13.35

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! Keine Frage, wir müssen den Jungen in unserem Land die Möglichkeit offenhalten, unter leistbaren Bedingungen im Vereinigten Königreich zu studieren. Der Aufenthalt muss auch für jene machbar sein, deren Eltern die Finanzierung nicht über­nehmen können. Die Kriterien sind Talent und Leistungsbereitschaft und nicht verfügba­res Geld.

Deshalb begrüßen wir natürlich die durch den Brexit notwendig gewordene Novellierung des Studienförderungsgesetzes. Es ist wichtig, dass das Vereinigte Königreich mit die­ser Ergänzung zu den Zielländern zählt, in denen Studien mit dem Mobilitätsstipendium gefördert werden. Die Studien können so auch weiterhin, wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat, mit bis zu 6 000 Euro pro Jahr und Kopf gefördert werden.

Durchschnittlich studieren wie gesagt 200 junge Menschen aus Österreich pro Jahr an britischen Universitäten. Großbritannien zählt neben Deutschland zu den Hauptdestina­tionen, die unsere Jungen auswählen. Wichtig ist, dass dies auch nach dem 31. Dezem­ber 2020 möglich bleibt.

Der zweite Teil der Novelle befasst sich mit der Gleichstellungsvoraussetzung für Studie­rende aus dem Vereinigten Königreich. Auch dieser Abänderung stehen wir positiv ge­genüber.

Nun noch etwas zur Lebenssituation von Studierenden in der Covid-Pandemie-Zeit: Studieren ist für die Jungen aus den ländlichen Gegenden zumeist mit Wohnsitzwechsel und Gründung eines eigenen Haushaltes im Verband mit Kommilitonen verbunden. Das kostet Geld, das kostet richtig viel Geld, und wenn man sich die durchschnittlichen Le­benshaltungskosten in der Stadt anschaut, ist es nur für wenige leistbar.

In den günstigsten Fällen sind es die Eltern, die die Studienzeit ihrer glücklichen Kinder zur Gänze finanzieren. Es gibt aber auch jene jungen Menschen, die alles oder zumin­dest einen großen Teil selbst stemmen müssen, jene Jungen, die aus wirtschaftlich be­nachteiligten Verhältnissen stammen, die über Stipendien, prekäre Arbeitsverhältnisse, aber auch geringfügige Arbeit ihr Leben in der Stadt finanzieren müssen. Diese jungen Menschen fanden schon immer schwierigste Bedingungen vor. Durch die Covid-19-Pan­demie gingen jedoch viele dieser Beschäftigungsverhältnisse, besonders die geringfügi­gen Beschäftigungsverhältnisse, verloren. Auf Leistungen aus dem Härtefallfonds haben sie, wie wir in vorhergehenden Sitzungen bereits besprochen haben, keinen Anspruch, wenn sie nur ein einfaches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben.

Dies trifft unsere Studierenden hart und ist zutiefst ungerecht. Als Sozialdemokratin ist es mir wichtig, dass gerade diese jungen Menschen eine Unterstützung von uns allen, dem Staat, erhalten. Ein Verweis auf Nothilfen durch die ÖH ist für mich inakzeptabel, da zu beliebig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Mag. Rein­hard Pisec zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.