13.44

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Ministerin! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte zunächst einmal sagen, dass ich diese emotionale Debatte gut verstehe und dass es mehr denn je die Familien sind, die Basis unserer Gesellschaft, die Großartiges und Herausragendes leisten – und nicht nur diese, sondern wir insgesamt, denn jeder von uns, wie wir hier sitzen, hat Familie in unterschiedlichen Konstellationen und Bereichen. Insofern möchte ich allen Eltern, allen Kindern, allen Jugendlichen und auch allen Großeltern, die in diesem Jahr im physischen Miteinander auf vieles verzichten, meinen herzlichen Dank aussprechen. Zum Glück er­möglicht uns das eine oder andere Gerät (auf ein Handy weisend), dass wir in dieser herausfordernden Zeit im sozialen und emotionalen Austausch miteinander sein können.

Wir befinden uns im zweiten Lockdown, und es ist eine intensive Zeit für alle. Es geht nun vor allem darum, dass wir besonders die Familien bestmöglich unterstützen, die Vereinbarkeit mehr denn je stärken. Unter anderem sehen wir das ja auch an den In­vestitionen, die wir in unseren Gemeinden weiterhin tätigen, nämlich im Zuge der Ge­meindemilliarde, von der rund 40 Prozent in den Ausbau von Schulen, Kinderbetreu­ungsstätten, aber auch in die anderen Nachmittagsbetreuungen und so weiter, für den nachhaltigen Ausbau in diesem Bereich investiert werden. (Zwischenruf des Bundesra­tes Schennach.)

Es geht auch darum sicherzustellen, dass die Jungfamilien, bei denen vielleicht Nach­wuchs unterwegs ist, auch im kommenden Jahr das Kinderbetreuungsgeld sichergestellt wissen und dass es zu keinen finanziellen Einbußen aufgrund der Coronapandemie kommt. Deshalb habe ich dafür gesorgt, dass das einkommensabhängige Kinderbetreu­ungsgeld für Selbstständige und ArbeitnehmerInnen, insbesondere für die Mütter sicher­gestellt ist, sodass es zu keinem Einkommensverlust kommt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der Unterhaltsvorschuss ist ebenfalls sichergestellt, sodass dieser garantiert ist und unbürokratisch zur Verfügung gestellt wird.

Besondere Zeiten bedürfen auch besonderer Maßnahmen, insofern möchte ich auf das Thema der Sonderbetreuungszeit im Detail eingehen. Die Sonderbetreuungszeit ist ein – wie soll ich sagen – weiterer Balanceakt auch in Vereinbarung mit den Sozialpart­nern. Es gibt unterschiedliche Interessen: Auf der einen Seite soll, so gut es geht, wei­tergearbeitet werden. Das ist auch der Unterschied zum ersten Lockdown, als es teil­weise Stopps auf den Baustellen gab oder als insbesondere auch die Schulen und Kin­derbetreuungs- und -bildungseinrichtungen zu versorgungskritischen Bereichen dekla­riert wurden.

Das haben wir jetzt für den Herbst geändert. Es ist nun möglich, dass alle, die es brau­chen, ihre Kinder in der vertrauten Umgebung und mit Lernunterstützung in der Schule betreut wissen. Ich kenne das aus vielen Gesprächen mit Eltern, die in unterschiedlichen Konstellationen gesagt haben: Bei mir geht es nicht anders, wie ist das, was würden Sie mir raten? – Daher habe ich gesagt: Dann, bitte, ist es ja genau das Richtige und Wich­tige! Dafür haben wir es gemeinsam mit dem Bundeskanzler, der gesamten Bundesre­gierung, aber vor allem auch mit dem Bildungsminister so aufgesetzt.

Der Bildungsminister sorgt dafür, dass alle Schulen, wo es möglich ist, geöffnet haben und die Lernunterstützung mit den vertrauten Pädagoginnen und Pädagogen, auch in den Kindergärten und Kinderkrippeneinrichtungen oder auch bei den Tageseltern, wei­tergeführt werden kann. Das ist wichtig und richtig, und es war auch eine richtige Ent­scheidung, das jetzt im Herbst so durchzuführen – dort, wo es notwendig ist, um das Menschenleben unserer Allerliebsten zu retten und auch sicherzustellen, dass unser Gesundheitssystem weiterhin verlässlich zur Verfügung steht.

Insofern befinden wir uns jetzt mitten in Lockdown zwei. Die weiteren Öffnungsschritte für die Schulen sind angekündigt, und auch meine Kinder freuen sich schon wieder da­rauf. Zugleich geht es auch darum, dass, wenn eine Schule oder auch eine Kinderbetreu­ungseinrichtung, in der die Pädagoginnen und Pädagogen vielleicht sogar selbst vom Coronavirus betroffen sind und es zu einer Schließung kommt und keine alternative Kin­derbetreuung zumutbar ist – nämlich auch im vertrauten Umfeld, was mir besonders wichtig war, weil wir diesbezüglich keine anderen Varianten andenken wollen, sondern es um das vertraute Umfeld geht –, es selbstverständlich zu einem Rechtsanspruch kommt.

Das ist auch mit den Sozialpartnern so akkordiert, und ich bin dankbar, dass wir wieder einmal in dieser Krisenzeit – wie schon bei der Kurzarbeit, aber jetzt eben auch bei der Sonderbetreuungszeit – einen Schulterschluss von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitneh­mervertretung und Arbeitgebervertretung haben, denn wir sitzen alle in einem Boot. Als Arbeits- und Familienministerin war es mir überdies besonders wichtig, die optionale Möglichkeit beizubehalten – unter gemeinsamer Vereinbarung von Arbeitnehmerin, Ar­beitnehmer und Arbeitgeber –, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen, nämlich insgesamt vier Wochen bis Ende des Schuljahres in einer flexiblen Art und Weise, diese also auch als einzelne Tage und Halbtage wahrzunehmen.

Ich möchte dazu schon noch sagen, dass die Bundesbuchhaltungsagentur, die für un­sere Abrechnungen sorgt, diese durchführt, Abrechnungen phasenweise einleitet. Falls es hier zu Einzelfällen kommt, bitte ich, das zu melden, weil wir so gut wie überhaupt keine Rückmeldungen haben, sollte es beispielsweise zeitverzögert stattfinden.

Wichtig ist, dass wir die bestmögliche Unterstützung in diesem Balanceakt um die Ver­einbarkeit auch darin sehen, dass die Väterbeteiligung enorm gestiegen ist. In keinem anderen familienpolitischen Instrument haben wir eine so hohe Väterbeteiligung wie – jetzt in der Krise – mit der Sonderbetreuungszeit. Ein Drittel der Sonderbetreuungszeit haben die Väter in Anspruch genommen. Das ist wichtig und richtig und auch ein wich­tiger Schritt in der familienpolitischen Landschaft.

Insofern geht es mir auch noch darum, dass wir für Arbeitgeber, denen wir ursprünglich 30 Prozent, dann 50 Prozent refundierten, jetzt in dem bewährten Modell auf 100 Pro­zent – der Vollständigkeit halber sei gesagt: ohne Lohnnebenkosten – aufgestockt haben.

Zu den Schwangeren – weil es angesprochen wurde – möchte ich noch kurz sagen, dass es immer mein Anliegen war und ist, diese bestmöglich zu schützen, indem dort, wo Homeoffice zum Beispiel nicht möglich ist oder auch der Abstand nicht eingehalten werden kann, sichergestellt ist, dass Schwangere in körpernahen Bereichen frühzeitig in Mutterschutz gehen können und wir die Kosten zu 100 Prozent übernehmen. Das stellt Sicherheit dar.

Dort aber, wo es vielleicht aufgrund anderer Thematiken notwendig ist, frühzeitig in Mut­terschutz zu gehen, sind in bewährter Art und Weise der Facharzt oder die Fachärztin zuständig. Wie wir es auch schon in anderen Bereichen haben, werden wir geltende Regelungen jetzt nicht mit der Covid-Krise aufheben, sondern sie natürlich wie bisher weiterhin zur Verfügung stellen und ermöglichen.

Insofern bin ich – noch einmal – den Sozialpartnern sehr dankbar für die Kooperation, für den konstruktiven Austausch, aber auch dafür, sozusagen situationsbedingt gemein­sam immer dort zu adaptieren, wo es notwendig ist. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir durch diese Krise so gut wie möglich gemeinsam kommen und dass es auch mit Sicherheit wieder besser wird. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank, Frau Minister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Bundesrätin Mag. Elisabeth Gross­mann. – Bitte schön.