwerth: Was ist das denn sonst?) Liebe Kolleginnen und Kollegen (Bundesrätin Mühlwerth: Wie nennt man das sonst?), einen Ausflug, werte Kollegin Mühlwerth, in Proporzzeiten von 2000 bis 2006 – Ministerium, ASFINAG, Reichhold und Ähnliches – lehnen wir in diesem Zusammenhang ab.

Fest steht für uns – und das hat Kollege Edgar Mayer soeben schon deutlich zum Ausdruck gebracht –, und vor mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen die Bewer­bungsunterlagen des Kandidaten Dr. Herbst, den wir heute reinen Gewissens vorschlagen: Es war nicht nur ein hervorragendes Hearing von höchster Qualität, sondern es war klar und deutlich. Auch von mir wurden natürlich die Fragen im Zusammenhang mit dem Flughafen strapaziert, das steht völlig außer Streit. Das aber nicht, weil es Herrn Dr. Herbst betrifft, sondern weil wir im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes auch immer die wirtschaftlichen Tätigkeiten hinter­fragen. Und es folgte klar und deutlich die Ansage: Für den Fall, dass er unser Ver­trauen bekommt, wird er sich im August aus allen Organen des Flughafens zurückziehen.

Ich sage in diesem Zusammenhang noch: Herrn Dr. Herbst ist es mit seinem pro­fessionellen Auftritt im Hearing gelungen, das Vertrauen der sozialdemokratischen


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Bun­desratsfraktion zu gewinnen. Wir nominieren ihn heute reinen Herzens. – Glück auf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

17.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Ich werde die Wahl durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir genannten Wahl­vorschlag, der auf Rechtsanwalt Dr. Christoph Herbst, MBL lautet, ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

17.08.27Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 2830/J-BR/2011 bis 2833/J-BR/2011, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen.

Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 21. Juli 2011, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen wie immer jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchs- beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 19. Juli 2011, ab 14 Uhr vorgesehen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

17.09.12Schluss der Sitzung: 17.09 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien