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Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler : Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 916. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 915. Sitzung des Bundesrates vom 3. Dezember 2020 ist aufgelegen, wurde nicht beanstandet und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind heute die Mitglieder des Bundesrates Thomas Dim und Andrea Schartel.
Ich begrüße sehr, sehr herzlich unseren Herrn Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, der uns bei den kommenden Tagesordnungspunkten für Auskünfte zur Verfügung steht. (Allgemeiner Beifall.)
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
eines Schreibens des Generalsekretärs des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 9)
2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Landesverteidigung, Mag. Klaudia Tanner am 15. und 16. Dezember 2020 in Slowenien (Anlage 2)
und
Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Landesverteidigung, Mag. Klaudia Tanner am 17. Dezember 2020 in Bosnien und Herzegowina (Anlage 3)
3. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Schreiben des Generalsekretärs betreffend Verhandlungen über ein Abkommen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Anlage 4)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
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Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
†Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler : Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 16 und 17, 19 und 20 sowie 22 und 23 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.