14.55

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war nicht beabsichtigt, dass ich mich noch einmal zu Wort melde, ich habe vorhin wirklich zwei Sachen vergessen – das war nicht strategisch ge­dacht –, nämlich ein paar Worte zur StVO zu sagen und zwei Anträge einzubringen. Ich möchte das ganz kurz nachholen.

Zuerst aber noch ein Satz zu Herrn Leinfellner: Es ist Ihnen völlig unbenommen, über SchülerInnentransporte zu reden – da kann man auch etwas besser machen, einge­standen –, aber Sie haben keine einzige konkrete Kritik am Gelegenheitsverkehrs-Gesetz gebracht, an den zwei Punkten, die heute zur Debatte stehen – keinen einzigen konkreten Punkt! Sie haben nur gesagt – keine Ahnung –: von Gesetzeskauf bis irgend­etwas, es ist einfach schlecht. Sie haben es nicht begründet. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann: ... begründen!)

Im Übrigen kann ich Ihnen punkto Gesetzeskauf versichern – ich meine, das sind schon unglaubliche Unterstellungen, da muss man gar kein Freund von einem Politiker sein –, Uber hat das nicht bestellt. Entschuldigung, die haben nicht wesentlich schärfere Bedin­gungen bestellt, als sie sie vorher hatten. (Beifall bei BundesrätInnen von Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.)

Zur Straßenverkehrsordnung möchte ich auch noch etwas sagen: Es gibt eine Mög­lichkeit der Verlängerung von Ausnahmeregelungen zum Wochenendfahrverbot, um die Versorgung mit kritischen Gütern sicherzustellen. Das ist gut so. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich kann Ihnen versichern, es braucht niemand Sorge zu haben – das geht jetzt vor allem in Richtung SPÖ –, dass wir das nicht extrem zurückhaltend einsetzen werden. Zudem, und das normiert das Gesetz, sind Ausnahmen nur möglich, wenn das im Sinne der Covid-19-Bekämpfung notwendig ist. Es steht auch drinnen, dass es unverzüglich – unverzüglich! – aufzuheben ist, wenn es nicht mehr notwendig ist. (Bundesrat Schennach: Schauen wir einmal! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ja, da können Sie ruhig schauen, da (erheitert) habe ich keinen Einwand. Das passt! (Bundesrat Schennach: Es ist ja schön, wenn man über sich selbst lachen kann!)

Ich glaube, wir sind definitiv unverdächtig, zu den großen Befürwortern des motorisierten Straßenverkehrs zu gehören, gleichwohl diese Bestimmung vernünftig und ein Beitrag zur Krisenbewältigung ist – wenn er notwendig ist. Es ist außerdem ein Vorhalten, denn man kann schwer ein Gesetz machen, wenn dann irgendwie eine Notsituation, eine schwierige Situation eingetreten ist.

Zu den Vorwürfen des Herrn Kovacs, was Verkehrspolitik betrifft: Das muss man sich auch trauen! 2007 bis 2016 hatten wir Verkehrsminister welcher Partei? – Der SPÖ. Schauen Sie einmal, wie viele Schnellstraßen, Autobahnen in dieser Zeit gebaut worden sind! Also: Klimaschutz war ein komplettes Fremdwort, das hat es nicht gegeben. Bei aller Freundschaft der SPÖ zur Bahn ist es uns vorbehalten, ein Rekordbudget für den Bahnausbau zu haben – und das alles binnen nicht einmal einem Jahr. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling. – Bundesrat Steiner: ... Bahnmil­liarde unter Hofer!)

Wissen Sie, das muss ich jetzt schon noch in Richtung der SPÖ loswerden – es tut mir leid, oder auch nicht –: Wenn man Megastraßenprojekte durch Wien baut, durch die Lobau, und eine Schnellstraße zum – jetzt habe ich einen kurzen Hänger, sorry – zum neuen Stadtteil, dann sollte man besser - - (Bundesrat Bernard: Ihr baut dafür Pools am Gürtel!) Wenn man dann noch meint, das hätte ökologische Vorteile für den Klimaschutz, na, ich weiß nicht. (Ruf bei der SPÖ: Das traut er sich jetzt zu sagen?!) Das sind wirklich langfristig katastrophale Auswirkungen zum Preis von Milliarden. Also bitte: Räumen Sie doch einmal in Ihren eigenen Reihen irgendwie auf, was das betrifft, und machen Sie endlich einmal eine klarere und glaubwürdigere Klimaschutzpolitik auf der Straße! (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

Der zweite Punkt ist auch wichtig in der StVO, nämlich dass die Möglichkeit verlängert wird, Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Raum einzuräumen, wenn dem nicht erhebliche Interessen am unbehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen.

Wir halten das überhaupt für eine sinnvolle Maßnahme, unabhängig von Corona, Fuß­gängerInnen stärker als gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen zu verstehen. Es ist übrigens sehr sinnvoll, belebte Straßen, etwa Einkaufsstraßen, für den Verkehr zu sperren und den FußgängerInnen zugänglich zu machen. Das sollte eigentlich eine Dauereinrichtung werden. Wir arbeiten jedenfalls daran, dass es auch diesbezüglich Verbesserungen geben wird. (Vizepräsident Buchmann übernimmt den Vorsitz.)

Und jetzt hole ich nach, was ich vergessen habe, ich bringe zwei Anträge ein:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 9, Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (473 d.B. und 548 d.B.)

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 10, Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird (464 d.B. und 550 d.B.)

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.01

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungs­ge­genstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Korinna Schumann. Ich erteile ihr dieses. – Bitte, Frau Bundesrätin.