14.30

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Ich darf auf den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 eingehen.

Im österreichischen Verwaltungsgerichtshof sind derzeit 68 Richterinnen und Richter beschäftigt. Der Arbeitsumfang ist mit der Installierung eines fünften Asylsenats mit einer zeitlich befristeten zusätzlichen Richterstelle und zwei Experten leichter bewältig­bar geworden. Die Verfahrensdauer liegt daher bei durchschnittlich 4,1 Monaten, das sind also 123 Tage. Man kann dazu nur gratulieren.

Die 47 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Unterstützung der Richterinnen und Richter bei der Ausarbeitung von Entscheidungen sehr wichtig. So kann eine zügige Abwicklung der Verfahren und eine solide Erledigung gewähr­leistet werden.

Wir reden da – und jetzt kommen einige Zahlen, die ungefähr auch die Größen­ver­hält­nisse darstellen – von 7 873 neuen Verfahren und 7 998 Erledigungen im Jahr 2018. Die Fallzahl ist gegenüber 2017 um 6 Prozent gestiegen. Die Zahl der Asylbe­schwer­den stieg sogar um 27 Prozent auf 2 939 und machte damit einen großen Sprung nach oben. Grund dafür sind die Nachwirkungen der Flüchtlingswelle von 2015 und 2016. Dieser Trend wird trotz Befürchtungen eines höheren Ausmaßes im heurigen Jahr, 2019, aber rückläufig sein.

Daneben betreffen die häufigsten Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes das Frem­denrecht mit 625 Fällen und das Glücksspielrecht mit circa 500 Fällen, wobei Be­schwerden im letztgenannten Bereich mit minus 48,8 Prozent gegenüber 2017 signif­ikant rückläufig waren. Ebenso rangierten Beschwerden in den Bereichen Baurecht – 428 Fälle –, Bodenreform – 386 Fälle –, Abgaben – 369 Fälle –, Sozialversicherung – 296 Fälle – sowie Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz mit 265 Fällen erneut weit oben.

Beispielhaft sind in diesem Bericht viele Fälle dargestellt, zum Beispiel wichtige Ent­scheidungen über UVP-Verfahren, über den Entzug von Waffenbesitzkarten von soge­nannten Staatsverweigerern, über Energieübertragung durch Handauflegung als medi­zinische Maßnahme. Die bunte Vielfalt setzt sich fort mit Entscheidungen zu Hühner­ställen im Wohngebiet oder dazu, dass es keinen Rechtsanspruch auf standesamtliche Trauungen an einem bestimmten Ort gibt. Das pralle Leben in seiner Vielfalt bildet sich also in den Fällen des Verwaltungsgerichtshofes ab.

Der intensive fachliche Austausch mit den Verwaltungsgerichten des Bundes und der Länder sowie internationale Informations- und Vernetzungsarbeit zeigen die Kompe­tenz und Notwendigkeit des Verwaltungsgerichtshofes und was er im Jahr 2018 ge­leistet hat.

Vonseiten der ÖVP bedanke ich mich sehr herzlich für diese Arbeit, aber auch für die Leistungsbilanz. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34

Präsident Karl Bader: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile es ihm.