17.31

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich begrüße Sie alle, wünsche einen schönen Nachmittag und danke, dass wir heute die Möglichkeit haben, diese so zentralen und wichtigen Maßnahmen hier zu diskutieren. Ich bitte auch um breite Zustimmung, denn damit können wir Menschen, die besonders aufgrund der Coronapandemie und der dadurch hervorgerufenen Weltwirtschaftskrise betroffen sind, jetzt unterstützen, weiterhin unterstützen und auch wieder die Möglichkeit schaffen, sie in Beschäftigung zu bringen, ihnen Zukunftschancen zu ermöglichen, Perspektiven und auch Mut zu geben.

Ich möchte Sie alle auch bitten – Sie haben angesprochen: Was tun wir jetzt in dieser Situation für die Jugendlichen, was tun wir für die unterschiedlichen Betroffenen? –, dass Sie hier auch mitunterstützen, dass eben gerade auch die Jugendlichen nicht den Mut verlieren, sondern sich sehr wohl bewerben, sehr wohl einer Ausbildung nachgehen. Wir haben beispielsweise für über 7 000 Jugendliche zusätzliche Lehrstellenplätze über den Lehrlingsbonus organisiert. Das ist eine der konkreten Maßnahmen, aber es gibt auch viele weitere.

Wir könnten heute mindestens 4 bis 5 Stunden darüber diskutieren und debattieren und ausführen, und zugleich möchte ich auf die konkreten Maßnahmen eingehen, die heute zum Beschluss vorliegen.

Zum Bildungsbonus: Sie haben es schon erwähnt, es sind nämlich insgesamt 180 Euro pro Monat, die all jene bekommen, die länger als drei Monate eine Aus- oder Weiter­bildung machen. Da stehen die Türen offen. Wir sind im Finale mit den Details zur Arbeitsstiftung, ab Oktober wird diese möglich sein. Sie als Sozialpartner haben auch die Möglichkeit, da im Zuge des Verwaltungsrates mitzuwirken. Wir haben selbst­ver­ständlich mit unserem Koalitionspartner diese Maßnahmen ausgearbeitet. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) – Dann fragen Sie bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen, die im Verwaltungsrat sitzen, Frau Bundesrätin. Ich freue mich schon auf weitere Ideen und Vorschläge.

Zugleich sollten wir aber auch all jene ermutigen, die sich dafür jetzt auch zur Verfügung stellen, die mitanpacken und sich weiterqualifizieren lassen, sei es im Digitalisierungs­bereich, sich aber auch umschulen lassen. Im Bereich der erneuerbaren Energie suchen wir beispielsweise über 60 000 Facharbeiterinnen und Facharbeiter, oder im Pflege- und Gesundheitsbereich brauchen wir in den nächsten Jahren über 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stellen mit 700 Millionen Euro für bis zu 100 000 Menschen die größte Weiterbildungsoffensive in der Geschichte der Zweiten Republik zur Verfügung.

Jetzt geht es darum, dass Sie auch mitwirken und in Ihren Bundesländern den Men­schen, die betroffen sind, kommunizieren: Ja, das ist jetzt die Chance! Wir investieren, damit sie möglichst arbeitsplatznahe einen Job haben, eine Aussicht haben, auch wenn die kommenden Wochen und Monate noch sehr eisig und windig werden, hier mitanzupacken, und sich bereiterklären, diese Weiterqualifizierungsmaßnahmen auch in Anspruch zu nehmen.

Sie haben auch gefragt, was wir für die Arbeit suchenden Menschen tun. Erstens startet die Coronaarbeitsstiftung jetzt ab Oktober, und zweitens haben wir aber auch, wie es schon erwähnt wurde, die Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes verlängert. Bis Ende des Jahres habe ich dazu die Verordnungsermächtigung, das haben wir in den letzten Tagen beschlossen und auch kommuniziert.

Zur Kurzarbeit Phase drei möchte ich ein paar Antworten geben. Der Antrag ist ab Anfang Oktober zu stellen, die finalen Details wurden jetzt von den Sozialpartnern in die Sozialpartnervereinbarung gegossen. Das AMS arbeitet mit Hochdruck, um diese auch in einem Antrag umzusetzen. All jene Unternehmen, die nach wie vor wegen der Coronapandemie und aufgrund der internationalen Wirtschaftskrise wirtschaftliche Herausforderungen und Einbußen haben, haben die Möglichkeit. Dabei geht es schon auch um Planungssicherheit. Wir haben gesagt, es zahlt sich dort aus, die Kurzarbeit Phase drei für sechs Monate jetzt über den Herbst und Winter zur Verfügung zu stellen, wo es notwendig ist, Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Planungssicherheit zu geben. Diese wird von Oktober bis Ende März möglich sein.

Ich bin in vielen Gesprächen mit Unternehmen, mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern. Dort, wo mehr gearbeitet werden kann, soll aber auch mehr gearbeitet werden. Deshalb ist diese flexible Form der Coronakurzarbeit jetzt so wichtig und attraktiv, um dort zu unterstützen, wo es nach wie vor notwendig ist. Deshalb bitte ich, auch weiterhin Kurzarbeit vor Kündigung in Anspruch zu nehmen, um Arbeitsplätze zu sichern. Wo aber mehr gearbeitet werden soll, können auch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Bereiche oder Abteilungen aus der Kurzarbeit heraus in die Normalbeschäftigung. Wir sehen auch, dass das viele Betriebe zurzeit auch wiederum können. Es sind nämlich knapp 300 000 Menschen nach wie vor in Kurzarbeit, in der schon viele, viele mehr waren. Dort, wo es notwendig ist, stellen wir sie aber auch weiterhin zur Verfügung.

Unsere Familien haben in den letzten Wochen und Monaten wirklich alle Großartiges geleistet, die Eltern, die Großeltern, aber auch die vielen Kinder, die die Maßnahmen getragen haben. Sie wissen, ich habe selbst drei Kinder und im Umfeld viele Gespräche mit Familien in verschiedenen Konstellationen geführt: Was braucht es jetzt, um halb­wegs sicher und so gut wie möglich gemeinsam durch diesen Herbst und Winter zu kommen? Es geht nämlich auch wieder um Planungssicherheit, damit sie sich darauf verlassen können, falls es notwendig ist, kleine Gruppen oder Klassen zu schließen, dass die Betreuung in den Schulen aber zu jeder Zeit garantiert ist, sowie auch die Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen. Es hat gut funktioniert und es ist darum auch notwendig, alles unter einen Hut zu bringen.

Deshalb haben wir auch den Beitrag von Bundesseite von einem Drittel auf die Hälfte erhöht, um es auch erneut zu ermöglichen, dass wiederum Eltern diese Sonderbetreu­ungszeit in flexibler Art und Weise in Anspruch nehmen können, nämlich einzelne Tage, einzelne Halbtage.

Die 30 000 Kinder, die damit betreut werden konnten, waren nur jene von Mitte März bis Ende Mai. Die Zahlen, die von der zweiten Phase der Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen worden sind, werden jetzt erst zur Abrechnung gebracht. Sobald ich diese von der Bundesbuchhaltungsagentur habe, werde ich diese sehr, sehr gerne mit euch teilen. Ich bin davon überzeugt, dass es noch viel mehr waren, die es in der zweiten Phase nutzen konnten.

Deshalb ist es für uns jetzt wichtig, dass auch die dritte Phase für all jene, die es noch einmal brauchen, noch einmal in Anspruch genommen werden kann, und diese gilt zur Planungssicherheit auch bis Ende Februar nächsten Jahres. Dementsprechend bin ich zuversichtlich, dass wir weiterhin gemeinsam so gut wie möglich durch die Zeit kommen.

Das betrifft schon die nächsten Tagesordnungspunkte, aber weil ich gerade am Wort bin, Herr Präsident, hoffe ich, ich habe noch 1, 2 Minuten für zwei weitere wichtige Maß­nahmen für unsere Familien. Das ist nämlich einerseits die Erhöhung des Familien­härtefonds von 60 auf 100 Millionen Euro, weil wir nach wie vor Familien haben, die unverschuldet in finanzielle Situationen gekommen sind, bei denen wir diese Einkom­mens­verluste abfedern wollen. Über 50 000 Familien konnten wir damit mit einer durchschnittlichen Summe von 1 200 Euro schon helfen, und über 55 Millionen Euro sind bereits ausbezahlt, auch wenn es am Anfang Herausforderungen gegeben hat.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich hätte auch am liebsten schnell und leicht ausbezahlt, aber es sind Einzelfallprüfungen, wo es auch Bedarf gibt, hier noch nachzufassen, auch Einkommensverluste nachzuweisen. Dabei sind wir sehr eng in der Kommunikation mit den Familien. Vielen konnten wir schon helfen und einige wollen wir auch noch unter­stützen. Deshalb bitte ich auch um Zustimmung zur Erhöhung des Familienhärtefonds von 60 auf 100 Millionen Euro. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die weitere Maßnahme, die dann zur Abstimmung steht, ist die Erhöhung der Zuver­dienstgrenze von 10 000 auf 15 000 Euro bei all jenen Jugendlichen, die nach wie vor Familienbeihilfe beziehen, damit sie keine Rückzahlungen machen müssen.

Ein Student, der arbeitet, verdient durchschnittlich 857 Euro im Monat. Wir wollen Stu­denten dabei unterstützen, einerseits, damit sie sich das Studentenleben gut und besser leisten können, andererseits, um Erfahrung in der Arbeitswelt zu erlangen, die es dann auch leichter ermöglicht, einen Job zu finden und am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. De­mentsprechend bitte ich da um Zustimmung.

Ja, es sind herausfordernde Zeiten. Wir alle sind gefragt, damit wir es schaffen, das Virus jetzt einzudämmen, damit wir halbwegs gut durch den Herbst und den Winter kommen können. Zugleich sind wir vorbereitet, um verschiedene Maßnahmen für besonders betroffene Gruppen umsetzen zu können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.41

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Schwindsackl: Ich möchte tatsächlich berichtigen!) – Kollege Schwindsackl hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.