14.28

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren zu Hause! Eingangs darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass noch bis inklusive 10. Dezember die 16 Tage gegen Gewalt laufen, und ich möchte Sie herzlich einladen, auf Facebook die Seite der SPÖ Frauen Burgenland zu besuchen und sich unsere Bewusstseinskampagne anzuschauen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ so­wie des Bundesrates Arlamovsky.)

Nun zum Thema: Der vorliegende Entwurf passt das Berufsrecht der Genossenschafts­revisorInnen in einigen Punkten im Hinblick auf Ausbildungsfragen an das im Wirt­schaftstreuhandberufsgesetz 2017 geregelten Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer an. Dieses wurde 2017 geändert.

Ich will jetzt gar nicht näher auf die Sache eingehen, sondern werde Ihnen erklären, warum wir als SPÖ da nicht mitgehen werden, und das geht relativ rasch und einfach:

Erstens gab es dazu kein Begutachtungsverfahren. Die Betroffenen hatten somit keiner­lei Möglichkeit, sich zu erklären, und es wurde wieder einmal ein ordentliches Gesetz­werdungsverfahren nicht nur behindert, sondern verhindert. Es kann nicht sein, dass das hier wieder einmal ohne Begutachtung abgenickt werden soll. Parlamentarische Usan­cen werden einmal mehr mit Füßen getreten.

Was haben Sie eigentlich für einen Zugang zum Parlamentarismus? – Drüberfahren und wurscht, die da werden das schon fressen, die Krise nützen wir jetzt gleich für unsere Zwecke! – So in etwa kommt es einem vor. Die – also wir als Oppositionspartei – und die Menschen im Land werden das schon so schlucken, wir haben ja die Coronakrise!

Wie Sie mit dem Berufsstand umgehen und welche Wertschätzung Sie sowohl diesem als auch dem Parlamentarismus entgegenbringen, zeigt sich da: Respekt und Achtung gleich null. Glauben Sie mir, das lassen sich die Menschen sicher nicht mehr lange bie­ten und Sie werden die Rechnung dafür präsentiert bekommen!

Zweitens wurden die Berufsrechtsanpassungen für GenossenschaftsrevisorInnen auch im falschen Ausschuss behandelt. Das hätte nämlich in den Justizausschuss gehört und nicht in den Wirtschaftsausschuss. Warum das passiert ist, wissen wir von der SPÖ leider nicht. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, aber auch wieder ein Fall von: Wir Regierungsverantwortlichen machen, was wir wollen, ihr habt das abzunicken!

Drittens und abschließend: Warum nimmt man sich nicht genug Zeit, um dieses Gesetz durch ein ordentliches parlamentarisches Gesetzwerdungsverfahren zu schicken? Es gibt keinen akuten Zeitdruck und es soll ja auch etwas Gescheites für die betroffene Berufsgruppe dabei herauskommen. Ich darf Sie daran erinnern – Sie wissen das si­cher –: Bevor ein Gesetz beschlossen wird, soll ausreichend darüber beraten werden. Sie können das auch auf www.parlament.gv.at jederzeit nachlesen.

Ich zitiere: „Wie ein Gesetz zustande kommt, muss genauestens geregelt sein: zu wichtig sind seine Auswirkungen. Die Gesetzgebung muss einerseits einem fairen, nachvoll­ziehbaren Ablauf folgen, andererseits die Öffentlichkeit informieren. Formvorschriften und Fristen sind dabei besonders wichtig für die Transparenz (Nachvollziehbarkeit).“ – Es wäre also etwas mehr Respekt und Anerkennung angebracht. Wenn Sie es nicht finden, ich bin geschult im Homeschooling, ich unterstütze Sie gerne. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kurzfassung meines Beitrages: Es wird wieder einmal im Schnellsiedeverfahren gearbeitet, wie wir im Burgenland sagen, im Windschatten der Coronakrise, in dem den Menschen so vieles reingedrückt werden soll, und wir als Oppositionspartei sollen still­halten und abnicken. Das ist ein klassischer Pfusch, das wird meine Fraktion nicht unter­stützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Mag. Christian Buchmann. – Bitte schön, ich erteile Ihnen das Wort. (Bun­desrat Schennach: Jetzt verteidigt er den Pfusch!)