Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundes­ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungs­gesetz geändert werden.

Worum geht es? – Dieser Beschluss leistet einen Beitrag, Nachteile infolge der Co­vid‑19-Krise besser bewältigen zu können. Es wird arbeitslosen Personen eine zusätz­liche finanzielle Abgeltung gewährt. Jenen Personen, die eine berufliche Ausbildung während der Pandemie nicht abschließen konnten, wird ein Nachholen des Abschlusses erleichtert. Weiters werden Familien finanziell gefördert und die Mittel für den Corona­familienhärtefonds auf 60 Millionen Euro erhöht.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Es sollen entsprechende Bestimmungen im AVRAG geändert werden, um Anpassungen der Vereinbarungen über Familienkarenz oder Bildungsteilzeit zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für eine Verlängerung einer aufrecht bestehenden Vereinbarung als auch für de­ren Fortsetzung nach einer allfälligen coronabedingten Unterbrechung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Herzlichen Dank.

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die ausführliche Berichter­stattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bun­desrätin, ich erteile es Ihnen.