15. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Karl Bader, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungs­ausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Lan­desverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur, den Umweltausschuss, den Unterrichtsausschuss, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirt­schaftsausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung neu zu wählen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Wahl der genannten Ausschüsse ihre Zustimmung geben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters bringe ich den gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung der genannten Ausschüsse mit jeweils 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Frak­tionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen, diese gelten damit als gewählt.

Ich weise darauf hin, dass die genannten Ausschüsse unmittelbar im Anschluss an die heutige Plenarsitzung hier im Großen Redoutensaal konstituiert werden.

Die Tagesordnung ist erschöpft.