10.41

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher via Livestream an diesem so intensiven Plenartag so kurz vor der Sommerpause! Es isch a g’freute Sach’: Das würden wir auf Vorarlbergerisch zu den heute zu beschließenden Unterstüt­zungsmaßnahmen für Familien und für arbeitslose Menschen sagen. Für den Rest Ös­terreichs etwas verständlicher formuliert: Das ist eine sehr erfreuliche Sache. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Schachner: Nein!)

Wir beschließen heute nämlich drei dringend notwendige Unterstützungsmaßnahmen für Familien und Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder betroffen waren. Meine VorrednerInnen haben diese Unterstützungsmaßnahmen bereits etwas genauer beleuchtet und beschrieben, das werde ich daher nicht mehr tun. Erlauben Sie mir aber, diese Unterstützungsmaßnahmen an dieser Stelle nochmals ganz kurz aufzuzählen, weil sie wirklich sehr gut sind.

Eine Maßnahme, die mich ganz besonders freut, ist der Kinderbonus von 360 Euro pro Kind, welcher im September ganz unbürokratisch und automatisch ausbezahlt wird. Zweitens werden die Mittel für den Coronafamilienhärtefonds verdoppelt und drittens soll heute ein einmaliger Arbeitslosenbonus von 450 Euro beschlossen werden. (Bundesrat Rösch: Aber nicht für alle!) Voraussetzung dafür ist (weiterer Zwischenruf des Bundes­rates Rösch) – dazu komme ich noch –, dass man zwischen Mai und August zumindest zwei Monate beziehungsweise 60 Tage arbeitslos war. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mei­ne lieben Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, das ist Ihnen offen­sichtlich entgangen! In Ihrem Entschließungsantrag schreiben Sie, dass der Zeitraum von Juli bis September umfasst sein soll. Wir sind auf die Forderung der Opposition eingegangen, das wurde abgeändert, aber da haben Sie offensichtlich geschlafen. (Bun­desrat Rösch: Wir haben nicht geschlafen!) Tut mir leid! (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem zweiten Tagesordnungspunkt wird eine Verlängerungsmöglichkeit der Bildungs­karenz beziehungsweise der Bildungsteilzeit beschlossen, wenn das Bildungsziel be­dingt durch Corona nicht erreicht werden kann. – Auch das ist eine gute Maßnahme.

Ich möchte jetzt auf den Kinderbonus in Höhe von 360 Euro pro Kind eingehen und dabei die Zahlen für sich sprechen lassen: In Vorarlberg haben wir ungefähr 86 000 Kinder, die Aufwendungen für den Kinderbonus allein für Vorarlbergs Familien liegen also in der Höhe von 31 Millionen Euro. 720 Euro bekommt eine Familie mit zwei Kindern und 1 080 Euro eine Familie mit drei Kindern. Das ist wichtig, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, denn die Familien können dieses Geld gerade zu Schulbeginn sehr gut brau­chen, das wird die Kaufkraft direkt stärken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

An dieser Stelle möchte ich noch ein Wort zur Indexierung des Kinderbonus sagen, da dies von einigen meiner Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ im Vorfeld als Ungleich­behandlung von Kindern kritisiert wurde. Wie Sie wissen, werden für im Ausland lebende Kinder nicht 360 Euro bezahlt, sondern es wird ein an die Lebenshaltungskosten im je­weiligen Wohnsitzland angepasster Betrag bezahlt. Für ein Kind ist es völlig irrelevant, mit welchem Eurobetrag eingekauft wird, relevant ist, was sich im Einkaufskorb befindet, und die Indexierung führt genau dazu, dass für alle Kinder das Gleiche im Warenkorb liegt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Das ist Fairness! (Beifall bei ÖVP und Grü­nen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Kinderbonus, sondern insbesondere auch der Arbeitslosenbonus von 450 Euro wurde in den vergangenen Tagen von den Oppositionsparteien diskutiert, aber auch kritisiert. Es seien „Almosen“, es sei „zu wenig, [...] nicht nachhaltig [...] und [...] sozial ungerecht“. – So lautete die Kritik der Sozialde­mokraten, aber auch der Freiheitlichen Partei.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dazu möchte ich Ihnen gerne zwei Punkte mitgeben.

Erstens: Für jeden Arbeitslosen ist das Arbeitslosenentgelt entweder ausreichend oder nicht ausreichend, und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen gerade arbeitslos sind. Von 2007 bis 2017 waren Sie, liebe Sozialdemokraten, in Regierungsverantwor­tung und waren im Sozialministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Offensichtlich haben Sie das Arbeitslosengeld in diesem Zeitraum nicht als zu gering empfunden, denn sonst wären Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit sicherlich tätig geworden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt, da aufgrund der Coronapandemie besonders viele Menschen unverschuldet ar­beitslos geworden sind, fordern Sie, aber auch Sie, liebe BundesrätInnen der Freiheitli­chen Partei, eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.) Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wieso die Höhe des Arbeitslosengeldes von der Anzahl der Arbeitslosen abhängig ist! Sollte man nach genauer Prüfung drauf­kommen, dass das Arbeitslosengeld zu gering wäre, dann wird man auch aktiv werden. Das hat aber nichts mit der Anzahl der Arbeitslosen zu tun, meine lieben Kollegen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Grimling: Ihr Chef sagt aber etwas ande­res!)

Zweitens: In einer idealtypischen Welt, wo zu verteilendes Vermögen im Überfluss vor­handen ist, wären die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen durchaus sinnvoll und richtig. In dieser Welt leben wir aber nicht! Wir erleben die größte Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg, und wir müssen uns genaue Gedanken darüber machen, wie, wofür und wann wir unser Geld zur Hilfe der Wirtschaft und der Menschen in unserem Land ausgeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es geht um Verantwortung und Nachhaltigkeit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, und Sie haben bei Ihren Forderungen nach mehr, mehr und mehr offenbar eine Gruppe völlig vergessen! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Grim­ling.) Sie haben die Generationen unserer Kinder, Kindeskinder und Urenkel vergessen, das wird aber die Bevölkerungsgruppe sein, die für die jetzt getätigten Schulden haften wird! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Mir ist auch klar, warum Sie, liebe Mitglieder der Op­position, diese Gruppe offenbar vergessen oder ignorieren: Sie bringt heute noch keine Wählerstimmen! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bravoruf des Bundesrates Seeber.)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie beruhigen: Es ist unsere politische Pflicht und Verantwortung, Ausgaben gewissenhaft zu planen und zu tätigen, sodass auch unsere zukünftigen Generationen eine Chance auf ein würdiges Leben und die Möglichkeit haben, sich Eigentum aufzubauen und ihre Träume zu verwirklichen.

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket in der Höhe von 50 Milliarden Euro geschnürt. 50 Milliarden Euro, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist unfassbar viel Geld! (Bun­desrat Pisec: Das stimmt ja nicht! Das sind ja Garantien!) Würde man diese 50 Mil­liarden Euro in 10-Euro-Scheinen aneinanderreihen, dann würde sich ein Stapel in der Ausdehnung von 500 Kilometern ergeben, das würde von Bregenz bis nach Eisenstadt reichen. (Bundesrat Pisec: Das sind ja Garantien! Das ist kein Cash!)

Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, dass das ein österreichumfassendes Paket ist. Das ist also richtig viel Geld, und das muss auch finanziert werden. (Bundesrat Pisec: Garantien sind keine Liquidität!) Ich denke, das Paket erreicht das maximal Mög­liche an wirtschaftlich und sozial Verträglichem, sodass auch zukünftige Generationen, die für diese Schulden aufkommen müssen, damit leben können.

Im Sinne Ihrer zukünftigen Wählerschaft appelliere ich deshalb insbesondere auch an Sie, liebe Freiheitliche Partei, und an Sie alle, heute diese Unterstützungsmaßnahmen mitzutragen und sie gemeinsam zu beschließen. Das wäre eine gfreute Sach’! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bravoruf des Bundesrates Bader.)

10.49

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Es hat sich Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Sie kennt sicherlich die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte sehr.