11.29

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherin­nen und Zuseher! Ich möchte in dieser Debatte über das Budgetbegleitgesetz Punkte herausgreifen, die eine wichtige soziale Auswirkung haben und die Armut bekämpfen.

Der Familienhärtefonds, der sich bewährt hat, wird verlängert, und Zuwendungen aus diesem Titel werden also auch 2021 ausgezahlt. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist dafür eine Erhöhung der Fördermittel um 50 Millionen Euro vorgesehen. Eine essenzielle Un­terstützung für in Not geratene Familien geht damit weiter.

Des Weiteren werden zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen 20 Millionen Euro zur Unterstützung von Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug zur Verfügung gestellt. Bei Zuwendungen an Kinder sind es 100 Euro pro Kind und das ist – sehr wichtig – nicht pfändbar. Für die Gewährung von Energiekostenzuschüssen werden maximal 100 Euro pro Haushalt zur Verfügung gestellt.

Weiters ist da die Pensionsanpassung: Mitten in der schwersten Wirtschaftskrise seit vielen Jahrzehnten wird mit der Anhebung der Mindestpension auf 1 000 Euro ein deutli­ches Zeichen gesetzt, ein Signal für mehr soziale Gerechtigkeit und ein Signal gegen Armut im Alter. Die Erhöhungen insgesamt werden degressiv gestaltet. Das heißt, bei den geringsten Pensionen gibt es den höchsten prozentuellen Anstieg, danach fällt der Anstieg linear von 3,5 auf 1,5 Prozent ab, und ab einer Pension von 2 333 Euro wird um einen Fixbetrag, nämlich um 35 Euro, erhöht.

Von der Anhebung auf 1 000 Euro profitieren rund 200 000 Menschen, davon mehr als zwei Drittel Frauen. Die Pensionslücke zwischen Männern und Frauen ist in Österreich so groß wie in kaum einem anderen EU-Land. Nur in Malta, Luxemburg und den Nieder­landen ist der Genderpensiongap höher als in Österreich, wo er bei beschämenden 42 Prozent liegt. Die geschlechterspezifische Pensionslücke wird durch diese Maßnah­me also zumindest etwas abgemildert. Das ist gut so, aber es ist nur ein erster Schritt im Kampf gegen Altersarmut bei Frauen.

Es ist vollkommen klar, dass da weitere Schritte notwendig sind. Zentrale Felder sind dabei die Arbeitsmarktpolitik und Lohntransparenz, der Ausbau der Kinderbetreuungs­möglichkeiten und vor allem die ungleiche Verteilung unbezahlter und bezahlter Arbeit von Männern und Frauen. Diese Erhöhung der Ausgleichszulage bringt Mindestpen­sionsbeziehern und -bezieherinnen zusätzlich 440 Euro im Jahr, und das ist doch eine spürbare Verbesserung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die von mir genannten Punkte des Budgetbegleitgesetzes zeigen deutlich, dass dieser Bundesregierung der Kampf gegen Armut wichtig ist und dass da klare Schritte unter­nommen werden, die konkrete Verbesserungen bringen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.33

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundes­rätin Mag.a Marlene Zeidler-Beck. – Bitte, Frau Kollegin.