12.17

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich stimme den optimistischen Vorrednern und der Vorrednerin zu: Dieses Forschungsfinanzierungsgesetz ist eine wirklich wesent­liche Gesetzgebung, um die Forschung in Österreich zu strukturieren und ihr auch zu helfen.

Meine Vorredner haben auf die drei wesentlichen Vorzüge hingewiesen, die ich auch teile. Das eine ist, dass wir definieren, wer die wesentlichen und wichtigen Forschungs­träger und Forschungsförderer in Österreich sind. Das Zweite ist eine neue Art von Governancestruktur: Das Ministerium mit all seiner Weisheit zieht sich ein klein wenig zurück und diskutiert Strategien, mischt sich aber nicht in das tägliche Geschäft von Forschungsträgern und Forschungsförderungsinstitutionen ein. Als ehemals Betroffener dieser Diskussionen sage ich, es ist gut so, die Forscher und Forscherinnen in ihren Institutionen wissen es manchmal tatsächlich besser, als es die Ministerien tun.

Das Dritte ist der sehr optimistische Satz im Gesetz, dass die langfristige Planungs- und Finanzierungsorientierung festgeschrieben wird. Wir haben lange darüber diskutiert, ob man konkrete Zielwerte angeben soll. Wenn man aber darüber nachdenkt, kommt man auch schnell ins Schleudern. Ein Zielwert wie die Forschungsquote, also die Ausgaben für Forschung gemessen am Bruttoinlandsprodukt, würde letztlich dazu führen, dass wir dieses Jahr weniger für die Forschung ausgeben müssten, weil das Bruttoinlandsprodukt sinkt und eine gekoppelte Quote ungünstig wäre.

Es gibt manche Vorschläge, die sagen, wir sollten einen kontinuierlichen prozentmäßi­gen Wachstumspfad angeben. Dies aber führt sehr schnell zu einem exponentiellen Wachstum. Wenn ich sage, jährlich sind 5 Prozent, 7 Prozent Steigerung vorgesehen, verstehe ich jeden Finanzminister, der nervös wird, weil dieser auch nicht weiß, ob er jährlich 5 bis 7 Prozent Einnahmensteigerung hat. So ist jetzt eine Absichtserklärung enthalten, die besagt, dass mehr Geld für die Forschung ausgegeben werden soll.

Für mich ist auch wesentlich: Es gibt ein Dreigespann. Das Gesetz definiert die grund­sätzlichen Strukturen; daneben gibt es eine Strategie bis zum Jahr 2030, die grundsätzli­che Prämissen niederschreiben wird; und es gibt einen dreijährigen Forschungspakt, in dessen Rahmen eine konkrete Numerik erfolgen wird, wie viel in den kommenden drei Jahren für Forschung ausgegeben wird.

Herr Dipl.‑Ing. Gross, Sie haben den Wettbewerb bedauert, den Forscher und Forsche­rinnen haben oder haben müssen. Den Wettbewerb wird es weiterhin geben. Wettbe­werb im Forschungsbereich ist gut, weil er zu Qualitätssicherung führt.

Frau Zeidler-Beck, Sie haben gesagt, Forschungsmittel werden leichter abgeholt. – Nein, sie werden nicht leichter abgeholt, sie werden abermals nach qualitätsorientierten Kriterien abgeholt. Das muss nicht immer leichter sein, es ist manchmal sogar schwerer, wenn man am Besseren arbeitet.

Was für mich auch wesentlich ist – und das ist mein Schlusswort –: Der vorliegende Ent­wurf ist ein Produkt von drei Fachministerien plus dem Finanzministerium. Mich hat es wirklich gefreut, dass es gelungen ist, Brücken über diese Ministerien zu schlagen und zu einem gemeinsamen Gesetzestext zu kommen. Es freut mich auch sehr, dass Sie, wie ich gehört habe, keinen Einspruch erheben werden. Dafür und für Ihre Aufmerksam­keit bedanke ich mich sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der BundesrätInnen Pi­sec und Steiner-Wieser.)

12.21

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.