14.53

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns NEOS stellt die Novelle eine Verbesserung der bisherigen ab Jahreswechsel in Kraft tretenden Fassung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes dar. Wo zuvor das Geschäfts­modell von Fahrdiensten wie Uber, Bolt und so weiter ab 1.1.2021 nicht mehr möglich gewesen wäre, existiert jetzt die – wenn auch limitierte – Möglichkeit eines Wettbewerbs und der Innovation.

Positiv zu bewerten ist die Abschaffung der Taxameterpflicht für vorab per Kommunika­tionsdienst bestellte Fahrten – sei es telefonisch, online oder per App. Ebenfalls zu begrüßen ist die Ausnahme von solchen Fahrten von den klassischen Taxitarifen. Da die Minimal- und Maximalpreise erst, analog zu den Taxitarifen, durch die Länder fest­gelegt werden, bedeutet das aber, dass die Auswirkung dieser Novelle aktuell noch nicht vollständig abzuschätzen ist.

Unser Fazit ist daher: Die Novelle stellt im Vergleich zur vorigen Rechtslage einen deutlichen Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten dar, weshalb wir NEOS der Vorlage zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.55

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke.

Eine weitere Wortmeldung liegt von Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross vor. – Bitte sehr.