14.04

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zu­schauerinnen und Zuschauer via Livestream! Das Spannende heute ist, dass sich viele Themenbereiche auf der Tagesordnung immer wieder ein bisschen überschneiden und vieles heute schon angesprochen wurde.

Wir haben heute schon etwas über Forschung und Entwicklung in Österreich gehört. Wir wissen, dass es bei Weitem nicht nur die Unternehmen sind, die da tätig sind. Immerhin knapp ein Viertel – nämlich genau 23 Prozent – aller in der Forschung und experimentel­len Entwicklung in Österreich beschäftigten Personen sind im Hochschulsektor ange­stellt. Im Jahr 2017 waren das nach Angaben der Statistik Austria aus der letzten Voller­hebung immerhin über 48 000 Personen, was ungefähr einer Zahl von 17 000 Vollzeit­äquivalenten entspricht. Das Ministerium zählt auch noch die forschungsführenden Ein­heiten auf, und das sind für ein doch relativ kleines Land wie Österreich sage und schrei­be 1 259 an unseren 22 öffentlichen Universitäten.

Das sind, glaube ich, beachtliche Zahlen, erfreuliche Zahlen, aber – und das haben wir heute schon gehört – auch an der Forschung ist die Covid-Krise natürlich nicht ganz spurlos vorübergegangen. Der natürlich notwendige Lockdown hatte zur Folge, dass so manches aus Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekt und so manche Publikation nicht während der befristeten Arbeitsverhältnisse fertiggestellt und abgeschlossen werden konnten.

Dieser Problematik soll jetzt das COVID-19-Hochschulgesetz Rechnung tragen. Das ist aus unserer Sicht durchaus nachvollziehbar und positiv und gibt den Betroffenen in die­ser Situation auch eine gewisse arbeitsrechtliche Sicherheit. Dass jetzt auch Arbeits­verhältnisse miteinbezogen werden, die zum Erreichen einer Qualifikation oder auch einer bestimmten Karrierestufe notwendig sind, sehen wir ebenso positiv, aber – und das haben wir heute schon von Kollegin Mühlwerth gehört; ich hätte mir nicht gedacht, dass wir uns noch in einem Punkt einig werden (Bundesrätin Mühlwerth: Was habe ich falsch gemacht?), aber da sind wir es – ich möchte auch noch eine weiterführende The­matik ansprechen, die damit nicht geklärt wird, nämlich betreffend § 109 und jene Ket­tenverträge, die an den Unis leider immer noch gängige Praxis sind und die nicht nur von der Arbeiterkammer stark kritisiert werden – ganz zu Recht, wie ich meine.

Da gibt es beispielsweise den ganz konkreten Fall einer Chemikerin an einer Wiener Universität. Deren Dienstverhältnis wurde nach insgesamt zwölf Jahren an aneinander­gereihten befristeten Arbeitsverträgen nicht mehr verlängert. Das hat die Debatte, zu Recht, wie ich finde, neu angefacht und eine neue Dynamik in die Diskussion gebracht. Inzwischen ist aufgrund ihrer Klage ein Verfahren beim EuGH anhängig. Die EU-Kom­mission hat dazu erst kürzlich verlauten lassen, dass sie die Regelung für unionsrechts­widrig hält. Wir werden sehen, zu welchem Erkenntnis der EuGH in diesem Fall kommen wird.

Ich bringe noch ein zweites konkretes Beispiel, das eines männlichen Betroffenen, der bis dato 28 Mal jeweils Monatsverträge verlängert bekommen hat – 28 Mal! Ich glaube, das kann es nicht sein.

Der Experte des Ministeriums hat uns im Ausschuss jedenfalls versichert, dass diese Kettenvertragsregelung unter Einbindung der Sozialpartner genau unter die Lupe ge­nommen werden soll. Das ist erfreulich. Das soll nach seiner Aussage zu einer neuen Regelung führen, die hoffentlich, wenn es so bleibt, noch im Herbst in Begutachtung gehen soll. Wir nehmen das jetzt einmal wohlwollend zur Kenntnis, werden aber natürlich ganz genau darauf schauen, ob diese versprochene Verbesserung dann auch wirklich so kommen wird.

Noch in aller Kürze zu TOP 10, zum Abkommen über wissenschaftliche Zusammenar­beit zwischen Österreich und Brasilien: Dazu wird es ebenfalls unsere Zustimmung geben. Aus unserer Sicht kann man dem Stärken von bilateralen Beziehungen auf Basis wissenschaftlicher Kooperation eigentlich keine Steine in den Weg legen. Da geht es ja zum Beispiel auch um die Teilnahme an internationalen Forschungsprogrammen. Das ist natürlich sinnvoll, richtig und wichtig. Auch da hat uns der Experte aus dem Minis­terium bestätigt, dass diese Kooperation, na ja, bis dato nur sehr schwach ausgeprägt und entwickelt ist. Er hat selbst auch eingeräumt, dass dahin gehend noch viel Luft nach oben besteht.

Wir hoffen, dass sich nach der heutigen Beschlussfassung da ein bisschen mehr tun wird. In diesem Sinne legen wir bei aller Kritik, die es zu äußern gibt, beiden Gesetzent­würfen keine Steine in den Weg. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.‑Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.