19.05

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Corona hat in diesem Jahr der Regierung, aber auch dem Parlament schon viel Veränderungsmanagement abverlangt. Die Phasen von Veränderungsprozessen sind vielfältig. Ich möchte eine Phase darstel­len, um den vorliegenden Antrag auf Änderung des Alterssicherungskommissions-Ge­setzes transparenter und verständlicher zu machen.

Unter Veränderungsmanagement lassen sich alle Aufgaben, Maßnahmen und Tätigkei­ten zusammenfassen, die eine umfassende, bereichsübergreifende und inhaltlich weit­reichende Veränderung zur Umsetzung aktueller und realitätsbezogener Ergebnisse zur Folge haben.

Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung wurde in ein deutlich verkleinertes Gremium von Experten und Expertinnen mit erweitertem Aufgabenbereich umgewan­delt. Die Kommission arbeitet unter dem Namen Kommission zur langfristigen Finanzie­rung der Alterssicherungssysteme, kurz eben als Alterssicherungskommission bekannt.

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Frist zur Erstattung eines Gutachtens über die vo­raussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie über die Kosten­entwicklung der Pensionen der Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und der Gemeinden, das bis November dieses Jahres vorzulegen wäre, auf Ende März 2021 verschoben werden.

Die Alterssicherungskommission macht wieder Langzeitprognosen. Auf Basis dieser Prognosen wird der Finanzierungsbedarf für das Pensionssystem in Zukunft festgestellt, und daraus kann die Politik unter Umständen Schlüsse ziehen, wo denn dringender Handlungsbedarf bestünde.

Von der Kommission würden die Daten des Wirtschaftsforschungsinstituts von Februar und März dieses Jahres für ihre Prognosen und Projektionen herangezogen werden, weil ja keine anderen Daten des Wifo vorhanden sind. Das heißt, in Wirklichkeit wären die Coronaeffekte gar nicht eingepreist.

Die Alterssicherungskommission besteht aus Experten und Expertinnen der Bundesar­beitskammer, der Wirtschaftskammer, des Gewerkschaftsbundes, der Industriellenver­einigung, der Präsidialkonferenz der Landwirtschaftskammern, des Seniorenrates und der Bundesjugendvertretung sowie aus Vertretern der Ministerien für öffentlichen Dienst und Sport, Finanzen, Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz. Sie sehen, es ist eine sehr breit gefächerte und auch vom Inhalt her sehr gut zusammengesetzte Kommission. Diese möchte nun eben die Vorlage des Berichtes um vier Monate verschieben, nämlich von November dieses Jahres auf März 2021.

Die zweite Gesetzesänderung betrifft die Verlängerung des Anspruchs auf die Waisen­pension. Einen Elternteil zu verlieren ist für jedes Kind wahrscheinlich unfassbar schmerz­haft, und zwar völlig unabhängig davon, welchen Beruf der oder die Verstorbene ausge­übt hat. Durch diese Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass ein verlängerter An­spruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus auch für Kinder von Beam­tinnen und Beamten bestehen soll. Das betrifft eben Kinder von Beamten und Beam­tinnen des Bundes, der Post und Telekom, der ÖBB und von Landeslehrern beziehungs­weise Landeslehrerinnen.

Diese Covid-19-bedingte Verlängerung des Bezugs von Waisenpensionen wurde näm­lich für Versicherte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bereits im 9. COVID-19-Gesetz im Mai dieses Jahres beschlossen. Durch die Novellierung soll eine Ungleichbehandlung von Waisenkindern ganz klar beseitigt werden. Alle, die diese ge­setzlichen Voraussetzungen erfüllen, sollen bis längstens 31.12. Anspruch auf Unterstüt­zung haben.

Zusammenfassend: Es sollen alle Jugendlichen über 18 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, bis zum 27. Lebensjahr weitere sechs Monate Anspruch auf Waisenpension haben. Kein Jugendlicher soll neben diesem persönlichen und auch menschlichen Ver­lust auch noch einen finanziellen Verlust erleiden. Ich ersuche um Zustimmung zu diesen Anträgen, weil wir immer für Gerechtigkeit eintreten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.10

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile es ihm.