13.05

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundes­rates! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich komme nun auf den wesentlichen Inhalt des Bundesgesetzes, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 durch die Novelle 2020 geändert werden soll, zu sprechen.

Beim Herbstgipfel 2014 der EU-Staats- und Regierungschefs wurden klima- und ener­gie­politische Ziele der EU bis zum Jahr 2030 definiert. Unter anderem war das damals eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990. Das damalige Reduktionsziel wurde auch als Beitrag der EU zur Umsetzung des UN-Übereinkommens von Paris offiziell kommuniziert. Der Europäische Rat hat sich außerdem das Ziel gesetzt, die Treibhausgase im Vergleich zu 2005 in den Sektoren, die dem Emissionshandel unterliegen, um 43 Prozent und in den restlichen Sektoren um 30 Prozent zu reduzieren, und die Europäische Kommission beauftragt, die ent­sprechen­den Rechtsvorschriften dafür vorzulegen.

Mit Oktober 2015 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie vor, der vorrangig im Zeichen der methodi­schen Weiterführung des bestehenden Handelssystems bis zum Jahr 2030 stand. Inhaltlich lehnt sich die Revision eng an die beim Herbstgipfel 2014 vereinbarten Rah­menbedingungen an, wie etwa die Ausgestaltung des Reduktionspfades, die Festlegung der Gesamtmenge an Gratiszertifikaten und die Regelung zum Schutz vor Abwan­de­rung.

Die relevanten EU-Rechtsakte sind mittlerweile in Kraft getreten. Für den vorliegenden Gesetzentwurf ist vor allem die Richtlinie (EU) 2018/410 zur Änderung der Emissions­handelsrichtlinie 2003/87 relevant. Diese ist nach den langen Verhandlungen im EU-Rat und im Europäischen Parlament mit 8. April 2018 in Kraft getreten. Die nationale Um­setzung war binnen 18 Monaten, sprich spätestens mit 8. Oktober 2019, vorgesehen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf für eine Novelle des EZG 2011 soll für Österreich die rechtliche Umsetzung der Richtlinie erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass die metho­dischen Details auf EU-Ebene festgelegt wurden, liegt der Fokus des Entwurfs der Novelle auf der Schaffung des für die nationale Administration des Emissions­handels­systems ab 2021 nötigen verwaltungstechnischen Rahmens. Darüber hinaus sollen auch Vollzugsprobleme, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, bereinigt werden.

Die Eckpfeiler des 2013 unionsweit harmonisierten Emissionshandelssystems sind weit­gehend unverändert geblieben und betreffen vor allem folgende Aspekte: Periodizität: Die Emissionshandelsrichtlinie ist grundsätzlich periodenoffen gestaltet, wobei Zuteilun­gen für jeweils aufeinanderfolgende Fünfjahreszeiträume berechnet werden; den Gel­tungs­bereich: Anhang I der Emissionshandelsrichtlinie – das betrifft Luftverkehrstätig­keiten beziehungsweise Tätigkeiten in Anlagen – ist inhaltlich gleichgeblieben.

Lineare Reduktion der Gesamtmenge an Zertifikaten: Gemäß Art. 9 und 9a wird ab 2021 die verfügbare Menge an Zertifikaten um 2,2 Prozent pro Jahr reduziert, sodass 2030 die Gesamtmenge 43 Prozent niedriger ist als 2005. – Pro Jahr sind das 48 Millionen Tonnen Einsparung.

Festlegung eines Versteigerungsanteils: Artikel 10 legt fest, dass grundsätzlich 57 Pro­zent – kann aber zur Vermeidung eines Korrekturfaktors um bis zu 3 Prozent gesenkt werden – der Gesamtmenge an Zertifikaten versteigert wird, wobei 90 Prozent der Versteigerungsmengen auf Basis des bestehenden Versteigerungsschlüssels aufgeteilt werden und die restlichen 10 Prozent im Sinne der Solidarität den ärmeren Mitglied­staaten vorbehalten sind.

Energieproduzenten müssen Zertifikate ersteigern. Dies ist noch bis 2023 möglich.

Die Zertifikatspreise pro Tonne CO2 liegen derzeit bei circa 25 Euro pro Tonne, waren aber kurzfristig im Zeitfenster des ersten Lockdowns bei 10 bis 15 Euro pro Tonne, und es wird angenommen, dass der Preis steigt – bis 2030 auf 35 bis 50 Euro pro Tonne. Beim letzten Gipfel am Donnerstag voriger Woche wurde sogar eine Gesamtreduktion um 55 Prozent beschlossen.

Das Ziel der österreichischen Bundesregierung muss es aber sein, auch jene Unter­nehmen zu unterstützen, die besonders emissionsintensiv sind und gleichzeitig in einer Wirtschaftskrise Arbeitsplätze schaffen und halten. Im Ministerratsvortrag wird dies­bezüglich angekündigt, dass auch im ersten Halbjahr 2021 eine rechtliche Grundlage für ein Instrument, mit dem jene Unternehmen, die für den Standort Österreich besonders wichtig sind, bei der Anpassung an die notwendigen Veränderungen unterstützt werden, kommen soll. Dieses Instrument soll ab 2022 wirksam sein und besonders emissions­intensive Unternehmen wettbewerbsfähig und kompatibel mit dem Pariser Klima­abkom­men weiterentwickeln.

Aus unserer Sicht müssen aber Klimaschutzmaßnahmen mit Hausverstand Hand in Hand gehen. Hier hinkt der Hausverstand hinten nach. Man beschließt etwas und will sich erst später überlegen, wie die wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Als freiheitlicher Energiesprecher mit Hausverstand fordere ich: Wir müssen verstärkt auf erneuerbare Energien im eigenen Land setzen und auf Basis eines Energie­masterplans verbindliche Ziele für den Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger festlegen, anstatt Hunderte Millionen Euro für einen gescheiterten Emissionszerti­fikat­handel zu verschwenden, der wieder massive Belastungen für die Bevölkerung nach sich zieht.

Apropos Belastung – Frage an die Belastungskaiser der türkis-grünen Fraktionen –: Wie fühlen Sie sich dabei, wenn Sie durch die geplante Erhöhung der NoVA, die jetzt bereits bei einem Familienauto, zum Beispiel bei einem VW Sharan, 3 344 Euro ausmacht, in Zukunft 6 560 Euro einheben? Wie fühlen Sie sich dabei, wenn Sie den nächsten Belastungsanschlag auf die Wirtschaftstreibenden ausführen, indem Sie bei einem Klein-Lkw, einem Transporter, derzeit 0 Euro NoVA, beim selben Kleintransporter 2024 17 630 Euro NoVA einheben? (Beifall bei der FPÖ.)

Was sagt die ehemalige sogenannte Wirtschaftspartei dazu? Ist das alles leistbar? Wer wird denn das bezahlen? Der Endkonsument, der Kunde? (Bundesrat Steiner: „Koste es, was es wolle“!) Ich frage mich schön langsam, was in Ihren Köpfen wirklich vorgeht, wie Sie das den Menschen, den Bürgern und vor allem den Klein- und Kleinst­unter­nehmen erklären und auch verkaufen wollen. Das können Sie nicht, weil Sie am Ende des Tages den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schädigen und vernichten. Das ist anscheinend Ihr Ziel, und da tun wir nicht mit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich hoffe inständig, dass Sie wieder einmal zur Normalität kommen, aber zur normalen Normalität abseits des Coronawahnsinns und Ihrer Wirtschaftsbelastungen und wirt­schafts­feindlichen Maßnahmen, die Sie treffen. Gehen Sie in sich und probieren Sie einmal, Maßnahmen mit den Menschen zu setzen und sie nicht permanent zu belasten und vor den Karren zu spannen!

Zu Kollegen Raggl: Es ist eine Ehre für mich, wenn Sie mich auf die gleiche Ebene wie Herrn Dr. Sucharit Bhakdi stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.