Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfall­untersuchungsgesetz geändert werden.

Der Beschluss liegt schriftlich vor.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht zu Tagesordnungspunkt 8 des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.