13.19

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer! Als letzter Redner, glaube ich, zu diesem Punkt (Ruf bei der SPÖ: Nein! – Bundesrat Schennach: Rednerin!) – als vorletzte – kann ich mich über manche Dinge, die von meinen Vorrednern gesagt wurden, nur wundern.

Zum Teil unsachlich, zum Teil demagogisch wurde uns ein einstürzender Staat vorge­gaukelt. Worum geht es uns aber wirklich? – Drei Fraktionen wollen eine sogenannte Schuldenbremse in die Verfassung bringen, eine Begrenzung der Defizite der öffent­lichen Haushalte. Von einer Investitionsbremse oder -sperre keine Spur!

Angesichts der öffentlichen Verschuldung im letzten Jahrzehnt ist das Vorhaben wich­tig, in konjunkturell hervorragenden Jahren einen Überschuss für notwendige Inves­titio­nen in mageren Jahren zu schaffen. In Österreich wäre der Haushalt dann über einen kompletten Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen. Ich darf daran erinnern, dass es im Jahr 2016 noch eine Verschuldung von 83 Prozent des BIPs gegeben hat, 2017 hat das die Regierung schon auf 78,8 Prozent heruntergebracht. (Bundesrat Schennach: Wer war da in der Regierung?) 2018 war das noch besser, nämlich bei 73,8 Prozent, und für 2023 haben wir uns vorgenommen, die Staatsverschuldung auf unter 60 Pro­zent zu drücken. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, ja, wir haben derzeit eine gute Kon­junktur, und wir müssen den Unternehmen und den Betrieben mit allen ihren tüchtigen Mitarbeitern für ihre Steuerleistungen danken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir müssen die Mittel mit Augenmaß verwenden und dürfen keine neuen Schulden machen. (Bundesrat Schennach: Die Bankenrettung habt ihr vergessen!) Ja, wir wollen, dass es gut weitergeht und auch künftig keine neuen Schulden auf Kosten der nachfolgenden Generationen gemacht werden. Wir wissen alle: Einmal müssen die Schulden zurückgezahlt werden.

Warum soll die Schuldenbremse in die Verfassung? – Wir haben ja bereits eine Art Schuldenbremse durch den europäischen Stabilitätspakt, mit dem aber bisher immer wieder sehr kunstvoll umgegangen wurde. Ein Gesetz im Verfassungsrang hat, wie Sie alle wissen, eine besondere Bedeutung und würde zeigen, dass wir es mit dem Sparen in der guten Zeit wirklich ernst meinen, um dann in konjunkturell schwierigen Zeiten ein prall gefülltes Konto für Investitionen und Anreize für ein Anspringen der Konjunktur zur Verfügung zu haben.

Ich wiederhole: Eine Schuldenbremse ist keine Investitionsbremse. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Doch! – Bundesrat Schennach: Aber voll!)

Damit sagen wir nur einfach ganz klar: Wir wollen weiterhin eine Politik ohne neue Schulden. Die Argumentation, dass besonderen Notwendigkeiten wie zum Beispiel dem Klimaschutz nicht mehr entsprochen werden könnte, kann man nicht gelten las­sen. Sie stimmt nicht. (Bundesrat Schennach: Das wird nur behauptet, aber nicht erklärt!) Sie sprechen hier wider besseres Wissen! Besonderen, außergewöhnlichen Notwendigkeiten kann man immer begegnen, dafür gibt es Ausnahmen.

Wir wollen mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einfach sorgsam um­gehen und es in die richtigen Maßnahmen - - (Bundesrat Schennach: Wir auch!) Ja, in die richtigen Maßnahmen investieren! Denken Sie an die letzten Jahrzehnte! (Bundes­rätin Grimling: Da wart ihr immer dabei!) Das war schon schwierig, und auf Wien möchte ich gar nicht erst eingehen. (Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.)

Budgettricks werden vermieden. Die Zukunft wird ermöglicht. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse bezeugt den gemeinsamen Willen, die Ausgaben in guten Zeiten zu beschränken, um in schlechten Zeiten von den Überschüssen zehren zu können. Bitte stimmen Sie diesem guten Gesetzesvorhaben zu! Es gibt kein echtes Argument dagegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.23

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rudolf Kaske. Ich erteile es ihm. (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Kaske –: Ist der Becher halb voll? – Bundesrat Kaske: Der ist voll! – Bundesrätin Mühlwerth: Oder halb leer?)