10.44

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Herren Minister! Mit dem vorliegenden Budgetbegleitgesetz 2021 sollen weitere Coronahilfen beschlossen und die Kurzarbeit verlängert werden, 33 Ge­setze sollen geändert und fünf neu geschaffen werden.

Ich mache es heute anders, ich fange einmal mit dem Positiven an. Vielleicht habe ich dann ja die ungeteilte Aufmerksamkeit auch der Regierungsbank und nicht wie üblich nur die geteilte Unaufmerksamkeit.

Die Verlängerung der Kurzarbeit bis 31. März 2021 ist arbeitsmarktpolitisch und für die Betriebe sicher ein Segen und gibt den Mitarbeitern zumindest ansatzweise die Gewiss­heit, nach der Krise in einem halbwegs gesunden Unternehmen weiterarbeiten zu kön­nen. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich in dem Zusammenhang bei den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservices. Auch in Phase drei der Kurzarbeit funktioniert das für die Betriebe wirklich hervorragend. Sie leisten da wirklich eine enga­gierte und wertvolle Tätigkeit. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und Grünen sowie bei BundesrätIn­nen der ÖVP.)

Ebenso positiv ist die Aufstockung des Familienhärtefonds für Familien in Notlagen um weitere 50 Millionen Euro. Allein die Tatsache, dass dieser Fonds nun schon zum dritten Mal aufgestockt werden muss, zeigt aber deutlich, wie viele Familien von der Corona­krise besonders hart getroffen wurden.

Ein Teil des Budgetbegleitgesetzes ist auch die für 2021vereinbarte Pensionserhöhung. Die Regierung beabsichtigt demnach Pensionen unter 1 000 Euro sowie sämtliche Aus­gleichszulagenrichtsätze und Opferrenten im kommenden Jahr um 3,5 Prozent zu erhö­hen. Damit steigt die Mindestpension auf 1 000 Euro, und das ist gut so.

Seit der vom Nationalrat beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses erhalten Län­der und Gemeinden jedes Jahr spezielle Zweckzuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe, um die entstandenen Einnahmenausfälle und Zusatzkosten zu kompensieren. Diese Praxis soll laut Budgetbegleitgesetz auch in den Jahren 2021 bis 2024 fortgesetzt wer­den. Demnach werden auch in den nächsten Jahren zusätzlich zum gesetzlich veran­kerten Betrag von 100 Millionen Euro jährlich 200 Millionen Euro an Länder und Gemein­den fließen, die das Geld auch dringend benötigen.

Für die weitere Unterstützung der Non-Profit-Organisationen hat die Regierung für 2021 250 Millionen Euro veranschlagt; der Unterstützungsfonds soll entsprechend aufge­stockt werden. Damit will man die Arbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor sichern, wobei neben den klassischen NGOs vor allem Sport- und Kulturvereine und freiwillige Feuer­wehren, aber auch gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften an­spruchsberechtigt sind.

Für die Länder und somit für den Bundesrat besonders wichtig ist der Ersatz der coro­nabedingten Aufwendungen. Mit 150 Millionen Euro veranschlagt die Regierung weitere Zahlungen an die Länder, die der Abdeckung außerordentlicher Aufwendungen im Rah­men der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie dienen sollen. Hierbei geht es etwa um Ausgaben für Schutzanzüge oder auch den Betrieb der Hotline 1450.

Problematischer sehe ich hingegen die veranschlagten 230 Millionen Euro für den Co­vid-Impfstoff und die Antigen-Schnelltests. Grundsätzlich ist ja nichts dagegen zu sagen, dass der Staat für die Mitbürger, die sich freiwillig – und ich betone: freiwillig – testen und impfen lassen wollen, den Impfstoff oder die Tests bezahlt. Mein Vertrauen in die Regierung bei der Besorgung der Tests und Impfstoffe – mein Kollege Spanring hat das heute schon angesprochen – geht eher gegen null. Allein die Tatsache, dass der Ein­kaufspreis für die Tests in Österreich im Schnitt 6,70 Euro ausmacht, während die Slo­wakei dafür im Schnitt 4 Euro bezahlt hat, und das bei gleicher Abnahmemenge, zeugt nicht gerade von einem vertrauenswürdigen Beschaffungswesen. Allein dieser Preisun­terschied kostet die Österreicherinnen und Österreicher 27 Millionen Euro.

Was wurde da wieder einmal gemacht? – Zuerst macht man eine Pressekonferenz und hintennach schaut man, wo man die Tests vielleicht herbekommt. Damit steigt natürlich bei den drei Anbietern, die gelistet sind, wieder einmal der Preis. Das kann man eigent­lich nur als Anfängerfehler bezeichnen. Wenn man in einer Handelsakademie den Zu­sammenhang zwischen Marktnachfrage und Preis gelernt hat, dann weiß man, dass eine steigende Marktnachfrage auch den Preis erhöht. Wenn man aber mit einer Pressekon­ferenz anfängt und erst hintennach schaut, wo man das überhaupt herbekommt, dann ist es nicht verwunderlich, dass der Steuerzahler mehr zahlen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Was bei der Beschaffung des Impfstoffes herauskommt, darüber möchte ich jetzt noch nicht einmal nachdenken.

Jetzt liegt sie also vor, die budgetäre Antwort auf die Coronakrise, ob wir sie uns aber tatsächlich auch leisten können, wie der Herr Finanzminister sagt und glaubt, das wird die Zukunft zeigen. Für die nächsten Jahre bin ich mir sogar fast sicher, aber für die Generationen nach uns habe ich schon meine Bedenken. Mit dem angestrebten Wirt­schaftswachstum und einer begleitenden Niedrigzinspolitik könnten wir es stemmen. Wir sind ein reiches Land, Gott sei Dank, wir können uns viel an Ausgaben leisten und das Land so durch die Krise führen. Glauben wir aber wirklich alle, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Zinsen bei nahezu 0 Prozent bleiben? Glauben wir wirklich, dass nach der Pandemiewelle, nach der Coronawelle nicht auch noch eine Insolvenz­welle über uns hereinbricht? Da mache ich mir auch keine Sorgen um unsere Banken und Kreditinstitute. Die haben seit 2008 ihre Kredite abgesichert. Aber was ist mit den Ausfällen bei Krankenkassen, Gesundheitskassen, bei den Finanzämtern? Das trifft dann wieder die Allgemeinheit, und ich bin mir sicher, dass das im Budget für nächstes Jahr oder auch in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht eingepreist ist.

Bei einer Insolvenzwelle entsteht zusätzlich auch ein Dominoeffekt und greift auf noch gesunde Unternehmen über. Die Banken sind wie gesagt großteils besichert, aber in der Privatwirtschaft werden die Lieferanten wieder einmal zum überwiegenden Teil durch die Finger schauen müssen.

Ich muss der Regierung aber zumindest eine gewisse Lernfähigkeit attestieren, vielleicht hat das aber auch damit zu tun, dass die gesamte Opposition immer wieder auf die komplizierte Abwicklung eines Teils der Hilfen hingewiesen hat. Dabei spreche ich aus­drücklich nicht von der Kurzarbeit, aber immerhin kann man jetzt auch den Umsatzersatz relativ leicht über die Plattform Finanzonline beantragen, und das ohne einen Steuerbe­rater. Und siehe da, den Finanzämtern ist die administrative Aufgabe zuzumuten, und sie bewältigen sie auch. Es bleibt die Frage: Warum hat man das nicht gleich so ge­macht? (Beifall bei der FPÖ.)

Daran anschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Umset­zung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. existentiell be­troffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.

Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen – un­ter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer – sicherzustellen:

-       Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;

-       Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unterneh­mer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt;

-       Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter.“

*****

Dann habe ich noch einen zweiten Entschließungsantrag, der Ihnen auch vorliegt:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird, vor dem Hintergrund der krisenbedingten Schwierigkeiten beim Zusammentreten von Selbstverwaltungskörpern, aufgefordert, dem Nationalrat ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Volksabstimmungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Ge­meinde auf Verlangen des Gemeindevolkes, wie im Vorarlberger Landes-Volksabstim­mungsgesetz vorgesehen, schafft.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.53

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Der von den Bundesräten Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Schadensab­geltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Ebenso ist der von den Bundesräten Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „Rettung der direkten Demokratie in Vorarl­berg“ genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte, Herr Kollege.