Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumen­ten­schutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für die Berichte.

Ich erkundige mich gerade nach dem Verbleib der Frau Bundesministerin, damit wir die Debatte nicht in ihrer Abwesenheit führen müssen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich ersuche die Parlamentsdirektion zu ermitteln, wann die Frau Ministerin eintreffen wird. (Bundesministerin Aschbacher betritt den Saal.)

Wir begrüßen Frau Bundesministerin Mag.a Aschbacher aufs Allerherzlichste in unserer Mitte! Schön, dass Sie es trotz Stau fast pünktlich geschafft haben.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte, Herr Kollege.