Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptions­prävention und Korruptionsbekämpfung und die Strafprozessordnung 1975 zur Um­setzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Karl Bader: Danke für den Bericht.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr. Doris Berger-Grabner. Ich erteile ihr dieses.